Eidgenössische Volksinitiative 'zur Verhinderung missbräuchlicher Preise'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Art. 31sexies (neu)

Zur Verhinderung von Missbräuchen in der Preisbildung erlässt der Bund Vorschriften für eine Überwachung der Preise und Preisempfehlung für Waren und Leistungen marktmächtiger Unternehmungen und Organisationen, insbesondere von Kartellen und kartellähnlichen Gebilden, des öffentlichen und des privaten Rechts. Soweit es der Zweck erfordert, können solche Preise herabgesetzt werden.

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Letzte Änderung 19.04.2024 0:03

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