Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

VBS-Personalabbau (3. Quartal 1998)

3003 Bern, 12. Oktober 1998

Pressemitteilung

VBS-Personalabbau (3. Quartal 1998)

Personalabbau im Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und
Sport (VBS) - Stand 30. September 1998

Im dritten Quartal 1998 hat das Eidgenössische Departement für
Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Personalbestand um
weitere 95 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vermindert. Seit 1990 somit
insgesamt 3´553. Dank des erweiterten Sozialplanes und der gut spielenden
sozialen Partnerschaft mussten bis heute nur gerade 83 Personen ( 2.3
Prozent des gesamthaft reduzierten Personalbestandes) entlassen werden. Zur
Erreichung des geplanten Abbauzieles von 8´000 Arbeitsplätzen bis 1.1.2001
ist eine Verschärfung des Personalabbaus nicht auszuschliessen. Der
Übergang von der Stellen- zur Personalkostensteuerung ist 1998 kurzfristig
erfolgreich erfolgt. Die vom Parlament bewilligten Personalkredite werden
strikte eingehalten.

Das VBS hat im dritten Quartal 1998 seinen Personalbestand um weitere 95
Personen abgebaut. Der aktuelle Personalbestand beträgt per 30. September
1998 16´621 Personen. Damit hat sich der Bestand seit 1990 um insgesamt
3´553 Personen verringert. Unter Berücksichtigung der bevorstehenden
Privatisierung der Rüstungsunternehmen per 1.1.99 mit rund 4´000
Arbeitsplätzen, sind nach den neuesten Entscheiden damit rund drei Viertel
des geplanten Personalabbaus realisiert. Dass dabei nur gerade 83 Personen
(2.3 % des Personalabbaues) entlassen werden mussten, ist einerseits den
flexiblen Pensionierungen (freiwilliger vorzeitiger Altersrücktritt ab 60.
Altersjahr gemäss Statuten der Pensionskasse des Bundes) und der
Solidaritätsaktion (vorzeitige Pensionierung gemäss dem heute gültigen
Sozialplan auf Veranlassung der Verwaltung im gegenseitigen Einvernehmen,
sofern der Austritt dem Personalabbau dient), aber andererseits auch der
Zentralen Koordinationsstelle für Stellenvermittlung (ZEKOST)
zuzuschreiben.

Trotz des immer kleiner werdenden Handlungsspielraumes ist das VBS nach wie
vor stark bemüht, Entlassungen nach Möglichkeit zu vermeiden. Der
Personalabbau hat laut dem Sozialplan Bund primär durch die Nichtbesetzung
von entstehenden Vakanzen innerhalb der gleichen Verwaltungseinheit zu
erfolgen. Soweit Ersatz notwendig ist, sind die vakant werdenden oder neuen
Stellen nach Möglichkeit durch Bedienstete zu besetzen, deren Stelle
aufgehoben wird. Weiter werden dank vorzeitigen Pensionierungen, gemäss den
Möglichkeiten des Sozialplanes Bund, Entlassungen vermieden. Bedienstete,
bei denen die Aufhebung der Stelle definitiv vorgesehen und für die kein
anderer zumutbarer Einsatz absehbar ist, können mit ihrer Zustimmung
während längstens 9 Monaten an einem Arbeitsvermittlungsprogramm (AVP), das
privatwirtschaftlich geführt wird oder unter der Leitung einer öffentlichen
Institution steht, teilnehmen.

1998 konnte das VBS den schon lange erwünschten Übergang von der Stellen-
zur Personalkostensteuerung vollziehen. Dieses Instrument erlaubt eine
gezielte Bewirtschaftung der äusserst knappen Ressourcen im Human Resources
Bereich.