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Asylbewerber: Unterstützung aus dem Zivilschutz

3003 Bern, 30. Oktober 1998

Pressemitteilung

Asylbewerber: Unterstützung aus dem Zivilschutz

Für die Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern in den Kantonen und
Gemeinden werden immer mehr Schutzanlagen und Betreuungspersonal des
Zivilschutzes vorbereitet und eingesetzt. Dies ergab eine Kurzumfrage des
Bundesamtes für Zivilschutz bei den zuständigen kantonalen Stellen.

Nach der Aufnahme und Registrierung in den vom Bund betriebenen
Auffangzentren werden die Asylbewerber den Kantonen für die Unterkunft und
Betreuung zugewiesen. Da sich zunehmend Raum- und Betreuungsprobleme
stellen, ziehen Kantone und Gemeinden vermehrt auch die Mittel des
Zivilschutzes heran. Zur Zeit werden in den Kantonen Aargau, Bern,
Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Freiburg, Genf,  Thurgau und Tessin
insgesamt 23 Anlagen des Zivilschutzes für die Unterbringung von
Asylbewerbern zur Verfügung gestellt. In den Kantonen Genf, Tessin und
Basel-Landschaft werden auch Schutzdienstpflichtige für die Betreuung
eingesetzt. Zudem stehen in andern Kantonen Spezialisten der
Zivilschutzämter sowie technisches Personal für die Koordination sowie den
Betrieb der Anlagen im Einsatz.

In zahlreichen Kantonen laufen Vorbereitungen, um je nach Entwicklung der
Lage kurzfristig Anlagen und Personal für die Aufnahme und Betreuung von
Asylbewerbern einsetzen zu können.

Die vom Bundesrat am 21. Oktober beschlossenen Massnahmen zur Optimierung
des Zivilschutzes sehen zudem ab 1. Januar 1999 die Schaffung eines
eigentlichen Betreuungsdienstes im Zivilschutz vor. Damit soll der
Zivilschutz künftig noch gezielter im Betreuungsbereich eingesetzt werden
können.

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
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