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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Ausführungserlasse für die Armeereform 95

(Ti)	Armeereform 95:Der Bundesrat genehmigt weitere
Ausführungserlasse für die Armeereform 95

(Ld)	Der Bundesrat hat weitere Ausführungserlasse zur
Armeeorganisation und zum Territorialdienst genehmigt:

(Tx)	Im Bereich der Armeeorganisation löst die
Verordnung über die Organisation der Armee, die am 1.
Januar 1995 in Kraft tritt, den 33jährigen
Bundesratsbeschluss über die Organisation der Stäbe
und Truppen (OST 61) ab.
	Die neue Verordnung regelt die innere Gliederung
der Grossen Verbände (Korps, Divisionen und Brigaden),
die Zahl der eidgenössischen und kantonalen
Truppenkörper (Regimenter und Bataillone) sowie
Formationen (Stäbe und Einheiten) sowie die
Rechtsstellung und die Einteilungsvoraussetzungen der
weiblichen Angehörigen der Armee in Formationen der
Armee. Neuerungen, wie die Personalreserve, werden
erstmals einlässlich geregelt.
	Neu eingeführt wird zudem die bis anhin
weitgehend inexistente zentralisierte Planung und
Bewirtschaftung der personellen Bestände der Armee.
Auch werden die hiefür notwendigen technischen
Hilfsmittel (EDV-Systeme) sowie die entsprechenden
Aufträge und Schranken (Datenschutz und -sicherheit)
klar definiert.
	Die neue Verordnung über die Territorialen
Aufgaben und den Territorialdienst regelt primär die
Zusammenarbeit zwischen Armee und zivilen Behörden
im Rahmen der Beiträge der Armee zur allgemeinen
Existenzsicherung
	Der neue Erlass umschreibt die Bereiche, in
welchen der Territorialdienst zu Gunsten der Armee und
der zivilen Behörden wirken kann. Dies sind
insbesondere der territoriale Nachrichtendienst, die
militärischen Massnahmen auf dem Gebiet der
Elektrizitätswirtschaft, der Schutz von zivilen Objekten
der Gesamtverteidigung, die Betreuung von
ausländischen Militärpersonen, den Rechts- und
Polizeidienst sowie den Wehrwirtschaftsdienst.
	Die Mittel des Territorialdienstes sind die neu
gebildeten Territorialregimenter, welche aufga
benbezogen zusammengesetzt sind und als kantonale
Truppen gelten.

Zusätzliche Auskünfte:
Armeeorganisation: Brigadier Waldemar Eymann, Chef
Sektion Heeresorganisation, Stab der Gruppe für
Generalstabsdienste,. 031/ 324.51.99
Territorialdienst:	Oberst i Gst Pier-Augusto Albrici, Chef
Abteilung Territorialdienst, Stab der Gruppe für
Generalstabsdienste, 031/ 324.53.84

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