Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Visaerteilung zwischen der Schweiz und Russland neu geregelt

Pressemitteilung

Visaerteilung zwischen der Schweiz und Russland neu geregelt
Die Schweiz und Russland haben sich durch Notenaustausch darauf geeinigt, die
Visaerteilung neu zu regeln. Die Vereinbarung, welche sich auf den Grundsatz
der Gegenseitigkeit stützt, sieht Verfahrenserleichterungen für bestimmte
Personen vor.
Gestützt auf diese Vereinbarung können an Mitarbeiter staatlicher
Organisationen und Institutionen, welche sich regelmässig nach Russland bzw. in
die Schweiz begeben, sowie an Geschäftsleute, die oft beruflich im anderen
Staat zu tun haben, Visa mit einer Gültigkeit für mehrere Einreisen während
eines Jahres erteilt werden. Die gleichen Erleichterungen kommen auch den nahen
Verwandten (Vater, Mutter, Geschwister, Kinder) und den Ehepartnern der
Mitarbeiter der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der beiden
Länder zugute.
4. August 1995

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte: Robert Eugster, Vizedirektor, Abteilung Migration, Innere
Sicherheit und Strategien/ZAR, Tel. 325 95 70