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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Schlussvotum von Bundesrat Arnold Koller, Vorsteher des Eidgenössische

Es gilt das gesprochene Wort

Schlussvotum von Bundesrat Arnold Koller, Vorsteher des Eidgenössischen Justiz-
und Polizeidepartements, an der Migrationstagung vom 24. August 1995 in der
Universität Bern

Anrede

1.	Dank

Zunächst möchte ich Ihnen für Ihre aktive Mitwirkung an der heutigen
Migrationstagung herzlich danken. In den Workshops haben Sie uns viele Hinweise
und Anregungen für eine zukünftige Ausgestaltung unserer Ausländer-, Asyl- und
Flüchtlingspolitik geliefert. Ganz besonders danke ich den Referenten,
Podiumsteilnehmern, Moderatoren und Experten sowie den Organisatoren, die viel
zum Zustandekommen und guten Gelingen dieser Tagung beigetragen haben.
Persönlich bin ich der Auffassung, dass wir die Ziele, wie ich sie eingangs
formuliert habe, weitgehend erreicht haben.
2.	Resultat

2.1	Die heutige Tagung hat uns die Komplexität des Themas, die zahlreichen
Interdependenzen sowie die Grenzen der staatlichen Steuerbarkeit aufgezeigt.
Die Erfahrungen der letzten Jahre machten aber auch deutlich, dass wir bereits
mit geltenden Instrumenten schwierige Situationen meistern können. Ich erinnere
lediglich an die Bewältigung des grossen Zustroms von Ausländern über den
Asylweg anfangs der neunziger Jahre und den Trendbruch, den wir aufgrund der
Aufstockung bei den Entscheidbehörden und dem beschleunigten Asylverfahren
erreicht haben.

2.2	Eine kritische Analyse der einzelnen Politiken zeigt aber, dass wir
bisher Interdependenzen und Nebenwirkungen zuwenig Beachtung geschenkt haben.
So haben wir beispielsweise in der Ausländerpolitik angesichts der manifesten
Bedürfnisse der Wirtschaft gesellschaftspolitische Nebenwirkungen, wie
mangelnde Integrationsfähigkeit und Akzeptanzprobleme, zuwenig berücksichtigt.
Und bezüglich der grossen Zahl von vorläufig Aufgenommenen ist uns eine
adäquate Integration in unsere Arbeitsmarktpolitik noch nicht gelungen. Auch
die Koordination zwischen Asylpolitik und Aussenpolitik, wo erste Erfolge zu
verzeichnen sind, muss noch verbessert werden. Es fehlte bisher noch oft an
jener systematischen Gesamtschau, welche wir mit dem Postulat einer
Migrationspolitik fordern. Ob hiefür auch andere Verwaltungsstrukturen nötig
und zweckmässig sind, prüft der Bundesrat zur Zeit im Rahmen der eingeleiteten
Verwaltungsreform.

2.3	Wir müssen die Integration der Ausländer, die sich für längere Zeit bei
uns aufhalten, noch vermehrt fördern. Zusätzlich zur Förderung der Integration
durch Private, Gemeinden und Kantone muss sich auf diesem Gebiet auch der Bund
mehr engagieren. Im Rahmen der derzeitigen Revision des Asylgesetzes und des
ANAG wird eine entsprechende Rechtsgrundlage vorgeschlagen.

2.4	Schwerpunkt und Ziel unserer Ausländer-, Asyl- und Flüchtlingspolitik
soll nach wie vor ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der schweizerischen und
der ausländischen Bevölkerung sein. Denn wie schweizerische und ausländische
Erfahrungen (Luxemburg) zeigen, ist die Akzeptanz der Ausländerpolitik nicht in
erster Linie ein Problem der Zahl, sondern der Integration. Mit dem im Jahre
1991 vom Bundesrat beschlossenen Drei-Kreise-Modell einerseits und der
Aufrechterhaltung unserer humanitären Asylpolitik anderseits sind wir auf dem
richtigen Weg.

2.5	Eine künftige Migrationspolitik der Schweiz kann nur erfolgreich sein,
wenn sie international abgestimmt und koordiniert ist. Es müssen daher Mittel
und Wege gefunden werden, um die Zusammenarbeit mit den EU-Ländern, aber auch
mit Herkunfts- und Durchreisestaaten noch zu verbessern.

2.6	Schliesslich müssen wir alles daran setzen, die Akzeptanz unserer
Politik in diesem heiklen Bereich bei unserer Bevölkerung zu vergrössern bzw.
wiederherzustellen. Dies bedingt zum einen viel Erklärung, zum andern aber auch
Entscheide, die zeigen, dass wir die Anliegen und Sorgen der Bevölkerung ernst
nehmen. Anderseits kann und soll von der ausländischen Bevölkerung
Integrationsfähigkeit und
		- bereitschaft erwartet werden.