Eidgenössische Volksinitiative 'gegen Missbräuche der Fortpflanzungs- und Gentechnologie beim Menschen'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Art. 24octies (neu)

1Der Bund erlässt Vorschriften über den künstlichen Umgang mit menschlichem Keim- und Erbgut.

2Er sorgt dabei für die Wahrung der Würde des Menschen und den Schutz der Familie.

3Namentlich ist untersagt,

  1. den Beteiligten die Identität der Erzeuger vorzuenthalten, sofern das Gesetz dies nicht ausdrücklich vorsieht;
  2. gewerbsmässig Keime auf Vorrat zu halten und an Dritte zu vermitteln;
  3. gewerbsmässig Personen zu vermitteln, die für Dritte Kinder zeugen oder austragen;
  4. Keime ausserhalb des Mutterleibes aufzuziehen;
  5. mehrere erbgleiche Keime oder Keime unter Verwendung von künstlich verändertem menschlichem oder von tierischem Keim- oder Erbgut zu züchten;
  6. Keime, deren Entwicklung abgebrochen worden ist, zu verarbeiten oder Erzeugnisse, die aus solchen Keimen hergestellt worden sind, zu verkaufen.

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Letzte Änderung 11.04.2024 16:34

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