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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Migrationstagung

Eröffnungsrede von Bundesrat Arnold Koller, Vorsteher des Eidgenössischen
Justiz- und Polizeidepartements, an der Migrationstagung vom 24. August 1995 in
der Universität Bern

1.	Einleitung

Es freut mich, dass Sie sich Zeit genommen haben, an dieser Tagung
teilzunehmen. Das Thema der Migration steht zuoberst auf der politischen
Traktandenliste und wird uns auch in den kommenden Jahren intensiv
beschäftigen. Gerade in einem Wahljahr besteht die Gefahr der vorwiegend
emotionellen, populistischen, wenn nicht gar demagogischen Abhandlung dieses
Themas.

Der von Peter Arbenz erstellte Bericht über eine schweizerische
Migrationspolitik hat mich veranlasst, Sie zur heutigen Tagung einzuladen.
Gleichzeitig läuft die Vernehmlassung zum Bericht Arbenz seit Mai bis Ende
Oktober dieses Jahres. Die heutige Diskussion und die Ergebnisse des
Vernehmlassungsverfahrens sollen dem Bundesrat die Möglichkeiten einer
künftigen Migrationspolitik aufzeigen.

Der vom Autor dieses Berichts vorgeschlagenen abstrakten Definition der
Migrationspolitik als umfassende Sicht migrationspolitischer Zusammenhänge und
als Gesamtheit aller Ziele, Instrumente und Mittel, die die Migration
beeinflussen bzw. steuern können kann ich als Arbeitshypothese durchaus
zustimmen. Ich möchte aber nicht verhehlen, dass ich oft den Eindruck habe, für
viele Politiker sei das Schlagwort Migrationspolitik noch weitgehend eine
Leerformel, wenn nicht gar ein deus ex machina für unlösbare Probleme.
Anderseits steht ausser Zweifel, dass die Forderung nach einer Gesamtschau
unserer Ausländer-, Asyl- und Flüchtlingspolitik legitim ist, dass wir das
schwierige Thema vermehrt mit vernetztem Denken angehen müssen und dass eine
noch bessere Zusammenarbeit oder gar Organisation der zuständigen Behörden von
Bund und Kantonen nötig ist.

Es ist offensichtlich, dass wir bei dieser Gesamtschau auf Zielkonflikte und
Ueberschneidungen stossen werden. Dazu folgendes Beispiel: die vermehrte
Oeffnung der Schweiz gegenüber Arbeitskräften der EU- und EFTA-Staaten und der
damit in Zusammenhang stehende grundsätzliche Ausschluss von Arbeitskräften aus
dem sogenannten 3. Kreis führt zu Zielkonflikten v.a. zwischen
wirtschaftlichen und humanitären Interessen. Wie sich Ueberschneidungen
auswirken können, zeigt sich z.B. auch darin, dass diese Menschen, ohne
Aussicht auf eine Arbeitsbewilligung, ihr Glück oft über den Asylweg versuchen.

2.	Ziele der Migrationstagung

Mit der heutigen Migrationstagung habe ich mir zum Ziel gesetzt:

· die Vielschichtigkeit und Komplexität der heutigen und zukünftigen
Migrationswirklichkeit aufzuzeigen;

· mit Ihnen die politischen Handlungsmöglichkeiten auszuloten;

· die Abhängigkeiten von anderen Politikbereichen sichtbar zu machen;

· und Ausschau nach möglichen Elementen einer Migrationspolitik zu halten.

3.	Notwendigkeit einer tragfähigen und 	langfristigen Politik

Mit diesen Zielen will ich deutlich machen, dass wir es nicht nur mit einer
tagespolitisch bedeutsamen Fragestellung zu tun haben, sondern vor allem mit
einem langfristigen, gesellschaftlich brisanten und über die nationalen Grenzen
hinausgehenden Problem. Wir müssen uns von Anfang an bewusst machen, dass wir
letztlich über das Schicksal von Mitmenschen und gleichzeitig über die künftige
Befindlichkeit unserer eigenen Bevölkerung diskutieren. Gefragt ist mit anderen
Worten eine glaubwürdige, kohärente und langfristige Politik.

4.	Migrationen im schweizerischen Kontext

4.1	Die Entwicklung bis heute

Ein- und Auswanderung haben in der Schweiz seit Jahrhunderten Tradition. Früher
eingewanderte Familien, ethnische und religiöse Minderheiten haben in unserer
Gesellschaft längst ihre Spuren hinterlassen und viel Positives zur
wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung beigetragen. Dazu nur
ein Beispiel: Die Republik Genf beherbergte nach dem Widerruf des Edikts von
Nantes durch den Sonnenkönig im Jahre 1685 während zwanzig Jahren ca. 20000
Hugenotten; mehr als 100000 benutzten Genf als vorläufigen Aufenthalt bei der
Durchreise.

Auch anfangs dieses Jahrhunderts - im Jahre 1917 - repräsentierten die
Ausländer 17% der schweizerischen Wohnbevölkerung. Die folgenden Jahrzehnte
waren von starken Fluktuationen der Ausländerzahlen gekennzeichnet. Sie
spiegelten meistens den Gang der inländischen Konjunktur wider. Die
kontrollierte Einwanderung wurde in den späten 80er-Jahren mehr und mehr durch
eine spontane Einwanderung über das Asylverfahren überdeckt, welche
schliesslich zur uns bekannten Ueberlastung des Asylbereiches und zu einem
Missbrauch des Asylverfahrens für Erwerbszwecke führte. In den vergangenen
Jahren kamen schutzbedürftige Menschen aus Bürgerkriegsgebieten dazu , die sich
wegen der andauernden Konflikte lange bei uns aufhalten. In jüngster Zeit gibt
es mehr und mehr illegale Einwanderer, aber auch Personen, die zu kriminellen
Zwecken einreisen, und Schlepper-Organisationen, deren Tätigkeit eine neue Form
des Menschenhandels darstellt.

4.2 	Die heutige Ausgangslage im 	Ausländer- und Asylbereich

Vorweg ein paar Zahlen. Der Bestand der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung
in der Schweiz betrug per Ende Juli 1995
1317270 (18,8%) Personen, der übrige Ausländeranteil (Saisonniers,
Kurzaufenthalter, Asylbewerber, etc.) betrug 165687 (1,9 %) Personen. Die
wichtigsten Einwanderungsfaktoren in der Zeit von Frühjahr 1994 bis Frühjahr
1995 waren: Familiennachzug vom Ausland 36,3%, Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
mit Kontingent 14,6%, ausländische Ehegatten von Schweizerbürgern 12%,
Umwandlungen 11,7%, Schüler und Studenten 11,6%. Immerhin ist die Zuwachsrate
seit 1991 kontinuierlich gesunken.

Im Asylbereich wurden in diesem Jahr bis Mitte August beim Bundesamt für
Flüchtlinge rund 9400 neue Asylgesuche eingereicht, was in etwa den Eingängen
des Vorjahres bis zum gleichen Zeitpunkt entspricht.  Zurzeit sind in erster
und zweiter Instanz zusammen noch rund 25000 Asylgesuche pendent. Die Pendenzen
konnten vor allem in den beiden letzten Jahren drastisch gesenkt werden. Rund
80 % aller Gesuche werden heute innert sechs Monaten rechtskräftig entschieden.
Dennoch ist die Bleiberate von abgewiesenen Asylbewerbern immer noch hoch, denn
viele Personen tauchen in der Schweiz unter oder reisen in ein Drittland aus,
ohne sich abzumelden. Die Problematik früherer Jahre, die durch zu lange
Verfahren gekennzeichnet war, hat sich in letzter Zeit zunehmend in den
Vollzugsbereich verlagert. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die
völkerrechtswidrige Praxis einiger Staaten, insbesondere der Bundesrepublik
Jugoslawien, ihre eigenen Staatsangehörigen nach abgeschlossenem Asylverfahren
in der Schweiz nicht mehr zurückzunehmen.

Als Folge dieser Entwicklungen sind die Ausgaben des Bundes im Asylbereich
trotz rückläufiger Asylgesuchszahlen im Fürsorgebereich stetig gestiegen und
haben heute ein kritisches Ausmass angenommen.

4.3 	Unser Dilemma und die bisherigen 	politischen Antworten

Mit der Ausländerpolitik seit dem 2. Weltkrieg versuchten wir, den Bedürfnissen
der Wirtschaft gerecht zu werden und gleichzeitig die Vollbeschäftigung der
einheimischen Erwerbstätigen sicherzustellen. Bereits Mitte der 60er-Jahre
wurde erkannt, dass diese Politik zu einem rascheren Bevölkerungswachstum und
auch zu einem kontinuierlichen Anstieg der ausländischen Wohnbevölkerung
führte. Die in den 60er- und 70er-Jahren geführte Diskussion unter dem
Stichwort Ueberfremdung führte zur Einreichung mehrerer Volksinitiativen; ich
erinnere insbesondere an die Schwarzenbach-Initiativen. Der knappe Ausgang der
Abstimmungen machte deutlich, dass die Politik der unbeschränkt offenen Grenzen
nicht mehr aufrecht erhalten werden konnte. Das Dilemma Bedürfnisse der
Wirtschaft, Vollbeschäftigung der Einheimischen und humanitäre Aspekte, aber
auch das Problem der Integration und der damit verbundenen Spannungen zwischen
einheimischer und ausländischer Bevölkerung konnte nicht mehr wegdiskutiert
werden. Der Bundesrat fasste in diesen Jahren mehrere Beschlüsse, um den
konstant anwachsenden ausländischen Bevölkerungsanteil zu begrenzen und zu
stabilisieren. Zu erinnern ist vor allem an das seit 1970 eingeführte System
einer gesamtschweizerischen Begrenzung der Zahl der erwerbstätigen Ausländer.
Ziel dieses Systems sollte ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der
schweizerischen und der ausländischen Bevölkerung sein. Nach bisheriger
Auffassung des Bundesrates würde dieses Verhältnis dann nicht mehr stimmen,
wenn Integrationsfähigkeit, Integrationsbereitschaft und
Integrationsmöglichkeiten bei der ausländischen Bevölkerung nicht mehr gegeben
wären bzw. von der schweizerischen Bevölkerung ernsthaft in Frage gestellt
würden.

Der Bundesrat hat bereits im Mai 1991 einen umfassenden Bericht zur Ausländer-
und Flüchtlingspolitik für die 90er-Jahre formuliert. Aufgrund dieses Berichtes
wurde u.a. das Drei-Kreise-Modell eingeführt als Reaktion auf die europäischen
Bestrebungen, einen die EU- und EFTA-Staaten umfassenden Binnenmarkt Europa zu
schaffen. Schliesslich hat der Bundesrat den Entscheid getroffen, Angehörige
aus Ex-Jugoslawien nicht mehr als Arbeitskräfte zu rekrutieren; dies ebenfalls
mit Blick auf unsere Oeffnung gegenüber EU- und EFTA-Staaten. Heute müssen wir
feststellen, dass trotz dieser Politik die Zahl der EU- und EFTA-Angehörigen in
der Schweiz ständig abnimmt, wogegen jene der Angehörigen
nicht-westeuropäischer Staaten zunimmt.

In der Asylpolitik haben wir mit einer grossen Kraftanstrengung über viele
Jahre mit mehreren Gesetzesrevisionen auf sich rasch ändernde Verhältnisse
reagiert. In rechtsstaatlichen Verfahren wurde ein Teil der Asylbewerber als
Flüchtlinge anerkannt; viel mehr Menschen allerdings wurden aus humanitären
Gründen oder wegen anhaltender Schutzbedürftigkeit vorläufig aufgenommen. Mit
der internationalen Flüchtlingspolitik konnten wir sehr viel mehr Menschen vor
Ort mit einem relativ beschränkten finanziellen Aufwand und ohne grössere
innenpolitische Rückwirkungen helfen; ich erinnere an die derzeitige grosse
Hilfeleistung der Schweiz im Konflikt in Ex-Jugoslawien.

Auch in der Asylpolitik befinden wir uns dauernd in einem Dilemma. Die
öffentlichen Meinungen sind polarisiert. Die einen wollen die Grenzen praktisch
für jeden offen halten, der aus irgendeiner Notlage zu uns kommt, oder sie
wollen auf jeden Fall niemanden hinausschicken, der nicht freiwillig geht.
Wohlstand verpflichtet, lautet die Devise. Auf der anderen Seite stehen jene,
die die Ansicht vertreten, dass das Boot nun endgültig voll sei. Diese Kreise
plädieren für strikte, rigorose Massnahmen. Ich erinnere an die hängigen
Volksinitiativen der Schweizer Demokraten und der Schweizerischen Volkspartei.
Der Bundesrat hat sich bisher stets für eine der humanitären Tradition
entsprechende Asylpolitik eingesetzt, in Respektierung unserer Verfassung und
der internationalen Verpflichtungen. Erst kürzlich hat er dem Parlament
beantragt, eine Volksinitiative der Schweizer Demokraten, die gegen zwingendes
Völkerrecht verstösst, für ungültig zu erklären; der Ständerat ist dem
Bundesrat mit grosser Mehrheit gefolgt.

Ein Teil der heutigen Einwanderung ist durch eine offizielle Zulassung und
Gewährung eines ausländerrechtlichen Status immer noch steuerbar; ich erinnere
an den Entscheid des Bundesrates, ab 1. Januar 1995 nur noch Angehörigen der
EU-und EFTA-Staaten die Umwandlung von Saison- in
Jahresaufenthaltsbewilligungen zu gestatten. Der Umwandlungsstopp betrifft
insbesondere Staatsangehörige aus Ex- Jugoslawien; er wird zu weniger Einreisen
als Folge von Umwandlungen führen, wobei wir uns bewusst sein müssen, dass
solche Entscheide einige Zeit brauchen, um wirksam zu werden.

Der nicht steuerbare Teil spielt jedoch eine immer grösser werdende Rolle. Die
Behörden werden bei den spontan und illegal einreisenden Menschen erst dann mit
deren Anliegen konfrontiert, wenn diese bereits faktisch in unserem Land
anwesend sind, unsere Grenzen illegal überschritten haben und sich unter
Umständen schon längere Zeit ohne geregelten Aufenthalt in unserem Land
befinden. Dass diese Verhältnisse bei unserer Bürgerschaft zu Irritationen
führen, ist verständlich. Mit den Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht haben wir
zwar das nötige Instrumentarium geschaffen, um offensichtliche Missbräuche im
Ausländerrecht zu bekämpfen. Wir müssen uns aber im klaren sein, dass eine
vollständige Kontrolle von Wanderungsbewegungen in heutigen Dimensionen mit den
Mitteln eines demokratisch verfassten Staatswesens allein nicht erreicht werden
kann. Hiezu ist die Zusammenarbeit mit anderen vom gleichen Problem betroffenen
Staaten notwendig. Wenn wir die anderen Zielstaaten Westeuropas und auch die
USA, Kanada oder Australien heranziehen, so stellen wir fest, dass auch diese
Länder vor gleichen oder ähnlichen Problemen stehen. Angesichts stets neuer
Gegebenheiten und Herausforderungen ändern die einzelnen Staaten oft ihre Asyl-
und Ausländergesetzgebung, mit der Folge, dass Umlenkungseffekte entstehen, auf
die erneut reagiert werden muss.

Ziel unserer innen- wie aussenpolitischen Bestrebungen muss es deshalb sein, in
der Asylpolitik eine einheitliche Philosophie und Strategie zu erreichen.

4.4	Verunsicherung

Nach der Ablehnung der Lex Friedrich habe ich, vom Resultat überrascht,
erklärt: Wir haben ein Ausländerproblem. Eine
- selbstverständlich nicht abschliessende - Problemanalyse zeigt, dass
verschiedene Faktoren zu einer zunehmenden Verunsicherung in der Bevölkerung
geführt haben: die ständig zunehmende ausländische Bevölkerung, die Zunahme der
illegalen Einwanderung, der hohe Anteil von Ausländern im Drogenhandel, die
Rezession, das Konkurrenzdenken in Bezug auf den Arbeitsplatz oder etwa die
Besorgnis von Eltern schweizerischer Schulkinder, weil der Ausländeranteil in
gewissen Klassen bereits grösser ist als jener der Schweizerkinder. Zu erwähnen
ist sodann die unterschiedliche Integrationsfähigkeit und -bereitschaft von
Ausländern, insbesondere von Angehörigen aus entfernten Ländern und Kulturen.

Diese Verunsicherung kann zu unberechtigten Vorurteilen gegenüber Ausländern,
in einem Teil der Bevölkerung sogar zu Fremdenhass oder Rassismus führen, was
wir mit allen Mitteln bekämpfen müssen.

5.	Maximen einer möglichen 	Migrationspolitik

Die Berücksichtigung der legitimen Bedürfnisse der schweizerischen Wirtschaft,
die Bewahrung der inneren und äusseren Sicherheit, die Einhaltung der
humanitären Verpflichtungen unseres Landes und das Gebot der internationalen
Solidarität müssen Grundpfeiler für künftige Überlegungen bleiben.

Als eine dem Rechtsstaat verpflichtete Demokratie haben wir die Prinzipien des
Völkerrechtes hochzuhalten und an deren Durchsetzung auch ausserhalb unseres
Staates mitzuwirken. Dies stellt ganz besonders hohe Anforderungen an eine
zukünftige Migrationspolitik. Denn gerade die Migrationsphänomene weisen uns
darauf hin, dass wir auf die Dauer immer weniger in der Lage sein werden, die
Probleme im Alleingang zu lösen, sondern auf internationale Zusammenarbeit
angewiesen sind.

Und was mir noch äusserst wichtig scheint: Wir müssen unserer Bevölkerung die
Komplexität dieser Materie besser aufzeigen und auch auf ihre Probleme und
Anliegen näher eingehen. Wir müssen die Polarisierung abbauen und zu einer
transparenten, kohärenten Politik finden, die auch für das Volk verständlich
ist. Gelingt uns dies nicht, wird die Ausländerpolitik zur Schicksalsfrage
werden, die uns über Jahre hinaus in der Innen- wie in der Aussenpolitik
blockieren wird.

Und nun zurück zu unserer Tagung: Mit der vom Parlament im Frühjahr 1992
überwiesenen Motion Simmen erhielt der Bundesrat den Auftrag, ein
Migrationsgesetz auszuarbeiten. Da es meines Erachtens aber keinen Sinn machte,
in einem so brisanten Politikbereich sogleich einen neuen Gesetzesentwurf
vorzulegen, ohne vorher über Inhalt, Möglichkeiten und Grenzen einer
Migrationspolitik nachzudenken, wollte ich zunächst eine umfassende
Lagebeurteilung vornehmen und die möglichen Handlungsspielräume freilegen.

Mit dem von Peter Arbenz verfassten Bericht verfügen wir nun über eine
Grundlage, die es uns ermöglicht, wünschbare migrationspolitische
Stossrichtungen zu diskutieren. Heute werden wir vor allem in den Workshops
Gelegenheit haben, zu einzelnen gezielten Fragen einer zukünftigen Ausländer-
und Asylpolitik Stellung zu beziehen. Persönlich hoffe ich, dass wir mit der
heutigen Tagung einen konstruktiven Dialog eröffnen können, der uns dazu
befähigen wird, erste Elemente einer Migrationspolitik der Schweiz zu
entwickeln.