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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Vorbereitung für die Nationalratswahlen 1995

Pressemitteilung

Vorbereitungen für die Nationalratswahlen 1995 angelaufen -
Neuerungen gegenüber 1991

Die Bundeskanzlei hat mit dem "Kreisschreiben an die
Kantone" und mit der Publikation des "Leitfadens für die
Parteien" den Startschuss für die Vorbereitung der
Nationalratswahlen gegeben. Die aktualisierte "Aufstellung
über die Wahlerleichterungen" in den Kantonen ist ebenfalls
publiziert.

Diese Publikationen geben Auskunft über Aenderungen im
Gegensatz zu den Wahlen im Jahre 1991 sowie die notwendigen
technischen Information für Kantone und Parteien.

Die wichtigsten Neuerungen seien wiederholt:
Erstmals können die Stimmberechtigten in allen Kantonen
brieflich abstimmen. Unterlistenverbindungen sind aufgrund
des am 15. November 1994 in Kraft gesetzten Gesetzes über
die politischen Rechte nicht mehr möglich. Aufgrund der
Volkszählung 1990 und wegen des Uebertritts des Laufentals
vom Kanton Bern zum Kanton Basel-Landschaft haben sich
Sitzverschiebungen ergeben. Der Kanton Zürich verliert
einen, der Kanton Bern zwei Sitze. Die Kantone Luzern, Zug
und Aargau gewinnen je einen Sitz im Nationalrat.

Erstmals können auch Auslandschweizerinnen und
Auslandschweizer auf dem Korrespondenzweg an den Wahlen
teilnehmen. Sie können entweder in ihrer Heimat- oder
früheren Wohnsitzgemeinde wählen.

Die genannten Unterlagen können bei der Bundeskanzlei,
Informationsdienst, 3003 Bern, bezogen werden.

25.11.94

Schweizerische Bundeskanzlei
Informationsdienst