Nach PC-9-Absturz: Zielanflüge ins Gelände vorläufig untersagt
3003 Bern, 15. Oktober 1998
Pressemitteilung
Nach PC-9-Absturz: Zielanflüge ins Gelände vorläufig untersagt
Nach dem Absturz einer PC-9 vom Mittwoch morgen bei Oberuzwil (SG) hat die
Luftwaffe vorsorglich bis zum Abschluss der Untersuchungen folgende
Massnahmen angeordnet: Auf Zielanflüge ins Gelände mit PC-9 wird - bis die
Untersuchungen ein klares Bild über den Unfallhergang abgeben - verzichtet.
Erlaubt sind weiterhin PC-9-Zielanflüge auf Flab-Schiessplätze mit
Einzelflugzeugen und generelle Flüge mit PC-9.
Diese Massnahmen wurden von den verantwortlichen Kommandanten in Absprache
mit dem eingesetzten Untersuchungsrichter getroffen.