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Bericht zum Straf- und Massnahmenvollzug in der Schweiz

Pressemitteilung

Bericht zum Straf- und Massnahmenvollzug in der Schweiz
Der Bundesrat hat den Bericht der Expertenkommission zum Postulat von Ständerat
Gadient "Krise im Straf- und Massnahmenvollzug" zustimmend zur Kenntnis
genommen. Aus dem Bericht geht hervor, dass im Straf- und Massnahmenvollzug
keine grundsätzliche Neuordnung angezeigt ist. Obwohl der Vollzug im
internationalen Vergleich, einen guten Standard aufweist, sind nach Auffassung
des Bundesrates gewisse Qualitäts- und Effizienzverbesserungen nötig.
Die vom Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements
eingesetzte Expertenkommission nahm eine Lageanalyse vor und arbeitete
Verbesserungsvorschläge aus. Sie stellte insbesondere folgendes fest:
- Das föderalistische System im Straf- und Massnahmenvollzug hat sich
grundsätzlich bewährt; eine umfassende Regelung des Straf- und
Massnahmenvollzuges auf Bundesebene ist nicht notwendig.- In den Gefängnissen
und Vollzugseinrichtungen fehlen rund 600 Plätze.
- Für gefährliche, psychisch kranke Straftäter fehlt es an geeigneten
Unterbringungs- und Behandlungsmöglichkeiten in psychiatrischen Kliniken.
- Die Grund-, Aus- und Weiterbildung des Vollzugspersonals weist gewisse Lücken
auf.
- Planung, Bau und Betrieb von Gefängnisssen und Vollzugseinrichtungen sind zu
verbessern.

Zu den wichtigsten Vorschlägen der Kommission nimmt der Bundesrat wie folgt
Stellung:
- Die Platzverhältnisse im Straf- und Massnahmenvollzug waren Ende 1994 vor
allem in den Untersuchungsgefängnisssen zum Teil gravierend (z.B.
Ueberbelegung). Seither hat sich die Situation, namentlich in den
Untersuchungsgefängnissen und Erstmaligenanstalten, etwas entspannt. Die
geplanten und sich im Bau befindlichen Einrichtungen sind aber nach wie vor
nötig und dürften mittelfristig zu einer Behebung der Engpässe führen. Als
weitere Massnahme zur Entschärfung des Platzproblems werden im Rahmen der
Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches die bedingte Entlassung
nach Verbüssung der Hälfte der Strafdauer und die Verlängerung des bedingten
Strafvollzuges zu prüfen sein.
- Der Bundesrat ersucht die für Planung, Bau und Betrieb der Anstalten
zuständigen Kantone, die Vorbereitungsarbeiten für die Erstellung von Plätzen
für gefährliche, psychisch kranke Straftäter an die Hand zu nehmen bzw. zügig
weiterzuführen.
- Er unterstützt die Bestrebungen der Kantone, die Grund-, Aus- und
Weiterbildung des Vollzugspersonals zu verbessern und das Schweizerische
Ausbildungszentrum für das Vollzugspersonal zu einem eigentlichen
Kompetenzzentrum auszubauen.
- Durch die Schaffung von interkantonalen Trägerschaften, die für Bau und
Betrieb von Strafvollzugseinrichtungen verantwortlich sind, können Planung, Bau
und Betrieb von Gefängnisssen und Vollzugsanstalten noch rationeller gestaltet
werden. Unter diesem Gesichtspunkt scheint es auch angezeigt, namentlich
Spezialabteilungen gesamtschweizerisch zu planen.
- Der Bundesrat behält sich vor, im Rahmen der Revision des Allgemeinen Teils
des Strafgesetzbuches vollzugsrechtliche Bestimmungen vorzuschlagen, um eine
Einhaltung der internationalen Strafvollzugsstandards, zu denen sich die
Schweiz bekannt hat, in der ganzen Schweiz sicherzustellen.
Am 4. Juni 1992 hat der Ständerat das Postulat "Krise im Straf- und
Massnahmenvollzug" an den Bundesrat überwiesen. Ständerat Gadient hatte den
Bundesrat in seinem Postulat vom 3. März 1992 eingeladen, einen umfassenden
Bericht über die Situation im Straf- und Massnahmenvollzug in der Schweiz
vorzulegen und Massnahmen für die Behebung allfälliger Mängel vorzuschlagen.

11. Dezember 1995

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte: Peter Müller, Vizedirektor, Bundesamt für Justiz, Tel. 322
41 33