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Abgewiesene Asylsuchende aus dem Kosovo: Verlängerung der Ausreisefris

Pressemitteilung

Abgewiesene Asylsuchende aus dem Kosovo: Verlängerung der Ausreisefrist bis
Ende Juli 1996

Die Rückführung abgewiesener Asylsuchender und illegal anwesender Ausländer in
die Bundesrepublik Jugoslawien ist nach wie vor blockiert. Belgrad weigert sich
seit November 1994, diesen Personen die Wiedereinreise in ihre Heimat zu
gestatten und verletzt damit einen allgemein anerkannten völkerrechtlichen
Grundsatz. Aus diesem Grund musste der Bundesrat die Ausreisefristen für die
Betroffenen zunächst bis Ende Mai 1995, dann bis Ende Januar 1996 verlängern.
Weil eine Rückführung zum jetzigen Zeitpunkt - trotz berechtigter Hoffnung auf
eine baldige Deblockierung dieser Situation - noch nicht möglich ist, hat der
Bundesrat am Montag eine weitere Fristerstreckung um sechs Monate beschlossen.

Dieser Beschluss betrifft über 7000 abgewiesene Asylsuchende aus der
Bundesrepublik Jugoslawien. Rund 95 Prozent von ihnen stammen aus dem Kosovo.
Insgesamt befinden sich in Westeuropa schätzungsweise 340000 Asylsuchende aus
der Bundesrepublik Jugoslawien.
Neben der Schweiz sind insbesondere Deutschland, Österreich, Schweden und
Dänemark in grösserem Ausmass von der Haltung Belgrads betroffen. Die Schweiz
hat mit diesen Staaten, insbesondere mit der Bundesrepublik Deutschland
vereinbart, eine gemeinsame Haltung einzunehmen und das weitere Vorgehen zu
koordinieren. Gemeinsam will man erreichen, dass die Repatriierungen möglichst
rasch wieder aufgenommen werden können. Die Belgrader Regierung hat die
Verweigerung der Rückübernahme eigener Staatsangehöriger damit begründet, dass
Jugoslawien wegen des Balkankriegs Opfer von Wirtschaftssanktionen geworden
sei. Aufgrund des Friedensabkommens von Dayton sind diese mittlerweile
aufgehoben worden, womit sich auch die Aussichten auf ein Einlenken Belgrads
stark verbessert haben. Nach Auffassung des Bundesrates sind alle Bestrebungen
im Zusammenhang mit Hilfsmassnahmen (Wiederaufbauhilfe, Wirtschaftshilfe),
ausgenommen die humanitäre Hilfe, mit der Frage der Rückübernahme eigener
Staatsangehöriger zu koppeln.
In dieser Situation sieht der Bundesrat davon ab, für die Betroffenen
vorläufige Aufnahmen zu verfügen. Diese werden dann verfügt, wenn der Vollzug
nicht möglich ist und diese Unmöglichkeit auf unabsehbare Zeit weiter besteht.
Die letztgenannte Voraussetzung ist zum jetzigen Zeitpunkt nach Auffassung des
Bundesrates nicht erfüllt. Mit der vorläufigen Aufnahme würde ausserdem bei den
abgewiesenen Asylsuchenden die Hoffnung auf einen länger dauernden Aufenthalt
in der Schweiz geweckt. Schliesslich brächten die Gewährung und spätere
Aufhebung von vorläufigen Aufnahmen in über 7000 Fällen einen nicht
verantwortbaren administrativen Aufwand mit sich, ohne dass sich die
Rechtsstellung der Betroffenen wesentlich bessern würde.

18. Dezember 1995

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Für weitere Auskünfte:
Roger Schneeberger, BFF, Tel. 031/ 325 93 50