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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Beobachtungsliste aktualisiert

Pressemitteilung

Beobachtungsliste aktualisiert

Der Bundesrat hat am Montag die aktualisierte Beobachtungsliste des
Staatsschutzes genehmigt. Sie findet sich im Anhang zur Staatsschutzweisung und
ist vertraulich qualifiziert.

Die sogenannte Beobachtungsliste ist eines der neuen Instrumente des
präventiven Staatsschutzes. Besteht ein konkreter Verdacht, dass Organisationen
oder Gruppierungen die Sicherheit der Schweiz gefährden, so sammelt die
Bundespolizei  in Zusammenarbeit mit den Kantonen alle erhältlichen
Informationen über sie. Diese Gruppierungen und Organisationen werden in einer
Beobachtungsliste erfasst, die vom Bundesrat jährlich zu genehmigen ist.

Die Beobachungsliste ist Anhang der Weisungen des Eidgenössischen Justiz- und
Polizeidepartementes über die Durchführung des Staatsschutzes, die seit dem 1.
Oktober 1992 in Kraft sind. Die Weisungen richten sich an die Bundespolizei und
enthalten konkrete, klar umschriebene Aufträge zur Bekämpfung des Terrorismus,
des gewalttätigen Extremismus, der Spionage und der organisierten Kriminalität.

18. Dezember 1995

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst