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Paraphierung eines Übereinkommens über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen der Nordwestschweiz und drei Anliegerstaaten des Oberrheins

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELGENHEITEN	Bern, 14. Dezember 1995

Pressemitteilung

Paraphierung eines Übereinkommens über die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit zwischen der Nordwestschweiz und drei Anliegerstaaten
des Oberrheins

Vertreter der Regierungen von Frankreich, der Bundesrepublik
Deutschland, des Grossherzogtums Luxemburg und der Schweiz haben heute
in Bern ein Übereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
zwischen Gebietskörperschaften und örtlichen öffentlichen Stellen
paraphiert. Dieses Abkommen geht zurück auf eine Empfehlung der 1975
gegründeten deutsch-französisch-schweizerischen Regierungskommission
für nachbarschaftliche Fragen, welche die Ausarbeitung eines
trilateralen Übereinkommens über die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit im Raum des Oberrheins anregte. Das Grossherzogtum
Luxemburg, welches im Norden an das deutsch-französische Grenzgebiet
angrenzt, konnte in dieses Übereinkommen mit einbezogen werden.

Mit dem Übereinkommen wird die grenzüberschreitende Kooperation in der
Nordwestschweiz und entlang des Oberrheins bis hin zu den lokalen
Gebietskörperschaften gestärkt. Das Übereinkommen ermöglicht die
Gründung von Zweckverbänden und stellt Richtlinien auf für den
Abschluss von Kooperationsvereinbarungen zwischen lokalen
Gebietskörperschaften aus den Vertragsparteien.

Da in der Schweiz die grenzüberschreitende Zusammenarbeit weitgehend in
die kantonale Zuständigkeit fällt, werden nun nach Abschluss der
Verhandlungen die Regierungen der betroffenen Kantone Basel-Stadt,
Basel-Landschaft, Solothurn, Aargau und Jura zu entscheiden haben, ob
der Bundesrat dieses Übereinkommen in ihrem Namen unterzeichnen soll.