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Verordnung über den Flugsicherungsdienst

PRESSEMITTEILUNG

Verordnung über den Flugsicherungsdienst

Der Bundesrat hat die Verordnung über den Flugsicherungsdienst gutgeheissen.
Nachdem der Bundesrat am 25. September 1995 beschlossen hat, die Swisscontrol,
Schweizerische Aktiengesellschaft für Flugsicherung, aus dem Bundeshaushalt
auszugliedern und per 1. Januar 1996 finanziell zu verselbständigen, hat er nun
noch die entsprechende Rechtgrundlage angepasst.

Die neue Verordnung über den Flugsicherungsdienst enthält Bestimmungen über die
vom Bund der Swisscontrol übertragenen Aufgaben und legt zudem fest, wie sich
die Swisscontrol über  Flugsicherungsgebühren finanzieren kann. Sie regelt auch
die Aufsicht des Bundes über die verselbständigte Gesellschaft und legt die
Eigentums-, Vermögens- und Einkommensstruktur fest.

Mit dieser neuen Rechtsgrundlage kann die Firma ihre Eigenverantwortung als
Flugsicherungsbetrieb stärken, und es wird ihr ein kundengerechteres und
entsprechend den sich ändernden Marktverhältnissen flexibleres Verhalten
ermöglicht.

12.1995                                   Eidgenössisches Verkehrs- und
                                          Energiewirtschaftsdepartement
                                          Pressedienst

Auskünfte:Daniel Kunz, Sektion Flugsicherung, Bundesamt für Zivilluftfahrt,
          Tel. 031/325 98 39