Eidgenössische Volksinitiative 'für eine Schweiz ohne neue Kampfflugzeuge'

Die Volksinitiative lautet:

Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt ergänzt:

Übergangsbestimmungen Art. 20 (neu)

1Der Bund beschafft bis zum Jahre 2000 keine neuen Kampfflugzeuge.

2Als neu gelten Kampfflugzeuge, deren Beschaffung die Bundesversammlung zwischen dem 1. Juni 1992 und dem 31. Dezember 1999 beschliesst.

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Letzte Änderung 19.04.2024 0:03

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