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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bundesrat Ogi empfängt Vertreter der Kantone Uri und Bern

3003 Bern, 12. Oktober 1998

Pressemitteilung

Bundesrat Ogi empfängt Vertreter der Kantone Uri und Bern

Bundesrat Adolf Ogi hat am 8. Oktober 1998 eine Delegation der Kantone Uri
und Bern empfangen. Für den Kanton Uri war Regierungsrat Ambros Gisler,
Volkswirtschaftsdirektor, anwesend. Der Kanton Bern war durch Frau
Regierungsrätin Elisabeth Zölch-Balmer, Volkswirtschaftsdirektorin, und
Herrn Nationalrat Hans-Ueli von Allmen, Stadpräsident von Thun, vertreten.
Seitens des Bundes waren Vertreter des Eidg. Finanzdepartements, des Eidg.
Departements des Innern, des Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr,
Energie und Kommunikation, der POST, der SBB und der Gruppe Rüstung
anwesend.

Die Kantone Uri und Bern waren an den Bundesrat gelangt, um ihrer Sorge
über die ungleichen Sozialpläne beim Bund und seinen Unternehmungen
Ausdruck zu verleihen. Das Personal der vom Personalabbau im Bund am
meisten betroffenen Rüstungsunternehmungen des Bundes sei im Vergleich zum
Personal von POST und SBB weniger gut gestellt.

Seit dem 1. Juli 1998 gilt für die gesamte allgemeine Bundesverwaltung ein
allgemeiner Sozialplan. Dieser wurde vom Eidg. Finanzdepartement zusammen
mit den Gewerkschaften und Personalverbänden ausgehandelt und ersetzt alle
bisherigen Sozialpläne der allgemeinen Bundesverwaltung. Die POST hingegen
behält ihren bisherigen Sozialplan, und auch der contrat social der SBB
bleibt weiterhin gültig. Kernstück aller Sozialpläne sind die
beschäftigungswirksamen Massnahmen sowie die Möglichkeit zur vorzeitigen
Pensionierung zu Vorzugsbedingungen, sofern dadurch der Stellenabbau
unterstützt wird. Auch im Rahmen des contrat social der SBB ist dies
vorgesehen. Kleine Unterschiede bestehen bei den AHV-Zuschüssen und bei der
Möglichkeit der Ausrichtung von Abgangsentschädigungen. Da POST, SBB und
die Rüstungsunternehmungen des Bundes, die in der Holdinggesellschaft RUAG
Suisse zusammengefasst werden, nicht mehr zur engeren Bundesverwaltung
gehören und über eine grössere Autonomie verfügen, lassen sich solche
Unterschiede aber nicht vermeiden. Auch in anderen Bereichen der
Personalpolitik verfügen diese Unternehmungen über einen eigenen Spielraum.
In der Substanz jedoch sind die Sozialpläne des Bundes und der POST sowie
der contrat social der SBB gleichwertig.

Im Weiteren äusserten sich die Vertreter der Kantone besorgt über die
Zukunft, falls die Budgetkürzungen im Bund zu einem weiteren Rückgang der
Aufträge bei den Rüstungsunternehmungen führen sollte. Die
Rüstungsunternehmungen des Bundes, die ab dem 1. Januar 1999 als
privatrechtliche Aktiengesellschaften operieren werden, seien dann
gezwungen, mehr Mittel zur Finanzierung des notwendigen Personalabbaus
zurückzustellen - Mittel, die für Investitionen in die Zukunft dringend
benötigt würden. Hier könne sich der Bund nicht völlig aus der
Verantwortung ziehen.

Bundesrat Ogi hat die Besorgnis der vom Personalabbau in den
Rüstungsunternehmungen hauptsächlich betroffenen Standortkantone zur
Kenntnis genommen und wird den Gesamtbundesrat informieren.