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CONFOEDERATIO HELVETICA
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Ausbildungplätze der Armee : Leitbild für Soldatenstuben

Ausbildungsplätze der Armee: Leitbild für den Restaurations
und Freizeitbereich

(LD)		Die Restaurations  und Freizeitbereiche auf den
Ausbildungsplätzen der Armee sollen attraktiver werden:
Modernere Einrichtungen, eine ernährungsbewusste Küche,
Ruheräume, Videofilme und Fitnessgeräte sollen verlorene
Marktanteile zurückgewinnen. Dies postuliert ein Leitbild, das vom
Geschäftsleitungs Ausschuss des EMD verabschiedet worden
ist.

(TX)		Da in letzter Zeit verschiedene Soldatenhäuser
defizitäre Betriebsrechnungen aufwiesen und vor der
Schliessung standen, musste das EMD diese von den bisherigen
Betriebsorganisationen abkaufen, weil sie im Baurecht erstellt
worden waren und sich auf Waffenplatzgebiet befanden. Im
Auftrag des Vorstehers des EMD, Bundesrat Kaspar Villiger,
wurde eine Grundsatzstudie erstellt, aus der ein Leitbild
resultierte. Beide sind vom Geschäftsleitungs Ausschuss des
EMD verabschiedet worden.

Die Studie zeigt, dass die Restaurationsbetriebe auf den
Ausbildungsplätzen den Bedürfnisse der Truppe und der
weiteren Kundschaft aus der Umgebung insgesamt entspre
chen. In einzelnen Fällen ergibt sich jedoch eine
Konkurrenzierung vor Ort: Das Vorhandensein einer
Militärkantine neben einer Soldatenstube stellt die
Existenzsicherung der jeweiligen Betreiber in Frage. Die
Restaurations  und Freizeitgestaltung soll deshalb optimiert
werden. Entscheidende Verbesserungen sollen in den Bereichen
Unterhalt, Ausstattung, Preise, Gesamtpacht, Spiel  und
Aufenthaltsräumlichkeiten erzielt werden. Denkbar ist die
Einrichtung von Lese  und Andachtsräumen, Tischtennis, Video
und Fitnessgeräten.

Das Leitbild hält fest, dass das EMD den Betrieb von
Militärkantinen, Cafeterias, Soldatenhäusern und  stuben sowie
von Freizeiträumen weiterhin sicherstellen will. Die Sol
datenhäuser und  stuben sollen langfristig in das Eigentum des
Bundes oder der Kantone gelangen. Die Führung und Betreuung
der Restaurationsbetriebe auf einem Waffenplatz soll ein und
demselben Pächter anvertraut werden; die Betriebe müssen
selbsttragend geführt werden.

Die Restaurationsbetriebe sollen Speisen und Getränke in guter
Qualität und zu angemessenen Preisen abgeben. Es besteht
kein Konsumationszwang. Neu sieht das Leitbild vor, dass auch
in den Soldatenhäusern und  stuben grundsätzlich Alkohol
ausgeschenkt werden darf (keine Spirituosen), allerdings erst ab
17 Uhr. Das EMD entspricht damit einem Wunsch der
Betreiberorganisationen. Wenn die Sicherheitsvorschriften in der
Ausbildung der Truppe tangiert werden, können
Einschränkungen angeordnet werden. Für den ganzen
Restaurations  und Freizeitbereich postuliert das neue Leitbild
eine enge Zusammenarbeit mit dem Fürsorgedienst der Armee.

Für weitere Auskünfte: R. Eggimann, Sektion Betrieb, Abteilung
Waffen  und Schiessplätze, Tel. 031  324 24 29