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Revision der Erwerbsersatzordnung (EO)

Revision der Erwerbsersatzordnung (EO)

1.  R a h m e n

Das Bundesgesetz über die Erwerbsersatzordnung für
Dienstleistende in Armee und Zivilschutz (EOG) wird gegenwärtig
seiner 6. Revision unterzogen. Federführend ist das Bundesamt
für Sozialversicherung (Departement des Innern); mitbeteiligt sind
das Justiz- und Polizeidepartement (Zivilschutz) sowie das EMD,
für das die gerechtere Entschädigung für Abverdienende im
Vordergrund steht. Das revidierte Gesetz soll per 1.1.1996 in
Kraft treten.

Die Anpassung des EOG an die heutigen Erfordernisse ist nicht
nur dringend nötig, sondern auch mit parlamentarischen
Vorstössen und durch private Eingaben gefordert worden. Nicht
zuletzt wegen der Armee 95 (kleinere Bestände, weniger
Diensttage) entstehen daraus jedoch keine Mehrkosten.

Ziel der Gesetzesrevision ist es, die heute herrschenden sozialen
Ungerechtigkeiten zu beseitigen. So darf es nicht länger sein,
dass junge Leute, die freiwillig etwas für unseren Staat tun und
beispielsweise im Militär "weitermachen", finanziell schlechter
gestellt sind als Arbeitslose, die stempeln.

2.  T r e n d

Dem EMD geht es nicht nur um die Entschädigung bei
Beförderungsdiensten. Vielmehr wird ein ganzes Paket geschnürt;
das "Weitermachen" ist lediglich ein Teil davon. Heu-te ist
eigentlich nur der Erwerbsersatz für verheiratete, arbeitstätige
Armeeangehörige zufriedenstellend geregelt. Die ledigen AdA
hingegen stehen im Vergleich zum übrigen Sozialwesen
schlechter da - insbesondere jene, die Offiziere werden und dafür
mehrere längere Dienste absolvieren.

Aber auch die Rekruten sollen mehr Erwerbsersatz erhalten,
denn: Viele Junge können heute nicht mehr so lange zuhause
wohnen wie früher; auch liegen Arbeitsplatz und Wohnort häufig
auseinander. Das wirkt sich auf die Lebenskosten aus und muss
des-halb auch im sozialen Erwerbsausgleich zum Ausdruck
kommen.

Im weiteren gehören EMD-seits eine finanzielle Besserstellung
dienstleistender Haus-männer sowie die Anhebung der
Kinderzulage zu dem Revisionspaket. Wie hoch der künftige
Erwerbsersatz sein wird, ist noch nicht festgelegt; die
Verbesserung dürfte aber im Schnitt zwischen 10.-- und 20.-- pro
Tag betragen. Heute reichen die Tagesbezüge von 31.-- für
ledige Rekruten bis zu 154.-- für verheiratete Familienväter mit
einer guten Stelle (der Erwerbsersatz bemisst sich nach dem
jeweiligen Lohn; korrekturbedürftig sind deshalb vorab die
Grundansätze).

Der Erwerbsersatz fliesst grundsätzlich in zwei Richtungen: Bei
denjenigen, die einen Job haben und vom Arbeitgeber den vollen
Lohn erhalten, geht die Entschädigung zum Arbeitgeber. Bei
Studenten, Arbeitslosen, Selbständigerwerbenden oder solchen,
die zum Beispiel beim Abverdienen den Lohn nicht erhalten,
fliesst der Erwerbsersatz zum Dienstleistenden. Dem EMD ist es
ein Anliegen, beide Parteien fair zu entschädigen.

ein Anli
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