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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Mündliche Information betreffend Transit von Nato-Truppen -und Materia

Mündliche Information

Aufgrund einer Anfrage der NATO hat der Bundesrat am 4. Dezember 1995
entschieden, im Bedarfsfalle den Transit von NATO-Truppen und Material durch
die Schweiz zu bewilligen. Es handelte sich um einen Grundsatzentscheid,
welcher weitere Verhandlungen zur Folge hatte und der NATO die Planung ihrer
Truppen- und Materialtransporte ermöglichte. Bei der Weiterentwicklung ihrer
Pläne haben die NATO-Stäbe sich nun dafür entschieden, aus operationellen und
geografischen Gründen den Transit zur Hauptsache via Oesterreich und Ungarn zu
vollziehen. Sie werden in Notfällen oder bei Schwierigkeiten mit anderen
Transitachsen auf die Schweiz ausweichen. Der Bundesrat hat im übrigen heute
eine Vereinbarung über sachliche und technische Aspekte zu möglichen
NATO-Transitbegehren verabschiedet. Alles Notwendige ist also vorgekehrt, damit
auch kurzfristig eintreffende Gesuche der NATO ohne Verzug behandelt werden
können.

18.12.1995