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Armee 95: Anpassungen auch bei der Militärjustiz

(Ti) Armee 95: Anpassungen auch bei der Militärjustiz

(Tx)	Der Bundesrat hat die Verordnung über die Militärstrafrechtspflege auf
den 1. Januar 1995 revidiert. Die Revision ist eine Folge von Armee 95: Mit
der Realisierung der Armee 95 werden eine ganze Reihe Grosser Verbände
(Divisionen, Brigaden) aufgelöst, andere (z.B. Panzerbrigaden) neu gebildet.
Jedes Divisionsgericht ist - neben bestimmten Schulen und Kursen - in
erster Linie für die Behandlung von Straffällen aus den ihm zugeteilten
Grossen Verbänden verantwortlich. Für die neu entstandenen Verbände
musste also die Zuständigkeit eines bestimmten Divisionsgerichts festgelegt
werden. Umgekehrt sind jene Verbände zu streichen, die aufgehoben
wurden. Wo bestehende Strukturen durch die Armee 95 nicht oder nur
unwesentlich tangiert wurden, bleiben auch die Zuteilungen der Grossen
Verbände an die Gerichte unverändert.

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