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CONFOEDERATIO HELVETICA
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Handgranatenunfall auf dem Schiessplatz Cholloc

Pressemitteilung·
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Handgranatenunfall auf dem Schiessplatz Cholloch:·
Untersuchung abgeschlossen, keine weiteren Folgen·
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(Lead)		Ursache des Handgranatenunfalls vom 29. April ·
1994 auf dem Schiessplatz Cholloch (SG) war weder ·
menschliches noch technisches Versagen, sondern eine Ver·
kettung unglücklicher Umstände. Zu diesem Ergebnis kommt der ·
militärische Untersuchungsrichter in seinem Schlussbericht. Der ·
Unfall zieht deshalb keine militärgerichtlichen oder ·
disziplinarischen Folgen nach sich.·
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	Am 29. April ereignete sich im Rahmen des ·
Kadervorkurses des Infanterie-Regiments 26 auf dem ·
Schiessplatz Cholloch ob Wattwil (SG) ein Unfall mit einer ·
Explosiv-Übungshandgranate 85 (EUHG 85), bei dem zwei ·
Offiziere durch Splitter verletzt wurden. In seinem Bericht ·
schliesst der militärische Untersuchungsrichter sowohl menschli·
ches wie technisches Versagen als Unfallursache aus: Anlage ·
und Durchführung der Übung entsprachen vollumfänglich den ·
Bestimmungen, auch der Ausbildungsstand der beiden beübten ·
Offiziere entsprach den Vorschriften. Ein technischer Defekt der ·
EUHG 85 konnte ausgeschlossen werden. Zu dem Unfall kam es ·
vielmehr durch eine Verkettung unglücklicher Umstände, indem ·
einem Offizier beim Werfen einer EUHG 85 die Handgranate ·
aus der Hand fiel und in der Folge im Stellungsraum explodierte.·
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	Die explodierende EUHG verletzte mit Splittern sowohl ·
den Übungsleiter als auch den zweiten Offizier. Es ist nur der ·
Geistesgegenwart aller Beteiligten zuzuschreiben, dass die ·
Offiziere keine lebensgefährlichen Verletzungen erlitten.·
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Hinweis an die Redaktionen:·
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Diese Pressemitteilung wurde vom Infodienst des EMD für den ·
federführenden militärischen Untersuchungsrichters übermittelt.·