944.021.1
Verordnung des WBF
über die Deklaration von Holz und Holzprodukten
vom 7. Juni 2010 (Stand am 1. Januar 2013)
Art. 1 Deklarationspflichtige Hölzer und Holzprodukte
Die Deklarationspflicht gilt für die Hölzer und Holzprodukte nach dem Anhang.
Art. 2 Referenzsystem für die Deklaration der Holzart
Als Referenzsystem zur Deklaration der Holzart gelten:
Art. 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2010 in Kraft.
Anhang1
(Art. 1)
Hölzer und Holzprodukte, für welche die Deklarationspflicht gilt
Zolltarifnummer | Warenbezeichnung |
4401 ohne 4401.3100 und 4401.3900 | Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder in ähnlichen Formen; Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln |
4402 | Holzkohle (einschliesslich Kohle aus Schalen oder Nüssen), auch agglomeriert |
4403 | Rohholz, auch entrindet, entsplintet oder zwei- oder vierseitig behauen |
4404 | Holz für Fassreifen; Holzpfähle, gespalten; Pfähle und Pflöcke aus Holz, gespitzt, nicht in der Längsrichtung gesägt; Holz, nur grob zugerichtet oder abgerundet, aber weder gedrechselt, gebogen noch sonstwie bearbeitet, für Spazierstöcke, Regenschirme, Werkzeuggriffe, Werkzeugstiele und dergleichen; Holzspan, Holzstreifen, Holzbänder und dergleichen |
4406 | Schwellen aus Holz für Schienenwege und dergleichen |
4407 | Holz, in der Längsrichtung gesägt oder besäumt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden durch Verleimen zusammengesetzt, mit einer Dicke von mehr als 6 mm |
4409 | Holz (einschliesslich Stäbe und Friese für Parkett, nicht zusammengesetzt), auf der ganzen Länge einer oder mehrerer Kanten, Enden oder Flächen profiliert (gefedert, genutet, gespundet, gefalzt, abgeschrägt, mit V-Nut, gekehlt, abgerundet oder ähnlich profiliert), auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden durch Verleimen zusammengesetzt |
4414 | Holzrahmen für Bilder, Fotografien , Spiegel oder ähnliche Gegenstände, aus Massivholz |
4416 | Fässer, Tröge, Bottiche und andere Küferwaren und Teile davon, aus Massivholz |
4418.5000 | Schindeln |
4418.6000 | Pfosten und Balken aus Massivholz |
9401.6900 | Sitzmöbel mit Hauptbestandteilen aus Massivholz |
9403.3000 9403.4000 9403.5000 9403.6000 | andere Möbel mit Hauptbestandteilen aus Massivholz |
1 Bereinigt gemäss Ziff. I der V des WBF vom 2. Dez. 2011, in Kraft seit 1. Jan. 2012 (AS 2011 6267).
