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Reaktion der Schweiz auf die Anfrage des UNHCR für weitere Aufnahme vo

Pressemitteilung

Reaktion der Schweiz auf die Anfrage des UNHCR für weitere Aufnahme von
Kriegsvertriebenen aus Ex-Jugoslawien

Angesichts der neusten Entwicklungen im ehemaligen Jugoslawien will der
Bundesrat seine Hilfe vor Ort verstärken. Sollte dies nach Meinung des
Hochkommissariats für Flüchtlinge der Vereinten Nationen (UNHCR) nicht genügen,
ist der Bundesrat grundsätzlich bereit, die Aufnahme weiterer
Kriegsvertriebener in der Schweiz zu prüfen. Die Landesregierung wünscht aber
ausdrücklich, dass dies in internationaler Zusammenarbeit geschieht. Deshalb
hat der Bundesrat das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt,
das UNHCR zu ersuchen, eine Konferenz unter den möglichen Aufnahmestaaten
einzuberufen. Dabei soll das Flüchtlingselend in seiner Gesamtheit angegangen
und insbesondere die Verteilung der Kriegsvertriebenen in den verschiedenen
Ländern festgelegt werden.

Auf Antrag des Vorstehers des Eidg. Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) hat
der Bundesrat am 7. August 1995 an einer ausserordentlichen Sitzung
beschlossen, in erster Priorität die Hilfe vor Ort substantiell zu
intensivieren. Zu diesem Zweck stellt der Bundesrat zusätzlich 10 Millionen
Franken zur Verfügung. Sollte diese Hilfe vor Ort laut UNHCR nicht genügen, ist
der Bundesrat grundsätzlich bereit, die Aufnahme Vertriebener zu prüfen. Dabei
muss aber die internationale Solidarität zentral koordiniert und organisiert
werden. Der Bundesrat hat deshalb das EJPD beauftragt, das UNHCR um die rasche
Durchführung einer Konferenz der potentiellen Aufnahmestaaten zu ersuchen. Die
schwierige Situation mit der zu erwartenden grossen Anzahl von Flüchtlingen
lässt kein anderes Vorgehen zu. Das Problem muss umfassend angegangen werden.

Die humanitäre Hilfe des Bundes hat seit Beginn der kriegerischen
Auseinandersetzungen im August 1991 die Opfer vor Ort unterstützt. Die
Hilfeleistungen erfolgen durch finanzielle Beiträge und
Nahrungsmittellieferungen via internationale und schweizerische
Partnerorganisationen sowie durch Einsätze des Schweizerischen
Katastrophenhilfekorps (SKH). Damit die humanitäre Hilfe des Bundes ihre
Tätigkeit weiterführen kann, hat der Bundesrat den Nachtragskredit von 10
Millionen Franken bewilligt. Mit den Geldern werden zum einen Nothilfeprogramme
des UNHCR, des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) sowie
schweizerischer Hilfswerke unterstützt. Zum andern wird das SKH in Bosnien
weitere wintersichere Unterkünfte bauen. Bezüglich Standorte und Anzahl läuft
derzeit eine Mission vor Ort.

Von den 10 Millionen Franken gehen je 5 Millionen zulasten der humanitären
Hilfe des Bundes sowie des Bundesamtes für Flüchtlinge. Damit steigt die Summe
der seit Kriegsausbruch durch die humanitäre Hilfe des Bundes in Ex-Jugoslawien
bereitgestellten Gelder auf 145 Millionen Franken an. Das EJPD hat seinerseits
bis Ende 1994 für die Aufnahme von Bürgerkriegsopfern 600 Millionen Franken
aufgewendet; für das laufende Jahr rechnet das EJPD mit 400 Millionen Franken.

7. August
EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst