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Die Verwendung von Zivilstandsdokumenten

Pressemitteilung

Die Verwendung von Zivilstandsdokumenten in andersprachigen Ländern soll
erleichtert werden

Die Schweiz unterzeichnet das Internationale Übereinkommen über die
Verschlüs-selung von Zivilstandsangaben

Der Bundesrat hat die Unterzeichnung eines internationalen Übereinkommens
beschlossen, das die Verwendung von Zivilstandsdokumenten in anderssprachigen
Staaten erleichtern soll. Der von der Internationalen Kommission für das
Zivilstandswesen (CIEC) ausgearbeitete Staatsvertrag sieht vor, dass in
gewissen Zivilstandsformularen, z.B. Geburtsscheinen, die bisher üblichen
Übersetzungen durch Zifferngruppen (sogenannte Codes) ersetzt werden. Allen
Ausdrücken, die in den festgelegten Zivilstandsdokumenten vorkommen, ist ein
bestimmter Code zugeordnet. Die Bedeutung dieses Codes kann in anderssprachigen
Ländern mit Hilfe eines Verzeichnisses entschlüsselt werden. Ein Dokument wird
so in weiten Teilen Europas und der übrigen Welt verständlich, ohne dass es
übersetzt werden muss.

Die CIEC hat früher mehrere Übereinkommen geschaffen, die in
Zivilstandsformularen die Übersetzung des Textes in bis zu neun Sprachen
ermöglichen. Mit der Öffnung der mittel- und osteuropäischen Länder kommen nun
auch Sprachen hinzu, die bisher in diesen Formularen nicht erscheinen und die
aus Platzgründen nicht aufgenommen werden können. Die Kodierung der Ausdrücke
sorgt für gegenseitige Verständlichkeit, selbst wenn die Amtsprache eines
Staates in den Formularen auch künftig nicht berücksichtigt werden kann.
Überdies wird die Verschlüsselung der Ausdrücke auch den Einsatz der EDV bei
der Verarbeitung von Zivilstandsdokumenten erleichtern.

Das neue Übereinkommen tritt mit der Unterzeichnung noch nicht in Kraft sondern
erst dann, wenn mindestens zwei Staaten es ratifiziert haben. Der 1948
gegründeten CIEC gehören gegenwärtig zwölf Staaten an, neben der Schweiz auch
unsere Nachbarstaaten. Weitere europäische Staaten, so einige aus dem
ehemaligen Ostblock, verfolgen die Arbeit dieser Kommission als Beobachter.

30. August 1995

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte: Martin Jäger, Chef des Eidgenössischen Amts für das
Zivilstands-wesen, Tel. 322 47 65