Nach einem besonderen Gesetz zieht die
Bundeskanzlei für besondere Abschriften und sonstige Leistungen
Kanzleisporteln (Gebühren) ein.
7. August: Die Aufgaben der Bundeskanzlei werden im "Reglement
der schweizerischen Bundeskanzlei" geregelt. Folgende Funktionen
werden genannt: Kanzler, Vizekanzler,
Archivar, Registrator, 2 Kanzleisekretäre, 3 Übersetzer,
5 Kopisten. Die Arbeitszeit ist täglich (Montag–Samstag)
8–12 und 14–18 Uhr. Ausserdem wird festgehalten, dass
sich alle Angestellten auch "Sonntag Vormittags nach beendigtem
Gottesdienste auf der Kanzlei zu präsentieren" haben,
"wenn sie nicht speziell vom Kanzler Urlaub erhalten haben".
Zwischen Kanzler und Vizekanzler bleiben die Aufgaben in bezug
auf die Protokollführung bis 1920 wie folgt verteilt: Der Kanzler
führt Protokoll im Nationalrat
und protokolliert die Beschlüsse des Bundesrates; der Vizekanzler
protokolliert die Verhandlungen im Ständerat
und im Bundesrat.
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Der Bundesrat
beauftragt den Historiker und Zürcher Staats-archivar Gerold
Meyer von Knonau, ein Gesamtrepertorium der eidgenössischen
Abschiede
seit 1421 zu erstellen. Das Projekt für den Zeitraum 1421–1798
und 1803–1813 wird 1886 abgeschlossen.
Erstes eigenes Reglement für das Archiv.
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Die Abschiede
1813–1848 werden gedruckt. |
Anstellung eines zweiten Bundes-archivars |
Das neuerrichtete Regierungs- und Verwaltungsgebäude
(das sogenannte Bundesrathhaus, heute Bundeshaus West) kann bezogen
werden.
Auch das Archiv und die beiden Wohnungen von Kanzler und Vizekanzler
kommen dort unter. Das Gebäude ist so gross, dass die gesamte
Verwaltung darin Platz hat, und darüber hinaus können
noch einzelne Stockwerke für verwaltungsfremde Zwecke wie Ausstellungen
vermietet werden. Weil Bern als Bundessitz verpflichtet ist, für
die Abgeordneten frisches Trinkwasser bereitzustellen, wird vor
dem Gebäude ein Brunnen errichtet, der mit einer Mädchenfigur
geschmückt ist. Modell für diese Figur des Bernabrunnens
war die Tochter von Vizekanzler Kern.
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