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Schweiz nimmt am Planning and Review Process der Partnerschaft für den Frieden teil

3003 Bern, 21. Oktober 1998

Pressemitteilung

Schweiz nimmt am Planning and Review Process der Partnerschaft für den
Frieden teil

Der Bundesrat hat beschlossen, dass die Schweiz am Planning and Review
Process (PARP) der Partnerschaft für den Frieden teilnimmt. PARP gestattet
es den Partnern, von der internationalen Erfahrung in friedensfördernden
Operationen und Katastrophenhilfe stärker zu profitieren.

Die Planungs- und Überprüfungsprozedur PARP wurde von der NATO 1995
eingeführt. Sie soll die Partnerstaaten besser befähigen, an gemeinsamen
Operationen zur Friedensförderung oder Katastrophenhilfe teilzunehmen,
sofern sie dies wünschen. Eine Beteiligung an PARP beinhaltet weder eine
Bereitstellung von Truppen für solche Operationen, noch eine Verpflichtung,
an solchen gemeinsamen Einsätzen teilzunehmen. Die Teilnahme der Schweiz an
PARP ist darum mit dem Neutralitätsrecht ebenso wie mit der
Neutralitätspolitik vollständig vereinbar. Sie ist aber ein weiteres
sichtbares Zeichen, einen Beitrag an die internationale Stabilität zu
leisten.

Die Schweiz nimmt seit Dezember 1996 an der Partnerschaft für den Frieden
teil. Die Ziele der schweizerischen Teilnahme wurden in einem
Präsentationsdokument festgelegt. Darin wird insbesondere festgestellt,
dass die Armee in der Lage sein soll, mit Verbänden von Freiwilligen an
internationalen Katastrophenhilfeübungen und an friedenserhaltenden
Operationen unter Mandat der UNO oder der OSZE teilzunehmen. Über solche
Einsätze des Militärs entscheidet der Bundesrat. Das Prinzip der Teilnahme
à-la-carte bleibt gewahrt. Die Lehren und Erfahrungen, die im Rahmen von
PARP gewonnen wurden, werden die Vorbereitung und Ausbildung von
Armee-Elementen erleichtern, die im Ausland für friedenserhaltende
Operationen oder Katastrophenhilfe eingesetzt werden könnten.

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
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