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Mündliche Information: Finanzierung des öffentlichen Verkehrs

Mündliche Information

Finanzierung des öffentlichen Verkehrs

Der Bundesrat betrachtet den Bericht und die Vorschläge der
"Arbeitsgruppe Finanzierung des öffentlichen Verkehrs" als
eine taugliche Diskussionsgrundlage. Die Ergebnisse der
Arbeitsgruppe sind vor allem wertvoll, weil sie sowohl klare
Finanzierungsmöglichkeiten wie auch eine nötige Reduktion
der ursprünglichen Vorhaben aufzeigen. Beide von der
Arbeitsgruppe vorgeschlagenen Varianten 5 und 8 sollen somit
zur Diskussion unterbreitet werden, wobei der Bundesrat eher
Variante 5 bevorzugt. Bei beiden Varianten müssen aber auch
regionalpolitische Aspekte erneut geprüft werden. Der
Bundesrat hat deshalb beschlossen, über den Bericht der
Arbeitsgruppe eine Vernehmlassung einzuleiten. Seine
Entscheide zuhanden des Parlaments wird der Bundesrat in
Kenntnis der Positionen der Kantone, der Parteien und der
interessierten Kreise treffen, voraussichtlich bereits
Anfang November.

Der Bundesrat hat heute den Bericht der Arbeitsgruppe
analysiert. Er bewertet ihn als eine differenzierte und
geeignete Diskussionsgrundlage für den Bau und die
Finanzierung sämtlicher Eisenbahn-Grossprojekte der nächsten
20 Jahre (erste und zweite Etappe Bahn 2000, NEAT, Anschluss
der Westschweiz an das TGV-Netz und Lärmsanierungen). Diese
gesamtheitliche Betrachtungsweise ermöglicht es
insbesondere,

die Eisenbahn-Grossprojekte im Rahmen einer befristeten
Spezialfinanzierung und

den Grundbedarf der SBB und der KTU im Rahmen der
allgemeinen Bundesfinanzen

zu realisieren. Mit Rücksicht auf die langfristige
Finanzlage der Schweiz wurde zudem der Anteil der
Fremdfinanzierung für die grossen Investitionen (und somit
die Verschuldung) begrenzt.

Nach Meinung des Bundesrates entsprechen die Vorschläge der
Arbeitsgruppe diesen Kriterien weitgehend. Sie sollen
deshalb im Interesse einer möglichst breiten und
transparenten Diskussion (zusammen mit der rechtlichen
Umsetzung der Verfassungsänderungen) unverändert in die
Vernehmlassung geschickt werden.

Zur Herkunft der Mittel für die Finanzierung des
öffentlichen Verkehrs ist folgendes zu präzisieren:
Indem der Grundbedarf der SBB und der KTU (1994 zirka 1,4
Mia.) weiterhin durch "normale" Budgetmittel und 25 Prozent
der Investitionskosten durch Darlehen finanziert werden
sollen, entsprechen die vorgeschlagenen Abgaben lediglich
etwas mehr als einem Drittel der Gesamtkosten für den
Schienenverkehr. Dies ist nach Meinung des Bundesrates den
Automobilisten zuzumuten, haben sie doch ein direktes
Interesse an der Entlastung der Strassen, insbesondere vom
Schwerverkehr. Zudem verbleiben für den Ausbau des
Strassennetzes genügend Mittel. Der Bundesrat hat heute beim
5. langfristigen Bauprogramm für die Nationalstrassen die
entsprechenden Entscheide bereits getroffen.

In bezug auf die verschiedenen Investitionsvorhaben stellt
der Bundesrat mit Befriedigung fest, dass die Experten in
beiden vorgeschlagenen Varianten am Bau der NEAT als
Netzlösung festhalten, sei es gestaffelt oder sei es die
Variante mit zwei Röhren am Gotthard und einer Röhre am
Lötschberg. Dies ist für den Bundesrat sowohl aus staats-
und regionalpolitischen als auch aus umwelt- und
verkehrspolitischen Gründen sowie für die Einhaltung der
internationalen Verträge wichtig und nötig.

Dass die NEAT mit einer konsequenten Verzichtplanung
gestrafft und in einen Gesamtrahmen gestellt werden muss,
ist nicht nur finanziell, sondern auch politisch
unerlässlich. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die
Redimensionierung auch Verzichtbereitschaft erfordert. Er
ist sich anderseits ebenso bewusst, dass das Festhalten an
der ursprünglichen Planung oder an kostenmässig nicht
verkraftbaren Varianten die Realisierungschancen für dieses
für die wirtschaftliche, verkehrstechnische und ökologische
Zukunft des Standorts Schweiz wichtige Vorhaben gefährden
würde. Die Landesregierung appelliert deshalb im Interesse
übergeordneter nationaler Interessen an das
Verantwortungsbewusstsein und an die Solidarität aller
betroffenen Kreise. Eine Verzichtsplanung ohne Auswirkungen
gibt es nicht. Und die Alternative zur abgespeckten NEAT ist
und bleibt gar keine NEAT.

Die Vernehmlassung wird Anfang September offiziell eröffnet,
nachdem die rechtliche Umsetzung der von der Arbeitsgruppe
vorgeschlagenen Neuerungen vorbereitet worden ist. Der
Bundesrat hat das EVED, das EFD und das EJPD beauftragt, ihm
die nötigen Vorschläge dazu zu unterbreiten.

30. August 1995