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1803-2003
200 Jahre Bundeskanzlei
Ein Rundgang durch die Geschichte der Bundeskanzlei

 Fokus Bundeskanzlei  
1840 1842 1846   1847   1848   1849  
Der Kanzler und der Staats-schreiber bekommen ein konsultatives Mitspracherecht in der Tagsat-zung. Dies mit der Begründung, die beiden seien die einzigen Garanten der Kontinuität in einer Institution, die jährlich ihren Präsidenten wechsle.

Staatsschreiber von Gonzenbach erhält für eine Publikation über die schweizerisch-französischen Handels-beziehungen ein Extra-honorar. Die Arbeit ist so gefragt, dass von Gonzenbach ersucht wird, entsprechendes auch für die Handels-beziehungen mit den deut-schen Ländern darzustellen.

Das von Kanzler AmRhyn bearbeitete Repertorium der Abschiede von 1803–1813 wird gedruckt der Tagsatzung vorgelegt.

Erstmals wird ein eigentliches Kanzleireglement erlassen. Darin werden Kanzler und Schreiber als Leiter der Kanzlei angesehen. Die beiden dürfen zusätzlich zum Archivar maximal weitere sieben zusätzliche Personen anstellen: 1 Registrator, 1 "Vorsteher der lithographischen Anstalt", 2 Übersetzer und 3 Kanzlisten. Die beiden Leiter werden zudem be-auftragt, die Kosten zu senken, aber ohne negative Folgen für den Geschäftsgang.

Staatsschreiber von Gonzenbach wird dank einer Absprache der neuen radikalen Tagsatzungs-mehrheit abgewählt. Er bittet um sofortige Entlassung, die ihm gewährt wird.

Oktober: Kanzler AmRhyn tritt aus Gewissensgründen zurück. Damit besteht in der turbulenten Zeit des Sonderbundskriegs eine Doppelvakanz. Der zuerst als Schreiber gewählte Schiess muss unverzüglich auf November die Arbeit aufnehmen und – vorläufig interimistisch – das Kanzleramt übernehmen.

Artikel 93 der Bundesverfassung vom 12. September definiert die Bundeskanzlei und den Bundeskanzler. Da die Kanzlei nun nicht mehr die einzige ständige Behörde ist, verliert sie zwangsläufig an Bedeutung. Der Kanzler aber bleibt Magistratsperson: er wird wie der Bundesrat vom Parlament gewählt.

Nach der Auflösung der Tagsatzung tritt die neugewählte Bundesversammlung im November im Berner Rathaus zusammen. Am 16. November werden der erste Bundesrat und der Bundespräsident gekürt und Johann Ulrich Schiess zum 1. Bundeskanzler der Eidgenossenschaft gewählt. Die Stadt Bern muss für alle Räumlichkeiten, inkl. die Kanzler- und Vizekanzler-wohnung aufkommen.

Bis 1857 sind Parlament, Regierung und Verwaltung an verschiedenen Orten untergebracht: der Nationalrat im Berner Rathaus und der Ständerat im Rathaus zum Äusseren Stand. Der Bundesrat und die Bundeskanzlei residieren im Erlacherhof. Dort liegen auch die Wohnungen von Kanzler und Vizekanzler.

Das Bundesgesetz über die Organisation des Bundesrates regelt auch die Kanzleispitze. Die Kanzlei wird administrativ dem Eidgenössischen Departement des Innern EDI unterstellt.

Das Archiv bekommt als Lokal 2 Zimmer in der Gerechtigkeitsgasse zugewiesen.

Eine Verordnung bestimmt, dass wöchentlich ein Bundesblatt auf deutsch und französisch erscheint. Darin sollen alle wichtigen amtlichen Mitteilungen abgedruckt sein. Das Bundesblatt kann abonniert werden. So klein die Verordnung, so bedeutsam der Wechsel in der Mentalität: in der Tagsatzungsperiode mussten die wenigen Exemplare der gedruckten Abschiede vor der Öffentlichkeit unter ausländischem Druck verborgen werden (siehe 1820 und 1830).


 Fokus Schweiz  
1841/43 1844 1844/45 1845 1847   1848      
Aargauer Klosterstreit
Berufung der Jesuiten nach Luzern
Freischarenzüge
Bildung des Sonderbundes (Zusammen-schluss der katholischen Kantone UR, SZ, OW, NW, LU, ZG, FR, VS)
Sonderbundskrieg; er endet mit dem Sieg der Radikalen Armee unter dem gemässigten General Dufour; der Sonderbund wird zwangsweise aufgelöst, die Jesuiten aus der Schweiz ausgewiesen..
Die Tagsatzung arbeitet in Bern eine neue Bundesverfassung (Bild rechts) aus, die im September von einer Mehrheit der Kantone angenommen wird. Die Schweiz wird zum Bundesstaat. Die Stadt Bern wird "Bundessitz".
Bundesverfassung 1848

 Fokus Welt  
        1847   1848      
Artikulation der italienischen Einigungsbewegung ("Risorgimento") in Form eines Aufstands im Kirchenstaat
Revolutionen in Europa (Februarrevolution und Juniaufstand in Frankreich, Märzrevolution in Deutschland und Oesterreich, Ungarn, Italien)
Februarrevolution Paris