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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Beschwerden Tempolimiten gutgeheissen 12.4.95

Beschwerden gegen Tempolimiten auf Luzerner Autobahnen
gutgeheissen

Der Bundesrat hat die Beschwerden gegen
Tempobeschränkungen auf Autobahnteilstücken in der
Agglomeration Luzern gutgeheissen. Das Parlament hatte den
Kantonen im Frühjahr 1992 im Strassenverkehrsgesetz die
Kompetenz zugebilligt, für bestimmte Strassenstrecken auch
auf Autobahnen Limiten einzuführen, welche von der
allgemeinen Höchstgeschwindigkeit abweichen. Diese
Möglichkeit steht vor allem für städtische Ballungsgebiete
im Vordergrund, wenn eine übermässige, durch andere
Massnahmen nicht vermeidbare Umweltbelastung (Lärm,
Schadstoffe) erheblich vermindert werden kann. Der
Bundesrat kommt zum Schluss, dass die 1992 von den
Luzerner Behörden verfügten Massnahmen aufgrund der
rechtlichen Rahmenbedingungen nicht mehr gerechtfertigt
sind.
Der Regierungsrat des Kantons Luzern hatte am 26. Mai 1992
auf der N2 und N14 in der Agglomeration Luzern
Geschwindigkeitslimiten von 60 Kilometer pro Stunde (km/h)
für den Schwerverkehr und 80 km/h für den übrigen Verkehr
eingeführt. Gegen diese Massnahme waren von verschiedenen
Personen und Organisationen beim Bundesrat Beschwerden
eingereicht worden. Nach Gesprächen mit den
Verkehrsverbänden erhöhte der Regierungsrat am 4. Dezember
1992 die Höchstgeschwindigkeit für den Schwerverkehr
wieder auf die ursprünglichen 80 km/h; er bestätigte aber
im wesentlichen die am 26. Mai 1992 verfügten Tempolimiten
für den übrigen Verkehr. Auch diese modifizierte Massnahme
ist durch eine Beschwerde angefochten worden.
Da die vom Kanton Luzern verfügten Massnahmen seinerzeit
vom EJPD bewilligt worden sind, ist EJPD-Vorsteher
Bundesrat Arnold Koller bei diesem Entscheid gemäss
Verwaltungsverfahrensgesetz (Art.10) in den Ausstand
getreten.

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI
Informationsdienst

Bern, 12. April 1995