Das Bundesgericht ist das oberste Gericht der Schweiz. Es verkörpert neben der gesetzgebenden Bundesversammlung (Legislative) und dem ausführenden Bundesrat (Exekutive) die Judikative. Am Hauptsitz in Lausanne arbeiten die zwei öffentlich-rechtlichen, die zwei zivilrechtlichen und die Strafrechtliche Abteilung. Die beiden sozialrechtlichen Abteilungen befinden sich in Luzern.
Nach der Justizreform im Jahr 2000 wurden drei neue, erstinstanzliche eidgenössische Gerichte geschaffen: Das Bundesstrafgericht mit Sitz in Bellinzona; das Bundesverwaltungsgericht mit Sitz in St. Gallen und das Bundespatentgericht, ebenfalls mit Sitz in St.Gallen.
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