Ein neues Gesetz
über den Geschäftsverkehr zwischen den Räten
und dem Bundesrat gibt den Parlamentsdiensten
eine grössere Unabhängigkeit von der Bundeskanzlei:
Der Generalsekretär der Bundesversammlung wird den Präsidenten
der beiden Räte unterstellt.
Ein neues Initiativgesetz
regelt die Behandlungsfristen und die Rückzugsmodalitäten
für Volksinitiativen neu.
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Wirtschaftsaufschwung und Vollbeschäftigung
ermöglichen einen Ausbau der staatlichen Infrastruktur und führen
zu einem Ausbau der staatlichen Aufgaben. Die Zahl der Verwaltungsangestellten
im engeren Sinn (ohne Zoll, PTT, SBB und sonstige Regiebetriebe) steigt
von knapp 3'000 (1915) auf 19'000 (1960; am Ende des Zweiten Weltkriegs
lag die Zahl allerdings sogar bei 25 500). Die Zahl aller Bundesangestellten
beträgt 1960 105 000. Dieser Staat baut aber immer noch auf dem
Organisationsgesetz
von 1914 auf. In den 1960er verstärken sich die Krisenzeichen,
das Buch "Helvetisches Malaise" des Basler Staatsrechtlers
Max Imboden trifft den Geist der Zeit.
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Erste Reform-schritte: Die Verwaltungs-beschwerden,
welche einen grossen Teil der Bundesrats-sitzungen
in Anspruch nehmen, sollen künftig ans Bundesgericht gehen (siehe
1969); ein Presseberater für den Bundesrat wird ernannt; eine
Kommission unter Otto Hongler, Leiter der Zentralstelle für Organisa-tionsfragen
der Bundes-verwaltung, soll Reform-vorschläge ausarbeiten.
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Die Bundeskanzlei beginnt mit dem Aufbau
der Systema-tischen
Rechts-sammlung (SR) im Lose-blattsystem als laufende Fortführung
der gebundenen und veralteten Bereinigten Sammlung der Bundesgesetze
und Verordnungen (BS) von 1947.
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Die Hongler-Kommission legt ihren Bericht
vor und schlägt dabei ein dreistufiges Verfahren vor: Erstens
Reformen ohne Rechts- änderungen (z.B. Restruk-turierung der
Bundes-kanzlei), zweitens eine Totalrevision des Verwal-tungsorga-nisations-gesetzes
von 1914 und drittens Verfassungs-revisionen zur Entlastung von
Regierung und Parlament.
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Die Bundeskanzlei wird zur Stabsstelle aufgewertet und direkt dem
Bundesratskollegium unterstellt. Sie wird damit zum koordinierenden,
vorbereitenden und beratenden Führungsinstrument der Regierung.
Insbesondere soll der Bundeskanzler das Mitberichtsverfahren
leiten. Der Kanzler wird zum Stabschef der Regierung.
Der neue Kanzler Karl Huber bekommt
für die die Kanzlei betreffenden Geschäfte ein Antragsrecht
beim Bundesrat. Ausserdem soll er diese Geschäfte allein vor
den Räten vertreten dürfen.
Der Bundesrat tagt nur noch einmal pro Woche anstatt wie bisher
zweimal.
Für die Leitung der aufgewerteten Kanzlei wird eine ausgewiesene
Führungspersönlichkeit mit Verwaltungserfahrung in Huber
gefunden. Erstmals im 20. Jahrhundert wird ein Vizekanzler
bei der Kanzlerwahl übergangen. Erstmals seit 1951 gibt es
dafür wieder zwei Vizekanzler: Sauvant
(FDP) und Buser (SP), der als ehemaliger
EDI-Pressechef den Bereich Information und Recht übernimmt,
sorgen mit Bundeskanzler Huber
(CVP) für das erste "zauberformel-taugliche" Leitungsteam
der Bundeskanzlei.
Einsetzung einer Experten-kommission unter Kanzler Huber für
die Totalrevision des Bundesgesetzes über die Organisation
der Bundes-verwaltung.
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Die Bundes-kanzlei wird ab Inkrafttreten
des neuen Verwaltungs-verfahrens-gesetzes
zur Mittelinstanz, welche insbesondere im Bereich der politischen
Rechte beschwerde-fähige
Verfügungen
zu erlassen hat, die vor dem Bundes-gericht
angefochten werden können.
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