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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Konzept Militärflugplätze

Konzept Militärflugplätze

1.  R a h m e n

Die Reformen von Armee und EMD bedingen auch bei den
Fliegertruppen Reduktionen von Personal, Beständen und
Infrastrukturen. Analog zu allen anderen Bereichen wird die
Flugzeugflotte in der Armee 95 um rund einen Drittel kleiner. In
diesem Zusammenhang steht auch die Verminderung der Anzahl
Militärflugplätze. Für die Ausarbeitung der neuen Organisation und
des Stationierungskonzepts gelten folgende Rahmenbedingungen:

* Die Hunter-Flotte wird per Ende 1994 ausser Betrieb genommen
und der Liquidation zu-geführt (vgl. spezielles Fact sheet).

* Auf den gleichen Zeitpunkt hin werden erste verzichtbare
Militärflugplätze aufgegeben.

* Deren Schliessung erfolgt regional ausgewogen. Primär sollen
Flugplätze stillgelegt wer-den, die nicht gleichzeitig Standorte von
Betrieben des Bundesamtes für Militärflugplätze (BAMF) sind.

2.  I n h a l t

Vorgesehen ist, den militärischen Flugbetrieb auf den
Kriegsflugplätzen Ambri, Raron und Saanen sowie auf den
Kleinflugplätzen Frutigen, Kägiswil, Münster und Reichenbach bei
Zweisimmen auf Ende 1994 einzustellen; die Kriegsflugplätze
St.Stephan und Ulrichen wer-den noch bis Ende 1999
weiterbetrieben.

Im Hinblick auf die Liquidation von Bauten, Anlagen und weiteren
Infrastrukturen auf den Militärflugplätzen geht das EMD wie folgt vor:

Zuerst wird geprüft, ob und welche Teile davon für andere Zwecke
der Armee oder des Departements weitere Verwendung finden. Was
nicht mehr benötigt wird, geht in Liqui-dation. Sofern keine
Rückforderungsrechte gemäss Enteignungsgesetz geltend gemacht
werden, können die Anlagen anderen Bundesstellen inklusive
deren Regiebetrieben, den jeweiligen Kantonen und Gemeinden,
aber auch Privaten angeboten werden.

Das EMD wird bestrebt sein, jenen Interessenten den Vorrang zu
geben, die auf den freiwerdenden Grundstücken neue Arbeits
plätze schaffen.

Die Grundstücke sollen dereinst grundsätzlich nach dem
Verkehrswert veräussert und die Wertschätzungen durch Experten
vorgenommen werden. Beim Verkauf gilt es auch kultu-relle,
historische und naturschützerische Aspekte zu beachten. Je nach
deren Wichtigkeit werden bei einer Abtretung der Objekte
entsprechende Auflagen gemacht.

Die Kantone Tessin, Bern, Obwalden und Wallis haben zum Entwurf
des Liquidationskon-zepts Stellung genommen. Sie werden ihre
eigenen Hauptansprechpartner bestimmen, un-ter Einbezug ihrer
Fachstellen (Volkswirtschaftsdirektion, Baudirektion, Militärdirektion,
Raumplanungsamt, Regionalverbände etc.). EMD-intern ist damit eine
Projektorganisation unter der Leitung des Generalsekretariats
beauftragt.

3.  T e r m i n e

Die Überführung  in zivile Nutzungen der einzelnen Flugplatzareale
und ihrer Zusatzanlagen wird mehrere Jahre in Anspruch nehmen.

* Zum einen, weil die allfälligen neuen militärischen Nutzungen der
Anlagen ausserhalb der reinen Flugbetriebseinrichtungen sich
erst dann definitiv festlegen lassen, wenn die Reformvorhaben
Armee 95 und EMD 95 abgeschlossen sein werden.

* Zum andern, weil die Schaffung der planerischen und gesetzlichen
Voraussetzungen für die künftigen zivilen Nutzungen einige Zeit
in Anspruch nimmt. Im Hinblick auf einen zivilen Betrieb der
Flugplätze wird auch das Flugplatzkonzept des Bundes zu
berücksichtigen sein; dieses soll vom Bundesamt für Zivilluftfahrt
(BAZL) bis Ende 1995 ausgearbeitet werden.

Das EMD legt Wert darauf, dass die Umnutzungen und Liquida
tionen der stillgelegten Militärflugplätze in Zusammenarbeit mit den
betroffenen Kanton geschehen kann. Dies entspricht auch dem
Raumplanungsgesetz des Bundes.

Raumplan
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