Die Kanzlei wird beauftragt, alle fünf
Jahre ein Register aller Abschiede
zu erstellen. Der Kanzler darf die Abschiede drucken lassen. Allerdings
herrscht damals ein anderes Informationsverständnis als heute:
Die Anzahl der Exemplare ist streng limitiert (67 Exemplare) und ausschliesslich
für die Kantons-regierungen bestimmt, die sorgfältig darüber
wachen müssen, damit nichts an die Öffentlichkeit dringt!
Dies erklärt auch den "Familienbetrieb" eidgenössischer
Staatsleitung zu dieser Zeit (siehe 1819,
1823, 1825
und 1830).
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| Erstmals wird (neben dem Archivar) eine dritte Kanzlei-person
ernannt, daneben gibt es vereinzelt Hilfskräfte, z.B. Kanzlisten.
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Josef Franz
Karl AmRhyn, der Sohn des amtierenden Tag-satzungspräsidenten
und Luzerner Schultheissen Joseph Karl AmRhyn, wird als Nachfolger
des demissionierenden Fridolin
von Hauser eidgenössischer Staatsschreiber.
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Der Sohn von Kanzler Jean Marc Samuel Isaac Mousson, Heinrich
Mousson, wird unter seinem Vater Kanzlei-angestellter.
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Genf, Tessin, Waadt, Wallis und Neuenburg
fordern die Übersetzung der Abschiede
ins Französische (siehe auch 1835). |