Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) Behörde: Bundesrat
Der Bundesrat hat seit dem 13. März 2020 verschiedene Verordnungen zur Bewältigung der Corona-Krise erlassen. Diese Verordnungen sind von Verfassungs wegen zu befristen. Sie treten nach Artikel 7d Absatz 2 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG; SR 172.010) ausser Kraft, wenn der der Bundesrat dem Parlament nicht innert sechs Monaten nach deren Inkrafttreten einen Entwurf einer gesetzlichen Grundlage unterbreitet. Mit dem Covid-19-Gesetz soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass der Bundesrat die bereits in verfassungsunmittelbaren Verordnungen beschlossenen Massnahmen fortführen kann, die für die Bewältigung der Covid-19-Epidemie weiterhin nötig sind. Frist: 10.07.2020 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
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| Adressatenliste Stellungnahme: Stellungnahmen E2
| Stellungnahmen E3
| Stellungnahmen E4
| Stellungnahmen E5
| Stellungnahmen Kantone, Organisationen, Parteien
| Stellungnahmen E1
| Stellungnahmen S2
| Stellungnahmen S1 Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Stephan Brunner, Martin Wyss
Tel: 058 462 41 51 / 058 462 75 75
e-mail:
Internet: www.bj.admin.ch Unterlagen können bezogen werden bei:
nur elektronisch verfügbar, Marianne Schmutz, Tel: 058 461 14 36, e-mail: , Internet: www.bk.admin.ch
Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), der Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL) sowie die Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) Behörde: Bundesrat
Die einheitlichen Planungskriterien werden namentlich gestützt auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ergänzt. Die Tarifgrundsätze werden unter Berücksichtigung der Rechtsprechung zur Revision der Spitalfinanzierung angepasst. Frist: 02.09.2020 SR 832.102
| SR 832.104 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
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Tarife und Grundlagen
Tel: 058 462 37 23
Fax: 058 462 90 20
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Bundesamt für Gesundheit BAG, Schwarzenburgstrasse 157, 3003 Bern, Tarife und Grundlagen, Tel: 058 462 37 23, Fax: 058 462 90 20, e-mail: , Internet: www.bag.admin.ch
Änderung der Verordnung über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSV) - Ausführungsbestimmungen zur ATSG-Revision Behörde: Bundesrat
Das Parlament hat am 21. Juni 2019 eine Änderung des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2000 über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG, SR 830.1) verabschiedet (ATSG-Revision, BBl 2019 4475). Die Umsetzung dieser Gesetzesbestimmungen wirkt sich teilweise auch auf Verordnungsebene aus. Mit den vorgeschlagenen Verordnungsänderungen sollen die notwendigen Ausführungsbestimmungen erlassen werden und einige weitere punktuelle Anpassungen in der ATSV erfolgen. Frist: 26.05.2020 SR 830.11 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
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| Adressatenliste Stellungnahme: Stellungnahmen Ergebnis: Bericht
Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) Behörde: Bundesrat
In die Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV) sind die notwendigen Bestimmungen zur Umsetzung der Änderung vom 21. Juni 2019 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) betreffend Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit aufzunehmen. Frist: 17.08.2020 SR 832.102 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Bericht
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Auskünfte bei:
Abteilung Tarife und Grundlagen
Tel: 058 462 37 23
Fax: 058 462 90 20
e-mail:
Internet: www.bag.admin.ch Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Gesundheit BAG, Schwarzenburgstrasse 157, 3003 Bern, Abteilung Tarife und Grundlagen, Tel: 058 462 37 23, Fax: 058 462 90 20, e-mail: , Internet: www.bag.admin.ch
Änderung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen (FamZG) Behörde: Bundesrat
Das Familienzulagengesetz soll in zwei Punkten revidiert werden. Die Vorlage verpflichtet diejenigen Kantone, die sowohl für Arbeitnehmende als auch für Selbstständigerwerbende noch keinen oder nur einen teilweisen Lastenausgleich kennen, innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Änderung einen vollen Lastenausgleich für die Finanzierung der Familienzulagen für Arbeitnehmende und Selbstständigerwerbende einzuführen. In der Vorlage wird zudem die Auflösung des Fonds Familienzulagen Landwirtschaft geregelt. Frist: 09.09.2020 SR 836.2 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste Stellungnahme: Stellungnahmen
Auskünfte bei:
Marc Stampfli
Tel: 058 462 90 79
e-mail:
Internet: www.bsv.admin.ch Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Sozialversicherungen, Effingerstr. 20, 3003 Bern, Chantal Quiby, Tel: 058 484 90 05, e-mail: , Internet: www.bsv.admin.ch
Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit Behörde: Bundesrat
Einige Punkte der Vereinbarung der Versicherer sind für verbindlich zu erklären (Vermittlerprovisionen, Verbot der telefonischen Kaltakquise, Ausbildung, Beratungsprotokoll). Zudem sind Sanktionen bei Nichteinhaltung vorzusehen. Frist: 03.09.2020 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
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| Begleitschreiben
| Adressatenliste
| Formular Stellungnahme: Stellungnahmen
Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (Bauarbeitenverordnung, BauAV) Behörde: Bundesrat
Mit der Totalrevision der Bauarbeitenverordnung vom 29. Juni 2005 soll Klarheit und Rechtssicherheit geschaffen werden. Die Bestimmungen sollen mit dem heutigen Stand der Technik sowie mit der heutigen Praxis abgeglichen werden. Zudem sollen vorhandene Widersprüche zu verschiedenen Regelwerken beseitigt werden. Frist: 18.09.2020 SR 832.311.141 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
| Formular Stellungnahme: Stellungnahmen
Änderungen der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV); Zulassung der Podologinnen und Podologen als Leistungserbringer im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP); Spitalkostenbeitrag Behörde: Bundesrat
Zugelassene Podologinnen und Podologen sollen neu auf ärztliche Anordnung hin Leistungen der medizinischen Fusspflege gemäss KLV selbstständig und auf eigene Rechnung erbringen können. Dafür sind Anpassungen der KVV sowie der KLV erforderlich. Die Regelung zum Spitalkostenbeitrag wird so präzisiert, dass der Spitalbeitrag weder für den Austrittstag noch für die Urlaubstage geschuldet ist. Frist: 05.10.2020 SR 832.102
| SR 832.112.31 Eröffnung Unterlagen: Vorlage KLV
| Vorlage KVV
| Bericht
| Begleitschreiben
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Gegenentwurf des Bundesrates zur Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)» Behörde: Bundesrat
Der Bundesrat hat das EDI am 12. August 2020 beauftragt, zu seinem Vorschlag für einen direkten Gegenentwurf zur «Massentierhaltungsinitiative» ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Dieser will in der Verfassung den Grundsatz verankern, dass alle Tiere während ihres Lebens tiergerecht gehalten werden. Um das zu bekräftigen, sollen der Schutz des «Wohlergehens» und für Nutztiere die Elemente «tierfreundliche Unterbringung» und «regelmässiger Auslauf» sowie «schonende Schlachtung» in die Verfassung aufgenommen werden. Frist: 20.11.2020 SR 101 Eröffnung Unterlagen: Vorlage 1
| Vorlage 2
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| Formular
Auskünfte bei:
Adrian Kunz
Tel: 058 46 26891
e-mail:
Internet: www.blv.admin.ch Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV, Schwarzenburgstrasse 155, 3003 Bern, Margot Berchtold, Tel: 058 469 17 77, e-mail: , Internet: www.blv.admin.ch
Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2) Behörde: Bundesrat
Das geltende Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG) ist mit Bestimmungen zur Kostendämpfung zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu ergänzen. Im Fokus stehen die Einführung einer Zielvorgabe für die Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, die Arzneimittel und weitere Massnahmen zur Kostendämpfung. Frist: 19.11.2020 SR 832.10 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Bericht
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| Antwortformular
Auskünfte bei:
Abteilung Tarife und Grundlagen
Tel: 058 462 37 23
Fax: 058 462 90 20
e-mail:
Internet: www.bag.admin.ch Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Gesundheit BAG, Schwarzenburgstrasse 157, 3003 Bern, Abteilung Tarife und Grundlagen, Tel: 058 462 37 23, Fax: 058 462 90 20, e-mail: , Internet: www.bag.admin.ch
Änderung der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) Behörde: Bundesrat
Der freiwillige Abbau von Reserven und der Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen erlauben es den Versicherern, ein Gleichgewicht zwischen Prämien und Kosten nachträglich zu gewährleisten. Die vorliegende Vorlage stellt die Voraussetzungen dieser beiden Instrumente klar. Frist: 18.12.2020 SR (geplant): SR 832.121 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben 2
| Begleitschreiben 1
| Adressatenliste
| Formular
| Berechnungsformel Stellungnahme: Stellungnahmen
Änderung der Verordnung über die Gebühren im Strahlenschutz (GebV-StS) Behörde: Departement oder Bundeskanzlei
Die geltende Verordnung über die Gebühren im Strahlenschutz muss neuen Kostenschätzungen bezüglich der Entsorgung radioaktiver Abfälle angepasst werden. Weiter ändert sich die Gebührenerhebung für Industrie- und Gewerbebetriebe, welche unter Aufsicht der SUVA stehen und dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) unterstellt sind. Schliesslich werden einige Gebührenpositionen aktualisiert. Frist: 07.05.2020 SR 814.56 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste Stellungnahme: Stellungnahmen
Totalrevision der Verordnung über genetische Untersuchungen beim Menschen einschliesslich der Verordnung über die Erstellung von DNA-Profilen im Zivil- und Verwaltungsbereich Behörde: Departement oder Bundeskanzlei
Das Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG; SR 810.12) wurde totalrevidiert. Das ans neue GUMG anzupassende Ausführungsrecht umfasst die Verordnung über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMV, SR 810.122.1, Zuständigkeit: EDI) und die Verordnung über die Erstellung von DNA-Profilen im Zivil- und Verwaltungsbereich (VDZV, SR 810.122.2, Zuständigkeit: EJPD). Neu geregelt werden unter anderem die Anforderungen an Fachpersonen, die genetische Untersuchungen veranlassen dürfen, die Bewilligungsvoraussetzungen bezüglich der genetischen Laboratorien sowie Datenschutzaspekte. Frist: 09.10.2020 SR 810.122.1
| SR 810.122.2 Eröffnung Unterlagen: Vorlage 2
| Vorlage 1
| Bericht 2
| Bericht 1
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
| Antwortformular Stellungnahme: Stellungnahmen 1
| Stellungnahmen 2
Auskünfte bei:
Nadine Keller
Tel: 058 464 78 87
Fax: 058 463 62 33
e-mail:
Internet: www.bag.admin.ch/fr/gumg Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Gesundheit, Abteilung Biomedizin, Service Center, 3003 Bern, Diana Dietrich, Tel: 058 463 51 54, Fax: 058 463 62 33, e-mail: , Internet: www.bag.admin.ch/de/gumg
Bundesgesetz über die Einführung eines vereinfachten Verfahrens zur Vernichtung von Kleinsendungen im Immaterialgüterrecht Behörde: Bundesrat
Fälschungen, die das geistige Eigentum verletzen (insbesondere Marken, Patente, Designs und Urheberrechte), verursachen erhebliche Schäden. Mit der Vorlage soll ein vereinfachtes Verfahren zur Vernichtung von Kleinsendungen eingeführt werden, die im Verdacht stehen, Rechte des geistigen Eigentums zu verletzen. In der Schweiz können Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums bei der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) einen Antrag stellen, dass rechtsverletzende Waren zurückbehalten werden. Der Kernpunkt der Vereinfachung besteht darin, dass eine Mitteilung der EZV an den Antragsteller nur noch dann erfolgen soll, wenn feststeht, dass sich der Besteller der Ware einer Vernichtung widersetzt. Frist: 30.04.2020 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste Stellungnahme: Stellungnahmen
Änderung des Strafgesetzbuches und des Jugendstrafgesetzes (Massnahmenpaket Sanktionenvollzug) Behörde: Bundesrat
Das Massnahmenpaket Sanktionenvollzug beinhaltet zwei verschiedene Vorlagen. Vorlage 1 betrifft die Änderungen des Strafgesetzbuches (StGB), Vorlage 2 die Änderungen des Jugendstrafgesetzes (JStG). Der Bundesrat will damit Verbesserungen im Straf- und Massnahmenvollzug erreichen. Kontrolle und Betreuung sollen deshalb ausgebaut, die Zuständigkeiten der involvierten Behörden geklärt und die Verfahren vereinfacht werden. Bei besonders gefährlichen Jugendlichen will der Bundesrat direkt im Anschluss an die Sanktion eine Massnahme des Erwachsenenstrafrechts ermöglichen. Frist: 30.09.2020 SR 311.0
| SR 311.1 Eröffnung Unterlagen: Vorlage 1
| Vorlage 2
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste Stellungnahme: Stellungnahmen
Auskünfte bei:
Klaus Schneider
Tel: +41 58 462 73 45
e-mail:
Internet: www.bj.admin.ch Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Justiz, Fachbereich Straf- und Strafprozessrecht, Bundesrain 20, 3003 Bern, Annemarie Gasser, Tel: +41 58 462 41 19, e-mail: , Internet: www.bj.admin.ch
Revision des Obligationenrechts (Baumängel) Behörde: Bundesrat
In Umsetzung der Mo. 09.3392 sollen mit der Revision des Bauvertragsrechts die Rechte der Bauherren gestärkt werden. Frist: 30.11.2020 SR 210
| SR 220 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Auskünfte bei:
David Oppliger
Tel: 058 469 60 82
e-mail:
Internet: www.bj.admin.ch Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Justiz, Fachbereich Zivilrecht und Zivilprozessrecht, Bundesrain 20, 3003 Bern , Sibyll Walter, Tel: 058 462 41 82, e-mail: , Internet: www.bj.admin.ch
Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Besitzesschutz bei verbotener Eigenmacht an Grundstücken) Behörde: Bundesrat
Mit der Motion Feller (15.3531) hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, die Bedingungen, insbesondere die Fristen zu lockern, unter denen sich Eigentümer von unrechtmässig besetzten Liegenschaften gemäss Artikel 926 des ZGB ihres Eigentums wieder bemächtigen dürfen. Die Umsetzung der Motion verlangt eine Teilrevision des ZGB und der ZPO. Frist: 23.12.2020 SR 210
| SR 272 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Auskünfte bei:
Nathalie Stoffel
Tel: 058 466 00 64
Fax: 058 462 78 79
e-mail:
Internet: www.bj.admin.ch Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Justiz, Eidgenössisches Amt für Grundbuch- und Bodenrecht, Bundesrain 20, 3003 Bern, Irina Messerli, Tel: 058 460 52 58, Fax: 058 462 78 79, e-mail: , Internet: www.bj.admin.ch
Änderung des Bundesgesetzes über die militärischen Informationssysteme Behörde: Bundesrat
Mit der Vorlage ist vorgesehen, die rechtlichen Grundlagen für die zur Aufgabenerfüllung notwendigen Bearbeitungen von Personendaten in Informationssystemen des VBS den veränderten Bedürfnissen und datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechend anzupassen beziehungsweise zu schaffen. Frist: 11.09.2020 SR 510.91 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste Stellungnahme: Stellungnahmen
Bundesgesetz über die Besteuerung von Leibrenten und ähnlichen Vorsorgeformen (Umsetzung der Motion 12.3814) Behörde: Bundesrat
Von Leibrenten wird heute ein Anteil von 40 Prozent als pauschaler Ertrag besteuert. Dies ist im heutigen Zinsumfeld zu hoch. Mit der beantragten Neuregelung wird der steuerbare Ertragsanteil der Leibrenten und ähnlicher Versicherungsformen flexibilisiert und den jeweiligen Anlagebedingungen angepasst. Die heutige systematische Überbesteuerung bei Rentenleistungen wird damit beseitigt und bei Rückgewähr und bei Rückkauf von Leibrentenversicherungen deutlich gemildert. Frist: 10.07.2020 SR 642.11
| SR 642.14
| SR 642.21 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste Stellungnahme: Stellungnahmen
Auskünfte bei:
Lara Merlin
Tel: 058 465 76 97
e-mail:
Internet: www.estv.admin.ch Unterlagen können bezogen werden bei:
nur elektronisch verfügbar
Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer Behörde: Bundesrat
Die Verrechnungssteuer und die Umsatzabgabe stellen ein Hindernis für den Schweizer Kapitalmarkt dar. Gleichzeitig bestehen im geltenden System der Verrechnungssteuer Sicherungslücken. Die vorliegende Reform kann beide Probleme entschärfen. Die Reform bringt volkswirtschaftliche Vorteile und weist ein vorteilhaftes Kosten-Nutzen Verhältnis auf. Frist: 10.07.2020 SR 641.10
| SR 642.21
| SR 958.1 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste Stellungnahme: Stellungnahmen Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Nicole Krenger
Tel: 058 462 23 95
e-mail:
Internet: www.estv.admin.ch Unterlagen können bezogen werden bei:
nur elektronisch verfügbar
Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer in einer digitalisierten und globalisierten Wirtschaft) und der Mehrwertsteuerverordnung Behörde: Bundesrat
Die fortschreitende Digitalisierung und Globalisierung der Wirtschaft erfordern Anpassungen bei der Mehrwertsteuer, um Wettbewerbsnachteile inländischer Unternehmen zu verhindern und eine gleichmässige Erhebung der Mehrwertsteuer sicherzustellen. Die Vorlage enthält weiter Massnahmen zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer für KMU. Zudem werden verschiedene parlamentarische Vorstösse umgesetzt. Frist: 12.10.2020 SR 641.20
| SR 641.201 Eröffnung Unterlagen: Vorlage 2
| Vorlage 1
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste Stellungnahme: Stellungnahmen
Auskünfte bei:
Beat Spicher / Rosemarie Binkert-Grob
Tel: 058 465 77 04 / 058 465 72 49
e-mail:
Internet: www.estv.admin.ch Unterlagen können bezogen werden bei:
nur elektronisch verfügbar
Bundesgesetz über Kredite mit Solidarbürgschaft infolge des Coronavirus (Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz) Behörde: Bundesrat
Am 25. März 2020 hat der Bundesrat die COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung (SR 951.261) zur Versorgung der Schweizer Unternehmen mit Liquidität verabschiedet. Diese sollten rasch Bankkredite aufnehmen können, die von den vier staatlich anerkannten Bürgschaftsorganisationen verbürgt werden. Deren Verluste wiederum trägt der Bund. Der Bundesrat muss dem Parlament die Überführung dieser Notverordnung ins ordentliche Recht innert sechs Monaten vorlegen. Dabei muss er die Rechte und Pflichten der vier Bürgschaftsorganisationen regeln, insbesondere für den Fall, dass die Kreditgeberinnen die Bürgschaften ziehen und die Kreditforderungen somit auf die Bürgschaftsorganisationen übergehen. Bei der Bewirtschaftung dieser Forderungen soll eine gewisse Flexibilität zugunsten der Unternehmen bestehen, ohne jedoch die finanziellen Interessen des Bundes zu gefährden. Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Dringlichkeit beträgt die Frist für die Vernehmlassung nur drei Wochen. Frist: 21.07.2020 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste Stellungnahme: Stellungnahmen Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Barbara Rüetschi / Florian Zihler
Tel: 058 462 60 92 / 058 483 97 17
e-mail:
Internet: www.efv.admin.ch Unterlagen können bezogen werden bei:
nur elektronisch verfügbar
Gesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG-Vollzugsaufgabengesetz, BAZG-VG) sowie Totalrevision des Zollgesetzes (ZG) zum neuen Zollabgabengesetz (ZoG) Behörde: Bundesrat
Die Totalrevision des Zollgesetzes (ZG) fusst im Wesentlichen auf der digitalen Transformation der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) (Programm DaziT) und den entsprechenden Anpassungen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der EZV zum Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Einerseits sind technologieneutrale Verfahrens- und Datenschutzbestimmungen zu schaffen, die eine durchgängig digitale Führung aller Verfahren vor dem BAZG sowie eine möglichst automatisierte Prüfung der Einhaltung der nichtzollrechtlichen Erlasse vorsehen. Andererseits sind Bestimmungen zu streichen, die einer agilen Organisationsform hinderlich sind. In den Bereichen Risikoanalyse, Kontrolle und Strafverfolgung sollen schliesslich die Rechtsgrundlagen modernisiert werden. Frist: 31.12.2020 Eröffnung Unterlagen: Vorlage ZoG
| Vorlage BAZG-VG Anhang 1
| Vorlage BAZG-VG
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
| Antwortformular
Auskünfte bei:
Christian Leu
Tel: 058 461 19 27
e-mail:
Internet: www.ezv.admin.ch Unterlagen können bezogen werden bei:
Eidgenössische Zollverwaltung, Monbijoustrasse 40, 3003 Bern, Tel: 058 461 19 27, e-mail: , Internet: www.ezv.admin.ch
Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Härtefallverordnung) Behörde: Bundesrat
Die Covid-19-Härtefallverordnung legt die Mindestvoraussetzungen fest, die kantonale Härtefallregelungen erfüllen müssen, damit sich der Bund an deren Finanzierung beteiligt. Mögliche Härtefallmassnahmen sind Bürgschaften und Garantien, Darlehen und/oder à-fonds-perdu-Beiträge. Frist: 13.11.2020 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
| Antwortformular Stellungnahme: Stellungnahmen Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Lukas Hohl
Tel: +41 58 481 34 72
e-mail:
Internet: www.efv.admin.ch Unterlagen können bezogen werden bei:
nur elektronisch verfügbar, e-mail: , Internet: www.efv.admin.ch
Revision des Energiegesetzes (Fördermassnahmen ab 2023) Behörde: Bundesrat
Ziel der Vorlage ist es, mehr Anreize für Investitionen in inländische Stromerzeugungsanlagen für erneuerbare Energien zu schaffen sowie die langfristige Stromversorgungssicherheit zu gewährleisten. Dafür soll das bereits bestehende Förderinstrumentarium im Energiegesetz länger angewendet und punktuell weiterentwickelt werden. Die Vorlage wird im Weiteren zum Anlass genommen, weitere Verbesserungen von geringerer Tragweite vorzunehmen. Frist: 12.07.2020 SR 730.0 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste Stellungnahme: Stellungnahmen
| Stellungnahmen Ergebnis: Bericht
Änderung der Jagdverordnung (JSV) Behörde: Bundesrat
Mit Beschluss vom 27. September 2019 hat das Parlament einer Änderung des Jagdgesetzes (JSG; 17.052) zugestimmt und den Bundesrat beauftragt, die zugehörenden Ausführungsbestimmungen zu erlassen. Die revidierte Jagdverordnung fokussiert auf die folgenden Themenschwerpunkte: die Konfliktverhütung mit geschützten Wildtieren, die Förderung des Lebensraum- und Artenschutzes, sowie Nachhaltigkeit und Tierschutz beim Umgang mit Wildtieren. Frist: 09.09.2020 SR 922.01 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Auskünfte bei:
Martin Baumann
Tel: 058 464 78 33
e-mail:
Internet: www.bafu.admin.ch Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Umwelt BAFU, Sektion Wildtiere und Artenförderung, Martin Baumann, 3003 Bern, Martin Baumann, Tel: 058 464 78 33, e-mail: , Internet: www.bafu.admin.ch
Bundesgesetz über Velowege Behörde: Bundesrat
Am 23. September 2018 haben Volk und alle Stände dem Bundesbeschluss über die Velowege sowie die Fuss- und Wanderwege (Art. 88 BV) zugestimmt. Mit dieser Vorlage wird der verfassungsrechtliche Auftrag zum Erlass der Ausführungsgesetzgebung erfüllt und das Bundesgesetz über Velowege zur Vernehmlassung unterbreitet. Frist: 10.09.2020 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
| Fragebogen
Auskünfte bei:
Raphael Kästli
Tel: 058 463 22 07
e-mail:
Internet: www.astra.admin.ch Unterlagen können bezogen werden bei:
nur elektronisch verfügbar
Teilrevision des Postorganisationsgesetzes (POG) Behörde: Bundesrat
Gemäss Postorganisationsgesetz darf PostFinance keine Kredite und Hypotheken an Dritte vergeben. Daher hält PostFinance einen hohen Anteil ihres Vermögens in festverzinslichen Wertpapieren (Obligationen) und liquiden Mitteln. Aufgrund der seit 2008 anhaltenden Tiefzinsphase ist die Ertragskraft von PostFinance stark zurückgegangen und wird ohne Gegenmassnahmen weiter schrumpfen. Dadurch vermindern sich sowohl der Unternehmenswert als auch die Fähigkeit von PostFinance, Eigenkapital aufzubauen oder Dividenden auszuschütten. Die Finanzierung der Grundversorgung wird erschwert. Mit vorliegender Vernehmlassungsvorlage soll PostFinance der Zugang zum Kredit- und Hypothekarmarkt gewährt werden, umfangmässig beschränkt auf diejenigen Kundeneinlagen, welche PostFinance aufgrund des Grundversorgungsauftrags im Zahlungsverkehr zufliessen. Frist: 25.09.2020 SR 783.1 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
| Fragenkatalog Stellungnahme: Stellungnahmen
Auskünfte bei:
Karin Schmitter
Tel: 058 463 96 39
e-mail:
Internet: www.uvek.admin.ch Unterlagen können bezogen werden bei:
Generalsekretariat UVEK, Bundeshaus Nord, Kochergasse 10, 3003 Bern, Jennifer Moser, Tel: 058 469 20 35, e-mail: , Internet: www.uvek.admin.ch
Änderung des Luftfahrgesetzes Behörde: Bundesrat
Mit der beantragten Änderung des Luftfahrtgesetzes sollen regulatorische Vorgaben der Europäischen Union (anlasslose Alkoholkontrollen für Flugbesatzungsmitglieder) sowie weiterer Revisionsbedarf (erleichtertes ärztliches Melderecht) umgesetzt werden, welche sich aus Erkenntnissen des Absturzes eines Flugzeuges der Germanwings 2015 ergaben. Frist: 01.10.2020 SR 748.0 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste Stellungnahme: Stellungnahmen
Dringliches Bundesgesetz über die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise Behörde: Bundesrat
Mit dem dringenden Bundesgesetz soll der öffentliche Verkehr und der Schienengüterverkehr in der Covid-19-Krise durch gezielte Massnahmen finanziell unterstützt und entlastet werden. Das dringliche Bundesgesetz sieht befristete Massnahmen für den Regionalen Personenverkehr, den Ortsverkehr, den Schienengüterverkehr und die Finanzierung der Bahninfrastruktur vor. Frist: 22.07.2020 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste Stellungnahme: Stellungnahmen
Auskünfte bei:
Arnold Berndt
Tel: 058 463 05 33
e-mail:
Internet: www.bav.admin.ch Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Verkehr BAV, 3003 Bern, Andreas Bucheli, Tel: 058 463 14 37, e-mail: , Internet: www.bav.admin.ch
Auskünfte bei:
Stefan Huonder
Tel: 058 463 43 13
e-mail:
Internet: www.astra.admin.ch Unterlagen können bezogen werden bei:
nur elektronisch verfügbar
Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)» und direkter Gegenentwurf (Bundesbeschluss über die Klimapolitik) Behörde: Bundesrat
Am 27. November 2019 hat der Verein Klimaschutz Schweiz die überparteiliche Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)» in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs eingereicht. Diese ist mit 113’125 gültigen Unterschriften zu Stande gekommen. Der Bundesrat hat am 3. April 2020 beschlossen, der Volksinitiative einen direkten Gegenentwurf gegenüberzustellen. Der direkte Gegenentwurf, den der Bundesrat in einer Vernehmlassung zur Diskussion stellt, soll ebenfalls ein Netto-Null Ziel bis 2050 beinhalten, aber abweichend von der Volksinitiative fossile Energien nicht verbieten und offenlassen, ob die CO2-Emissionen durch Senken im In- oder Ausland zu neutralisieren sind. Frist: 02.12.2020 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Auskünfte bei:
Raphael Bucher
Tel: +41 58 46 54613
Fax: +41 58 462 99 8
e-mail:
Internet: www.bafu.admin.ch Unterlagen können bezogen werden bei:
nur elektronisch verfügbar
Verordnungspaket Umwelt Frühling 2021 Behörde: Departement oder Bundeskanzlei
Anpassung von Verordnungen des Umweltrechts, namentlich die Verordnung über elektrische Leitungen (Leitungsverordnung, LeV; SR 734.31), die Luftreinhalte-Verordnung (LRV; SR 814.318.142.1), die Lärmschutzverordnung (LSV; SR 814.41), die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG; SR 814.620) und die Verordnung über den Wald (Waldverordnung, WaV; SR 921.01), sowie Entwurf der neuen Verordnung über das Inverkehrbringen von und den Handel mit Holz und Holzerzeugnissen (Holzhandelsverordnung, HHV; SR noch nicht bekannt). Frist: 20.08.2020 SR 734.31
| SR 814.318.142.1
| SR 814.41
| SR 814.620
| SR 921.01 Eröffnung Unterlagen: Vorlage 6
| Vorlage 5
| Vorlage 4
| Vorlage 3
| Vorlage 2
| Vorlage 1
| Bericht 6
| Bericht 1
| Bericht 5
| Bericht 4
| Bericht 3
| Bericht 2
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Auskünfte bei:
Nathalie Müller
Tel: 058 467 89 39
e-mail:
Internet: www.bafu.admin.ch Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Umwelt BAFU, Sektion Politische Geschäfte, CH-3003 Bern, Nathalie Müller, Tel: 058 467 89 39, e-mail: , Internet: www.bafu.admin.ch
Verordnungsänderungen im Bereich des BFE mit Inkrafttreten Anfang 2021 Behörde: Departement oder Bundeskanzlei
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) bereitet Änderungen von Verordnungen im Energiebereich vor. Es handelt sich um Revisionen der Energieverordnung, der Energieeffizienzverordnung, der Energieförderungsverordnung und der Geoinformationsverordnung. Die wichtigsten Änderungsvorschläge betreffen die Vergütungssätze der Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen und eine Anpassung der Reifenetikette. Frist: 09.08.2020 SR 510.620
| SR 730.01
| SR 730.02
| SR 730.03 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Vorlage
| Vorlage
| Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste Stellungnahme: Stellungnahmen Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Nico Häusler
Tel: 058 462 48 26
Fax: 058 463 25 00
e-mail:
Internet: www.bfe.admin.ch Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Energie, Abteilung Recht und Sachplanung, 3003 Bern, Karin Krebs, Tel: 058 462 56 26, Fax: 058 463 25 00, e-mail: , Internet: www.bfe.admin.ch
Teilrevision der Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) Behörde: Departement oder Bundeskanzlei
Die Teilrevision der CO2-Verordnung ist notwendig zur Umsetzung des Bundesgesetzes über die Verlängerung der Befristung der Steuererleichterungen für Erdgas, Flüssiggas und biogene Treibstoffe und über die Änderung des Bundesgesetzes über die Reduktion der CO2-Emissionen. Das Parlament hat dieses Bundesgesetz am 20. Dezember 2019 angenommen; es wurde im Rahmen der Umsetzung der Parlamentarischen Initiative Burkart 17.405 erarbeitet. Die Änderungen am CO2-Gesetz und an der CO2-Verordnung sollen auf den 1. Januar 2021 in Kraft treten. Frist: 25.08.2020 SR 641.711 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Beiblatt
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste Stellungnahme: Stellungnahmen Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Raphael Bucher
Tel: +41 58 46 54613
Fax: +41 58 462 99 81
e-mail:
Internet: www.bafu.admin.ch Unterlagen können bezogen werden bei:
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Revision der Stromversorgungsverordnung (Art. 8a) Behörde: Departement oder Bundeskanzlei
Mit der vorliegenden Revision der StromVV soll klargestellt werden, dass es dem Endverbraucher, Erzeuger oder Speicherbetreiber möglich sein muss, seine Messdaten beim Abruf nicht nur einzusehen, sondern auch herunterzuladen. Frist: 23.08.2020 SR 734.71 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste Stellungnahme: Stellungnahmen Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Nico Häusler
Tel: 058 462 48 26
Fax: 058 463 25 00
e-mail:
Internet: www.bfe.admin.ch Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Energie, Abteilung Recht und Sachplanung, 3003 Bern, Karin Krebs, Tel: 058 462 56 26, Fax: 058 463 25 00, e-mail: , Internet: www.bfe.admin.ch
Änderung des Kriegsmaterialgesetzes als indirekter Gegenvorschlag zur Eidgenössischen Volksinitiative «Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer (Korrektur-Initiative)» Behörde: Bundesrat
Der Bundesrat schickt zwei Varianten eines indirekten Gegenvorschlags in die Vernehmlassung:
Die erste Variante soll die Bewilligungskriterien von Art. 5 Kriegsmaterialverordnung (KMV, SR 514.511) auf Gesetzesebene verankern. Zudem soll eine Kompetenzregelung für den Bundesrat vorgesehen werden, die es ihm ermöglicht, in gewissen ausserordentlichen Fällen von den gesetzlichen Bewilligungskriterien abzuweichen.
Die zweite Variante sieht ebenfalls eine Verankerung der Bewilligungskriterien von Art. 5 KMV auf Gesetzesebene vor, jedoch ohne die Ausnahme in Art. 5 Abs. 4 KMV (Menschenrechtsverletzungen) sowie ohne Kompetenzregelung für den Bundesrat beim Vorliegen ausserordentlicher Umstände. Frist: 29.06.2020 SR 514.51
| SR 514.511 Eröffnung Unterlagen: Vorlage 2
| Vorlage 1
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste Stellungnahme: Stellungnahmen Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Nicolas Bieri
Tel: 058 463 86 55
e-mail:
Unterlagen können bezogen werden bei:
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Rüstungskontrolle und Rüstungskontrollpolitik, Holzikofenweg 36, 3003 Bern, e-mail: , Internet: www.seco.admin.ch
Änderung des Entsendegesetzes Behörde: Bundesrat
Zur Umsetzung der Motion Abate (18.3473) wird das Entsendegesetz revidiert. Neu sollen die Entsendebetriebe zur Einhaltung der kantonalen Mindestlöhne verpflichtet werden, sofern Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter den Anwendungsbereich eines kantonalen Mindestlohngesetzes fallen. Die Einhaltung soll durch die Kantone kontrolliert werden. Massgebend sollen dabei die Bestimmungen des kantonalen Rechts sein. Weiter wird im Entsendegesetz und im Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit ein Artikel eingeführt, der den Rückbehalt und die Rückforderung von Bundessubventionen bei Nicht- oder mangelhafter Erfüllung der Vollzugsaufgaben regelt. Frist: 12.08.2020 SR 823.20 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste Stellungnahme: Stellungnahmen
Bundesgesetz über den Miet- und den Pachtzins während Betriebsschliessungen und Einschränkungen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) (Covid-19-Geschäftsmietegesetz) Behörde: Bundesrat
Der National- und der Ständerat haben in der Sommersession 2020 gleichlautende Motionen der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats sowie der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats angenommen. Der Bundesrat setzt den Auftrag mittels eines dringlichen Bundesgesetzes, dem Covid-19-Geschäftsmietegesetz, um. Gestützt auf die Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) (COVID-19-Verordnung 2) waren öffentlich zugängliche Einrichtungen für das Publikum geschlossen. Gesundheitseinrichtungen mussten wegen der COVID-19-Verordnung 2 ihren Betrieb reduzieren. Der Entwurf des Covid-19-Geschäftsmietegesetzes regelt die Festlegung des Miet- oder Pachtzinses für diese Sachverhalte, wobei bereits getroffene Vereinbarungen ihre Gültigkeit behalten. Für Vermieterinnen und Vermieter sowie Verpächterinnen und Verpächter, welche aufgrund der neuen Berechnung des Miet- oder Pachtzinses in eine wirtschaftliche Notlage geraten, sieht das Gesetz eine Entschädigung vor. Frist: 04.08.2020 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste Stellungnahme: Stellungnahmen Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Bundesamt für Wohnungswesen, Bereich Recht
Fax: 058 480 91 08
e-mail:
Internet: www.bwo.admin.ch Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Wohnungswesen, Storchengasse 6, 2540 Grenchen, Bundesamt für Wohnungswesen, Bereich Recht , Fax: 058 480 91 08, e-mail: , Internet: www.bwo.admin.ch
Änderung der Arbeitslosenversicherungsverordnung und ALV-Informationssystemeverordnung Behörde: Bundesrat
Der Bundesrat hat am 1. Juli 2020 die Vernehmlassung zur Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV) und der neuen Informationssystemeverordnung (ALV-IsV) eröffnet. Diese Verordnungen schaffen die notwendigen Grundlagen – insbesondere im Bereich des E-Government – für die Umsetzung der Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG). Frist: 22.10.2020 SR 837.02 Eröffnung Unterlagen: Vorlage 2
| Vorlage 1
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste Stellungnahme: Stellungnahmen
Änderung des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) – Zusatzfinanzierung der Arbeitslosenversicherung Behörde: Bundesrat
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Mai 2020 eine Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) beschlossen, um die am 20. Mai 2020 angekündigte Zusatzfinanzierung der Arbeitslosenversicherung von 14,2 Milliarden Franken zu ermöglichen. Zur Umsetzung einer solchen Zusatzfinanzierung bedarf es einer rechtlichen Grundlage. Mit dieser Gesetzesänderung soll sichergestellt werden, dass nur die effektiven Kosten für die im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise ausbezahlten Kurzarbeitsentschädigungen mit Bundesgeldern finanziert werden. Frist: 15.07.2020 SR 837.0 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste Stellungnahme: Stellungnahmen Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Michael Peter
Tel: 058 462 28 56
Fax: 058 463 54 47
e-mail:
Internet: www.seco.admin.ch Unterlagen können bezogen werden bei:
Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), Holzikofenweg 36, 3003 Bern, Bettina Dürr, Tel: 058 483 06 59, Fax: 058 463 08 68, e-mail: , Internet: www.seco.admin.ch
Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland über die gegenseitige Feststellung der Gleichwertigkeit von beruflichen Abschlüssen (Modernisierung der Vereinbarung von 1937) Behörde: Departement oder Bundeskanzlei
Zwischen der Schweiz und Deutschland besteht seit 1937 eine Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung handwerklicher Prüfungen. Diese Vereinbarung ist heute noch die Grundlage für eine vereinfachte gegenseitige Anerkennungspraxis für gewisse berufliche Abschlüsse. Sie hat sich grundsätzlich bewährt, weist jedoch über 80 Jahre nach ihrer Unterzeichnung einen klaren Modernisierungsbedarf auf. Das neue Abkommen soll grundsätzlich die Fortsetzung der bewährten gegenseitigen Anerkennungspraxis ermöglichen. Gleichzeitig soll es die seit 1937 erfolgten Entwicklungen in der Berufsbildung in beiden Ländern spiegeln. Frist: 31.10.2020 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste Stellungnahme: Stellungnahmen
Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2): Sonderbestimmungen für Bau- und Unterhaltsbetriebe auf Nationalstrassen Behörde: Departement oder Bundeskanzlei
Bau- und Unterhaltsbetriebe sollen für Arbeiten im Bereich von bestehenden Nationalstrassen in die Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) aufgenommen und für bestimmte Arbeiten von der Bewilligungspflicht für Nachtarbeit befreit werden. Frist: 17.11.2020 SR 822.112 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste Stellungnahme: Stellungnahmen
Auskünfte bei:
Fabienne Krug
Tel: 058 463 42 11
e-mail:
Unterlagen können bezogen werden bei:
SECO, Ressort Arbeitnehmerschutz: abas@seco.admin.ch, e-mail:
09.503 Pa.Iv. Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen (Bundesgesetz über die Stempelabgaben) Behörde: Parlamentarische Kommission
Die beiden Vorentwürfe sehen eine zweistufige Abschaffung der Umsatz- und der Versicherungsabgabe vor. In der ersten Etappe werden die Umsatzabgabe auf inländischen Wertschriften und auf ausländischen Obligationen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr sowie die Abgabe auf Lebensversicherungsprämien abgeschafft. In der zweiten Etappe werden die Umsatzabgabe auf den übrigen ausländischen Wertschriften sowie die Abgabe auf Sach- und Vermögensversicherungsprämien abgeschafft. Frist: 23.04.2020 SR 641.10 Eröffnung Unterlagen: Vorlage 2
| Vorlage 1
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
| Fragebogen Stellungnahme: Stellungnahmen Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Martin Daepp
Tel: 058 462 73 88
e-mail:
Internet: www.estv.admin.ch Unterlagen können bezogen werden bei:
Parlamentsdienste, Sekretariat WAK, Bundeshaus, 3003 Bern, Barbara Dellwo, Tel: 058 322 94 97, e-mail: , Internet: www.parlament.ch
Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden Behörde: Parlamentarische Kommission
Die mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) verbundenen Risiken für Oberflächengewässer, naturnahe Lebensräume und als Trinkwasser genutztes Grundwasser sollen bis 2027 um 50 Prozent reduziert werden. Die Branchenorganisationen sollen Massnahmen zur Zielerreichung ergreifen und dem Bund regelmässig Bericht über deren Art und Wirkung erstatten. Sollte sich abzeichnen, dass die Verminderungsziele nicht erreicht werden, muss der Bundesrat bis spätestens zwei Jahre vor Ablauf der Frist Massnahmen ergreifen. Auch die Risiken, die mit dem Einsatz von Biozidprodukten (BP) verbunden sind, sollen vermindert werden. Die Neuregelung schliesst sämtliche Anwendungsbereiche ein. Der Bund soll zudem ein zentrales Informationssystem zur Verwendung von PSM und BP betreiben, in welchem sämtliche beruflichen oder gewerblichen Anwendungen dieser Produkte erfasst werden. Frist: 17.05.2020 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
| Fragebogen Stellungnahme: Stellungnahmen Ergebnis: Bericht
Pa.Iv. Gebührenregelung. Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung Behörde: Parlamentarische Kommission
Es wird vorgeschlagen, dass der heute im Öffentlichkeitsgesetz verankerte, prohibitiv wirkende Grundsatz, wonach für Zugangsgesuche zu amtlichen Dokumenten eine Gebühr erhoben wird, ersetzt wird durch den umgekehrten Grundsatz der Kostenlosigkeit des Zugangs. Frist: 27.05.2020 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste Stellungnahme: Stellungnahmen Ergebnis: Bericht
Pa.Iv. Mitwirkungspflicht im Asylverfahren. Überprüfungsmöglichkeit bei Mobiltelefonen Behörde: Parlamentarische Kommission
Es wird vorgeschlagen, das Asylgesetz dahingehend anzupassen, dass dem Staatssekretariat für Migration weitergehende Kompetenzen zur Überprüfung von mobilen Datenträgern bei der Identitätsabklärung eingeräumt werden. Die Mitwirkungspflicht der asylsuchenden Person wird somit auch auf diesen Bereich ausgeweitet. Frist: 04.06.2020 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste Stellungnahme: Stellungnahmen Ergebnis: Bericht
Standesinitiative 17.304 «Sicherere Strassen jetzt!» Behörde: Parlamentarische Kommission
Zur Verringerung des Gefahrenpotenzials des Schwerverkehrs werden mit der vorgeschlagenen Änderung des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) auf den Transitstrassen im Alpengebiet Mindeststandards für die Ausrüstung mit unfallvermindernden Assistenzsystemen eingeführt. Für bestimmte nicht grenzüberschreitende Transporte soll der Bundesrat eine längere Frist vorsehen können. Frist: 30.09.2020 SR 741.01 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Bericht
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| Diverses
| Antwortformular
Kt.Iv. TG 16.312. Ergänzung von Artikel 64a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung betreffend Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht der Versicherten Behörde: Parlamentarische Kommission
Mit ihrem Vorentwurf will die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) das Verfahren bei Nichtbezahlen von Prämien und Kostenbeteiligungen umfassend verbessern. Junge Erwachsene sollen nicht mehr für Prämien und Kostenbeteiligungen belangt werden können, die während ihrer Minderjährigkeit angefallen sind. Die Krankenversicherer sollen die säumigen Versicherten höchstens viermal pro Jahr betreiben dürfen. Kantone, die 90 Prozent der ausgewiesenen Forderungen der Krankenversicherer übernehmen, sollen neu die Verlustscheine übernehmen und selbst bewirtschaften können. Sie sollen aber nach dem Willen der Kommissionsmehrheit keine Listen säumiger Prämienzahlender mehr führen. Frist: 06.10.2020 SR 832.10 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
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| Antwortformular Stellungnahme: Stellungnahmen
Bundesgesetz über die Landwirtschaft. Änderung Behörde: Parlamentarische Kommission
Um die Schweizer Zuckerproduktion zu stützen, sollen zwei Artikel des Landwirtschaftsgesetzes angepasst werden: Einerseits soll der heute auf Verordnungsstufe geregelte temporäre Mindestgrenzschutz von 70 Franken pro Tonne Zucker auf Gesetzesstufe verankert werden, andererseits sollen ökologisch angebaute Zuckerrüben stärker gefördert werden als bisher. Dabei will eine knappe Mehrheit der Kommission den Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben, die gemäss ökologischem Leistungsnachweis angebaut werden, auf 1500 Franken pro Hektare und Jahr kürzen und dafür für biologisch angebaute Zuckerrüben einen Zuschlag von 700 Franken und für ohne Fungizide und Insektizide angebaute Zuckerrüben einen solchen von 500 Franken pro Hektare und Jahr vorsehen. Die Minderheit will hingegen den aktuellen Beitrag von 2100 Franken pro Jahr Hektare und Jahr beibehalten und für nach den Richtlinien des Biolandbaus oder der integrierten Produktion erzeugte Zuckerrüben 200 Franken zusätzlich ausrichten. Frist: 11.12.2020 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Bericht
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| Fragebogen
Pa.Iv. 19.429. Befreiung der Schweizergarde von der Wehrpflichtersatzabgabe Behörde: Parlamentarische Kommission
Die Schweizergardisten leisten im Staat Vatikanstadt einen Polizeidienst zugunsten eines fremden und souveränen Staates. Sie bezahlen während ihrer Dienstzeit im Vatikan eine Wehrpflichtersatzabgabe. Mit dieser Vorlage soll im Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe eine Ausnahmebestimmung geschaffen werden: Neu sollen die Schweizergardisten während ihrer Dienstzeit von der Ersatzabgabe befreit werden. Frist: 17.12.2020 SR 661 Eröffnung Unterlagen: Vorlage
| Bericht
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| Adressatenliste