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Neue Autos sollen weniger Treibstoff brauchen. Wichtiger Beitrag zur Zielerreichung von Energie 2000

PRESSEMITTEILUNG

Neue Autos sollen weniger Treibstoff verbrauchen:           Wichtiger Beitrag
zur Zielerreichung von Energie 2000

Der Bundesrat hat auf den 1. Januar 1996 die Verordnung über die Absenkung des
spezifischen Treibstoffverbrauchs von Personenwagen (VAT) in Kraft gesetzt.
Damit werden neue Autos künftig weniger Treibstoff verbrauchen. Wichtige Ziele
von Energie 2000 sind nun leichter erreichbar: Der Treibstoffverbrauch und der
Ausstoss des Treibhausgases CO2 werden gesenkt.

Die VAT verlangt, dass der durchschnittliche spezifische Verbrauch (in Liter je
100 km) der neu zugelassenen Personenwagen von 1996 bis 2001 um 15 Prozent
verringert wird.  Die vom Bundesrat vorgesehene Verbrauchsabsenkung um linear
drei Prozent im Jahr ist  technisch möglich, wirtschaftlich vertretbar sowie
energie- und umweltpolitisch notwendig.

Sparsame Autos durch Marketinganstrengungen fördern

Fahrzeuge mit einem Verbrauch von weniger als fünf Liter je 100 km sind heute
bereits erhältlich. Die Autohersteller sind im Begriff, weitere
Effizienzsteigerungen ohne Einbussen des Gebrauchsnutzens zu verwirklichen. Die
deutschen Hersteller haben bereits angekündigt, bis zum Jahr 2000
Drei-Liter-Autos anzubieten.

Die VAT ist eine politische Verpflichtung, insbesondere für die Importeure von
Personenwagen, in den nächsten fünf Jahren alle Anstrengungen zu unternehmen,
um den Verbrauchs- Zielwert im Durchschnitt einzuhalten und damit zur sparsamen
und rationelleren Energienutzung beizutragen. Die wichtigste Massnahme seitens
der Importeure ist die Verstärkung der Marketingaktivitäten zugunsten
verbrauchsgünstiger Personenwagen. Untersucht wird zur Zeit die Möglichkeit
einer Kennzeichnung von besonders treibstoffeffizienten Fahrzeugen am
Verkaufsort. Auch der Bund wird die Autobranche bei der Information über den
Treibstoffverbrauch weiter unterstützen. Damit soll ein Beitrag zum
Aktionsprogramm Energie 2000 geleistet werden, das u.a. die Ziele verfolgt, den
Verbrauch der fossilen Energien und die C02-Emissionen bis zum Jahr 2000
(bezogen auf 1990) zu stabilisieren und anschliessend zu verringern. Die mit
der Verordnung angestrebte Senkung des Treibstoffverbrauchs ist ein wichtiger
Beitrag zur Erreichung dieser Ziele.

Pro-Argumente überwiegen

Die Automobilbranche hat die VAT im Vernehmlassungverfahren, dessen Ergebnisse
vom EVED heute veröffentlicht werden, abgelehnt. Nach ihrer Auffassung ist die
Vorlage unnötig, die Ziele sind zu ambitiös und die Schweiz wäre auf einem
Alleingang.

Der Bundesrat beurteilt die Absenkung des spezifischen Treibstoffverbrauchs zur
Erreichung der energie- und umweltpolitischen Ziele als notwendig und
effizient. Eine Stabilisierung oder gar Reduktion des Treibstoffverbrauchs ist
nur durch wesentlich verstärkte Marketinganstrengungen erreichbar. Die
Verordnung fügt sich ein in die gleichgerichteten Anstrengungen der
ausländischen Automobilhersteller, der Europäischen Union und der Europäischen
Transportministerkonferenz. Ein Zielkonflikt zwischen Freihandel und
Energieeffizienz besteht nicht, da Verbrauchs-Zielwerte nicht als
Handelshemmnis wirken und weiterhin alle Fahrzeugsmodelle zugelassen sind.

Massnahmen zur Verbrauchsabsenkung bei Personenwagen wurden in den letzten
Jahren auch von den kantonalen Energie- und Umweltschutzbehörden sowie mit
parlamentarischen Vorstössen gefordert. Die Umweltorganisationen verlangten in
der Vernehmlassung eine Verschärfung der Massnahme durch verschärfte Zielwerte
und eine baldige Überprüfung der Zielerreichung im Hinblick auf die Einführung
von verpflichtenden Zulassungsanforderungen oder Verbrauchsnachweisen
(Zertifikate).

Vervollständigung der Energiepolitik

Die VAT stützt sich auf den Energienutzungsbeschluss, nach dem der Bundesrat
Vorschriften zur Reduktion des Energieverbrauchs von Anlagen, Geräten und
Fahrzeugen erlassen kann. In einer ersten Stufe legt der Bundesrat
Verbrauchs-Zielwerte fest. Falls diese in der vorgesehenen Frist nicht erreicht
werden, kann er in einer zweiten Stufe Zulassungsanforderungen einführen. Die
in Kraft gesetzte Verordnung über neue Personenwagen beschränkt sich auf die
erste Stufe.

Der Bundesrat hatte bereits auf den 1. Januar 1994 Grenzwerte für die
Wärmeverluste von Wassererwärmern, Warmwasser- und Wärmespeichern sowie
Zielwerte für den Energieverbrauch von Kühl- und Gefriergeräten eingeführt. Auf
den 1. Juni 1994 wurden Zielwerte für Backöfen, Geschirrspüler, Waschmaschinen,
Wäschetrockner und Telefaxgeräte in Kraft gesetzt. Am 15. September 1994 traten
Verbrauchs-Zielwerte für Kopiergeräte, Drucker, Video- und Fernsehgeräte und am
1. Juli 1995 schliesslich Verbrauchs-Zielwerte für Arbeitsplatzrechner und
Monitore in Kraft. Die im Energienutzungsbeschluss vorgesehenen Massnahmen
werden durch die VAT ausgeschöpft.

12.1995                                   Eidgenössisches Verkehrs- und
                                          Energiewirtschaftsdepartement
                                          Pressedienst

Beilagen: -    Verordnung über die Absenkung des spezifischen
               Treibstoffverbrauchs von Personenwagen (VAT)
          -    Vernehmlassungsergebnis

Auskunft: Martin Renggli, Bundesamt für Energiewirtschaft, Tel. 031/322 56 33