Eidgenössische Volksinitiative 'Verbot der Freimaurerei'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Art. 56 Abs. 2 und 3 (neu)

2 Jedoch sind Freimaurervereinigungen und Logen, Odd Fellows, die philanthropische Gesellschaft Union, ähnliche und ihnen affilierte Gesellschaften in der Schweiz verboten.

3 Jede Wirksamkeit ähnlicher ausländischer Gesellschaften sind ebenfalls in der Schweiz verboten.

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Letzte Änderung 19.04.2024 0:03

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