Politische Organisation der Schweiz
Das Volk: der Souverän
Das Schweizer Volk ist laut Bundesverfassung der Souverän des Landes, also die oberste politische Instanz. Es umfasst alle erwachsenen Frauen und Männer mit Schweizer Bürgerrecht - das sind rund 4,8 Millionen Bürgerinnen und Bürger, was etwa 60 Prozent der Wohnbevölkerung entspricht. Unter 18-Jährige und ausländische Staatsangehörige haben auf Bundesebene keine politischen Rechte.
Der Souverän wählt
das Parlament: die Legislative
Das Schweizer Parlament hat zwei Kammern, die zusammen Vereinigte Bundesversammlung heissen und die gesetzgebende Gewalt im Staat bilden.
Der Nationalrat repräsentiert mit seinen 200 Mitgliedern die Gesamtbevölkerung des Landes - die einzelnen Kantone sind ihm proportional zur Zahl ihrer Einwohnerinnen und Einwohner vertreten.
Der Ständerat vertritt die 26 Kantone - 20 von ihnen sind in ihm durch je zwei Mitglieder repräsentiert, die 6 früheren Halbkantone entsenden je eine Vertretung in den insgesamt 46-köpfigen Rat. Beide Räte wählt das Volk direkt: den Nationalrat - die so genannte grosse Kammer - nach gemeinsamen eidgenössischen Regeln, den Ständerat - die kleine Kammer - gemäss kantonal unterschiedlichen Bestimmungen. Wahlkreise sind in beiden Fälle die Kantone.
Die Legislative wählt
die Regierung: die Exekutive
Die Regierung der Schweiz besteht aus sieben Mitgliedern des Bundesrats sowie der Bundeskanzlerin bzw. dem Bundeskanzler, die von der Vereinigten Bundesversammlung für eine vierjährige Amtsdauer gewählt sind.
Der Bundespräsident ist nur für ein Jahr gewählt und gilt in dieser Zeit als Primus inter pares, das heisst Erster unter Gleichgestellten. Er leitet die Bundesratssitzungen und übernimmt besondere Repräsentationspflichten.
Die Legislative wählt
Das oberste Gericht: die Judikative
Die Legislative wählt die eidgenössischen Gerichte: die Judikative.
Oberste rechtsprechende Behörde des Bundes ist das Bundesgericht. Es besteht aus 38 ordentlichen und 19 nebenamtlichen Richterinnen und Richtern. Sein Sitz ist Lausanne; die beiden sozialrechtlichen Abteilungen befinden sich jedoch in Luzern. Gerichtliche Vorinstanzen des Bundesgerichts sind auf Bundesebene das Bundesverwaltungsgericht und das Bundespatentgericht, beide mit Sitz in St. Gallen, ferner das Bundesstrafgericht mit Sitz in Bellinzona. Das Bundesstrafgericht beurteilt Straffälle, für deren Verfolgung der Bund zuständig ist, und Streitigkeiten betreffend die internationale Rechtshilfe in Strafsachen. In gewissen Fällen können Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesstrafgerichts nicht beim Bundesgericht angefochten werden