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Der Bundesrat verlängert die Vereinbarung mit Sri Lanka über die Rückf

Pressemitteilung

Der Bundesrat verlängert die Vereinbarung mit Sri Lanka über die Rückführung
abgewiesener Asylsuchender

Der Bundesrat hat am Montag die Vereinbarung mit Sri Lanka über die Rückführung
abgewiesener Asylsuchender, die Mitte Januar 1996 ausläuft, verlängert. Nachdem
die srilankische Regierung ihre Zustimmung ebenfalls in Aussicht gestellt hat,
wird die im Januar 1994 zusammen mit dem UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge
(UNHCR) getroffene Vereinbarung für weitere zwei Jahre Geltung haben. Sie
enthält ein Reihe von Massnahmen, die gewährleisten, dass die Betroffenen in
Sicherheit und Würde zurückkehren können. Die getroffenen Regelungen haben sich
aus der Sicht aller beteiligten Parteien bewährt.

Infolge politischer und wirtschaftlicher Probleme sind seit 1984 rund 30000
Srilanki als Asylsuchende in die Schweiz gekommen. Der grösste Zustrom wurde in
den Jahren 1989 bis 1991 verzeichnet. Aufgrund des Bürgerkriegs im Norden und
Osten des Inselstaates und der daraus resultierenden grossen Fluchtbewegungen
innerhalb Sri Lankas wurden abgewiesene Asylsuchende bis anfangs 1993 nur
repatriiert, wenn sie sich in der Schweiz deliktisch, rechtsmissbräuchlich oder
dissozial verhalten hatten.

Nachdem sich die Situation im Süden Sri Lankas stabilisiert und insbesondere
bezüglich Beachtung der Menschenrechte deutlich verbessert hatte, gelangte das
Bundesamt für Flüchtlinge im Laufe des Jahres 1993 zum Schluss, die
Rückführungen nach Sri Lanka im Sin-ne einer Gleichbehandlung mit Asylsuchenden
aus an-dern Ländern könnten wieder aufgenommen werden. Um möglichst
reibungslose Repatriierungen zu gewährlei-sten, wurden im Januar 1994 mit den
srilankischen
Behörden und dem UNHCR im Rahmen einer Vereinbarung flankierende Massnahmen
festgelegt.

Diese beinhalten im wesentlichen die folgende Punkte:
Allen Rückkehrenden werden gültige Reise- und Identitätspapiere ausgestellt.
Niemand muss gegen seinen Willen in umkämpfte Gebiete zurückkehren.
Rückkehrende können sich bei Sicherheitsproblemen an die Schweizer Botschaft in
Colombo oder an das UNHCR wenden. Letzteres hat mit der srilankischen Regierung
eine Vereinbarung unterzeichnet, welche die Kompeten-zen festlegt.
Rückkehrende ohne Wohnsitz können sich nach ihrer Rückkehr zunächst in einer
Unterkunft aufhalten, die vom srilankischen Roten Kreuz geführt wird.

In der Folge sind von Juni 1994 bis heute im Rahmen der Vereinbarung gegen 400
Srilanki in ihre Heimat zurückgekehrt. Dabei bewährten sich die begleitenden
Massnahmen. Wenn es in Einzelfällen zu einer Inhaftierung von Rückkehrenden
kam, handelte es sich fast ausschliesslich um kurzfristige Festnahmen zur
Überprüfung der Identität. Dabei wurde das UNHCR von den srilankischen
Polizeibehörden jeweils umgehend informiert, so dass es für das UNHCR und die
Schweizer Botschaft möglich war, mit den Festgenommenen Kontakt aufzunehmen.
Nach der Freilassung bestätigten diese, dass sie während der Haft korrekt
behandelt worden waren.

Aufgrund der positiven Erfahrungen mit der Vereinbarung zwischen der Schweiz
und Sri Lanka hat der Bundesrat am Montag beschlossen, die Geltungsdauer um
zwei Jahre zu verlängern.

Am 3. November 1995 wurden die zwangsweisen Rückführungen vom Bundesamt für
Flüchtlinge allerdings bis auf weiteres sistiert. Dies geschah aufgrund der
Tatsache, dass in den letzten Monaten nach Anschlägen der LTTE in Colombo die
Behörden mehrmals Ausgangssperren verhängt hatten, was wiederholt eine
Unterbrechung der Rückführungen nötig machte. Weil sich diese Situation in den
nächsten Tagen oder Wochen wiederholen könnte, werden keine Rückführungen nach
Sri Lanka vorgenommen, bis sich die Lage in Colombo etwas stabilisiert hat.

18. Dezember 1995
EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Für weitere Auskünfte: Roger Schneeberger, BFF, Tel. 031/ 325 93 50