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Bund regelt urheberrechtliche Abgeltung neu - Vertrag mit Pro Litteris

Pressemitteilung

Bund regelt urheberrechtliche Abgeltung neu - Vertrag mit Pro Litteris

Aufgrund des neuen Urheberrechtsgesetzes musste die Bundesverwaltung die
urheberrechtliche Abgeltung im Bereich der Reprographie-Verfahren (Fotokopieren
etc.) anpassen. Der Bundesrat hat heute einem entsprechenden Vertrag
zugestimmt. Für die Jahre 1995-2001 belaufen sich die Entschädigungen des
Bundes an die urheberrechtliche Verwertungsgesellschaft Pro Litteris auf
jährlich Fr. 177'000.--.

Die Abgeltungen erfassen die Bundesverwaltung ohne ETH, PTT, SBB und andere
selbständige Anstalten des Bundes. Hingegen sind die Urheberrechte für
Fotokopien, die bei der Schweizerischen Landesbibliothek getätigt werden,
abgegolten. Zur Berechnung der Abgeltung werden der massgebliche Tarif für
Verwaltungen bzw. Bibliotheken sowie die Anzahl der Kopien von Bundesverwaltung
und Landesbibliothek herangezogen.

Für die Vertragsberechnung ging man davon aus, dass vom Gesamtvolumen der in
der Bundesverwaltung hergestellten Kopien ca. 1 % urheberrechtlich geschützte
Inhalte betreffen, während man bei der Spezialkategorie der Pressespiegel von
einem geschützten, und damit abgeltungsberechtigen Anteil von 70 % ausging.

Von 1986 bis zur Einführung des neuen Urheberrechtsgesetzes hatten die
Abgeltungen des Bundes ca. Fr. 115'000.-- pro Jahr betragen.

Schweizerische
Bundeskanzlei
Informationsdienst

18.12.95