Senkung der Tarife für nationale Mietleitungen im Orts- und Fernbereich und neue Vorschriften über Kurznummern
PRESSEMITTEILUNG
Senkung der Tarife für nationale Mietleitungen im Orts- und Fernbereich und
neue Vorschriften über Kurznummern
Das Eidgenössische Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement (EVED) setzt
per 1. Januar 1996 seine neue Verordnung über Fernmeldedienste (VFDV) in
Kraft. Die revidierte Verordnung hat eine Preissenkung bei den Mietleitungen
zur Folge und überträgt dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) die Kompetenz,
die Adressierungselemente (Numerierungselemente und Kommunikationsparameter) zu
verwalten und zuzuteilen.
Um im weltweiten Standortwettbewerb bestehen zu können, ist die Schweiz auf
günstige Rahmenbedingungen für die Wirtschaft angewiesen. Den Preisen für
nationale Mietleitungen der PTT kommt dabei eine wichtige Rolle zu. Vor diesem
Hintergrund wurde auf Antrag der PTT beschlossen, die Tarife für nationale
Mietleitungen im Ortsbereich um bis zu 42% und im Fernbereich um bis zu 46% zu
senken. Bei den Ortsleitungen werden namentlich die Leitungskategorien von 256
kbit/s bis 512 kbit/s um mehr als 20% verbilligt. Reduktionen von mehr als 20%
erfahren bei den Fernleitungen die Bandbreiten zwischen 256 kbit/s und 2.048
Mbit/s. Die PTT rechnen aufgrund der Tarifsenkungen mit einem Umsatzrückgang
bei den nationalen Mietleitungen von rund 10%.
Der Preisüberwacher hat seinerseits am 13. Oktober 1995 in einer Stellungnahme
zu den Tarifmassnahmen Empfehlungen zur Tarifstruktur und zum Tarifniveau
abgegeben. Der Vorsteher des EVED hat diesen Empfehlungen Rechnung getragen
indem er die PTT beauftragte, bis zum 1. Juli 1996 Vorschläge für weitere
Tarifsenkungen bei den nationalen Fernleitungen von 2.048 Mbit/s vorzulegen, um
in diesem Bereich möglichst bald ein international konkurrenzfähiges
Preisniveau zu erreichen.
Die durch den Bundesrat beschlossenen Änderungen in der
Fernmeldedienstverordnung (FDV) übertragen die Verwaltung des Numerierungsplans
des Telefondienstes künftig dem BAKOM. In der Folge wurde in der VFDV ein neues
Konzept für die Kurznummern (Nrn. 100 bis 199), früher Dienstnummern,
eingeführt.
In Anbetracht der beschränkten zur Verfügung stehenden Mittel und der aktuellen
und zukünftigen Liberalisierung der Telecomdienste, ist eine neutrale und nicht
diskriminierende Verwaltung der Kurznummern zu gewährleisten. Die Kurznummern
werden vom BAKOM auf die sechs folgenden Dienstekategorien aufgeteilt: Notfall-
und Sozialhilfsdienste, Sicherheits-Informationsdienste, technische
Betriebsdienste der Telefonnetze, Kundendienste, Massendienste, Zugang zu
Grunddiensten und erweiterten Diensten. Diese Dienste müssen grundsätzlich
jederzeit, in der ganzen Schweiz und mit jeder Telefonverbindung zugänglich
sein.
Die Übergangsbestimmungen wollen die Anzahl der Kurznummern verringern oder sie
den neuen Bestimmungen über die Zuteilung anpassen. Bis spätestens am 31.
Dezember 1997 muss beispielsweise der Betrieb der Nummer 111 auschliesslich auf
einen nationalen Telefonauskunftsdienst eingeschränkt werden.
Das neue Konzept der Kurznummern war Gegenstand einer Vernehmlassung der
interessierten Kreise. So fand die landesweite Verfügbarkeit der
Dienstleistungen eine breite Zustimmung.
Bern, 12. Dezember 1995 Eidg. Verkehrs- und
Energiewirtschaftsdepartement
Pressedienst
Beilage: Liste von Kurznummern
Auskünfte
Allgemein:
Peter Fischer
Bundesamt für Kommunikation, EVED
Tel. 032 / 28.55.99
Ueber die Tarife für Mietleitungen:
Hanspeter Heierli
Generaldirektion der PTT
Tel. 031 / 338.63.53
Kurz- angebotener Dienst Betriebsdauer
nummer
104-106 Zugang zu Videotex in Betrieb bis Ende 1996
110 Telegrammaufgabe bleibt in Betrieb
111 Telefon-Auskunftsdienst, national bleibt in Betrieb
113 Auskunftsdienst für Telefoniedienste bleibt in Betrieb
(z.Z. "Telecom Direktion")
114 Manuelle Vermittlung des bleibt in Betrieb
Telefoniedienstes, national und
international (z.Z. "Internationaler
Dienst")
116 Chef-Teleoperatrice Auskunft in Betrieb bis Ende 1996
117 Polizeinotruf bleibt in Betrieb
118 Feuerwehrnotruf bleibt in Betrieb
119 Chef-Teleoperatrice Vermittlung in Betrieb bis Ende 1996
120 Skipistenberichte, Touristikbulletin in Betrieb bis Ende 1997
122-124 Kinoprogramme in Betrieb bis Ende 1997
128 Telegrammaufgabe in einer anderen in Betrieb bis Ende 1996 /
Amtssprache dieser Dienst wird mit der
Kurznummer 110
weiterbetrieben
129 Konsumenten-Informationen / in Betrieb bis Ende 1997
Konsumentenpreisindex
140 Strassenhilfe bleibt in Betrieb
142 PTT-Rapid 142 in Betrieb bis Ende 1995
143 Die Dargebotene Hand bleibt in Betrieb
144 Sanitätsnotruf bleibt in Betrieb
145 Auftragsdienst in Betrieb bis Ende 1997
150 Automatischer Weckdienst bleibt in Betrieb
160 Devisenkurse in Betrieb bis Ende 1997
161 Sprechende Uhr bleibt in Betrieb
162 Wetterprognosen bleibt in Betrieb
163 Strassenzustand, Verkehrsmeldungen bleibt in Betrieb
164 Sportresultate, Sport-Toto, Zahlenlotto bleibt in Betrieb
165 Fernsehprogramm in Betrieb bis Ende 1997
167-169 Nachrichten in Betrieb bis Ende 1997
175 Störungsannahme für den Telefondienst bleibt in Betrieb
180-186 Regionale Meldungen in Betrieb bis Ende 1997
187 Lawinenbulletin, Wettermeldungen bleibt in Betrieb
188-189 Informationen über Ausstellungen in Betrieb bis Ende 1997
191-193 Internationale Auskunft in Betrieb bis Ende 1997 /
der Dienst wird mit einer
einzigen, noch zu
bestimmenden Kurznummer
angeboten
Weitere Kurznummern für den Betrieb des Telefonienetzes, die z.Z. von den PTT
genutzt werden, bleiben bis Ende 1996 oder Ende 1997 in Betrieb.