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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Uebertragung Militärjustiz

Übertragung von Bereichen der Militärjustiz auf die zivilen
Strafbehörden

	Der Bundesrat hat zuhanden des Parlaments einen
Bericht verabschiedet, welche Bereiche der Militärjustiz
allenfalls der zivilen Strafgerichtsbarkeit übertragen
werden könnten. Er erfüllt damit ein Postulat des
Nationalrats aus dem Jahr 1991. Der Bundesrat folgt
darin den Vorschlägen einer fünfköpfigen Arbeitsgruppe
unter dem Vorsitz von Professor Franz Riklin, welche er
mit der Überprüfung der Tatbestände des
Militärstrafgesetzes beauftragt hatte:
	Die Militärgerichte sind Fachgerichte und sollen als
solche beibehalten werden. Die weit überwiegende
Anzahl (über 96%) der von ihnen zu beurteilenden Fälle
betreffen rein militärische Delikte wie
Dienstverweigerung, Dienstversäumnis, Nichtbefolgung
von Dienstvorschriften usw. Der Bundesrat schlägt nur
kleinere Verschiebungen bei der Zuständigkeit der
Militärgerichte vor. So sollen z.B. Vorstösse gegen das
Ordnungsbussengesetz neu in die Kompetenz der zivilen
Strafbehörden fallen.
	Die Frage der strafrechtlichen Beurteilung der
Dienstverweigerer soll im Zusammenhang  mit dem
zukünftigen Bundesgesetz über den Zivildienst behandelt
werden. Es ist vorgesehen, dass die Militärgerichte nur
noch jene Verweigerer zu beurteilen haben, welche nicht
zum Zivildienst zugelassen werden oder kein
entsprechendes Gesuch gestellt haben und demzufolge
weiterhin Militärdienst leisten müssen. Die
Gewissensprüfungen durch die Militärgerichte fallen
damit praktisch vollständig weg.

Zusätzliche Informationen:Daniel Löhrer,
Rechtsabteilung, Generalsekretariat EMD, 031/
324.51.46

324.51.4
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