Abgeschlossene Vernehmlassungen
BK
EDA
EDI
EJPD
VBS
EFD
UVEK
WBF
PK
- Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (Überführung der elektronischen Stimmabgabe in den ordentlichen Betrieb)
Behörde: Bundesrat
Seit rund fünfzehn Jahren können Stimmberechtigte in verschiedenen Kantonen im Rahmen eines Versuchsbetriebs elektronisch wählen und abstimmen. Für den Bund erlaubt Artikel 8a des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR, SR 161.1) solche Versuche. Der vorliegende Revisionsentwurf soll die Versuchsphase beenden und die elektronische Stimmabgabe als ordentlichen Stimmkanal gesetzlich verankern. Dabei sollen die wichtigsten Anforderungen im Gesetz geregelt werden, d.h. namentlich die Verifizierbarkeit der Stimmabgabe und der Ergebnisermittlung, die Öffentlichkeit von Informationen zum verwendeten System und dessen Betrieb, die Barrierefreiheit sowie die Pflicht der Kantone, für den Einsatz des elektronischen Stimmkanals über eine Bewilligung des Bundes zu verfügen. Die Vorlage soll den Kantonen zudem ermöglichen, Stimmberechtigten, die sich für die elektronische Stimmabgabe angemeldet haben, Stimmunterlagen elektronisch zur Verfügung zu stellen. Ferner enthält sie Änderungen in Bezug auf die vorzeitige Stimmabgabe und den Einsatz technischer Hilfsmittel bei der Ergebnisermittlung. Die Kantone bleiben auch mit der Überführung in den ordentlichen Betrieb frei zu entscheiden, ob sie die elektronische Stimmabgabe einführen wollen oder nicht.
Frist: 30.04.2019
SR 161.1
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
| Fragebogen
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Beat Kuoni
Tel: 058 462 06 10
e-mail:
Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundeskanzlei, Sektion Politische Rechte, Bundeshaus West, 3003 Bern, Anna Ludwig, Tel: 058 462 48 02, e-mail: , Internet: www.bk.admin.ch
- Zweiter Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Staaten
Behörde: Bundesrat
Mit zwei Bundesbeschlüssen soll ein zweiter Beitrag der Schweiz an ausgewählte EU-Staaten festgelegt werden. Der erste Bundesbeschluss betrifft den Rahmenkredit Kohäsion in der Höhe von 1046,9 Millionen Franken, welcher durch die DEZA und das SECO verwaltet werden soll. Der zweite Bundesbeschluss betrifft den Rahmenkredit Migration in der Höhe von 190 Millionen Franken, welcher durch das SEM verwaltet werden soll.
Frist: 04.07.2018
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 2
| Vorlage 1
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
| Antwortformular Stellungnahme
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Siroco Messerli
Tel: 058 480 16 64
Fax: 058 464 16 96
e-mail:
Internet: www.erweiterungsbeitrag.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit DEZA, Direktionsbereich Ostzusammenarbeit, Freiburgstrasse 130, 3003 Bern, Verena Betschart, Tel: 058 462 68 46, Fax: 058 464 16 96, e-mail:
- Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG)
Behörde: Bundesrat
Das Bundesgesetz zum Schutz vor Gefährdung durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) wurde vom Parlament am 16.06.2017 verabschiedet. Die vorliegenden Ausführungsbestimmungen präzisieren den Regelungsbedarf des NISSG. Die Regelungen umfassen das Verbot von gefährlichen Laserpointern, das Zutrittsverbot von Minderjährigen in Solarien, Regelungen zur Sachkunde bei kosmetischen Anwendungen mit NIS- und Schallprodukten und Regelungen zu Schall- und Laserveranstaltungen.
Frist: 31.05.2018
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Stellungnahme: Stellungnahmen 5
| Stellungnahmen 4
| Stellungnahmen 3
| Stellungnahmen 2
| Stellungnahmen 1
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Evelyn Stempfel
Tel: 058 463 06 18
e-mail:
Internet: www.bag.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Gesundheit, Abteilung Strahlenschutz, 3003 Bern , Evelyn Stempfel, Tel: 058 463 06 18, e-mail: , Internet: www.bag.admin.ch
- Änderung des Heilmittelgesetzes (neue Medizinprodukte-Regulierung) und des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse
Behörde: Bundesrat
Das schweizerische Medizinprodukterecht soll aufgrund der neuen EU-Regulierung (Verordnungen zu Medizinprodukten und In-vitro Diagnostika), welche im Mai 2017 in Kraft getreten sind, angepasst werden. Auf Gesetzesstufe müssen das Heilmittelgesetz (HMG) und das Humanforschungsgesetz (HFG) angepasst werden. Die Vorlage enthält zudem punktuelle Anpassungen des Bundesgesetzes über technische Handelshemmnisse (THG) mit dem Ziel, gewisse Aspekte im Zusammenhang mit der Angleichung an das EU-Recht horizontal, also auch für andere Produktebereiche, zu regeln.
Frist: 11.06.2018
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 2
| Vorlage 1
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
| Formular
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Alessandro Pellegrini
Tel: 058 480 41 30
Fax: 058 462 62 33
e-mail:
Internet: www.bag.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Gesundheit, Abteilung Biomedizin, Service Center, 3003 Bern, Andrea Moser , Tel: 058 463 51 54, Fax: 058 463 62 33, e-mail: , Internet: www.bag.admin.ch
- Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (EOG). Länger dauernde Mutterschaftsentschädigung bei längerem Spitalaufenthalt des Neugeborenen.
Behörde: Bundesrat
Mit der vorliegenden Änderung soll die Bezugsdauer der Mutterschaftsentschädigung über die EO für jene Mütter verlängert werden, deren Kind unmittelbar nach der Geburt während mehr als drei Wochen im Spital bleiben muss.
Frist: 12.06.2018
SR (geplant): SR 834.1
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Panchard Martine
Tel: +41 58 464 79 50
e-mail:
Internet: www.bsv.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Sozialversicherungen, Bereich Leistungen AHV/EO/EL, Effingerstrasse 20, 3003 Bern, Emina Alisic, Tel: +41 58 461 13 44, Fax: +41 58 464 15 88, e-mail: , Internet: www.bsv.admin.ch
- Änderung des Tierseuchengesetzes (TSG)
Behörde: Bundesrat
Mit der Änderung des Tierseuchengesetzes werden aufgrund eines Revisionsauftrags des Bundesrates die Beteiligung des Bundes an der Betreiberin der Tierverkehrsdatenbank, die eignerpolitischen Steuerungseckpunkte sowie die Übertragung des Betriebs an die identitas AG gesetzlich geregelt. Zugleich wird bei dieser Gelegenheit das Tierseuchengesetz punktuell verbessert und aktualisiert. Beispielsweise soll die Bestimmung zu den Informationssystemen im Veterinärbereich und im Bereich Lebensmittelsicherheit an die heutigen Ansprüche an eine gesetzliche Grundlage für die Datenbearbeitung angepasst werden. Ebenfalls an die aktuellen Anforderungen angepasst werden soll die Bestimmung zum nationalen Überwachungsprogramm insbesondere hinsichtlich der dafür den Kantonen auszurichtenden Abgeltungen. Schliesslich sollen die Strafbestimmungen punktuell revidiert werden.
Frist: 13.07.2018
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
| Formular Vernehmlassung
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Mirjam Baldegger
Tel: 058 467 10 46
e-mail:
Internet: www.blv.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV, Schwarzenburgstrasse 155, 3003 Bern, Margot Berchtold, Tel: 058 469 17 77, e-mail: , Internet: www.blv.admin.ch
- Änderung der Verordnung über die Ergänzungsleistungen (ELV)
Behörde: Bundesrat
Für die Bestimmung des Bundesanteils in Prozent sowie die Festlegung der massgebenden Anzahl Fälle für die Vergütung der Verwaltungskosten soll nicht, wie im geltenden Recht, auf eine Situation im Vorjahr, sondern neu auf eine Situation im Leistungsjahr abgestellt werden. Dadurch werden künftig Verzerrungen durch kantonale Gesetzesänderungen, welche im Leistungsjahr in Kraft treten, vermieden.
Frist: 06.07.2018
SR 831.301
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Stellungnahme: Stellungnahmen
Auskünfte bei:
Kurt Müller
Tel: 058 462 91 19
e-mail:
Internet: www.bsv.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
nur elektronisch verfügbar, Emina Alisic, Tel: 058 461 34 44, e-mail: , Internet: www.bsv.admin.ch
- Stabilisierung der AHV (AHV21)
Behörde: Bundesrat
Ziel der Vorlage ist die Sicherung der Finanzierung der AHV sowie die Gewährleistung des Rentenniveaus. Sie enthält insbesondere essentielle und dringende Massnahmen, welche die Erreichung dieser Ziele ermöglichen. Vorgesehen ist die Angleichung des Referenzalters für Frauen und Männer auf 65 Jahre, Ausgleichsmass-nahmen für die Referenzaltererhöhung bei den Frauen auf 65 Jahre, die Flexibilisierung des Rentenbezugs und eine Zusatzfinanzierung zu Gunsten der AHV.
Frist: 17.10.2018
SR 831.10
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Christelle Bourgeois
Tel: +41 58 465 37 89
Fax: +41 58 464 15 88
e-mail:
Internet: www.ofas.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und EL, Bereich Leistungen AHV/EO/EL, Effingerstrasse 20, 3003 Bern, Emina Alisic, Tel: +41 58 461 13 44, Fax: +41 58 464 15 88, e-mail: , Internet: www.ofas.admin.ch
- Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung
Behörde: Bundesrat
Wer als erwerbstätige Person kranke oder verunfallte Familienmitglieder betreut und pflegt, ist auf vielfache Unterstützung angewiesen. Der vorliegende Gesetzesentwurf soll die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung verbessern. Damit wird für betreuende Angehörige im Erwerbsalter Rechtssicherheit gewährt und die gesellschaftliche Anerkennung der Angehörigenbetreuung gestärkt. Die notwendigen gesetzlichen Anpassungen sind in einem Mantelerlass zusammengefasst; sie betreffen das Obligationenrecht, das Bundesgesetz über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft sowie das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung.
Frist: 16.11.2018
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
| Fragebogen
| Regulierungsfolgenabschätzung
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht
Unterlagen können bezogen werden bei:
nur elektronisch verfügbar
- Änderung des Betäubungsmittelgesetzes und Verordnung über Pilotversuche nach dem Betäubungsmittelgesetz (Pilotversuche mit Cannabis)
Behörde: Bundesrat
Im BetmG soll mit Artikel 8a eine neue gesetzliche Grundlage für die Durchführung von begrenzten wissenschaftlichen Pilotversuchen geschaffen werden, um Erkenntnisse über die Auswirkungen neuer Regelungen im Umgang mit Betäubungsmitteln des Wirkungstyps Cannabis zu nicht medizinischen Zwecken zu gewinnen. Die Geltungsdauer von Artikel 8a BetmG ist auf zehn Jahre beschränkt. Die Verordnung über Pilotversuche nach dem Betäubungsmittelgesetz (BetmPV) regelt die Voraussetzungen für die Durchführung der Pilotversuche sowie die Einzelheiten des Gesuchverfahrens. Sie bildet ebenfalls Bestandteil der Vernehmlassung.
Frist: 25.10.2018
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage Verordnung
| Vorlage Gesetz
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
| Formular
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Gschwend Adrian
Tel: 058 462 58 00
e-mail:
Internet: www.bag.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Gesundheit BAG, Direktionsbereich Öffentliche Gesundheit, Adrian Gschwend, CH - 3003 Bern, Gschwend Adrian, Tel: 058 462 58 00, e-mail: , Internet: www.bag.admin.ch
- Änderung der Verordnung über die Anlagestiftungen (ASV)
Behörde: Bundesrat
Die Verordnung über die Anlagestiftungen ASV (SR 831.403.2) ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Zwischenzeitlich ist ein limitierter Revisionsbedarf sichtbar geworden. Das EDI hat deshalb in Gesprächen mit der Konferenz der Geschäftsführer der Anlagestiftungen (KGAST) und der zuständigen Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK-BV) eine Vorlage ausgearbeitet.
Frist: 14.12.2018
SR 831.403.2
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
| Antwortformular
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Josef Steiger
Tel: 05846 29418
e-mail:
Internet: www.bsv.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, AHV, berufliche Vorsorge und EL, Bereich Finanzierung berufliche Vorsorge, Effingerstrasse 20, 3003 Bern, Josef Steiger, Tel: 05846 29418, e-mail: , Internet: www.bsv.admin.ch
- Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 1)
Behörde: Bundesrat
Das geltende Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG) ist mit Bestimmungen zur Kostendämpfung zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu ergänzen. Im Fokus stehen ein KVG-Experimentierartikel, die Stärkung der Rechnungskontrolle, Massnahmen im Bereich der Tarife und der Kostensteuerung sowie ein Referenzpreissystem bei patentabgelaufenen Arzneimitteln.
Frist: 14.12.2018
SR 832.10
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
| Antwortformular
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Abteilung Leistungen
Tel: 058 462 37 23
Fax: 058 462 90 20
e-mail:
Internet: www.bag.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Gesundheit BAG, Schwarzenburgstrasse 157, 3003 Bern, Abteilung Leistungen, Tel: 058 462 37 23, Fax: 058 462 90 20, e-mail: , Internet: www.bag.admin.ch
- Änderung der Verordnung über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSV) - Ausführungsbestimmungen zur Überwachung von Versicherten (Observation)
Behörde: Bundesrat
Die Bundesversammlung hat am 16. März 2018 die gesetzlichen Grundlagen für die Überwachung von Versicherten bei Verdacht auf unrechtmässigen Leistungsbezug (Observationen) durch Sozialversicherungsträger im Bundesgesetz vom 6. Oktober 2000 über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) verabschiedet. Mit der vorliegenden Änderung der ATSV sollen die notwendigen Ausführungsbestimmungen erlassen werden.
Frist: 21.12.2018
SR 830.11
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Direktionsstab, Bereich Recht
Tel: 058 463 22 05 oder 058 462 39 03
Fax: 058 46 24 25
e-mail:
Internet: www.bsv.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Sozialversicherungen, Effingerstr. 20, 3003 Bern, Direktionsstab, Bereich Recht, Tel: 058 463 22 05 oder 058 462 39 03, Fax: 058 46 24 25, e-mail: , Internet: www.bsv.admin.ch
- Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (Systematische Verwendung der AHV-Nummer durch Behörden)
Behörde: Bundesrat
Die Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden werden generell zur systematischen Verwendung der AHVN im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben ermächtigt.
Frist: 22.02.2019
SR (geplant): SR 831.10
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben 2
| Begleitschreiben 1
| Adressatenliste
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Valérie Werthmüller
Tel: + 41 58 462 38 07
Fax: + 41 58 464 15
e-mail:
Internet: www.ofas.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und EL, Bereich Leistungen AHV/EO/EL, Effingerstrasse 20, 3003 Bern, Secrétariat Etat-major ABEL, Tel: + 41 58 462 90 01 , Fax: + 41 58 464 15 88, e-mail: , Internet: www.ofas.admin.ch
- Totalrevision der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS)
Behörde: Bundesrat
Die VISOS stammt von September 1981. Sie soll an ihre beiden Schwesterverordnungen – Verordnung über das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (VBLN) und Verordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (VIVS) – angeglichen werden. Neu werden die massgebenden Grundsätze der ins ISOS aufzunehmenden Objekte sowie die entsprechenden methodischen Prinzipien auf Verordnungsstufe geregelt. Ziel ist es, unter anderem die Rechtssicherheit für Kantone und Gemeinden zu erhöhen.
Frist: 15.03.2019
SR 451.12
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Marcia Haldemann
Tel: +41 58 462 86 26
e-mail:
Internet: www.bak.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Kultur (BAK), Sektion Heimatschutz und Denkmalpflege, ISOS, Hallwylstrasse 15, 3003 Bern, Marcia Haldemann, Tel: +41 58 462 86 26, e-mail: , Internet: www.bak.admin.ch
- Totalrevision der Verordnung vom 17. Oktober 2001 über die Bewilligungen im Arzneimittelbereich (Arzneimittel-Bewilligungsverordnung, AMBV; SR 812.212.1)
Behörde: Departement oder Bundeskanzlei
Im Nachgang der Verabschiedung durch das Parlament der Vorlage zur Genehmigung und Umsetzung der Medicrime-Konvention wird die Arzneimittel-Bewilligungsverordnung angepasst. Die Arzneimittelverordnung vom 17. Oktober 2010 (VAM; SR 812.212.21) und die Tierarzneimittelverordnung vom 18. August 2004 (TAMV; SR 812.212.27) werden ebenfalls punktuell angepasst.
Frist: 25.05.2018
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
| Formular
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Roseline Porchet Glauser / Amedeo Cianci
Tel: +41 58 46 49415 / +41 58 462 6319
Fax: +41 58 462 62 33
e-mail:
Internet: www.bag.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Gesundheit, Abteilung Biomedizin, Service Center, 3003 Bern
- Totalrevision der Verordnung über die Meteorologie und Klimatologie
Behörde: Departement oder Bundeskanzlei
Die Verordnung über die Meteorologie und Klimatologie (MetV) stellt die Grundlage dar für die Regelung der Gebühren für Dienstleistungen des Grundangebots von MeteoSchweiz. Diese seit 2007 unverändert geltenden Bestimmungen sind heute überholt. Eine Aktualisierung drängt sich auf, um neuen gesellschaftlichen Aspekten, wissenschaftlichen Erkenntnissen und internationalen Trends Rechnung zu tragen.
Frist: 13.08.2018
SR 429.11
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Caroline Lehner
Tel: 058 460 93 28
e-mail:
Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz, Führungsinstrumente, OperationCenter 1, Postfach 257, 8058 Zürich-Flughafen, Tel: 058 460 92 92 / 058 460 92 67, e-mail: , Internet: www.meteoschweiz.ch
- Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) (Kostenneutralität und Pflegebedarfsermittlung)
Behörde: Departement oder Bundeskanzlei
Auf Verordnungsstufe werden Mindestanforderungen an die Pflegebedarfsermittlungssysteme definiert um schweizweit eine gewisse Vereinheitlichung zu erreichen. Auch werden die Vorgaben zur Bedarfsabklärungen im Bereich der Krankenpflege überarbeitet. Zudem werden die Beiträge der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) an die Vergütung der Pflegeleistungen im Rahmen der Überprüfung der Kostenneutralität angepasst. Das Inkrafttreten der Änderungen der KLV ist am 1. Juli 2019 vorgesehen.
Frist: 26.10.2018
AS 2019 2145
(16.07.2019)
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
| Antwortformular
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht
Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Gesundheit, Abteilung Leistungen, 3003 Bern, Sekretariat Abteilung Leistungen, Tel: 058 462 37 23, Fax: 058 462 90 20, e-mail: , Internet: www.bag.admin.ch
- Anpassung des Vertriebsanteils nach Artikel 38 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV)
Behörde: Departement oder Bundeskanzlei
Mit der Anpassung des Vertriebsanteils wird das Abgeltungsmodell für die Vertriebsleistung von rezeptpflichtigen Arzneimitteln neu geregelt. Betroffen sind in erster Linie die Leistungserbringer, welche rezeptpflichtige Arzneimittel abgeben (Apotheken, Ärzte, Spitalambulatorien). Das Ziel dieser Anpassung ist die Verminderung von negativen Anreizen bei der Abgabe und beim Verkauf von Arzneimitteln sowie die Förderung der Abgabe von preiswerten Generika. Zudem werden die Parameter für die Berechnung des Vertriebsanteils aktualisiert, womit Einsparungen zu Gunsten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung möglich sind. Um den unterschiedlichen Herausforderungen in der Gestaltung des Vertriebsanteils gerecht zu werden, werden zwei verschiedene Varianten in die Vernehmlassung geschickt.
Frist: 14.12.2018
SR 832.112.31
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage II
| Vorlage I
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
| Antwortformular
Auskünfte bei:
Abteilung Leistungen
Tel: 058 462 37 23
Fax: 058 462 90 20
e-mail:
Internet: www.bag.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Gesundheit, Abteilung Leistungen, 3003 Bern, Abteilung Leistungen, Tel: 058 462 37 23, Fax: 058 462 90 20, e-mail: , Internet: www.bag.admin.ch
- Verordnung zur Änderung von Verordnungen des Schweizerischen Heilmittelinstituts im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Medicrime-Konvention
Behörde: Einheit der zentralen oder dezentralen Bundesverwaltung
Die Anpassungen der Verordnungen ergeben sich aus der vom Parlament verabschiedeten Vorlage zur Genehmigung und Umsetzung der Medicrime-Konvention und der in diesem Zusammenhang und im Nachgang zur verabschiedeten ordentlichen Revision des Heilmittelgesetzes (2. Etappe) anzupassenden Arzneimittel-Bewilligungsverordnung (AMBV; SR 812.212.1).
Frist: 25.05.2018
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
| Formular
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Dr. Philippe Girard / Matthias Stacchetti
Tel: +41 58 462 02 42 / +41 58 462 08 27
Fax: +41 58 462 04 67
e-mail:
Internet: www.swissmedic.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut, Hallerstrasse 7, Postfach, 3000 Bern, Anouk Aguirre, Tel: +41 58 468 70 41, Fax: +41 58 462 04 67, e-mail: , Internet: www.swissmedic.ch
- Ausführungsverordnungen zur Übernahme der Verordnung (EU) 2016/1624 über die Europäische Grenz- und Küstenwache; sowie weitere Verordnungsanpassungen im Migrationsbereich
Behörde: Bundesrat
Aufgrund der Übernahme der Verordnung (EU) 2016/1624 werden die Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen (VVWAL) sowie die Verordnung über die operative Zusammenarbeit mit den anderen Schengen-Staaten zum Schutz der Aussengrenzen des Schengen-Raums (VZAG) angepasst. Gleichzeitig werden gewisse Verordnungsanpassungen im Migrationsbereich den Vernehmlassungsadressaten zur Stellungnahme unterbreitet.
Frist: 30.04.2018
SR 142.201
| SR 142.204
| SR 142.281
| SR 143.5
| SR 631.062
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 3
| Vorlage 2
| Vorlage 4
| Vorlage 1
| Bericht 4
| Bericht 3
| Bericht 1
| Bericht 2
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
| Verordnung (EU) 2016/1624
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Helena Schaer / Sandrine Favre
Tel: +41 58 46 5 99 87 / +41 58 46 5 85 07
Fax: 058 465 97 56
e-mail:
Internet: www.sem.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
Staatssekretariat für Migration, Stabsbereich Recht, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern, Sofie Isler, Tel: 058 466 17 67, Fax: 058 465 97 56, e-mail: , Internet: www.sem.admin.ch
- Änderung des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (Erbrecht)
Behörde: Bundesrat
Hauptziel der Revisionsvorlage ist eine teilweise Harmonisierung des schweizerischen internationalen Erbrechts mit der Europäischen Erbrechtsverordnung zwecks Verhinderung sich widersprechender Entscheidungen in internationalen Erbschaftsangelegenheiten. Daneben soll auch allfälligen Änderungs-, Ergänzungs- oder Klarstellungsbedürfnissen Rechnung getragen werden, die sich seit Inkrafttreten der Bestimmungen vor 29 Jahren in der Praxis oder aus der Literatur ergeben haben.
Frist: 31.05.2018
SR 291
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Stellungnahme: Stellungnahme Kt. TI
| Stellungnahmen Kantone V2
| Stellungnahme Kt. VS
| Stellungnahmen Kantone (ausser TI)
| Stellungnahmen Organisationen
| Stellungnahmen Parteien
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Thomas Mayer
Tel: 058 463 06 68
Fax: 058 462 78 64
e-mail:
Internet: www.bj.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Justiz, Fachbereich Internationales Privatrecht, Bundesrain 20, 3003 Bern, Lea Röthlisberger, Tel: 058 463 88 64, Fax: 058 462 78 64, e-mail: , Internet: www.bj.admin.ch
- Errichtung und Nutzung des Einreise-/Ausreisesystems (EES) (Verordnungen [EU] 2017/2226 und [EU] 2017/2225) (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands)
Behörde: Bundesrat
Mit der Verordnung (EU) 2017/2226 wird ein elektronisches Ein- und Ausreisesystem (EES) geschaffen. Damit sollen Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen, die für einen Kurzaufenthalt in den Schengen-Raum einreisen, erfasst werden. Mit der Einführung des EES entfällt neu die manuelle Abstempelung des Reisedokuments, da dieses durch elektronische Einträge zur Ein- und Ausreise ersetzt wird. Damit wird auch die Möglichkeit den Schengen-Staaten gegeben, eine Automatisierung der Grenzkontrollen (e-Gates) für alle Reisenden vorzusehen. Voraussetzung dazu ist der Besitz eines Reisedokuments, welches einen Chip mit Gesichtsbild und Fingerabdrücken enthält. Die Schengen-Staaten haben ferner die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis ein nationales Erleichterungsprogramm (NFP) aufzubauen.
Frist: 21.05.2018
SR 142.20
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Vorlage
| Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
| EU-Recht
| EU-Recht
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Helena Schaer / Sandrine Favre
Tel: +41 58 46 5 99 87 / +41 58 46 5 85 07
Fax: 058 465 97 56
e-mail:
Internet: www.sem.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
Staatssekretariat für Migration, Stabsbereich Recht, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern, Sofie Isler, Tel: 058 466 17 67, Fax: 058 465 97 56, e-mail: , Internet: www.sem.admin.ch
- Teilrevision der Fortpflanzungsmedizinverordnung: Vereinfachung des Vorgehens zur Mitteilung der Abstammungsdaten an das Kind
Behörde: Bundesrat
Das Bundesgesetz und die Verordnung über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung regeln das Zugangsrecht zu den Abstammungsdaten für Personen, die aufgrund einer Samenspende geboren wurden. Die erste Generation von Betroffenen erreicht demnächst die Volljährigkeit und hat damit ein absolutes Recht auf Erhalt der Angaben. Ziel der Vorlage ist eine Vereinfachung des Vorgehens, indem die Mitteilung der Abstammungsdaten in Zukunft schriftlich erfolgt und die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller nicht mehr persönlich auf dem Eidgenössischen Amt für das Zivilstandswesen erscheinen muss.
Frist: 15.06.2018
SR (geplant): SR 810.112.2
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Natalie Mégevand
Tel: +41 58 462 40 37
e-mail:
Internet: www.eazw.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Justiz, Bundesrain 20, 3003 Bern, Sibyll Walter, Tel: +41 58 462 41 82, e-mail: , Internet: www.bj.admin.ch
- Änderung der Zivilprozessordnung (Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung)
Behörde: Bundesrat
Die Vorlage setzt die Motion 14.4008 (Anpassung der Zivilprozessordnung) sowie weitere parlamentarische Vorstösse um und enthält die Gesetzesänderungen, welche aufgrund der Prüfung der Praxistauglichkeit erforderlich sind. Namentlich sollen das Prozesskostenrecht angepasst und so der Zugang zum Gericht erleichtert werden. Daneben sollen die Verfahrenskoordination vereinfacht werden, das Schlichtungsverfahren gestärkt und weitere Aspekte und Unklarheiten gesetzlich geklärt oder präzisiert werden. Gleichzeitig soll die kollektive Rechtsdurchsetzung durch die Neuregelung der Verbandsklage und die Schaffung eines Gruppenvergleichsverfahrens in Zukunft die Durchsetzung von Massenschäden erleichtern und damit eine Rechtsschutzlücke geschlossen werden.
Frist: 11.06.2018
SR (geplant): SR 272
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
| Formular
Stellungnahme: Stellungnahme
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Philipp Weber
Tel: 058 465 32 09
e-mail:
Internet: www.bj.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Justiz, Fachbereich Zivilrecht und Zivilprozessrecht, Bundesrain 20, 3003 Bern , Emanuella Gramegna, Tel: 058 462 41 54, Fax: 058 462 78 79, e-mail: , Internet: www.bj.admin.ch
- Entwurf zu Verordnungen zum Geldspielgesetz
Behörde: Bundesrat
Nach der Annahme des neuen Geldspielgesetzes durch die Bundesversammlung am 29. September 2017 müssen die Verordnungen total revidiert werden. In die Vernehmlassung geschickt werden drei Texte: eine Verordnung des Bundesrates über Geldspiele, eine Verordnung des EJPD über Spielbanken und eine Verordnung des EJPD über Geldwäscherei.
Frist: 15.06.2018
SR (geplant): SR 935.521
| SR 935.521.21
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 3
| Vorlage 1
| Vorlage 2
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Michel Besson
Tel: 031 323 07 12
Fax: 031 322 20 45
e-mail:
Internet: www.bj.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Justiz, Bundesrain 20, 3003 Bern, Cornelia Perler, Tel: 058 462 47 44, e-mail: , Internet: www.bj.admin.ch
- Revision der Zivilstandsverordnung und der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStV; ZStGV): Bundeslösung Infostar und zivilstandsamtliche Behandlung Tot- und Fehlgeborener
Behörde: Bundesrat
Die Vorlage enthält einerseits die Umsetzung auf Stufe Verordnung der neu im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB; SR 210) verankerten «Bundeslösung Infostar», die von der Vereinigten Bundesversammlung am 15. Dezember 2017 angenommen wurde und am 1. Januar 2019 in Kraft treten soll. Damit gehen insbesondere Betrieb und Entwicklung der zentralen elektronischen Datenbank des Zivilstandswesens in die alleinige Verantwortung des Bundes über, was eine Anpassung der ZStV erfordert. Anderseits wird die im Bericht des Bundesrats «Verbesserung der zivilstandsamtlichen Behandlung Fehlgeborener» vom 3. März 2017 anvisierte zivilstandsamtliche Behandlung Tot- und Fehlgeborener geregelt. Damit wird eine Lücke geschlossen, da gemäss dem aktuellen Verordnungstext tot geborene Kinder nur beurkundet werden, wenn sie mindestens 500 Gramm wiegen oder 22 Gestationswochen alt sind. Eltern von leichteren und jüngeren tot geborenen Kindern ist eine Beurkundung heute verwehrt. Das kann sich negativ auf die Trauerbewältigung auswirken. Der Bundesrat schlägt deshalb vor, dass alle Eltern von tot geborenen Kindern die Möglichkeit haben, eine Beurkundung zu veranlassen und Zivilstandsdokumente zu beziehen.
Frist: 15.06.2018
SR 172.042.110
| SR 211.112.2
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Stellungnahme: Stellungnahme
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Lukas Iseli
Fax: +41 58 463 93 78
e-mail:
Internet: www.eazw.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
nur elektronisch verfügbar, Sibyll Walter, Fax: +41 58 462 41 82, e-mail: , Internet: www.bj.admin.ch
- Änderung der Gebührenverordnung zum BG über Schuldbetreibung und Konkurs (GebV SchKG)
Behörde: Bundesrat
Anlass für die vorliegende Revision ist die Verabschiedung von Artikel 8a Absatz 3 Buchstabe d SchKG durch das Parlament am 16. Dezember 2016 (BBl 2016 8897); dabei wurde ein neues Verfahren geschaffen, mit welchem der betriebene Schuldner vom Betreibungsamt verlangen kann, dass über eine Betreibung keine Auskunft mehr gegenüber Dritten erteilt wird, wenn der Gläubiger während drei Monaten keine Anstalten getroffen hat, den Rechtsvorschlag beseitigen zu lassen. Wie bereits im Rahmen der Vorarbeiten festgehalten (Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 19. Februar 2015 zur Parlamentarische Initiative 09.530, BBl 2015 3209 3218), ist für das neue Verfahren eine Gebühr vorzusehen. Die Revision schlägt zudem einige weitere Anpassungen der Gebührenverordnungen vor, deren Notwendigkeit sich in den letzten Jahren ergeben hat. Zudem wird die Gebührenverordnung an die geänderten Rahmenbedingungen bei der elektronischen Kommunikation mit den Betreibungsämtern (eSchKG) angepasst.
Frist: 13.07.2018
SR 281.35
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht zu Art. 12b
Auskünfte bei:
David Rüetschi
Tel: +41 58 462 44 18
e-mail:
Internet: www.bj.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Justiz, Fachbereich Zivilrecht und Zivilprozessrecht, Bundesrain 20, 3003 Bern , Emanuella Gramegna, Tel: +41 58 462 41 54, Fax: +41 58 462 78 79, e-mail: , Internet: www.bj.admin.ch
- Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB): Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister
Behörde: Bundesrat
Mit der Revision soll Transmenschen und Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung ermöglicht werden, ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister einfacher zu ändern. Anstelle der heutigen Verfahren sollen sie dafür ohne vorgängige medizinische Eingriffe oder andere Voraussetzungen eine Erklärung gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten abgegeben können.
Frist: 30.09.2018
SR 210
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Michel Montini
Tel: + 41 58 462 58 61
Fax: + 41 58 464 26 55
e-mail:
Internet: www.ofec.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
nur elektronisch verfügbar, Sibyll Walter, Tel: +41 58 462 41 82, e-mail: , Internet: www.bj.admin.ch
- Änderung der Grundbuchverordnung (GBV)
Behörde: Bundesrat
Die Grundbuchverordnung soll in den Bereichen elektronischer Zugriff auf Grundbuchdaten und elektronischer Geschäftsverkehr punktuell angepasst werden.
Frist: 26.10.2018
SR 211.432.1
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Rahel Müller
Tel: +41 (0)58 465 00 79
Fax: +41 (0)58 462 42 25
e-mail:
Internet: www.bj.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Justiz, Eidgenössisches Amt für Grundbuch- und Bodenrecht, Bundesrain 20, 3003 Bern, Emanuella Gramegna, Tel: +41 (0)58 462 41 54, Fax: +41 (0)58 462 78 79, e-mail: , Internet: www.bj.admin.ch
- Vorentwurf zum Bundesgesetz über das Gesichtsverhüllungsverbot
Behörde: Bundesrat
Der Vorentwurf des Gesetzes ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot». Er beinhaltet eine Pflicht, das Gesicht vor bestimmten Behörden zu enthüllen. Ausserdem wird explizit eine strafrechtliche Sanktion im Falle der Anwendung von Zwang zur Gesichtsverhüllung vorgesehen.
Frist: 18.10.2018
SR 311.0
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Camille Dubois / Marc Schinzel
Tel: 058 462 41 44 / 058 462 35 41
e-mail:
Internet: www.bj.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
nur elektronisch verfügbar, Jonas Amstutz, Tel: 058 462 41 37, e-mail: , Internet: www.bj.admin.ch
- Obligatorisches Referendum für völkerrechtliche Verträge mit verfassungsmässigem Charakter. Änderung der Bundesverfassung
Behörde: Bundesrat
Die Motion 15.3557 verlangt die Unterbreitung einer Verfassungsänderung zur Einführung des obligatorischen Referendums für völkerrechtliche Verträge mit verfassungsmässigem Charakter (Ergänzung von Art. 140 der Bundesverfassung).
Frist: 16.11.2018
SR 101
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Reto Feller
Tel: 058 462 41 69
Fax: 058 462 78 37
e-mail:
Internet: www.bj.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
nur elektronisch verfügbar, Nicole Mader, Tel: 058 485 07 50, Fax: 058 462 78 37, e-mail: , Internet: www.bj.admin.ch
- Änderung der Asylverordnung 2 und der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern; Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz und Abgeltung der Kantone für die Kosten von unbegleiteten Minderjährigen im Asyl- und Flüchtlingsbereich
Behörde: Bundesrat
Am 25. April 2018 genehmigte der Bundesrat die Integrationsagenda Schweiz und entschied über die Abgeltung der Kantone für die Kosten von unbegleiteten Minderjährigen im Asyl- und Flüchtlingsbereich (MNA). Diese Vorlage regelt zum einen die Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz. Dabei soll die Integrationspauschale für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen von heute 6000 Franken auf neu 18 000 Franken erhöht werden. Gleichzeitig sollen der Erstintegrationsprozess und die Verwendung der Integrationspauschale für eine frühzeitige Sprachförderung auf Verordnungsebene geregelt werden. Zum anderen regelt diese Vorlage die Abgeltung der Kantone für die Kosten von unbegleiteten Minderjährigen im Asyl- und Flüchtlingsbereich (MNA). Die anrechenbaren Kosten der Kantone für Betreuung und Sozialhilfe betragen insgesamt 100 Franken pro Tag und MNA. Davon soll der Bund gemäss Entscheid des Bundesrates in Zukunft 86 Franken übernehmen.
Frist: 05.12.2018
SR 142.205
| SR 142.312
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 2
| Vorlage 1
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
| Fragebogen
| Integrationsagenda Schweiz
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Barbara Marti Leprat
Tel: 058 465 40 61
Fax: 058 465 80 47
e-mail:
Internet: www.sem.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
Staatssekretariat für Migration, Stabsbereich Recht, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern, Mariana Grossenbacher, Tel: 058 469 28 80, Fax: 058 465 97 56, e-mail: , Internet: www.sem.admin.ch
- Änderung von Artikel 1 IRSG – Lückenschliessung bei der Zusammenarbeit mit internationalen Strafinstitutionen
Behörde: Bundesrat
Das Rechtshilfegesetz (IRSG, SR 351.1) ist bisher beschränkt auf die strafrechtliche Zusammenarbeit mit Staaten. Zwar wurden vereinzelt Rechtsgrundlagen zur Kooperation mit internationalen Straftribunalen geschaffen. Die wichtigsten davon sind einerseits das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof (ZISG, SR 351.6) und andererseits das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Internationalen Gerichten zur Verfolgung schwerwiegender Verletzungen des humanitären Völkerrechts (SR 351.20), welches auf Ende 2023 befristet ist. Allerdings erlauben diese Rechtsgrundlagen keine lückenlose Zusammenarbeit mit allen internationalen Strafinstitutionen.
Der vorliegende Vernehmlassungsentwurf soll die Zusammenarbeit mit sämtlichen internationalen Strafinstitutionen ermöglichen, ohne die Schweiz jedoch zu verpflichten. Die bewährten Grundsätze des IRSG sollen auch in diesem Bereich Anwendung finden. Somit sollen die aussenpolitischen Ziele der Schweiz besser mit ihren rechtlichen Möglichkeiten in Einklang gebracht werden.
Frist: 15.01.2019
SR (geplant): SR 351.1
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben 2
| Begleitschreiben 1
| Adressatenliste
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Christian Sager
Tel: 058 462 43 67
Fax: 058 462 53 80
e-mail:
Internet: www.bj.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Justiz, INTV, Bundesrain 20, 3003 Bern , Christian Sager, Tel: 058 462 43 67, Fax: 058 462 53 80, e-mail: , Internet: www.bj.admin.ch
- Teilrevision der Waffenverordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie
Behörde: Bundesrat
Die Europäische Union (EU) hat am 17. Mai 2017 die Richtlinie (EU) 2017/853 verabschiedet, mit der die EU-Waffenrichtlinie (Richtlinie 91/477/EWG) geändert wird. Die Änderung der EU-Waffenrichtlinie wurde der Schweiz am 31. Mai 2017 als Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands notifiziert. Am 28. September 2018 hat die Bundesversammlung eine Änderung des Waffengesetzes (WG, SR 514.54) beschlossen, mit der die Weiterentwicklung im Schweizer Recht umgesetzt wird (BBl 2018 6085). Diese Änderung zieht wiederum Anpassungen der Waffenverordnung (WV, SR 514.541) nach sich.
Frist: 13.02.2019
SR 514.541
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Andreas Meier / Simone Rusterholz
Tel: 058 466 80 73 / 058 465 13 12
e-mail:
Internet: www.fedpol.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Polizei, Nussbaumstrasse 29, 3003 Bern, Andreas Meier, Tel: 058 466 80 73, e-mail: , Internet: www.fedpol.admin.ch
- Ablösung der Ausländerausweise in Papierform durch Ausweise im Kreditkartenformat
Behörde: Bundesrat
Mit dieser Vorlage sollen die noch in Papierform bestehenden Ausländerausweise durch zeitgemässe Ausweise im Kreditkartenformat mit integrierten biometrischen Daten (Foto und Unterschrift) und ohne Chip abgelöst werden. Betroffen sind folgende Ausweiskategorien: Grenzgängerinnen und Grenzgänger unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit (G), erwerbstätige Familienangehörige von Diplomatinnen und Diplomaten (Ci), Asylsuchende (N), vorläufig aufgenommene Personen (F) sowie EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung L, einer Aufenthaltsbewilligung B oder einer Niederlassungsbewilligung C.
Frist: 01.04.2019
SR 142.201
| SR 142.209
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Helena Schaer & Sandrine Favre
Tel: +41 58 46 5 99 87 // +41 58 46 5 85 07
Fax: 058 465 97 56
e-mail:
Internet: www.sem.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
Staatssekretariat für Migration, Stabsbereich Recht, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern, Sofie Isler & Marianna Grossenbacher, Tel: 058 466 17 67, Fax: 058 465 97 56, e-mail: , Internet: www.sem.admin.ch
- Entwurf zur Totalrevision der Verordnung über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten (Risikoaktivitätenverordnung)
Behörde: Bundesrat
Die geltende Risikoaktivitätenverordnung wird totalrevidiert, um neue Entwicklungen im Bereich der verschiedenen Outdoor-Aktivitäten abzubilden, um einen einfacheren Vollzug durch die Kantone zu ermöglichen und um für im Outdoor-Bereich neu entstandene Berufskategorien zu regeln. Zudem wird das Zertifizierungswesen neu gestaltet.
Frist: 05.07.2018
SR 935.911
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Markus Feller / Stefanie Mägert
Tel: 058 467 63 79 / 058 467 65 07
e-mail:
Internet: www.baspo.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Sport, Sportpolitik, 2532 Magglingen, Stefanie Mägert, Tel: 058 467 65 07, e-mail: , Internet: www.baspo.admin.ch
- Planungsbeschluss zur Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums
Behörde: Bundesrat
Bundesbeschluss des Parlaments mit dem Auftrag an den Bundesrat, die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge und eines neues bodengestützten Systems zur Luftverteidigung mit einem Finanzvolumen von maximal 8 Milliarden Franken zu planen.
Frist: 22.09.2018
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Stellungnahme: Stellungnahme Einzelpersonen
| Stellungnahme Parteien
| Stellungnahme Kantone
| Stellungnahme Verbaende
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Christian Catrina
Tel: 058 464 5342
e-mail:
Unterlagen können bezogen werden bei:
Delegierter des Chefs VBS für Air2030, Bundeshaus-Ost, 3003 Bern, Christian Catrina, Tel: 058 464 5342, e-mail:
- Teilrevision der Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen
Behörde: Departement oder Bundeskanzlei
Mit der geplanten Teilrevision der Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREBKV; SR 510.622.4) soll künftig eine klare Unterscheidung zwischen der Grundfunktion des Katasters und den Zusatzfunktionen gemacht werden. Der Auszug soll vereinfacht und auf die Beglaubigung verzichtet werden. Durch die Schaffung einer Rechtsgrundlage für Bundesbeiträge soll die Weiterentwicklung des Katasters gewährleistet werden. Zudem soll das bestehende Begleitgremium für die vier Betriebsjahre nach Abschluss der Evaluation weitergeführt werden.
Frist: 10.12.2018
SR 510.622.4
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Anita Küttel
Tel: 058 469 06 09
e-mail:
Internet: www.swisstopo.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Landestopografie swisstopo, Seftigenstrasse 264, Postfach, 3084 Wabern, Anita Küttel, Tel: 058 469 06 09, e-mail: , Internet: www.swisstopo.ch
- Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum über die Transparenz juristischer Personen und den Informationsaustausch im Bericht zur Phase 2 der Schweiz
Behörde: Bundesrat
Am 26. Juli 2016 hat das Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes (Global Forum) den Bericht zur Phase 2 der Länderüberprüfung der Schweiz veröffentlicht. Der Bericht enthält verschiedene Empfehlungen betreffend die Transparenz juristischer Personen und den Informationsaustausch auf Ersuchen. Mit der Vernehmlassungsvorlage sollen die zur Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum erforderlichen Massnahmen ergriffen werden.
Frist: 24.04.2018
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Stellungnahme: Stellungnahmen interessierte Kreise
| Stellungnahmen Kantone
| Stellungnahmen Parteien
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Brigitte Hofstetter
Tel: 058 464 09 51
Fax: 058 464 83 71
e-mail:
Internet: www.sif.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF, Bundesgasse 3, 3003 Bern, Brigitte Hofstetter, Tel: 058 464 09 51, Fax: 058 464 83 71, e-mail: , Internet: www.sif.admin.ch
- Wirksamkeitsbericht 2016–2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG)
Behörde: Bundesrat
Der dritte Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen umfasst die Jahre 2016–2019. Er zeigt auf, dass die Ziele des Finanzausgleichs in den letzten Jahren weitgehend erreicht wurden. Insbesondere bei der Art und Weise wie die Dotation des Ressourcenausgleichs festgelegt wird und bezüglich des Mindestausstattungsziels zeigt sich aber Handlungsbedarf. Aus diesem Grund schlägt der Bundesrat eine Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) vor.
Der «Wirksamkeitsbericht 2016–2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen» kann
seit 1. Mai auch in einer Druckversion bezogen werden: finanzausgleich@efv.admin.ch.
Frist: 30.06.2018
SR 613.2
Eröffnung
Unterlagen: Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
| Fragebogen
Stellungnahme: Stellungnahme
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Pascal Utz / Werner Weber
Tel: 058 464 84 80 / 058 462 97 61
e-mail:
Internet: www.efv.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
nur elektronisch verfügbar, Milica Penon, Tel: 058 483 06 57, e-mail: , Internet: www.efv.admin.ch
- Änderung des Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung
Behörde: Bundesrat
Im Anschluss an die Länderprüfung der Schweiz durch die Financial Action Task Force (FATF) im Jahr 2016 sind gesetzgeberische Massnahmen notwendig, um die Konformität der schweizerischen Gesetzgebung mit den FATF-Standards zu verbessern und damit die Wirksamkeit der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung zu stärken.
Frist: 21.09.2018
SR 955.0
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Stellungnahme: Stellungnahmen 4
| Stellungnahmen 3
| Stellungnahmen 2
| Stellungnahmen 1
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Simone Woringer und Véronique Humbert
Tel: 058 461 19 03 und 058 462 37 92
e-mail:
Unterlagen können bezogen werden bei:
Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF, Bundesgasse 3, 3003 Bern, Simone Woringer und Véronique Humbert, Tel: 058 461 19 03 und 058 462 37 92, e-mail: , Internet: www.sif.admin.ch/sif/de/home.html
- Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV), Finanzinstitutsverordnung (FINIV), Aufsichtsorganisationenverordnung (AOV)
Behörde: Bundesrat
Die Verordnungen konkretisieren die Ausführungsbestimmungen FIDLEG und des FINIG. Die FIDLEV enthält Regeln für das Angebot von Finanzdienstleistungen und den Vertrieb von Finanzinstrumenten. Die FINIV regelt die Bewilligung und die organisatorischen Anforderungen für beaufsichtigte Finanzinstitute. Die AOV regelt schliesslich die Bewilligungsvoraussetzungen und die Tätigkeit der gesetzlich für die laufende Aufsicht von Vermögensverwaltern und Trustees vorgesehenen Aufsichtsorganisationen.
Frist: 06.02.2019
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 3
| Vorlage 2
| Vorlage 1
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
| Formular
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Dorner Bruno, Zibung Oliver, Jungo Sarah
Tel: 058 465 34 81
e-mail:
Internet: www.sif.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
nur elektronisch verfügbar, e-mail:
- Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG)
Behörde: Bundesrat
Mit der Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes sollen ein Sanierungsrecht, ein kundenschutzbasiertes Regulierungs- und Aufsichtskonzept und Verhaltensregeln in Bezug zu Finanzdienstleistungen eingeführt werden.
Frist: 28.02.2019
SR 961.01
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht 2
| Bericht 1
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
| Fragekatalog
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Förtsch Lukas, Grunder Mirko
Tel: 058 465 34 81
e-mail:
Internet: www.sif.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
nur elektronisch verfügbar
- Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2020/2021
Behörde: Bundesrat
Am 7. Dezember 2018 hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA) mit weiteren Partnerstaaten ab 2020/2021 eröffnet. Die OECD hat die Kriterien angepasst, anhand derer festgestellt werden soll, ob die internationalen Standards zur Steuertransparenz zufriedenstellend umgesetzt werden. Die Umsetzung des AIA mit den vorgeschlagenen Partnerstaaten zielt darauf ab, zu verhindern, dass die Schweiz auf den Listen unkooperativer Staaten der G-20/OECD sowie der EU figuriert und so zum Ziel von Sanktionen wird. Bei der Einführung des AIA mit den vorgeschlagenen Partnerstaaten bestehen keine Unterschiede zu den bisherigen Verfahren.
Frist: 20.03.2019
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Stellungnahme: Stellungnahmen Parteien und Organisationen
| Stellungnahmen Kantone
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Matthieu Boillat
Tel: 058 462 26 38
Fax: 058 463 08 33
e-mail:
Internet: www.sif.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
nur elektronisch verfügbar, Christian Champeaux, Tel: 058 466 18 48, Fax: 058 463 08 33, e-mail: , Internet: www.sif.admin.ch
- Änderung der Eigenmittelverordnung (Gone-concern-Kapital, Beteiligungsabzug und weitere Anpassungen)
Behörde: Departement oder Bundeskanzlei
Mit der Revision sollen Gone-concern-Kapitalanforderungen auch für die nicht international tätigen systemrelevanten Banken bestehen. Daneben werden weitere Anpassungen vorgenommen, insbesondere zur Behandlung von Beteiligungen an im Finanzbereich tätigen Tochtergesellschaften.
Frist: 30.05.2018
SR 952.03
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Dorner Bruno
Tel: 058 462 61 90
e-mail:
Internet: www.sif.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
nur elektronisch verfügbar
- Revision der Verordnung über die Banken und Sparkassen (BankV) (FinTech-Bewilligung)
Behörde: Departement oder Bundeskanzlei
Mit der Revision der BankV sollen die vom Parlament am 15. Juni 2018 beschlossenen Änderungen des Bankengesetzes für eine neue Bewilligungskategorie zur Innovationsförderung sowie die Änderungen des Konsumkreditgesetzes zur Schwarmkreditfinanzierung umgesetzt werden.
Frist: 21.09.2018
SR 952.02
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
| Formular
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Schneider Sandra
Tel: 058 463 12 88
e-mail:
Internet: www.sif.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
nur elektronisch verfügbar, e-mail:
- Teilrevision der Kernenergieverordnung, der Kernenergiehaftpflichtverordnung, der Ausserbetriebnahmeverordnung sowie der Gefährdungsannahmenverordnung
Behörde: Bundesrat
Mit der vorliegenden Revisionsvorlage sollen die Bestimmungen betreffend Störfallanalyse und vorläufige Ausserbetriebnahme von Kernkraftwerken in der Kernenergieverordnung sowie der Ausserbetriebnahmeverordnung und der Gefährdungsannahmenverordnung so angepasst werden, dass der Wortlaut mit dem beabsichtigten Sinn dieser Bestimmungen in Einklang gebracht wird. Überdies sollen in der Kernenergieverordnung, der Strahlenschutzverordnung sowie der Kernenergiehaftpflichtverordnung gewisse Klarstellungen bzw. Anpassungen vorgenommen werden, um die Durchführung der Abklinglagerung von radioaktiven Abfällen aus Kernanlagen ausserhalb von Kernanlagen klarer zu regeln.
Frist: 17.04.2018
SR 732.11
| SR 732.112.2
| SR 732.114.5
| SR 732.441
| SR 814.501
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Vorlage
| Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
| Diverses
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Herr Matthias Jaggi
Tel: 058 462 75 40
Fax: 058 463 25 00
e-mail:
Internet: www.bfe.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Energie BFE, 3003 Bern, Frau Anna Baumgartner, Tel: 058 462 58 25, Fax: 058 463 25 00, e-mail: , Internet: www.bfe.admin.ch
- Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite für die Beiträge ab 2019 an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr
Behörde: Bundesrat
In der dritten Generation des Programms Agglomerationsverkehr wurden beim Bund 37 Agglomerationsprogramme eingereicht, in denen die entsprechenden Trägerschaften alle mitzufinanzierenden Projekte darstellen sowie die verkehrs- und siedlungsplanerische Abstimmung dieser Massnahmen nachweisen. Insgesamt lösen die in den mitfinanzierten Programmen der dritten Generation enthaltenen Massnahmen Bundesbeiträge von 1,12 Milliarden Franken aus. In dieser Vernehmlassungsvorlage ist das Ergebnis der umfassenden Prüfung festgehalten.
Frist: 30.04.2018
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
| Fragebogen
Stellungnahme: Stellungnahmen 1
| Stellungnahmen 2
| Stellungnahmen 3
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Christian Egeler
Tel: +41 58 465 81 04
e-mail:
Internet: www.are.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Raumentwicklung ARE, 3003 Bern, Ursula Wälti, Tel: +41 58 462 40 08, e-mail: , Internet: www.are.admin.ch
- Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2020–2023 für den Betrieb und den Unterhalt sowie den Ausbau im Sinne von Anpassungen und zu den grösseren Vorhaben im Nationalstrassennetz sowie zum Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen mit dem dazugehörenden Verpflichtungskredit
Behörde: Bundesrat
Mit der Vorlage unterbreitet der Bundesrat den eidgenössischen Räten das aktualisierte Strategische Entwicklungsprogramm Nationalstrassen (STEP Nationalstrassen) und weist die grösseren Vorhaben im Nationalstrassennetz aus. Gestützt darauf beantragt er einen Verpflichtungskredit für die grösseren Vorhaben, für die Erweiterungsprojekte des Ausbauschrittes 2019 und für die planerische Konkretisierung der übrigen Erweiterungsprojekte des STEP Nationalstrassen. Weiter beantragt er für die Jahre 2020–2023 einen Zahlungsrahmen für den Betrieb und den Unterhalt der Nationalstrassen sowie für deren Ausbau (im Sinne von Anpassungen).
Frist: 30.04.2018
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Vorlage
| Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
| Fragebogen
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Erwin Wieland, Vizedirektor ASTRA
Tel: +41 58 465 61 59
Fax: +41 58 463 23 03
e-mail:
Internet: www.astra.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Strassen, STRADOK, 3003 Bern, Rebekka Eggenberg, Tel: +41 58 463 42 20, Fax: +41 58 463 23 03, e-mail: , Internet: www.astra.admin.ch
- Totalrevision der Rohrleitungsverordnung
Behörde: Bundesrat
Die Rohrleitungsverordnung ist revisionsbedürftig. Einerseits werden bestehende Bestimmungen der geltenden Praxis der Aufsichtsbehörden angepasst, andererseits werden sie redaktionell überarbeitet oder aus systematischen Gründen anders gegliedert. Wesentliche Änderungen betreffen den Geltungsbereich, die Klarstellung der Praxis in Bezug auf Instandhaltungsarbeiten, Anpassungen des Prozesses für die Erteilung der Betriebsbewilligung sowie die Oberaufsicht.
Frist: 01.10.2018
SR 746.11
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Philippe Huber
Tel: +41 58 462 56 52
Fax: +41 58 463 25 00
e-mail:
Internet: www.bfe.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Energie BFE, Sektion Risikomanagement und Aufsicht Rohrleitungen, CH-3003 Bern, Tamina Aemmer, Tel: +41 58 463 16 32, Fax: +41 58 463 25 00, e-mail: , Internet: www.bfe.admin.ch
- Neues Bundegesetz über elektronische Medien
Behörde: Bundesrat
Das neue Gesetz soll die Möglichkeit eröffnen, dass künftig neben Radio und Fernsehen auch Online-Medien zum medialen Service public beitragen und gefördert werden können. An einem umfassenden Service-public-Auftrag für die SRG wird festgehalten, daneben sollen wie bis anhin andere private Medienanbieterinnen für demokratierelevante Medienangebote unterstützt werden. Für die Erteilung der Leistungsaufträge und die Aufsicht darüber soll eine neue staatsunabhängige Kommission geschaffen werden. All dies soll letztlich einer vielfältigen, umfassenden und qualitativ hochstehenden Schweizer Medienlandschaft dienen. Mit dem neuen Gesetz soll das bestehende Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) abgelöst werden. Diese Neuordnung drängt sich auf, da die fortschreitende Digitalisierung zu einer Veränderung der Medienangebote und -nutzung geführt hat.
Frist: 15.10.2018
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
| Fragebogen
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Susanne Marxer
Tel: 058 460 59 48
e-mail:
Internet: www.bakom.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Kommunikation BAKOM, Zukunftsstrasse 44, Postfach, 2501 Biel, Susanne Marxer, Tel: 058 460 59 48, e-mail: , Internet: www.bakom.admin.ch
- Änderung der Postverordnung: Neue Erreichbarkeitsvorgaben
Behörde: Bundesrat
Die Erreichbarkeit der postalischen Grundversorgung und der Zahlungsdienstleistungen soll in Zukunft differenzierter sichergestellt werden. Insbesondere ist die Erreichbarkeit neu auf Stufe Kanton zu messen und die Kommunikation zwischen den Kantonen und Gemeinden sowie der Post zu intensivieren. Die zur Vernehmlassung stehenden Verordnungsanpassungen sollen dazu beitragen, dass Wirtschaft und Bevölkerung auch in Zukunft mit ausgezeichneten Post- und Zahlungsdienstleistungen versorgt werden.
Frist: 31.08.2018
SR 783.01
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Annette Scherrer
Tel: 058 460 54 65
Fax: 058 463 18 24
e-mail:
Internet: www.bakom.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Kommunikation, Sektion Post, Zukunftstrasse 44, 2501 Biel, Sekretariat Abteilung Telecomdienste und Post, Anna Braun, Tel: 058 460 56 74, Fax: 058 463 18 24, e-mail: , Internet: www.bakom.admin.ch
- Änderung des Stromversorgungsgesetzes (volle Strommarktöffnung, Speicherreserve und Modernisierung der Netzregulierung)
Behörde: Bundesrat
Mit der Teilrevision sind Anpassungen in der Ausgestaltung des Strommarktes vorgesehen mit dem Ziel, langfristig die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, die wirtschaftliche Effizienz zu steigern sowie die Marktintegration der erneuerbaren Energien zu stärken. Insbesondere ist die vollständige Öffnung des Strommarktes vorgesehen. Weiter sollen regulatorische Defizite des bestehenden Gesetzes beseitigt sowie das Gesetz hinsichtlich Verursachergerechtigkeit, Effizienz und Transparenz in der Netzregulierung optimiert und gewisse Rollen bzw. Verantwortlichkeiten geklärt werden.
Frist: 31.01.2019
SR 734.7
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Stellungnahme: Stellungnahmen 9
| Stellungnahmen 7
| Stellungnahmen 11
| Stellungnahmen 13
| Stellungnahmen 14
| Stellungnahmen 15
| Stellungnahmen 4
| Stellungnahmen 1
| Stellungnahmen 6
| Stellungnahmen Inhaltsverzeichnis
| Stellungnahmen 2
| Stellungnahmen 12
| Stellungnahmen 10
| Stellungnahmen 8
| Stellungnahmen 3
| Stellungnahmen 5
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Wolfgang Elsenbast
Tel: 058 462 24 93
Fax: 058 463 25 00
e-mail:
Internet: www.bfe.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
BFE, Abteilung Energiewirtschaft, 3003 Bern, Carla Trachsel, Tel: 058 462 66 59, Fax: 058 463 25 00, e-mail: , Internet: www.bfe.admin.ch
- Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV)
Behörde: Bundesrat
Die Teilrevision der SEFV umfasst primär die Anpassung der Parameter Anlagerendite, Teuerungsrate und Sicherheitszuschlag zur Bemessung der Beiträge der beitragspflichtigen Eigentümer der Schweizer Kernanlagen an die gegenwärtige Entwicklung der Lage der Finanzmärkte. Weitere Anpassungen betreffen die Governance des Stilllegungs- und des Entsorgungsfonds STENFO, die Vermögensverwaltung der Fonds sowie den Rückforderungsprozess für Fondsgelder.
Frist: 18.03.2019
SR 732.17
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Herr Peter Raible
Tel: 058 462 52 03
Fax: 058 463 25 00
e-mail:
Internet: www.bfe.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Energie BFE, 3003 Bern, Frau Anna Baumgartner, Tel: 058 462 58 25, Fax: 058 463 25 00, e-mail: , Internet: www.bfe.admin.ch
- Multimodale Mobilitätsdienstleistungen
Behörde: Bundesrat
Die Entwicklung von multimodalen Mobilitätsdienstleistungen soll unterstützt werden, um das Verkehrsangebot zielgerichtet zu optimieren. Der Bund wirkt darauf hin, die Verfügbarkeit von Daten und Vertriebssystemen zu verbessern. In diesem Sinne wird der Vertrieb von Mobilitätsdienstleistungen im öffentlichen Verkehr unter festgelegten Rahmenbedingungen auch für Mobilitätsvermittler ausserhalb des öV ermöglicht.
Frist: 21.03.2019
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
| Fragenkatalog
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Monika Zosso Lundsgaard-Hansen
Tel: +41 58 462 85 78
e-mail:
Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Verkehr BAV, 3003 Bern, Sandra Schwendimann, Tel: +41 58 462 58 37, e-mail:
- Verordnungspaket Umwelt Frühling 2019
Behörde: Departement oder Bundeskanzlei
Anpassung von Verordnungen des Umweltrechts, namentlich die Gewässerschutzverordnung (GSchV; SR 814.201), die Verordnung zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, ChemRRV; SR 814.81), die Verordnung über die Erhebung von Tonnenkilometerdaten aus Flugstrecken und die Berichterstattung darüber (SR 641.714.11), die Verordnung über die Bezeichnung der im Bereich des Umweltschutzes sowie des Natur- und Heimatschutzes beschwerdeberechtigten Organisationen (VBO; SR 814.076) und die Verordnung über Anpassungen des Verordnungsrechts an die Weiterentwicklung der Programmvereinbarungen im Umweltbereich für die Programmperiode 2020-2024.
Frist: 22.08.2018
SR (geplant): SR 641.714.11
| SR 814.076
| SR 814.201
| SR 814.81
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 4
| Vorlage 5
| Vorlage 2
| Vorlage 1
| Vorlage 3
| Bericht 5
| Bericht 1
| Bericht 4
| Bericht 2
| Bericht 3
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Stellungnahme: Stellungnahmen Kantone
| Stellungnahmen Organisationen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Nathalie Müller
Tel: 058 467 89 39
e-mail:
Internet: www.bafu.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Umwelt BAFU, Sektion Politische Geschäfte, CH-3003 Bern, Nathalie Müller, Tel: 058 467 89 39, e-mail: , Internet: www.bafu.admin.ch
- Teilrevisionen der Energieförderungsverordnung, der Energieverordnung und der Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung
Behörde: Departement oder Bundeskanzlei
Die Revision der Energieförderungsverordnung (EnFV) hat primär die Anpassung der Vergütungssätze für Photovoltaik- und Geothermieanlagen zum Ziel. Diese Anpassung wird aufgrund der periodischen Überprüfung der Vergütungssätze des Einspeisevergütungssystems (Art. 16 Abs. 3 EnFV) und der Ansätze für die Einmalvergütung (Art. 38 Abs. 2 EnFV) nötig. Weiter werden in der EnFV Vollzugsdetails angepasst, die insbesondere Betreiber und Projektanten von Wind- und Wasserkraftanlagen betreffen. In der Energieverordnung (EnV) werden Präzisierungen im Bereich der Stromkennzeichnung und des Eigenverbrauchs vorgenommen. In der Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung (HKSV) erfolgen vollzugstechnische Anpassungen und Präzisierungen im Bereich des Herkunftsnachweiswesens.
Frist: 31.10.2018
SR 730.01
| SR 730.010.1
| SR 730.03
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage HKSV
| Vorlage EnV
| Vorlage EnFV
| Bericht HKSV
| Bericht EnV
| Bericht EnFV
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Nicole Lörtscher
Tel: +41 58 46 35219
Fax: +41 58 463 25 00
e-mail:
Internet: www.bfe.admin.ch/
Unterlagen können bezogen werden bei:
BFE, Dienst Führungsunterstützung, 3003 Bern, Simon Heiniger, Tel: +41 58 483 05 85, Fax: +41 58 463 25 00, e-mail: , Internet: www.bfe.admin.ch/
- Totalrevision der Verordnung über den Einsatz und die Aufgaben der konzessionierten Transportunternehmen in besonderen und ausserordentlichen Lagen
Behörde: Departement oder Bundeskanzlei
Anpassungen von gesetzlichen Grundlagen sowie veränderte Anforderungen und Bedürfnisse machen es notwendig, dass die seit 2010 geltenden Vorgaben an die Unternehmen angepasst werden müssen.
Frist: 31.10.2018
SR (geplant): SR 531.40
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Auskünfte bei:
Ulrich Schär
Tel: 058 464 5182
e-mail:
Internet: www.bav.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
Mühlestrasse 6 3063 Ittigen, Tel: 058 462 5711, e-mail: , Internet: www.bav.admin.ch
- Verordnungspaket Umwelt Herbst 2019
Behörde: Departement oder Bundeskanzlei
Anpassung der Verordnung über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen (Einschliessungsverordnung, ESV; SR 814.912).
Frist: 01.02.2019
SR 814.912
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Stellungnahme: Stellungnahmen
Auskünfte bei:
Nathalie Müller
Tel: 058 467 89 39
e-mail:
Internet: www.bafu.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Umwelt BAFU, Sektion Politische Geschäfte, CH-3003 Bern, Nathalie Müller, Tel: 058 467 89 39, e-mail: , Internet: www.bafu.admin.ch
- Teilrevision der Verordnung über das Abfliegen und Landen mit Luftfahrzeugen ausserhalb von Flugplätzen (Aussenlandeverordnung, AuLaV)
Behörde: Departement oder Bundeskanzlei
Aufnahme der Spitallandeplätze und Landestellen zur Hilfeleistung in die Aussenlandeverordnung. Verschiedene Anpassungen aufgrund der Erfahrungen im Vollzug.
Frist: 31.01.2019
SR 748.132.3
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Auskünfte bei:
Adrian Nützi
Tel: 058 465 98 33
e-mail:
Internet: bazl.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Zivilluftfahrt, 3003 Bern, Roger Bosonnet, Tel: 058 465 74 84, e-mail: , Internet: bazl.admin.ch
- Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen
Behörde: Bundesrat
Die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen wird um einen Artikel 8a betreffend die generelle Zustimmung zur wiederholten kurzzeitigen Untermiete ergänzt. Neben der Möglichkeit der generellen Zustimmung wird auch das Gesuch der Mieterschaft geregelt und der gesetzliche Verweigerungsgrund der wesentlichen Nachteile für die Vermieterschaft konkretisiert.
Frist: 03.07.2018
SR (geplant): SR 221.213.11
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Barbara Ballmer
Tel: 058 480 91 67
Fax: 058 480 91 08
e-mail:
Internet: www.bwo.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Wohnungswesen, Storchengasse 6, 2540 Grenchen, Barbara Ballmer, Tel: 058 480 91 67, Fax: 058 480 91 08, e-mail: , Internet: www.bwo.admin.ch
- Änderung des Zivildienstgesetzes (ZDG)
Behörde: Bundesrat
Das Zivildienstgesetz (ZDG; SR 824.0) wird geändert, um drei problematischen Phänomenen entgegenzuwirken, die zur Gefährdung der Armeebestände beitragen: Jenem der hohen und stetig zunehmenden Zahl der Zulassungen an sich, jenem der hohen Zahl von Armeeangehörigen, die nach bestandener Rekrutenschule aus Formationen der Armee zum Zivildienst abgehen, und jenem des Wechsels von Fachspezialistinnen und Fachspezialisten sowie Kadern der Armee zum Zivildienst. Die Änderung beinhaltet die Umsetzung von sieben Massnahmen zur substantiellen Senkung der Anzahl Zulassungen zum Zivildienst, insbesondere der Zulassung zum Zivildienst nach der Rekrutenschule.
Frist: 11.10.2018
SR 824.0
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Stellungnahme: Stellungnahmen
| Stellungnahme GE
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Christian Richterich
Tel: 058 468 19 95
Fax: 058 468 19 98
e-mail:
Internet: www.zivi.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
nur elektronisch verfügbar, Christian Richterich, Tel: 058 468 19 95, Fax: 058 468 19 98, e-mail: , Internet: www.zivi.admin.ch
- Änderung des Kartellgesetzes als indirekter Gegenvorschlag zur Eidgenössischen Volksinitiative «Stop der Hochpreisinsel – für faire Preise (Fair-Preis-Initiative)»
Behörde: Bundesrat
Der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates zur Fair-Preis-Initiative hat das Ziel, die Beschaffungsfreiheit der Unternehmen aus der Schweiz im Ausland sicherzustellen, um grenzüberschreitende Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
Frist: 22.11.2018
SR 251
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Martin Rölli
Tel: 058 480 84 10
Fax: 058 463 18 94
e-mail:
Internet: www.seco.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), Direktion für Wirtschaftspolitik, Holzikofenweg 36, 3003 Bern, Marie-Claire Münch Lagrebi, Tel: 058 462 42 27, Fax: 058 463 18 94, e-mail: , Internet: www.seco.admin.ch
- Änderung der Mineralölpflichtlagerverordnung
Behörde: Bundesrat
Den Treibstoffen werden heute vermehrt Biokomponenten beigemischt, die zum Teil auch im Inland hergestellt werden. Mit der vorgesehenen Änderung der Mineralölpflichtlagerverordnung wird dieser Situation Rechnung getragen. Die Inlandproduktion soll in der Pflichtlagerhaltung den Importen von Treibstoffen gleichgestellt werden.
Frist: 04.01.2019
SR 531.215.41
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Stefan Menzi
Tel: 058 462 21 68
e-mail:
Internet: www.bwl.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung, Sektion Vorratshaltung, Bernastrasse 28, 3003 Bern
- Arbeitslosenversicherung: Anpassungen zur administrativen Entlastung
Behörde: Bundesrat
Mit der vorliegenden Teilrevision wird den Anliegen der MO Vonlanthen (16.3457) Folge geleistet. Die Pflicht zur Annahme einer Zwischenbeschäftigung während des Bezugs von Kurzarbeitsentschädigung (KAE) wird gestrichen. Entsprechend fallen die Kontrollvorschriften hierzu weg.
Das WBF nimmt die Umsetzung der Motion zum Anlass, die gleichlautenden Bestimmungen für die Schlechtwetterentschädigung (SWE) ebenfalls anzupassen. Weiter soll die gesetzliche Grundlage für die rasche Umsetzung von E-Government sämtliche Akteure administrativ entlasten.
Zusätzlich soll im Rahmen der Revision die Voraussetzung zur Verlängerung der Höchstbezugsdauer bei KAE angepasst werden.
Frist: 07.02.2019
SR 837.0
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Christian Müller
Tel: 058 463 12 47
e-mail:
Unterlagen können bezogen werden bei:
nur elektronisch verfügbar
- Bundesgesetz über Beiträge an die Kosten für die Kontrolle der Stellenmeldepflicht
Behörde: Bundesrat
Mit der vorgeschlagenen Neuregelung soll dem Anliegen der Kantone nach einer finanziellen Beteiligung des Bundes an den Kontrollkosten der Einhaltung der Stellenmeldepflicht nachgekommen werden. Zudem soll dem Bundesrat die Kompetenz erteilt werden, bei Bedarf Vorgaben bezüglich der Art und dem Umfang der Kontrollen zu beschliessen.
Frist: 31.12.2018
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben Organisationen
| Begleitschreiben Kantone
| Adressatenliste
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Daniel Keller
Tel: 058 464 14 84
e-mail:
Unterlagen können bezogen werden bei:
nur elektronisch verfügbar
- Änderung des ETH-Gesetzes
Behörde: Bundesrat
Der Bundesrat hat am 21. November 2018 die Vernehmlassung zu einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen eröffnet. Die Gesetzesanpassungen betreffen insbesondere die Themen Corporate-Governance, Personalrecht und Energieverkauf sowie die Umsetzung von Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK).
Frist: 08.03.2019
SR 414.110
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Christina Baumann
Tel: 058 463 21 77
Fax: 058 464 96 14
e-mail:
Internet: www.sbfi.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI, Abteilung Hochschulen, Einsteinstrasse 2, CH-3003 Bern, Daniela Stalder-Daasch, Tel: 058 462 96 96, Fax: 058 464 96 14, e-mail: , Internet: www.sbfi.admin.ch
- Bundesgesetz über die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung (EHB-Gesetz)
Behörde: Bundesrat
Das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung EHB soll eine neue Gesetzesgrundlage erhalten. Diese soll den Anforderungen des Legalitätsprinzips der Bundesverfassung und den Corporate-Governance-Standards des Bundes gerecht werden.
Frist: 29.03.2019
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Christina Baumann
Tel: 058 463 21 77
Fax: 058 464 96 14
e-mail:
Internet: www.sbfi.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
nur elektronisch verfügbar, Daniela Stalder-Daasch, Tel: 058 462 96 96, Fax: 058 464 96 14, e-mail: , Internet: www.sbfi.admin.ch/vn-ehb
- Aufhebung der Industriezölle
Behörde: Bundesrat
Mit der vorliegenden Revisionsvorlage sollen die Zölle auf Importe von Industriegütern unilateral aufgehoben werden. Dafür ist eine Anpassung des Generaltarifs nach Anhang 1 des Zolltarifgesetzes (ZTG) durch das Parlament notwendig. Die Aufhebung der Industriezölle erleichtert den Import von Industriegütern, was sowohl für die Konsumenten als auch für die Industrie positive Effekte mit sich bringt. Neben den wegfallenden Zöllen auf Industriegütern profitieren Unternehmen zudem von administrativen Entlastungen beim Import aufgrund weitgehend wegfallender Ursprungsnachweise. Zudem wird die Zolltarifstruktur für Industrieprodukte vereinfacht, was ebenfalls zur administrativen Entlastung der Unternehmen beiträgt.
Frist: 21.03.2019
SR 632.10
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht Anhang
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Basil Stamm
Tel: 058 462 47 93
Fax: 058 463 18 94
e-mail:
Internet: www.seco.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, AFWA, Holzikofenweg 36, 3003 Bern, Tel: 058 464 08 74, Fax: 058 463 18 94, e-mail: , Internet: www.seco.admin.ch/seco/de/home/seco/Vernehmlassungen.html
- Bundesgesetz über die Genehmigung von Freihandelsabkommen
Behörde: Bundesrat
Die Bundesversammlung soll ermächtig werden, Freihandelsabkommen, welche inhaltlich vergleichbar mit früher abgeschlossenen Abkommen sind und im Vergleich zu diesen keine wichtigen zusätzlichen Verpflichtungen für die Schweiz schaffen, selbstständig zu genehmigen.
Frist: 02.04.2019
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Karin Büchel
Tel: 058 462 88 16
Fax: 058 463 18 94
e-mail:
Internet: www.seco.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, WHFH, Holzikofenweg 36, 3003 Bern, Tel: 058 462 22 93, Fax: 058 463 18 94, e-mail: , Internet: www.seco.admin.ch/seco/de/home/seco/Vernehmlassungen.html
- Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2018
Behörde: Departement oder Bundeskanzlei
Die Vernehmlassungsvorlage enthält Anpassungen an 14 landwirtschaftlichen Verordnungen des Bundesrates sowie zwei Erlassen des WBF und einer Verordnung des BLW.
Frist: 04.05.2018
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Begleitschreiben 2
| Begleitschreiben 1
| Adressatenliste
| Formular
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Mauro Ryser
Tel: 058 462 16 04
e-mail:
Internet: www.blw.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Landwirtschaft, Fachbereich Agrarpolitik, Mattenhofstrasse 5, 3003 Bern, Monique Bühlmann , Tel: 058 462 59 38, Fax: 058 462 26 34, e-mail: , Internet: www.blw.admin.ch
- Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz – Sonderbestimmungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Aufgaben der Informations- und Kommunikationstechnik (Art. 32a ArGV 2)
Behörde: Departement oder Bundeskanzlei
Befreiung von der Bewilligungspflicht für Nacht- und Sonntagsarbeit für Unternehmen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Aufgaben der Informations- und Kommunikationstechnik beschäftigen, für die Behebung von Störungen an Netz- oder Informatiksystemen sowie für Wartungsarbeiten.
Frist: 31.10.2018
SR 822.112
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Deborah Balicki
Tel: 058 462 29 36
e-mail:
Unterlagen können bezogen werden bei:
SECO, Ressort Arbeitnehmerschutz: abas@seco.admin.ch
- Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG)
Behörde: Departement oder Bundeskanzlei
Die VMWG wird um einen Artikel 6c betreffend Energiespar-Contracting ergänzt: Der Vermieter kann die Kosten als Nebenkosten in Rechnung stellen.
Frist: 20.11.2018
SR 221.213.11
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Felix König
Tel: 058 480 91 31
Fax: 058 480 91 08
e-mail:
Internet: www.bwo.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Wohnungswesen, Storchengasse 6, 2540 Grenchen, Felix König, Tel: 058 480 91 31, Fax: 058 480 91 08, e-mail: , Internet: www.bwo.admin.ch
- Bundesgesetz über die Zuständigkeiten für den Abschluss, die Änderung und die Kündigung völkerrechtlicher Verträge
Behörde: Parlamentarische Kommission
Die Zuständigkeiten der Bundesversammlung für die Genehmigung des Abschlusses wichtiger Verträge und die diesbezüglichen Referendumsrechte müssen in analoger Weise auch für wichtige Kündigungen und Änderungen von Verträgen gelten. Es gilt ein Parallelismus der Zuständigkeiten für die nationale und für die internationale Rechtsetzung.
Frist: 16.04.2018
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Martin Graf, Sekretär der Staatspolitischen Kommissionen (SPK) der Eidg. Räte
Tel: 058 322 97 36
Unterlagen können bezogen werden bei:
Sekretariat SPK, Parlamentsdienste, 3003 Bern, Tel: 058 322 99 44, e-mail: , Internet: www.parlament.ch
- Eine Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament
Behörde: Parlamentarische Kommission
Die vorgeschlagenen Änderungen des Parlamentsgesetzes und der Parlamentsverwaltungsverordnung regeln den Zugang von Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter in das Parlamentsgebäude. Dabei soll jedes Mitglied der Bundesversammlung nur noch einer Interessenvertreterin oder einem Interessenvertreter einen Zutrittsausweis ausstellen lassen können. Diese haben Angaben zu ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern sowie zu ihren Aufträgen zu machen.
Frist: 02.05.2018
SR 171.10
| SR 171.115
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 2
| Vorlage 1
| Bericht
| Begleitschreiben
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Ruth Lüthi Blume, stv. Sekretärin der Staatspolitischen Kommissionen (SPK)
Tel: 058 322 98 04
Internet: www.parlament.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
Sekretariat SPK, Parlamentsdienste, 3003 Bern, Tel: 058 322 99 44, e-mail: , Internet: www.parlament.ch
- Pa.Iv. 13.478 «Einführung einer Adoptionsentschädigung»
Behörde: Parlamentarische Kommission
Der Vorentwurf der SGK-NR zur Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (EOG) sieht einen über die EO finanzierten Adoptionsurlaub von zwei Wochen vor, wenn ein unter 4-jähriges Kind adoptiert wird. Für den Anspruch auf die Entschädigung muss die Erwerbstätigkeit nicht komplett unterbrochen werden, eine Pensumsreduktion von mindestens 20% soll gemäss dem Vorschlag der Kommission genügen. Die Adoptiveltern können frei wählen, welcher Elternteil den Urlaub bezieht; sie können auch eine Aufteilung vornehmen.
Frist: 23.05.2018
SR 834.1
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Bernadette Deplazes, Bereich Leistungen AHV/EO/EL, Bundesamt für Sozialversicherungen
Tel: 058 462 92 33
Fax: 058 464 15 88
e-mail:
Internet: www.bsv.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
Sekretariat SPK, Parlamentsdienste, 3003 Bern, Rafael Schläpfer, Tel: 058 322 95 56, Fax: 058 322 96 56, e-mail: , Internet: www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-sgk/berichte-vernehmlassungen-sgk
- Pa.Iv. 12.402 Die Eidgenössische Natur und Heimatschutzorganisation und ihre Aufgabe als Gutachterin
Behörde: Parlamentarische Kommission
Die Änderung des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) ermöglicht bestimmten kantonalen Vorhaben, dass sie für die Interessenabwägung zwischen dem Schutz von Objekten nationaler Bedeutung und dem Nutzen der betreffenden Vorhaben berücksichtigt werden können. Das geltende Recht hält fest, dass ein Abweichen von der ungeschmälerten Erhaltung von Objekten nationaler Bedeutung bei Erfüllung einer Bundesaufgabe nur in Erwägung gezogen werden darf, wenn ihr bestimmte gleich- oder höherwertige Interessen von ebenfalls nationaler Bedeutung entgegenstehen. Mit der inhaltlichen Lockerung von Art. 6 Abs. 2 NHG wird der Kreis der möglichen Vorhaben erweitert, und den Interessen der Kantone soll in der Abwägung mehr Gewicht zukommen. Gleichzeitig soll an den hohen Anforderungen an Eingriffe in Objekte von Bundesinventaren festgehalten werden.
Frist: 09.07.2018
SR 451
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Auskünfte bei:
Bundesamt für Umwelt, Benoît Magnin
Tel: 058 464 49 79
e-mail:
Unterlagen können bezogen werden bei:
Sekretariat der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie, Bundeshaus, 3003 Bern , Christine Baumgartner, Tel: 058 322 92 31, Fax: 058 322 96 56, e-mail: , Internet: www.parlament.ch
- Pa.Iv. 09.528 «Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus»
Behörde: Parlamentarische Kommission
Der Vorentwurf der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) sieht vor, dass die Versicherer und die Kantone die Leistungen im ambulanten und im stationären Bereich einheitlich finanzieren. Die Kantone sollen einen Beitrag von mindestens 25,5 Prozent an die Kosten leisten, die den Versicherern nach Abzug der Kostenbeteiligung der Versicherten verbleiben Mit der Änderung im KVG soll die Verlagerung von Leistungen aus dem stationären in den tendenziell günstigeren ambulanten Bereich gefördert und eine koordinierte Versorgung erleichtert werden.
Frist: 15.09.2018
SR 832.10
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
| Antwortformular
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Christina Leutwyler, Sekretariat SGK / Secrétariat des CSSS
Tel: 058 322 94 24
e-mail:
Unterlagen können bezogen werden bei:
Denise Campos, Parlamentsdienste, Sekretariat SGK, Bundeshaus, 3003 Bern, Tel.: 058 322 97 40; e-mail: sgk.csss@parl.admin.ch
- 13.430 n Rickli Natalie. Haftung bei bedingten Entlassungen und Strafvollzugslockerungen
Behörde: Parlamentarische Kommission
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates schlägt vor, den Anwendungsbereich von Art. 380a StGB so zu erweitern, dass eine Staatshaftung eingeführt wird, die unabhängig von einem unerlaubten Handeln und einem Verschulden der Staatsangestellten besteht. Der Staat soll gemäss der vorgeschlagenen Neuregelung haften, wenn einem Täter eine Öffnung des Straf- oder Massnahmenvollzugs gewährt wurde und diese Person durch einen Rückfall einen Schaden verursacht. Ziel der neuen Regelung ist es zu verhindern, dass die Konsequenzen von gravierenden Taten, die von Wiederholungstraftätern im Rahmen einer Vollzugsöffnung begangen werden, allein von Einzelpersonen getragen werden müssen.
Frist: 14.09.2018
SR 311.0
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Auskünfte bei:
David Steiner
Tel: +41 58 462 41 03
Fax: +41 58 322 96 54
e-mail:
Internet: www.bj.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
Sekretariat der Kommissionen für Rechtsfragen (RK), Parlamentsdienste, Parlamentsgebäude, CH – 3003 Bern, Simone Peter, Tel: +41 58 322 97 47, Fax: +41 58 322 96 54, e-mail: , Internet: www.parlament.ch
- Änderung des Parlamentsgesetzes (Einführung des Verordnungsvetos)
Behörde: Parlamentarische Kommission
Mit dem Vorentwurf verschiedener Gesetzesänderungen wird vorgeschlagen, dass die Bundesversammlung gegen Verordnungen des Bundesrates oder der Departemente das Veto einlegen kann. Der Vorentwurf sieht Regelungen vor, welche Verordnungen dem Veto nicht unterstehen und in welchem Verfahren ein Veto zustande kommen kann.
Frist: 12.10.2018
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Martin Graf
Tel: 058 322 97 36
Unterlagen können bezogen werden bei:
Sekretariat SPK, Parlamentsdienste, 3003 Bern, Tel: 058 322 99 44, e-mail: , Internet: www.parlament.ch
- Feldschiessen und historische Schiessen auch nach 2020 ermöglichen
Behörde: Parlamentarische Kommission
Das Umweltschutzgesetz (USG) sieht vor, dass für Massnahmen zur Sanierung von Schiessanlagen Bundesabgeltungen gewährt werden können, die aus einem Fonds stammen, der durch die Abgaben für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien im In- und Ausland geäufnet wird (VASA-Fonds). Voraussetzung für den Erhalt dieser Abgeltungen ist, dass nach dem 31. Dezember 2020 keine Abfälle mehr abgelagert werden, d. h. keine Geschosse mehr in den Boden gelangen (Art. 32e Abs. 3 Bst. c. Ziff. 2 USG). Der Revisionsentwurf sieht vor, dass der Bund Sanierungen von belasteten Standorten auch nach dem 31. Dezember 2020 finanziell unterstützt, sofern es sich um Orte handelt, an denen jährlich höchstens ein Schiessanlass (Feldschiessen oder historisches Schiessen) stattfindet.
Frist: 24.10.2018
SR 814.01
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Auskünfte bei:
Christiane Wermeille
Tel: 058 462 99 89
e-mail:
Internet: www.bafu.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Boden und Biotechnologie, Sektion Altlasten, 3003 Bern, Christine Baumgartner, Tel: 058 322 92 31, Fax: 058 322 96 56, e-mail: , Internet: www.parlament.ch
- 16.414 Pa.Iv. Graber Konrad. Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes und Erhalt bewährter Arbeitszeitmodelle; 16.423 Pa.Iv. Keller-Sutter. Ausnahme von der Arbeitszeiterfassung für leitende Angestellte und Fachspezialisten
Behörde: Parlamentarische Kommission
Die WAK-S schickt zwei Vorentwürfe zum Arbeitsgesetz in die Vernehmlassung. Der Vorentwurf zur parlamentarischen Initiative 16.414 Graber Konrad sieht vor, dass Arbeitnehmende mit Vorgesetztenfunktion sowie Fachpersonen, die über wesentliche Entscheidbefugnisse in ihrem Fachgebiet verfügen, nach einem Jahresarbeitszeitmodell arbeiten können, sofern sie bei ihrer Arbeit eine grosse Autonomie geniessen und ihre Arbeitszeiten mehrheitlich selber festsetzen können. Bei einer Anstellung nach dem Jahresarbeitszeitmodell fällt die vom Gesetz festgelegte Grenze der wöchentlichen Höchstarbeitszeit weg und es darf unter dem Jahr Schwankungen bei der wöchentlichen Arbeitszeit geben. Im Jahresdurchschnitt dürfen jedoch höchstens 45 Stunden pro Woche gearbeitet werden.
Der Vorentwurf zur parlamentarischen Initiative 16.423 Keller-Sutter sieht vor, dass der Arbeitgeber für die gleichen beiden Arbeitnehmerkategorien unter den gleichen Bedingungen auf die Erfassung der Arbeits- und Ruhezeiten verzichten kann. Damit stellt der Vorentwurf eine Erweiterung des Anwendungsbereichs von Artikel 73a der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz dar.
Frist: 04.12.2018
SR 822.11
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage 423
| Vorlage 414
| Bericht 423
| Bericht 414
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
| Fragebogen
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Corina Müller Könz
Tel: 058 462 29 45
e-mail:
Internet: www.seco.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
Parlamentsdienste, Sekretariat WAK, Bundeshaus, 3003 Bern, Kathrin Meier, Tel: 058 322 94 38, e-mail: , Internet: www.parlament.ch
- Ausbau der Wasserkraft zur Stromerzeugung und Stromspeicherung. Anpassung der Umweltverträglichkeitsprüfung
Behörde: Parlamentarische Kommission
Bei der Erneuerung einer Wasserrechtskonzession von Speicher- und Laufkraftwerken mit einer installierten Leistung von mehr als 3 MW muss zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden. Dabei hat die bisherige Praxis gezeigt, dass Unsicherheiten bestehen, was unter dem Begriff «Ausgangszustand» gemäss Art. 10b Abs. 2 Bst. a USG zu verstehen ist. Im von der Kommission erarbeiteten Vorentwurf wird in Art. 58a Abs. 5 WRG der Ausgangszustand eindeutig festgelegt, und zwar als Zustand zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung (Ist-Zustand). Die Festlegung hat zur Folge, dass dieser Zustand sowohl bei der Erstellung eines Umweltverträglichkeitsberichts im Hinblick auf ein Verfahren um erstmalige Konzessionserteilung, als auch bei einer Konzessionserneuerung den Prüfungen zugrunde zu legen ist. Gleichzeitig dient dieser Zustand als Referenzgrösse dafür, ob und in welchem Umfang Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen nach Art. 18 Abs. 1ter NHG zu leisten sind.
Frist: 15.02.2019
SR 721.80
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Auskünfte bei:
Guido Federer / Silvia Gerber
Tel: 058 462 58 75 / 058 462 54 41
e-mail:
Unterlagen können bezogen werden bei:
Sekretariat der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie, Bundeshaus, 3003 Bern , Christine Baumgartner, Tel: 058 322 92 31, e-mail: , Internet: www.parlament.ch
- Pa.Iv. 16.411 «Für den Persönlichkeitsschutz auch in der Aufsicht über die Krankenversicherung»
Behörde: Parlamentarische Kommission
Mit dem Bundesgesetz über die Datenweitergabe der Versicherer in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) soll präzisiert werden, zu welchen Zwecken die Versicherer dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) Daten in welcher Form – aggregiert oder pro versicherte Person – weitergeben müssen.
Frist: 01.03.2019
SR 832.10
| SR 832.12
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
| Antwortformular
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Christina Leutwyler, Sekretariat SGK
Tel: 058 322 94 24
e-mail:
Unterlagen können bezogen werden bei:
Denise Campos, Parlamentsdienste, Sekretariat SGK, Bundeshaus, 3003 Bern, Tel.: 058 322 97 40; e-mail: sgk.csss@parl.admin.ch
- Pa.Iv. 18.441 «Indirekter Gegenentwurf zur Vaterschaftsurlaubs-Initiative»
Behörde: Parlamentarische Kommission
Der vorliegende Erlassentwurf der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) stellt einen indirekten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie» (18.052) dar. Er sieht einen zweiwöchigen bezahlten Vaterschaftsurlaub vor, der vom Vater innerhalb von sechs Monaten ab der Geburt am Stück oder tageweise bezogen werden kann. Finanziert werden soll der Vaterschaftsurlaub gleich wie die Mutterschaftsentschädigung über die Erwerbsersatzordnung.
Frist: 02.03.2019
SR 834.1
Eröffnung
Unterlagen: Vorlage
| Bericht
| Begleitschreiben
| Adressatenliste
Stellungnahme: Stellungnahmen
Ergebnis: Bericht
Auskünfte bei:
Bernadette Deplazes und Andrea Künzli, Bereich Leistungen AHV/EO/EL, Bundesamt für Sozialversicherungen
Tel: 058 462 92 33, 058 465 37 42
e-mail:
Internet: www.bsv.admin.ch
Unterlagen können bezogen werden bei:
Parlamentsdienste, Sekretariat der Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit, Bundeshaus, 3003 Bern, Iris Hollinger, Tel: 058 322 94 61; 058 322 97 40, e-mail: , Internet: www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-sgk/berichte-vernehmlassungen-sgk
Stand: 19.01.2021