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Das revidierte Schuldbetreibungs- und

Pressemitteilung

Das revidierte Schuldbetreibungs- und
Konkursgesetz tritt am
1. Januar 1997 in Kraft

Der Bundesrat hat das revidierte Schuldbetreibungs-
und Konkursgesetz (SchKG) auf den 1. Januar 1997 in
Kraft gesetzt. Diese Frist berücksichtigt den
ausserordentlichen Umfang der
Ausführungsvorschriften, die an das neue Recht noch
anzupassen sind. Die umfassende Teilrevision des
SchKG weist als Schwerpunkt die Stärkung des
Gläubigerschutzes auf, z.B. durch Kürzung der
Betreibungsferien und Erschwerung der sog.
Insolvenzerklärung. Auch für den Schuldner tritt
eine Verbesserung ein, z.B. durch den Datenschutz
bei den Betreibungsregistern und durch die
Einführung eines einfachen Schulden
bereinigungsverfahrens.

Von grosser Bedeutung für die schweizerische
Wirtschaft ist das revidierte Nachlassverfahren vor
allem, weil es besser für Unternehmenssanierungen
eingesetzt werden kann. Für den Finanzplatz
Schweiz von Interesse ist die Beschränkung des sog.
"Ausländerarrests". (Im
Zwangsvollstreckungsverfahren können Vermögenswerte
eines im Ausland lebenden Schuldners erfasst
werden). Im weiteren wird bei Fix- und
Finanztermingeschäften das sog. "cherry-picking"
der Konkursverwaltung ausgeschlossen.

Materiell wurde das gesamte Gesetz auch in
internationaler Hinsicht überprüft. Formell
erfolgte eine technische Aktualisierung. Die
materiellen Neuerungen sind ausnahmslos punktueller

Natur. Am System des Gesetzes wurde grundsätzlich
festgehalten.

EIDGENÖSSISCHES JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

26. April 1995

Weitere Auskünfte:
Dominik Gasser, Projektleiter Revision SchKG, BJ,
Tel. 322 40 94