Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Die Gerichte der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Justizia / Gerechtigkeitsbrunnen
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Das Bundesgericht in Lausanne ist das oberste Gericht der Schweiz. Es verkörpert auf der Ebene der drei Staatsgewalten neben der gesetzgebenden Bundesversammlung (Legislative) und dem ausführenden Bundesrat (Exekutive) die rechtsprechende Gewalt (Judikative).

Durch seine Rechtsprechung trägt das Bundesgericht zur Fortentwicklung des Rechts und zu dessen Anpassung an veränderte Umstände bei.

Das Bundesgericht gliedert sich in sieben Abteilungen, die auf zwei geografische Standorte verteilt sind: Am Hauptsitz in Lausanne arbeiten die zwei öffentlich-rechtlichen, die zwei zivilrechtlichen und die Strafrechtliche Abteilung. Die beiden sozialrechtlichen Abteilungen befinden sich in Luzern.

Die Eidgenössischen Gerichte befinden sich im Ausbau. Kürzlich wurden zwei neue erstinstanzliche Gerichte geschaffen. Das Bundesstrafgericht hat seine Aktivitäten am 1. April 2004 und das Bundesverwaltungsgericht Anfang 2007 aufgenommen. Letzteres hatte seinen provisorischen Sitz in Bern, bevor es sich 2012 definitiv in St. Gallen niederliess.

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