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Richtplananpassung für das Endlager

Pressemitteilung

Richtplananpassung für das Endlager
Wellenberg

Bundesrat genehmigt Anpassung des kantonalen
Richtplans Nidwalden

Der Kanton Nidwalden hat in seinem Richtplan das
weitere Vorgehen zur räumlichen Abstimmung des
geplanten Endlagers für kurzlebige schwach- und
mittelaktive Abfälle Wellenberg festgelegt und den
Bundesrat um Genehmigung der Richtplananpassung
ersucht. Der Bundesrat hat die unter dem Vorbehalt
der noch ausstehenden Rahmenbewilligung durch die
Eidgenössischen Räte stehende Richtplananpassung
genehmigt.

Die Genehmigung dieser Richtplananpassung - noch
vor Erteilung der ausstehenden Rahmenbewilligungen
durch die eidgenössischen Räte und der
kantonalrechtlichen Konzession - hat den Zweck, die
räumliche Koordination des Vorhabens mit anderen
Aufgaben und Interessen des Bundes und der
Nachbarkantone frühzeitig einzuleiten. Die
Richtplanaussagen betreffen im wesentlichen die
planerische Sicherung des Standortes sowie
verschiedene Koordinationsaufträge, insbesondere in
den Bereichen Transportwege und Bewirtschaftung
des Ausbruchsmaterials.

Das Rahmenbewilligungsgesuch der Genossenschaft für
nukleare Entsorgung Wellenberg ist beim Bundesrat
eingereicht. Ein Entscheid über das Gesuch ist vor
aussichtlich Mitte 1996 zu erwarten

Weitere Auskünfte: Fred Baumgartner, Chef der
Sektion Grundlagen, Bundesamt für Raumplanung

(BRP), Einsteinstrasse 2, 3003 Bern,
Tel. 031/322 40 54

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

26. April 1995