Ein neues Team übernimmt die Bundeskanzlei:
Kanzler Hans Schatzmann und
zwei neue Vizekanzler. Schatzmann ist die erste Berufung eines Vizekanzlers
in dieses Amt. Im 20. Jahrhundert gelangen nur noch zwei Externe auf
den Kanzlerstuhl (Huber 1967, Huber-Hotz 1999).
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Das Bundesgesetz über die Organisation
der Bundesverwaltung wird in Kraft gesetzt. Dieses erste umfassende
Verwaltungs-organisationsgesetz seit Bestehen des Bundesstaates
wird nötig, weil sich immer neue Aufgaben ergeben haben und
die Verwaltung sich immer mehr ausdifferenziert hat: die Angestelltenzahl
der Zentral-verwaltung (ohne Zoll, PTT, SBB und sonstige Regiebetriebe)
ist in den vorangegangenen knapp 70 Jahren von 80 auf fast 3000
gewachsen.
Viele Bundesratsgeschäfte werden an die Departemente
delegiert, so dass sich deren Anzahl verringert. Die Kanzlei ist
nicht mehr dem EPD,
sondern stets direkt dem Bundespräsidenten
unterstellt. Der Kanzler soll zur „rechten Hand“ des
Präsidenten werden und ihn bei den Präsidialgeschäften
unterstützen. In der Praxis bringt diese formale Aufwertung
der Kanzlei allerdings keinen Bedeutungsgewinn. Sie spielt vielmehr
die Rolle einer technischen Behörde ohne politischen Einfluss.
An die Bundeskanzlei delegiert das Gesetz die Organisation
eidgenössischer Wahlen und Abstimmungen sowie die Entgegennahme
und Veröffentlichung der entsprechenden Ergebnisse.
Das Bundespräsidentenamt wechselt zwischen den Departementsvorstehern.
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Der Bundesrat schafft ein italienisch-sprachiges
Sekretariat bei der Bundes-kanzlei. |
Das Bundesblatt erscheint erst-mals auszugs-weise
als eigen-ständige Publikation auf Italienisch.
Kanzler Schatzmann tritt zurück.
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Kanzler Adolf von Steiger, der
nur wenige Monate Vizekanzler
gewesen ist, und zwei neue Vizekanzler bilden wieder ein neues Team
in der Kanzlei zur Umsetzung der neuen Erlasse Kanzleigesetz (1919)
und Kanzleireglement (1920).
Das Bundesgesetz vom 28. Juni 1919 betreffend die Organisation
der Bundeskanzlei bezeichnet 3 Dienstabteilungen der Kanzlei: Kanzlei
und Registratur; Drucksachenverwaltung; Materialverwaltung. Das
Bundesarchiv wird endgültig von der Kanzlei getrennt.
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