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Revision KMG

Revision KMG / Kriegsmaterial-Exportverbots-Initiative

1.  R a h m e n

Der ganze Kriegsmaterial-Bereich steht zur Zeit aus zwei
Gründen auf der politischen Traktandenliste: Einerseits hat der
Bundesrat vom Parlament den Auftrag, das entspre-chende
Gesetz zu revidieren, andererseits ist eine Volksinitiative der
Sozialdemokrati-schen Partei der Schweiz (SPS) "für ein Verbot
der Kriegsmaterialausfuhr" hängig.

Im Dezember 1993 hatte der Bundesrat das EMD beauftragt, den
Revisionsentwurf zum Kriegsmaterialgesetz (KMG) in die
Vernehmlassung zu geben. Aufgrund der eingegan-genen,
teilweise kontroversen Stellungnahmen wird der Erlass zur Zeit
überarbeitet. Seine Verabschiedung durch den Bundesrat (und
somit die Information der Oeffent-lichkeit) ist in den kommenden
Monaten vorgesehen.

Die SPS hatte die Kriegsmaterial-Exportverbots-Initiative im
Frühjahr 1991 lanciert und am 24. September 1992 mit 108'762
gültigen Unterschriften eingereicht. Die Vorlage muss also bis
spätestens am 24. September 1996 zur Abstimmung gelangen.

2.  I n h a l t

Ueber den definitiven Inhalt des total revidierten KMG kann an
dieser Stelle noch nicht orientiert  werden, da der Bundesrat zum
Zeitpunkt der Drucklegung dieser Fact-sheet-Reihe die Vorlage
noch nicht beraten hat. Nach Verabschiedung seiner
entsprechenden Botschaft an das Parlament wird das EMD
jedoch umfassend darüber informieren.

In der Vernehmlassungsvorlage hatten die folgenden Punkte im
Zentrum gestanden: der Kriegsmaterial-Begriff, die
Vermittlungsgeschäfte, der Bereich Technologie-Transfer, die
Bewilligungskriterien für Auslandgeschäfte und die Embargo-
Entscheide.

Die Volksinitiative "für ein Verbot der Kriegsmaterialausfuhr"
verfolgt vier Ziele:

* die Förderung von internationalen Bestrebungen zur
Eindämmung des Kriegsmate-rialhandels und zur
Rüstungsbeschränkung zugunsten der sozialen Entwicklung;

* ein Verbot der Ausfuhr, Durchfuhr und Vermittlung von Gütern
und Dienstleistun-gen für kriegstechnische Zwecke sowie
entsprechender Finanzierungsgeschäfte;

* ein Verbot der Ausfuhr, Durchfuhr und Vermittlung von
sogenannten Dual-use-Gütern und -Dienstleistungen, die
sowohl für kriegstechnische als auch für zivile Zwecke
verwendet werden können, sowie entsprechender
Finanzierungsgeschäfte;

* ein Verbot von Umgehungsgeschäften zu diesen Sachverhalten.

Diese Ziele sollen nach dem Willen der Initianten mit
Bewilligungs- und Meldepflich-ten für die einschlägigen
Geschäfte, mit Strafbestimmungen sowie der Einsetzung einer
verwaltungsunabhängigen Kommission für den Vollzug erreicht
werden.

3.  S t a n d

Schon seit langem nimmt die Schweiz ihr sicherheitspolitisches
Teilziel, Sicherheit und Frieden durch Bemühungen um
Rüstungskontrolle und Abrüstung zu wahren und zu fördern, in
vielfältiger Weise wahr.  Dessen ungeachtet ist eine Revision des
KMG nach Ansicht des Bundesrates erforderlich, zumal die
heutige Gesetzgebung gewisse Lücken aufweist. Das neue KMG
soll überdies den Standards der internationalen Gemeinschaft
angepasst werden.

Ein vollständiges Exportverbot für Kriegsmaterial und
insbesondere für sogenannte "Dual-use-Güter" (Güter, welche
sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können), wie
dies die Initianten fordern, würde jedoch erhebliche Probleme
schaffen. Die Verteidigungsfähigkeit eines Kleinstaates hängt -
nebst anderen Faktoren - auch von der Möglichkeit einer eigenen
Rüstungsproduktion sowie von der Ein- und Ausfuhr von
Rüstungsgütern ab.

Schwere nachteilige Folgen hätte die Initiative also sowohl für die
Landesverteidigung als auch für die schweizerische
Exportindustrie und die Rüstungsbetriebe des Bundes. Die
Rüstungsindustrie unseres Landes hat einen viel zu kleinen
Binnenmarkt, um für diesen allein ökonomisch produzieren zu
können.

Die Schweiz hat in der zweiten Hälfte der achtziger Jahre
Kriegsmaterial im Wert von 400 bis 500 Millionen Franken jährlich
exportiert, mit einer Spitze von 578 Mio. Fr. im Jahre 1987.
Seither ging der Wert der Kriegsmaterial-Ausfuhren zurück und
erreichte 1993 mit noch 260 Mio. Fr. den tiefsten Stand seit vielen
Jahren.

Nach Verabschiedung der Botschaft durch den Bundesrat werden
sich die Sicherheits-politischen Kommissionen von National- und
Ständerat und anschliessend die beiden Parlamentskammern mit
der Vorlage befassen; das wird voraussichtlich 1995 sein.

der Vorl
der Vorl