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Ueberprüfung der Visabestimmungen für Ost- und Mitteleuropa

Pressemitteilung

Ueberprüfung der Visabestimmungen für Ost- und Mitteleuropa

Der Bundesrat hat die Visumpolitik gegenüber den ost- und mitteleuropäischen
Staaten im Hinblick auf die nationalen Probleme im Bereich der unkontrollierten
Zuwanderung und der inneren Sicherheit sowie hinsichtlich ihrer
Uebereinstimmung mit der Politik der EU- bzw. Schengener Staaten überprüft.

Der Bundesrat hat eine teilweise Visumaufhebung gegenüber Litauen, Rumänien und
Albanien beschlossen. Zudem werden mazedonische Staatsangehörige mit einer
Anwesenheitsbewilligung in einem EU-Staat, in Kanada oder den USA ab 1.
September 1995 von der Visumpflicht befreit.

Litauen hob anfangs 1994 die Visumpflicht für Schweizerbürger auf. Von
litauischer Seite wurde in der Folge verschiedentlich das Anliegen vorgebracht,
dass die Schweiz ebenfalls eine visumpolitische Oeffnung gegenüber Litauen
vornehme.
In Litauen scheint die Bürgerrechtsfrage für russischstämmige Litauer heute
gelöst. Es deutet auch nichts auf ein erhöhtes Risiko einer unkontrollierten
Migration hin. Der Bundesrat hat deshalb entschieden, Inhaber eines litauischen
Diplomaten-, Dienst- oder Sonderpasses unter Vorbehalt des Gegenrechts von der
Visumpflicht auszunehmen. Das entsprechende Visumabkommen soll gleichzeitig mit
einem Uebereinkommen über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem
Aufenthalt abgeschlossen werden.

Mit Rumänien wurde ein Rückübernahmeübereinkommen und ein Abkommen über die
gegenseitige Aufhebung der Visumpflicht für Inhaber eines Diplomaten- oder
Dienstpasses ausgehandelt. Beide Abkommen sollen gleichzeitig unterzeichnet und
in Kraft gesetzt werden.

Zum gleichen Ziel sollen Verhandlungen mit Albanien führen. Da Dienstpässe in
Albanien nicht unter den gleichen Voraussetzungen wie in der Schweiz
ausgestellt werden, sollen hingegen nur Inhaber von Diplomatenpässen vom
Visumzwang ausgenommen werden. Albanien gelangte 1993 mit dem Wunsch auf
Visumaufhebung für Inhaber von offiziellen Pässen an einige europäische
Staaten, darunter auch die Schweiz. Die betroffenen Länder begegneten diesem
Begehren mit Zurückhaltung. Im Hinblick auf die Abnahme der Zuwanderung hat der
Bundesrat beschlossen, ein Abkommen über die teilweise Aufhebung der
Visumpflicht zusammen mit einem Rückübernahmeübereinkommen auszuhandeln.

Für die Angehörigen von Bosnien-Herzegowina, Kroatien und Restjugoslawien wird
an der Visumpflicht festgehalten. Die politische Lage in diesem Gebiet erlaubt
im Moment keine Lockerung der Einreisebestimmungen. Eine Ausnahme betrifft die
mazedonischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in einem EU-Staat, in Kanada und
den USA, die ab dem 1. September nicht mehr der Visumpflicht unterstellt sind.
Mit dieser Regelung erfolgt eine Gleichstellung mit den übrigen Angehörigen des
ehemaligen Jugoslawien.

 Schliesslich hat der Bundesrat auch die Visumpolitik gegenüber den GUS-Staaten
bestätigt. Die prekäre Wirtschaftslage, wenig gefestigte politische
Verhältnisse sowie die Zunahme der Kriminalität führen zu wachsender
Verunsicherung. Eine Zunahme der Zuwanderung aus diesen Staaten kann somit für
die Zukunft nicht ausgeschlossen werden. Die Visumpflicht bildet ein wirksames
Mittel, um der illegalen Migration und der Gefährdung der inneren Sicherheit
durch das organisierte Verbrechen vorzubeugen. Der Bundesrat hält deshalb in
Abstimmung mit den EU- und Schengener Staaten für alle GUS-Staaten an der
Visumpflicht fest.

16. August 1995

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte: Stephan Häberli, Sektion Migration, Innere Sicherheit und
Strategien,
Tel. 325 95 93