431.012.1

Verordnung
über die Durchführung von statistischen
Erhebungen des Bundes

(Statistikerhebungsverordnung)1

vom 30. Juni 1993 (Stand am 1. Januar 2013)

Der Schweizerische Bundesrat,

gestützt auf die Artikel 5 Absatz 1, 6 Absatz 4 und 10 Absatz 3quinquies des Bundesstatistikgesetzes vom 9. Oktober 19922 (BStatG), und die Artikel 14 Absatz 1 und 15 Absatz 2 des Registerharmonisierungsgesetzes vom 23. Juni 20063 (RHG),4

verordnet:

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen5

Art. 1 Zweck und Geltungsbereich

1 Diese Verordnung regelt die Grundsätze, die bei der Durchführung von statistischen Erhebungen zu beachten sind, und legt in einem Anhang fest, von wem und wie welche Erhebung durchgeführt wird.

2 Sie gilt für die Voll-, Teil- und Stichprobeerhebungen des Bundes mit und ohne Befragungen sowie für die Auswertungen von administrativen Daten.


Art. 21 Erhebungsorgane

Erhebungsorgane sind das Bundesamt für Statistik (BFS) als zentrale Statistikstelle und die im Anhang aufgeführten Verwaltungseinheiten und Institutionen.


1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Aug. 2010, in Kraft seit 1. Okt. 2010 (AS 2010 3875).


Art. 3 Durchführung

1 Die Erhebungsorgane sind zuständig für die Vorbereitung und Durchführung der Erhebungen; sie erarbeiten nach Anhörung der betroffenen Kreise die Erhebungsunterlagen, werten die Ergebnisse aus und veröffentlichen sie.

2 Das zuständige Departement regelt nötigenfalls die Erhebung und Lieferung der Daten in technischen Weisungen.

3 Die Ausnahmen zu Absatz 1 sind im Anhang aufgeführt.


Art. 4 Zusatzerhebungen für Kantone und Gemeinden

Interessierte Amtsstellen von Kantonen und Gemeinden können mit dem Einverständnis und nach den Anweisungen der Erhebungsorgane die Erhebungen erweitern oder zusätzliche statistische Erhebungen durchführen.


Art. 5 Beizug von privaten Befragungsinstitutionen und Organisationen

1 Die Erhebungsorgane können private Befragungsinstitute und Organisationen für die Durchführung der Erhebungen beiziehen.

2 Rechte und Pflichten dieser Institute und Organisationen werden in besonderen Verträgen geregelt. Bezüglich der Verwendung von personenbezogenen Daten verpflichten die Erhebungsorgane die Institute und Organisationen insbesondere:

a.
die Daten, die ihnen mitgeteilt oder die von ihnen im Rahmen ihres Auftrages erhoben werden, einzig zur Ausführung des Auftrages zu verwenden;
b.
die für das Erhebungsorgan durchgeführte Erhebung nicht mit anderen Erhebungen zu verbinden;
c.
den Erhebungsorganen nach Beendigung des Auftrages alle Daten zurückzugeben und elektronisch gespeicherte Daten zu löschen.

3 Die Erhebungsorgane vergewissern sich, dass die privaten Befragungsinstitute und Organisationen die erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen zur Bearbeitung dieser Daten gemäss der Datenschutzverordnung vom 14. Juni 19931 über die Datenbearbeitung im Auftrag getroffen haben.



Art. 6 Mitwirkung der Befragten

1 Die zur Befragung ausgewählten natürlichen und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts werden zur Teilnahme eingeladen. Die Auskunftspflicht richtet sich nach dem Anhang.

2 Die ausgewählten natürlichen und juristischen Personen werden über den Charakter, die Ziele und den Ablauf der Erhebung, die Rechtsgrundlage, die Verwendung der Daten, gegebenenfalls den Auftraggeber der Erhebung sowie die vorgesehenen Datenschutzmassnahmen orientiert.

3 Zur Beantwortung von Fragen an eine ausgewählte Person, die aus gesundheitlichen Gründen nicht antworten kann, können geeignete Vertreter hinzugezogen werden, welche die Interessen der vertretenen Person zu wahren haben. Bei Personen, die in Anstalten, Heimen und ähnlichen Kollektivhaushaltungen wohnen und nicht selber antworten können, erfolgt die Befragung der Vertreter im Einverständnis mit der Leitung.

4 Namen und Vornamen der nach Absatz 3 befragten Personen werden nicht erhoben.


Art. 7 Geheimhaltungs- und Sorgfaltspflicht

1 Alle mit der Durchführung der Erhebungen betrauten Personen und Amtsstellen sind verpflichtet, die erhobenen Daten vertraulich zu behandeln.

2 Sie sorgen dafür, dass die erhobenen Daten an einem sicheren Ort aufbewahrt werden.

3 Die Geheimhaltungs- und Sorgfaltspflicht der privaten Befragungsinstitute und Organisationen wird vertraglich geregelt.


Art. 8 Verwendung der Angaben

1 Die Angaben aus den Erhebungen dürfen nur für statistische Zwecke verwendet werden. Die Ausnahmen sind im Anhang aufgeführt.

2 Angaben, die nach der Verordnung vom 30. Juni 19931 über das Betriebs- und Unternehmensregister zur Nachführung dieses Registers notwendig sind, können Erhebungen bei Betrieben und Unternehmen entnommen werden, sofern diese vorgängig orientiert werden.



Art. 9 Weitergabe von Einzeldaten

1 Die Erhebungsorgane können die Einzeldaten aus den Erhebungen privaten oder öffentlichen Stellen und Statistikstellen internationaler Organisationen für statistische Arbeiten zur Verfügung stellen, sofern:

a.
die übermittelten Daten keine Personenbezeichnungen mehr enthalten;
b.
der Empfänger sich verpflichtet, die erhaltenen Daten nicht an Dritte weiterzuleiten und sie nach Beendigung der Arbeit dem Erhebungsorgan zurückzugeben oder zu vernichten; und
c.
die nötigen Sicherheitsmassnahmen ergriffen werden.

1bis Für die Bekanntgabe von Einzeldaten im Rahmen des Abkommens vom 26. Oktober 20041 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die Zusammenarbeit im Bereich der Statistik anwendbar sind:

a.
die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates vom 17. Februar 19972 über die Gemeinschaftsstatistiken in der Fassung vom 31. Oktober 2003; und
b.
die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 831/2002 der Kommission vom 17. Mai 20023 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken - Regelung des Zugangs zu vertraulichen Daten für wissenschaftliche Zwecke in der Fassung vom 19. Juli 2006.4

2 Die Erhebungsorgane dürfen Erhebungsmerkmale als Einzeldaten an Statistikstellen des Bundes, der Kantone und Gemeinden für statistische Arbeiten weitergeben, sofern der Datenschutz gewährleistet ist und die notwendigen vertraglichen Abmachungen getroffen wurden.


1 SR 0.431.026.81
2 ABl. L 52 vom 22.2.1997, S. 1, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 (ABl. L 284 vom 31.10.2003, S. 1). Der Text dieser Verordnungen kann beim Bundesamt für Statistik, 2010 Neuchâtel bezogen oder im Internet unter www.eur-lex.europa.eu abgerufen werden.
3 ABl. L 133 vom 18.5.2002, S. 7, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1104/2006 (ABl. L 197 vom 19.7.2006, S. 3). Der Text dieser Verordnungen kann beim Bundesamt für Statistik, 2010 Neuchâtel bezogen oder im Internet unter www.eur-lex.europa.eu abgerufen werden.
4 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 27. Juni 2007, in Kraft seit 1. Aug. 2007 (AS 2007 3371).


Art. 10 Veröffentlichung der Ergebnisse

1 Die Ergebnisse der Erhebungen werden in einer Form veröffentlicht oder zugänglich gemacht, die jede Identifizierung der befragten Personen, Haushalte, Unternehmungen oder Betriebe ausschliesst.

2 Die Ausnahmen sind im Anhang aufgeführt.


Art. 11 Vernichtung der Daten

1 Die Erhebungsorgane vernichten die Personenbezeichnungen und die Erhebungspapiere, sobald sie für die Erfassung, Vervollständigung und Kontrolle der Daten sowie zur Erstellung von langen Zeitreihen nicht mehr benötigt werden.

2 Die Ausnahmen sind im Anhang aufgeführt.


Art. 12 Kostenteilung

1 Der Bund und gegebenenfalls mitinteressierte Stellen tragen die Kosten für die Vorbereitung und Durchführung der Erhebungen, die Auswertung und die Veröffentlichung der Ergebnisse. Die Kantone und Gemeinden tragen je die aus ihrer Mitwirkung entstehenden Kosten.

2 Die Kantone und Gemeinden tragen die Mehrkosten, die durch Zusatzerhebungen nach Artikel 4 entstehen. Davon abweichende Regelungen sind im Anhang aufgeführt.


Art. 131 Posttaxen für eidgenössische Zählungen

1 Das BFS übernimmt die Posttaxen für folgende Sendungen im Zusammenhang mit eidgenössischen Zählungen:

a.
Sendungen bis 20 kg im Verkehr zwischen Behörden und Amtsstellen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden;
b.
Sendungen bis 5 kg im Verkehr zwischen den Behörden und Amtsstellen der Gemeinden und den von ihnen ernannten Zählkommissionen und Zählern.

2 Die Kantone und Gemeinden können ihre Postauslagen für eidgenössische Zählungen dem BFS in Rechnung stellen.


1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 14. Juni 2002, in Kraft seit 1. Aug. 2002 (AS 2002 2067).


2. Abschnitt:6 Stichprobenregister

Art. 13a1 Stichprobenregister

1 Für die Durchführung von Stichprobenerhebungen führt das BFS ein Stichprobenregister.

2 Das Stichprobenregister enthält:

a.
die Daten nach Artikel 16 Absatz 1 RHG ohne Personenbezeichnungen und Adressen sowie die Daten aus dem Gebäude- und Wohnungsregister;
b.
die Daten des Adressverzeichnisses nach Artikel 16 Absatz 3 RHG;
c.
die Kundendaten der Festnetztelefonie in der Schweiz.

1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Aug. 2010, in Kraft seit 1. Okt. 2010 (AS 2010 3875).


Art. 13b1 Bearbeitungsreglement

Das BFS erlässt ein Reglement über die interne Bearbeitung von Daten des Stichprobenregisters.


1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Aug. 2010, in Kraft seit 1. Okt. 2010 (AS 2010 3875).


Art. 13c1 Weitergabe von Stichproben

1 Der Inhalt des Stichprobenregisters darf nicht gesamthaft Dritten weitergegeben werden.

2 Aus dem Stichprobenregister dürfen die für die Befragung notwendigen Daten von Personen oder Haushalten nur weitergegeben werden für:

a.
Erhebungen, die Teil des statistischen Mehrjahresprogramms des Bundes sind;
b.
Erhebungen, die der Bundesrat im Einzelfall anordnet;
c.
Forschungsvorhaben, die von Verwaltungseinheiten der zentralen Bundesverwaltung nach dem Anhang der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung vom 25. November 19982 sowie von eidgenössischen Forschungsstellen durchgeführt werden und die von nationaler Bedeutung nach Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe c BStatG sind;
d.
regelmässige Forschungsvorhaben, die vom Schweizerischen Nationalfonds finanziert und als Forschungsvorhaben von nationaler Bedeutung nach Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe c BStatG beurteilt werden;
e.
internationale Forschungsvorhaben, die vom Schweizerischen Nationalfonds mitfinanziert werden.

3 Telefonnummern von Personen, die nicht in einem öffentlichen Telefonverzeichnis eingetragen sind, dürfen nur den Verwaltungseinheiten der zentralen Bundesverwaltung weitergegeben werden für Erhebungen, die in enger Zusammenarbeit mit dem BFS durchgeführt werden und:

a.
Teil des statistischen Mehrjahresprogramms des Bundes sind; oder
b.
im Einzelfall vom Bundesrat angeordnet werden.

1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Aug. 2010, in Kraft seit 1. Okt. 2010 (AS 2010 3875).
2 SR 172.010.1


Art. 13d1 Kundendaten der Festnetztelefonie

Kundendaten der Festnetztelefonie in der Schweiz (Kundendaten) sind:

a.
Name und Vorname oder Firma;
b.
Adresse;
c.
Rufnummer;
d.
gegebenenfalls Korrespondenzsprache.

1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Aug. 2010, in Kraft seit 1. Okt. 2010 (AS 2010 3875).


Art. 13e1 Lieferung der Kundendaten

1 Die Grundversorgungskonzessionärin liefert dem BFS die Kundendaten des Dienstes zur Standortidentifikation bei Notrufen in unveränderter Form.

2 Das BFS kann mit den Anbieterinnen von öffentlichen Telefondiensten (Anbieterinnen) vereinbaren, dass sie ihm die Korrespondenzsprache direkt liefern.

3 Es prüft, ob die gelieferten Daten vollständig und aktuell sind.

4 Es meldet festgestellte Mängel der betreffenden Anbieterin. Diese liefert ihm direkt die korrekten Daten innert fünf Werktagen.


1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Aug. 2010, in Kraft seit 1. Okt. 2010 (AS 2010 3875).


Art. 13f1 Termine und Form der Lieferungen

1 Die Kundendaten sind dem BFS vierteljährlich innert fünf Werktagen nach dem letzten Samstag der Monate März, Juni, September und Dezember zu liefern.

2 Sie sind über ein elektronisches Netzwerk in verschlüsselter und gesicherter Form zu übermitteln.

3 Ändern die Datenformate der Lieferungen an die Grundversorgungskonzessionärin, so informieren die Anbieterinnen unverzüglich das BFS.


1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Aug. 2010, in Kraft seit 1. Okt. 2010 (AS 2010 3875).


Art. 13g1 Entschädigung für Datenlieferungen

1 Das BFS entschädigt die Grundversorgungskonzessionärin für die tatsächlichen Kosten der Datenlieferungen, höchstens jedoch mit 8000 Franken pro Jahr.

2 Es entschädigt eine Anbieterin für die tatsächlichen Kosten der Lieferungen der Korrespondenzsprache, höchstens jedoch mit 2000 Franken pro Jahr.


1 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 18. Aug. 2010, in Kraft seit 1. Okt. 2010 (AS 2010 3875).


3. Abschnitt: Schlussbestimmungen7

Art. 14 Aufhebung von anderen Erlassen

Es werden aufgehoben:

1.
Verordnung vom 25. Juni 19861 über die Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung;
2.
Verordnung vom 5. November 19802 über die eidgenössische Statistik des jährlichen Bevölkerungsstandes;
3.
Verordnung vom 27. November 19853 über Stichprobenerhebungen bei der Bevölkerung;
4.
Verordnung vom 12. März 19904 über die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung;
5.
Verordnung vom 18. April 19845 über die eidgenössische Betriebszählung 1985;
6.
Verordnung Nr. 3 vom 21. November 18936 zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (BRB betreffend die Betreibungs- und Konkursstatistik);
7.
die Artikel 5-12 und der Anhang der Verordnung vom 25. August 19827 über Konjunkturbeobachtung und Konjunkturerhebungen;
8.
Verordnung vom 28. Juni 19898 über die Verbrauchserhebung 1990;
9.
Verordnung vom 5. Oktober 19929 über die eidgenössische Viehzählung 1993;
10.
Verordnung vom 7. September 198810 über die eidgenössische Schweinezählung;
11.
Verordnung vom 11. März 199111 über die eidgenössische Obstbaumzählung;
12.
Verordnung vom 17. Oktober 193312 über die Durchführung einer schweizerischen Fremdenverkehrsstatistik;
13.
Verordnung vom 16. November 197813 über die Fremdenverkehrsstatistik in der Parahotellerie;
14.
Verordnung vom 17. Februar 198814 über die statistischen Erhebungen in der beruflichen Vorsorge;
15.
Verordnung vom 16. Oktober 199115 über die Schweizerische Gesundheitsbefragung;
16.
Verordnung vom 9. Juni 197516 über die Durchführung schulstatistischer Erhebungen;
17.
Verordnung vom 5. Oktober 199217 über die statistischen Erhebungen im Hochschul- und Forschungsbereich;
18.
Verordnung vom 25. Mai 198818 über die Strafvollzugsstatistik;
19.
Verordnung vom 16. Oktober 199019 betreffend den Katalog über die Anstalten zum Vollzug von Strafen, Massnahmen und Untersuchungshaft;
20.
Verfügung des Eidgenössischen Departements des Innern über die Durchführung einer Rückfälligkeitsanalyse20;
21.
Verordnung vom 26. Juni 199121 über die Erhebung der Holzverarbeitung 1991;
22.
Verordnung des EDI vom 1. März 198422 über die Statistiken der Unfallversicherung;
23.
Verordnung vom 19. Dezember 197923 über die Untersuchung der Auswirkungen des Gotthard-Strassentunnels auf den Güterverkehr.

1 [AS 1986 1362]
2 [AS 1980 1699]
3 [AS 1985 1866]
4 [AS 1990 470]
5 [AS 1984 502]
6 [BS 3 103]
7 [AS 1982 1595, 1993 2100, 1994 1344, 1998 1822, 2000 187]
8 [AS 1989 1493]
9 [AS 1992 1854]
10 [AS 1988 1510]
11 [AS 1991 631]
12 [BS 4 287; AS 1951 968 Bst. A Ziff. 1 Art. 1, 1974 1947]
13 [AS 1978 1828]
14 [AS 1988 498]
15 [AS 1991 2285]
16 [AS 1975 1032]
17 [AS 1992 1849]
18 [AS 1988 1108]
19 [AS 1990 1663]
20 In der AS nicht veröffentlicht.
21 [AS 1991 1472]
22 [AS 1984 496, 1989 2418, 1992 211]
23 [AS 1980 14]


Art. 15 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. August 1993 in Kraft.



Anhang1

(Art. 1 Abs. 1, Art. 2 und 3 Abs. 3)

Liste der statistischen Erhebungen

1. Statistik des jährlichen Bevölkerungsstandes (ESPOP)

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Ausgewählte Angaben aus Personenregistern über Bestand und Bewegungen (Geburten, Todesfälle, Zivilstandswechsel, Wanderungen, Erwerb des Schweizer Bürgerrechts, Umwandlung des Aufenthaltsstatus usw.) der ständigen schweizerischen und ausländischen Bevölkerung sowie der nichtständigen ausländischen Bevölkerung

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Bundesamt für Migration, Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Laufend

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantone, Gemeinden

Besondere Bestimmungen:

-

2. Statistik der Geburten

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Angaben in elektronischer Form via die zentrale Datenbank «Infostar» gemäss Dokument des BFS: Schweizerische Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Liste der Merkmale der Statistikmeldungen)

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Zivilstandsämter, Ärzte/Ärztinnen, Hebammen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Laufend

Mitwirkende bei der Durchführung:

Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen, kantonale Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen

Besondere Bestimmungen:

1.
Die Meldung der Ursachen einer Totgeburt erfolgt elektronisch oder auf dem Papierweg vom Arzt oder der Ärztin bzw. von der Hebamme direkt an das Bundesamt für Statistik.
2.
Rückfragen von Statistikstellen, Forschenden oder Forschungsstellen kann das Bundesamt auf deren Begehren an den zuständigen Arzt oder die zuständige Ärztin weiterleiten. Für medizinische Forschungen dürfen die Erhebungspapiere der Totgeborenen in Abweichung zu Artikel 11 auch nach Abschluss der Verarbeitung aufbewahrt werden.

3. Statistik des Gesundheitszustands der Lebendgeborenen

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Schwangerschaftsdauer, Anzahl vorausgegangener Schwangerschaften, Verlegung der Mutter oder des Kindes vor oder nach der Geburt, kongenitale Missbildungen, Ort der Geburt sowie Angaben, die eine Verbindung mit der Statistik der Geburten und der Medizinischen Statistik der Krankenhäuser ermöglichen.

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Ärzte/Ärztinnen und Hebammen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

laufend

Mitwirkende bei der Durchführung:

-

Besondere Bestimmungen:

Rückfragen von Statistik- oder Forschungsstellen kann das BFS an den zuständigen Arzt weiterleiten

4. Statistik der Anerkennungen, Anerkennungen vor Gericht und gerichtlichen Feststellungen der Vaterschaft

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Angaben in elektronischer Form via die zentrale Datenbank «Infostar» gemäss Dokument des BFS: Schweizerische Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Liste der Merkmale der Statistikmeldungen)

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Zivilstandsämter

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Laufend

Mitwirkende bei der Durchführung:

Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen, kantonale Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen

Besondere Bestimmungen:

-

5. Statistik der Adoptionen

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Angaben in elektronischer Form via die zentrale Datenbank «Infostar» gemäss Dokument des BFS: Schweizerische Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Liste der Merkmale der Statistikmeldungen)

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Laufend

Mitwirkende bei der Durchführung:

Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen, kantonale Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen

Besondere Bestimmungen:

-

6. Statistik der Heiraten

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Angaben in elektronischer Form via die zentrale Datenbank «Infostar» gemäss Dokument des BFS: Schweizerische Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Liste der Merkmale der Statistikmeldungen)

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Zivilstandsämter

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Laufend

Mitwirkende bei der Durchführung:

Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen, kantonale Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen

Besondere Bestimmungen:

-

7. Statistik der eingetragenen Partnerschaften

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Angaben in elektronischer Form via die zentrale Datenbank «Infostar» gemäss Dokument des BFS: Schweizerische Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Liste der Merkmale der Statistikmeldungen)

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Zivilstandsämter

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Laufend

Mitwirkende bei der Durchführung:

Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen kantonale Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen

Besondere Bestimmungen:

-

8. Statistik der gerichtlichen Eheauflösungen

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Angaben in elektronischer Form via die zentrale Datenbank «Infostar» gemäss Dokument des BFS: Schweizerische Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Liste der Merkmale der Statistikmeldungen)

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Zivilstandsämter

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Laufend

Mitwirkende bei der Durchführung:

Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen, Gerichte, kantonale Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen

Besondere Bestimmungen:

-

9. Statistik der gerichtlichen Auflösungen eingetragener Partnerschaften

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Angaben in elektronischer Form via die zentrale Datenbank «Infostar» gemäss Dokument des BFS: Schweizerische Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Liste der Merkmale der Statistikmeldungen)

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Zivilstandsämter

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Laufend

Mitwirkende bei der Durchführung:

Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen, kantonale Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen, Gerichte

Besondere Bestimmungen:

-

10. Statistik der Todesfälle und Todesursachen

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Angaben in elektronischer Form via die zentrale Datenbank «Infostar» gemäss Dokument des BFS: Schweizerische Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Liste der Merkmale der Statistikmeldungen)

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Zivilstandsämter, Ärzte/Ärztinnen, Politische Direktion des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Laufend

Mitwirkende bei der Durchführung:

Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen und andere Bundesstellen, kantonale Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen

Besondere Bestimmungen:

1.
Die Meldung der Todesursachen erfolgt elektronisch oder auf dem Papierweg vom Arzt oder der Ärztin direkt an das BFS.
2.
Stehen Todesfälle im Zusammenhang mit einer übertragbaren Krankheit, die gemäss Melde-Verordnung vom 13. Januar 1999 (SR 818.141.1) der Auskunfts- oder Meldepflicht unterstellt ist, so gibt das BFS in Abweichung zu Artikel 8 dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen Angaben weiter. Das BAG darf die Personendaten nicht weitergeben. Es vernichtet sie nach Abschluss der Abklärungen.
3.
Für die medizinische Forschung dürfen die Erhebungspapiere in Abweichung zu Artikel 11 auch nach Abschluss der Verarbeitung aufbewahrt werden.
4.
Rückfragen von Statistikstellen, Forschenden oder Forschungsstellen kann das Bundesamt auf deren Begehren an den zuständigen Arzt bzw. die zuständige Ärztin weiterleiten.

11. Statistik der Wanderungen der schweizerischen Wohnbevölkerung

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Weg- und zugewanderte Personen nach Herkunftsort oder -land, Zielort oder -land sowie demografischen und sozioökonomischen Merkmalen der Personen und ihrer Angehörigen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Gemeinden

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Laufend

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantone

Besondere Bestimmungen:

Das Bundesamt kann mit Kantonen, bei denen die Anforderungen für die Mitteilung von Einzelangaben noch nicht erfüllbar sind, während einer Übergangszeit Sonderregelungen treffen.

12. Statistik der soziodemografischen Biografien

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Zusammenführen der anonymisierten Personendaten der eidgenössischen Volkszählungen und der Zivilstandsereignisse gemäss den Erhebungen der natürlichen Bevölkerungsbewegung

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Sekundärauswertung

Befragte:

-

Auskunftspflicht:

-

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich bzw. alle 10 Jahre

Mitwirkende bei der Durchführung:

-

Besondere Bestimmungen:

-

13. Amtliches Gemeindeverzeichnis der Schweiz

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Name der politischen Gemeinde (mit Gemeinde-Nr.), Gliederung nach Kantonen und Bezirken. Neu entstandene politische Gemeinden, aufgehobene politische Gemeinden

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Eidgenössische Vermessungsdirektion

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Laufend

Mitwirkende bei der Durchführung:

-

Besondere Bestimmungen:

-

14. Staaten- und Gebietsschlüssel für Statistiken des Bundes

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Name der Staaten und Gebiete (mit BFS-Nr.), Gliederung nach Regionen und Kontinenten, unselbstständige Gebiete nach Kontinenten, alle Gebiete nach Kontinenten

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Laufend

Mitwirkende bei der Durchführung:

-

Besondere Bestimmungen:

-

15. Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE)

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Arbeitsmarktstatus, Indikatoren zur Erwerbssituation, Arbeitssuche, Weiterbildung, unbezahlte Arbeit, Migration und weitere soziodemografische und ökonomische Merkmale zur Bestimmung der Lebenslage der Zielperson und Haushaltsmitglieder

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Repräsentative Stichprobe bestehend aus natürlichen Personen, einschliesslich einer Zusatzstichprobe aus Personen ausländischer Nationalität, telefonische Befragung

Befragte:

Personen in Privathaushalten

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Vierteljährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Befragungsinstitute

Besondere Bestimmungen:

Die Personen werden in vier aufeinanderfolgenden Interviews befragt; die Wiederverwendung von Personenbezeichnungen und Antworten aus den vorausgehenden Interviews ist erlaubt.

16. Aufgehoben

17. Synthesestatistik soziale Sicherheit und Arbeitsmarkt (SESAM)

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Arbeitsmarktstatus, Indikatoren zur Erwerbssituation, Arbeitssuche, Weiterbildung, unbezahlte Arbeit, Migration und weitere soziodemografische und ökonomische Merkmale zur Bestimmung der Lebenslage der Zielperson und Haushaltsmitglieder, AHV/ IV-pflichtige Einkommen, AHV/ IV-Renten und andere Leistungen der Sozialversicherungen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Verknüpfung von Informationen aus folgenden Datenquellen: Schweizerische Arbeitskräfteerhebung, Register der Sozialversicherungen

Befragte:

Personen in Privathaushalten (Befragung), Zentrale Ausgleichstelle (ZAS), Staatssekretariat für Wirtschaft (Registererhebung)

Auskunftspflicht:

-

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Befragungsinstitute, ZAS, Staatssekretariat für Wirtschaft

Besondere Bestimmungen:

-

18. Beschäftigungsstatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Anzahl Beschäftigte nach Arbeitsort, Arbeitszeit, Vollzeitäquivalente (VZÄ), Geschlecht, Anzahl Grenzgänger/innen, Beschäftigungslage und Beschäftigungsaussichten, Anzahl offene Stellen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Repräsentative Stichprobe

Befragte:

Arbeitsstätten und Unternehmen des privaten und öffentlichen Sektors

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Vierteljährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Organisationen der Wirtschaft, Befragungsinstitute

Besondere Bestimmungen:

Bei einer finanziellen Beteiligung der Kantone wird die Stichprobe für die Ermittlung von kantonalen Ergebnissen aufgestockt.

19. Statistik der Gesamtarbeitsverträge (GAV)

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

GAV, Ergebnisse der Lohnverhandlungen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung und Stichprobenerhebung über die Lohnverhandlungen

Befragte:

Sozialpartner, Unternehmungen und öffentliche Verwaltungen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Alle zwei Jahre (Ergebnisse der Lohnverhandlungen jährlich)

Mitwirkende bei der Durchführung:

-

Besondere Bestimmungen:

Normalarbeitsverträge (NAV), Empfehlungen und weitere GAV-ähnliche Dokumente sowie Hausverträge bilden ebenfalls Bestandteil der Erhebung.

20. Statistik der Lohnentwicklung aufgrund von Unfallmeldungen

Erhebungsorgan:

Sammelstelle für die Statistik
der Unfallversicherung

Erhebungsgegenstand:

Löhne nach allen Komponenten, die in der Schadenmeldung UVG definiert sind (inklusive Löhne, die höher als der maximal versicherte Verdienst sind), Arbeitszeit (betriebsübliche Arbeitszeit, vertragliche Arbeitszeit und Beschäftigungsgrad des Versicherten), Informationen über die Arbeitnehmer (Geschlecht, Geburtsdatum, Zivilstand, Staatsangehörigkeit, Wohnort, Unfalldatum, Versicherungszweig) und ihren Arbeitsplatz (Arbeitsort, nötige Arbeitgeberinformationen zum Identifizieren der Wirtschaftszweige, ausgeübter Beruf, Anstellungsdatum, berufliche Stellung, Art des Arbeitsvertrages)

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Versicherer der Branche Unfallversicherung

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Vierteljährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

BFS (verantwortlich für die Erstellung der Statistik)

Besondere Bestimmungen:

-

21. Lohnstrukturerhebung

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Löhne, Arbeitszeit, personen- und arbeitsplatzbezogene Merkmale

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Repräsentative Stichprobe, Individualdaten mit AHV-Versichertennummer

Befragte:

Unternehmen, Betriebe, öffentliche Verwaltungen, Betriebe des öffentlichen Rechts und andere öffentlich-rechtliche Körperschaften

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Alle zwei Jahre

Mitwirkende bei der Durchführung:

-

Besondere Bestimmungen:

-

22. Aktualisierungserhebungen des Betriebs- und Unternehmensregisters (BUR)

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Anzahl Beschäftigte nach Arbeitsort, Beschäftigungsgrad, Vollzeitäquivalente (VZÄ), Geschlecht und Nationalität; Anzahl Lernende; Anzahl Grenzgänger/innen; Art der wirtschaftlichen Tätigkeit; Auslandverflechtung, Aussenhandel; Rechtsform, Betriebszeit; Verbindung mit anderen Unternehmen, Umsatz, Jahr der Tätigkeitsaufnahme, andere Merkmale zur Beschreibung der Struktur, des Status, der Art der Unternehmensgründung sowie weiterer demografischer Ereignisse im Zusammenhang mit den Unternehmen oder Arbeitsstätten

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Teilerhebung, auf Anfrage Individualdaten mit AHV-Versichertennummer

Befragte:

Unternehmen und Arbeitsstätten des privaten und öffentlichen Sektors aller Wirtschaftszweige

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Neu entstandene Unternehmen vierteljährlich, Unternehmen mit mehr als zehn Betrieben und über 100 Beschäftigten vierteljährlich, für andere Mehrbetriebsunternehmen und für die Aktualisierung der Art der wirtschaftlichen Aktivität jährlich, weitere Erhebungen bei Bedarf

Mitwirkende bei der Durchführung:

Bundesstellen, kantonale Amtsstellen, Gemeinden, Verbände

Besondere Bestimmungen:

In Abweichung von Artikel 8 der Verordnung vom 30. Juni 1993 über das Betriebs- und Unternehmensregister (SR 431.903) werden die notwendigen Angaben zur Nachführung des Betriebs- und Unternehmensregisters verwendet. In Abweichung von Artikel 9 der genannten Verordnung dürfen die den Unternehmen und Betrieben im BUR zugeteilte Identifikationsnummer (BUR-Nr.), die vom BFS zugeordneten Wirtschaftszweige (NOGA-Code) und der Hinweis, ob es sich um den Hauptsitz eines Unternehmens oder einen Nebenbetrieb handelt, bekannt gegeben werden, sofern die Unternehmen diese Weitergabe nicht ausdrücklich untersagen. Nach Gemeinden, Raumgliederungen, Wirtschaftsarten, Betriebsgrössenklassen und Rechtsformen unterteilte Daten zu Unternehmen, Arbeitsstätten, zum Total der Beschäftigten und zu den Vollzeitäquivalenten dürfen gemäss Artikel 10 Absatz 2 der genannten Verordnung veröffentlicht werden.

23. Statistik der Struktur und Demographie von Unternehmen (STATENT)

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Strukturmerkmale von Unternehmen und Arbeitsstätten (Beschäftigte, Art der wirtschaftlichen Aktivität, Standort, Auslandverflechtung, Rechtsform, Import/Export), demografische Merkmale der Unternehmen (Unternehmensgründungen, Bestand aktiver Unternehmen, Aufgabe der Wirtschaftstätigkeit, Indikatoren für das Wirtschaftswachstum)

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung und Indikatoren basierend auf:

-
Registern (Betriebs- und Unternehmensregister, Eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister);
-
administrativen Daten (AHV-Ausgleichskassen, Eidgenössische Zollverwaltung);
-
Unternehmenserhebungen (Aktualisierungserhebungen des BUR, landwirtschaftliche Strukturerhebung, Beschäftigungsstatistik).

Befragte:

Betriebs- und Unternehmensregister, Eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister, AHV-Ausgleichskassen, Eidgenössische Zollverwaltung

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

AHV-Ausgleichskassen, Zentrale Ausgleichstelle (ZAS), Bundesamt für Sozialversicherungen, regionale Statistikämter, Eidgenössische Zollverwaltung, Bundesamt für Landwirtschaft, Bundesamt für Umwelt, kantonale Ämter für Landwirtschaft

Besondere Bestimmungen:

Veröffentlicht werden können die Daten gemäss Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung vom 30. Juni 1993 über das Betriebs- und Unternehmensregister (SR 431.903) gegliedert nach Gemeinden, geografischen Regionen, Wirtschaftsbranchen, Grössenklassen und Rechtsformen, die die Unternehmen und Institutionen betreffen, sowie nach der Gesamtzahl der Beschäftigten und der Beschäftigung in Vollzeitäquivalenten.

24. Betreibungs- und Konkursstatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Anzahl Konkurseröffnungen und -erledigungen; Konkursverluste in Franken; Unterscheidung zwischen Konkursen von Unternehmen (mit Bezug zu einer wirtschaftlichen Tätigkeit, inklusive Selbstständige) und Konkursen von Einzelpersonen; Anzahl Zahlungsbefehle, Anzahl Pfändungsvollzüge und Verwertungen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Betreibungs- und Konkursämter

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantonale Betreibungs- und Konkursämter, Kantonsgerichte, Aufsichtsbehörden, Staatssekretariat für Wirtschaft (Daten dem Schweizerischen Handelsblatt entnommen)

Besondere Bestimmungen:

Die gerichtlichen Auflösungen gemäss Artikel 731b OR (SR 220) sind in der Anzahl der Konkurse nicht inbegriffen.

25. Statistik der Produzenten- und Importpreise

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Produzentenpreise von Waren und Dienstleistungen für den Binnenmarkt und für den Export; Importpreise

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Teilerhebung

Befragte:

Private und öffentliche Unternehmen und Betriebe, Organisationen der Wirtschaft, Verwaltungsstellen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Monatlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Organisationen der Wirtschaft

Besondere Bestimmungen:

-

26. Landesindex der Konsumentenpreise und harmonisierter Verbraucherpreisindex

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Konsumentenpreise und bezeichnende Merkmale von Waren und Dienstleistungen, die für die privaten Haushalte von Bedeutung sind

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Teilerhebung

Befragte:

Private und öffentliche Unternehmen und Betriebe, Verwaltungsstellen, Branchenorganisationen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Monatlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Private Auftragnehmer

Besondere Bestimmungen:

Liegen Verkaufsdaten in elektronischer Form vor, so sind die Befragten verpflichtet, diese in der benötigten Form und im benötigten Umfang zur Verfügung zu stellen.

27. Statistik der Mietpreise, laufende Erhebung

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Mietpreise und Strukturdaten von Wohnungen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Repräsentative Stichprobe

Befragte:

Hauseigentümer, Vermieter, Mieter

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Vierteljährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Befragungsinstitute

Besondere Bestimmungen:

Erhebung im Rahmen des Landesindexes

28. Statistik der Mietpreise, Strukturerhebung

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Mietpreise und Strukturdaten von Wohnungen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Repräsentative Stichprobe zur Ermittlung gesamtschweizerischer und regionaler Resultate

Befragte:

Hauseigentümer/innen, Vermieter/innen, Mieter/innen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Alle vier Jahre

Mitwirkende bei der Durchführung:

-

Besondere Bestimmungen:

-

29. Preiserhebungen für internationale Preis- und Kaufkraftvergleiche

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Die für die Verwender (private Haushalte, öffentlicher Sektor, Unternehmen) massgebenden Preise von Konsum- und Investitionsgütern

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Teilerhebung

Befragte:

Private und öffentliche Unternehmen und Betriebe, Organisationen der Wirtschaft, Verwaltungsstellen

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

-

Besondere Bestimmungen:

Die Erhebung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), der EU und den beteiligten Ländern

30. Schweizerischer Baupreisindex

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Produzentenpreise der wesentlichen Bauleistungen der wichtigsten Bauwerkstypen im Hoch- und Tiefbau, gesamtschweizerische und regionale Resultate

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Teilerhebung

Befragte:

Unternehmungen, Banken, Versicherungen, Architekten und Ingenieure

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Halbjährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Organisationen der Bauwirtschaft

Besondere Bestimmungen:

-

31. Produktions-, Auftrags-, Umsatz- und Lagerstatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Angaben über Produktion, Aufträge, Umsätze und Fertigwarenlager

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Repräsentative Stichprobe

Befragte:

Unternehmen, Organisationen der Wirtschaft

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Vierteljährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Organisationen der Wirtschaft

Besondere Bestimmungen:

-

32. Produktions- und Wertschöpfungsstatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Buchhaltungsdaten, Beschäftigte

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung ab 50 Beschäftigten und repräsentative Stichprobe für mittlere und kleine Unternehmen

Befragte:

Unternehmen

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

-

Besondere Bestimmungen:

-

33. Statistik der Detailhandelsumsätze, Strukturerhebung

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Wertmässige Umsätze in Detailhandel und verwandten Wirtschaftszweigen nach Produktegruppen, Verkaufsfläche, Zahl der Beschäftigten

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Repräsentative Stichprobe, Vollerhebung bei grösseren Unternehmen

Befragte:

Unternehmen und Betriebe des Detailhandels

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

In mehrjährigen Abständen

Mitwirkende bei der Durchführung:

Private Auftragnehmer

Besondere Bestimmungen:

-

34. Haushaltsbudgeterhebung

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Einkommen und Ausgaben von Privathaushalten, Mengenverbrauch von ausgewählten Gütern, Strukturdaten von Haushalten und Personen, Konsum- und Sparverhalten, Sonderthemen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Repräsentative Stichprobe von Privathaushalten, schriftliche und telefonische Befragung

Befragte:

Privathaushalte

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Befragungsinstitute

Besondere Bestimmungen:

-

35. Statistik der Einkommen und Lebensbedingungen (Statistics on Income and Living Conditions, SILC)

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Einkommen und Vermögen von Privathaushalten und ihren Mitgliedern, Indikatoren zu den Lebensbedingungen, zur Armut und zur sozialen Ausgrenzung, andere soziodemografische und sozioökonomische Merkmale zur Bewertung der Situation der Haushalte und ihrer Mitglieder, Sonderthemen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Repräsentative Stichprobe von Privathaushalten, telefonische Befragung, persönliche Befragung, schriftliche Ergänzungsbefragung, Datenerhebung aus Steuer- und Sozialversicherungsregistern

Befragte:

Personen in Privathaushalten (Befragung), kantonale und kommunale Steuerbehörden (Registererhebung) und ZAS (Registererhebung)

Auskunftspflicht:

Freiwillig für Personen in Privathaushalten (Befragung)

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Befragungsinstitute, kantonale und kommunale Steuerbehörden und ZAS

Besondere Bestimmungen:

Bei Personen und Haushalten, die während mehrerer Jahre an der Erhebung teilnehmen, dürfen Personenbezeichnungen und Antworten aus früheren Befragungen wiederverwendet werden.

36. Versicherungsprämienindex

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Prämien und Strukturdaten von Privat- und Sozialversicherungen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Teilerhebung

Befragte:

Versicherer, Branchenorganisationen, Verwaltungsstellen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Private Auftragnehmer

Besondere Bestimmungen:

-

37. Landwirtschaftliche Betriebszählung

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Betriebsfläche, Tierbestand, Beschäftigte und weitere Daten gemäss Erhebung zu den Betriebsstrukturdaten; Zusatzerhebung über die Ausbildung, ausserbetriebliche Tätigkeiten, Betriebsverhältnisse, innerbetriebliche Diversifikation, Mechanisierung, Ausrüstung.

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung, koordiniert mit der Erhebung zur Umsetzung agrarpolitischer Massnahmen, gestützt auf die Landwirtschaftliche Datenverordnung vom 7. Dezember 1998 (SR 919.117.71)

Befragte:

Landwirtschaftsbetriebe gemäss Normen des BFS

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Grunderhebung im Frühjahr, Zusatzerhebung im Herbst

Periodizität:

Bei den Betrieben mit Direktzahlungen jährlich, für die anderen Betriebe alle drei Jahre; ergänzende Erhebungen in den Jahren 2013 und 2016

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantone (obligatorisch), Bundesamt für Landwirtschaft

Besondere Bestimmungen:

Die Kantone liefern die administrativen Daten zur Statistik bis spätestens 30. September jedes Kalenderjahres.

38. Bilanz des Fleisch- und Geflügelmarktes

Erhebungsorgan:

Geschäftsstelle
des Schweizerischen
Bauernverbandes

Erhebungsgegenstand:

Synthesestatistik der Produktion und des Verbrauchs von Fleisch sowie des Fleischmarktes

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Direkterhebung der Schlachtungen auf der Basis einer Stichprobe von Unternehmen

Befragte:

Schlachtbetriebe, Kantonale Veterinärdienste

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Monatlich (Statistik der Schlachtungen) Jährlich (Bilanz des Fleischmarktes)

Mitwirkende bei der Durchführung:

Bundesamt für Landwirtschaft, Bundesamt für Veterinärwesen, kantonale Veterinärdienste

Besondere Bestimmungen:

-

39. Schweizerische Forststatistik (Vollerhebung, FSv)

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Waldflächen, Holznutzung, Pflanzungen und Anzahl Beschäftigte (wenn vorhanden) der Betriebe; ab einer Waldfläche von 50 ha zusätzlich Informationen zu Einnahmen, Ausgaben und Investitionen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung; bei den Betrieben mit Betriebsabrechnung werden die notwendigen Informationen elektronisch den Buchhaltungsgrundlagen entnommen.

Befragte:

Öffentliche Forstbetriebe, private Forstbetriebe ab einer Waldfläche von 50 ha und Forstdienste

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Dezember-April

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Bundesamt für Umwelt, Kantonsforstämter, Kreis- und Revierförster/innen, Forstbetriebsleiter/innen

Besondere Bestimmungen:

-

40. Eidgenössische Holzverarbeitungserhebung

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Rundholzeinschnitt nach Nadel- und Laubholz, Restholzverwertung

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung im Jahr 2013, Stichproben in den Jahren 2014-2017

Befragte:

Sägereibetriebe der Schweiz

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Januar-Februar

Periodizität:

Alle fünf Jahre eine Vollerhebung, dazwischen jährlich Stichprobenerhebungen

Mitwirkende bei der Durchführung:

Bundesamt für Umwelt

Besondere Bestimmungen:

-

41. Bau- und Wohnbaustatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Anzahl, Kosten und Merkmale der geplanten, der im Bau befindlichen sowie der getätigten Bauten; zusätzliche Merkmale für Bauten ausserhalb der Bauzonen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Bauherren, Architekten, Unternehmen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich

Ab Erhebungsjahr 2010 vierteljährlich in Übereinstimmung mit Art. 7 Abs. 1 der Verordnung vom 31. Mai 2000 über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister, (SR 431.841) in der Fassung der Änderung vom 21. November 2007 [AS 2007 6719 6733]; gültig ab 1. Januar 2010.

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantone, Gemeinden

Besondere Bestimmungen:

Die Kantone und Gemeinden sind verpflichtet, dem Bundesamt für Statistik im Rahmen der Bau- und Wohnbaustatistik auch die zur Nachführung des eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregisters notwendigen Angaben zu liefern, soweit diese dem BFS nicht aus anderen Quellen bekannt sind (Art. 7 Abs. 2 und 3 der Verordnung vom 31. Mai 2000 über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister; SR 431.841). Enthält auch Auskünfte gemäss Artikel 45 Absatz 2 der Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 2000 (SR 700.1).

42. Wohnbaustatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Anzahl und Merkmale der baubewilligten, sich im Bau befindlichen und fertig erstellten Wohnungen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Teilerhebung

Befragte:

Bauherren

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Vierteljährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantone, Gemeinden

Besondere Bestimmungen:

-

43. Zählung der leerstehenden Wohnungen

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Anzahl und Merkmale leerstehender Wohnungen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Eigentümer/innen, Liegenschaftsverwaltungen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantone, Gemeinden (obligatorisch)

Besondere Bestimmungen:

-

44. Beherbergungsstatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Ankünfte und Logiernächte der Gäste nach Herkunftsländern, Beherbergungskapazität und durchschnittliche Einnahmen pro Nacht

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung bei Besitzern und Leitern der Betriebe

Befragte:

Besitzer/innen und Leiter/innen von Hotels, Kurbetrieben, Jugendherbergen, Zelt- und Wohnwagenplätzen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Ab Januar 2005

Periodizität:

Monatlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantone, touristische Verbände

Besondere Bestimmungen:

-

45. Fremdenverkehrsbilanz

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Ermittlung der Einnahmen und Ausgaben der Schweiz im grenzüberschreitenden Fremdenverkehr

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Teilerhebungen

Befragte:

Tourismusunternehmen und -organisationen, Organisationen der Wirtschaft und Anbieter touristischer Güter und Dienstleistungen, Einzelpersonen

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Schweizerische Nationalbank

Besondere Bestimmungen:

-

46. Inverkehrsetzung neuer Fahrzeuge

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Neue Fahrzeuge nach verschiedenen Merkmalen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Eidgenössisches Fahrzeughalterregister des Bundesamts für Strassen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Monatlich und jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Bundesamt für Strassen

Besondere Bestimmungen:

-

47. Strassenfahrzeugbestand

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Am 30. September immatrikulierte Strassenfahrzeuge nach verschiedenen Merkmalen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Eidgenössisches Fahrzeughalterregister des Bundesamts für Strassen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Bundesamt für Strassen

Besondere Bestimmungen:

-

48. Gütertransporte auf der Strasse

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Inländische schwere Sachentransportfahrzeuge; Leistungen (Kilometer), Gewicht (Tonnen) und Art der transportierten Güter, Frachtart, Art des Verkehrs, Auf- und Abladeorte, Leerfahrten

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Erhebung auf dem Korrespondenzweg oder mittels Internet-Befragung, basierend auf dem Eidgenössischen Fahrzeughalterregister des Bundesamts für Strassen. Auswertung der LSVA-Daten und Fahrtenschreiber

Befragte:

Halter/innen von inländischen schweren Sachentransportfahrzeugen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Referenzperioden über das Jahr verteilt

Periodizität:

Laufend

Mitwirkende bei der Durchführung:

Eidgenössische Zollverwaltung, Bundesamt für Strassen

Besondere Bestimmungen:

-

49. Grenzüberquerender Güterverkehr Strasse

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Sachentransportfahrzeuge mit ausländischer Immatrikulation beim Grenzübertritt

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Stichprobenerhebung und Auswertung der LSVA-Daten

Befragte:

Führer/innen von ausländischen Sachentransportfahrzeugen

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

Referenztage über das Jahr verteilt

Periodizität:

Alle fünf Jahre

Mitwirkende bei der Durchführung:

Eidgenössische Zollverwaltung, Bundesamt für Strassen, Bundesamt für Raumplanung, Bundesamt für Verkehr, private Auftragnehmer

Besondere Bestimmungen:

-

50. Statistik der Strassenverkehrsunfälle

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Strassen

Erhebungsgegenstand:

Unfälle nach Kanton und Merkmalen der involvierten Objekte und Personen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Kantonale und kommunale Polizeistellen, Schadenzentrum des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Laufend

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantone, Gemeinden, Militärpolizei

Besondere Bestimmungen:

Gemäss Verordnung vom 14. April 2010 über das Strassenverkehrsunfall-Register (SURV; SR 741.57)

51. Strassenrechnung

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Ausgaben und Einnahmen des Bundes, der Kantone, der Gemeinden und der Strassenkörperschaften für den Bau, den Unterhalt und Betrieb des Strassenwesens

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Bund und Kantone: Vollerhebung; Gemeinden: Stichprobenerhebung

Befragte:

Bundesamt für Strassen, kantonale und kommunale Verwaltungen, Korporationen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

-

Besondere Bestimmungen:

Gemäss Bundesgesetz vom 22. März 1985 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVG; SR 725.116.2), Verordnung vom 7. November 2007 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVV; SR 725.116.21)

52. Einreise von Motorfahrzeugen in die Schweiz

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Grenzüberquerende Motorfahrzeuge nach Herkunft

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Zählung

Befragte:

-

Auskunftspflicht:

-

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Alle fünf Jahre

Mitwirkende bei der Durchführung:

Eidgenössische Zollverwaltung

Besondere Bestimmungen:

-

53. Statistik des öffentlichen Verkehrs

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Energieverbrauch, Infrastruktur, Arbeitskräfte, Finanzen, Beförderungsmittel, Fahrleistungen, Verkehrsaufkommen und Verkehrsleistungen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

1.
Inhaber von eidgenössischen Personenbeförderungskonzessionen und -bewilligungen, Eisenbahninfrastrukturkonzessionen und Netzzugangsbewilligungen für:

- die Personenbeförderung,

- den Gütertransport,

- den Bau und Betrieb von Eisenbahninfrastrukturen

2.
aufgrund eines Staatsvertrages oder im Grenzverkehr in der Schweiz operierende Eisenbahn-, Strassentransport- und Schifffahrtsunternehmen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Eisenbahnen: quartalsweise, jährlich, 5-jährlich, andere Verkehrsmittel: jährlich, 5-jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Bundesamt für Verkehr

Besondere Bestimmungen:

-

54. Eisenbahnrechnung

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Ausgaben und Einnahmen sowie Anlage- und Abschreibungsrechnungen der Bahnunternehmen, aufgeteilt nach den Sparten Verkehr und Infrastruktur

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Bahnunternehmen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Bundesamt für Verkehr

Besondere Bestimmungen:

-

55. Alpen- und grenzquerender Personenverkehr

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Personenverkehr auf Schiene und Strasse an den Alpen- und Grenzübergängen der Schweiz

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Stichprobenerhebung

Befragte:

Führer/innen von Personenwagen, Cars und Motorrädern, Zugreisende

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Alle fünf Jahre

Mitwirkende bei der Durchführung:

Bundesamt für Raumentwicklung, Bundesamt für Strassen, Bundesamt für Verkehr, Eidgenössische Zollverwaltung, im Fernverkehr tätige Eisenbahnunternehmen, private Auftragnehmer

Besondere Bestimmungen:

-

56. Pensionskassenstatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Rechtsform, Charakteristik, Reglement (Finanzierung und Rechtsansprüche) und Versicherte (Aktive und Leistungsbezüger) der Vorsorgeeinrichtungen sowie buchhaltungs- und geschlechtsspezifische versicherungstechnische Angaben

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Teilerhebung/Vollerhebung

Befragte:

Berufliche Vorsorgeeinrichtungen privaten und öffentlichen Rechts sowie Einrichtungen, die im Rahmen der gesamten beruflichen Vorsorge lediglich einzelne Teilaufgaben übernehmen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich / alle fünf Jahre

Mitwirkende bei der Durchführung:

Bundesamt für Sozialversicherungen

Besondere Bestimmungen:

-

57. Neurentenstatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Meldungen über Renten- und Kapitalbezüge der 2. und 3. Säule sowie Meldungen über Rentenbezüge der 1. Säule

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) und ZAS

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Laufend

Mitwirkende bei der Durchführung:

ESTV, ZAS

Besondere Bestimmungen:

-

58. Statistik der sozial-medizinischen Institutionen

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Betriebe nach Rechtsformen, verfügbare Plätze; Anzahl und Struktur der Angestellten und der Klient/innen als Gesamtheit; Angaben zu den einzelnen Angestellten und Klient/innen

Für die Betriebe, die Leistungen nach dem Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) in Rechnung stellen: Kostenträgerrechnung, Erträge (KVG und nicht KVG), Betriebsergebnis, Defizitdeckung und Anlagebuchhaltung

Für die Betriebe, die keine KVG-Leistungen in Rechnung stellen: Finanzbuchhaltung (Aufwand und Ertrag), Betriebsergebnis, Defizitdeckung und Anlagebuchhaltung

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Alters- und Pflegeheime, Institutionen zur stationären Betreuung von Behinderten und Suchtkranken, Betriebe zur Behandlung von Personen mit psychosozialen Problemen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantone

Besondere Bestimmungen:

Die Kantone sorgen für die Durchführung der Erhebung in ihrem Gebiet. Sie melden dem BFS Neugründungen und Aufhebungen von Betrieben.

Für die Betriebe, die KVG-Leistungen in Rechnung stellen, werden nebst statistischen Angaben auch administrative Daten erhoben. Die nach Artikel 22a Absatz 1 KVG (SR 832.10) erhobenen Daten werden durch das BAG nach Leistungserbringer veröffentlicht (Art. 31 der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung; KVV, SR 832.102). Sie werden gemäss den Vorgaben des Gesetzes den Adressaten nach Artikel 22a Absatz 3 KVG zur Verfügung gestellt.

59. Krankenhausstatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Rechtsform, Art der Tätigkeit, Standorte, Leistungsangebot und Leistungsfinanzierung, Ausbildungsmöglichkeiten, Betten, Pflegetage und Austritte; Anzahl und Struktur der Angestellten als Gesamtheit, Angaben zu den einzelnen Angestellten, zu Struktur und Honoraren des externen Personals für medizinische Leistungen, zur Infrastruktur und zur Ausrüstung; Finanzbuchhaltung (Aufwand und Ertrag), Lohnbuchhaltung, Betriebsergebnis, Defizitdeckung und Anlagebuchhaltung, Kostenträgerrechnung und Erlösträgerrechnung

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Krankenhäuser, Geburtshäuser

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantone

Besondere Bestimmungen:

Die Kantone sorgen für die Durchführung der Erhebung in ihrem Gebiet. Sie melden dem BFS Neugründungen und Aufhebungen von Betrieben.

Für die Betriebe, die KVG-Leistungen in Rechnung stellen, werden nebst statistischen Angaben auch administrative Daten erhoben. Die nach Artikel 22a Absatz 1 KVG (SR 832.10) erhobenen Daten werden durch das BAG nach Leistungserbringer veröffentlicht (Art. 31 KVV, SR 832.102). Sie werden gemäss den Vorgaben des Gesetzes den Adressaten nach Artikel 22a Absatz 3 KVG zur Verfügung gestellt.

60. Statistik der Hilfe und Pflege zuhause (SPITEX)

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Rechtsform, Angebot und Tätigkeitsgebiet; Anzahl und Struktur der Beschäftigten und der Klient/innen; Betriebsbuchhaltung

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Organisationen, Betriebe und selbstständigerwerbende Pflegefachfrauen und -männer, die Hilfe und Pflege zuhause anbieten (SPITEX)

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantone

Besondere Bestimmungen:

Die Kantone sorgen für die Durchführung der Erhebung in ihrem Gebiet. Sie melden dem BFS Mutationen von Organisationen und Betrieben sowie der Leistungserbringer. Für die Leistungserbringer, die KVG-Leistungen in Rechnung stellen, müssen nebst statistischen Angaben auch administrative Daten erhoben werden. Die nach Artikel 22a Absatz 1 KVG (SR 832.10) erhobenen Daten werden durch das BAG nach Leistungserbringer veröffentlicht (Art. 31 KVV, SR 832.102). Sie werden gemäss den Vorgaben des Gesetzes den Adressaten nach Artikel 22a Absatz 3 KVG zur Verfügung gestellt.

61. Statistiken der ambulanten Gesundheitsversorgung

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Soziodemografische Merkmale der Patienten, Diagnosen, Art und Umfang der erbrachten Leistungen (Leistungspositionen) nach Leistungserbringern und anordnenden Stellen, Kosten, Selbstbehalte, Franchisen, Angaben über Versicherungstyp, Personalausstattung der Leistungserbringer: Anzahl, Qualifikationen, soziodemografische Merkmale

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Kranken- und Unfallversicherer, Leistungserbringer

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

BAG

Besondere Bestimmungen:

Das Bundesamt für Gesundheit verwendet die Daten der ambulanten Leistungserbringer, die KVG-Leistungen in Rechnung stellen, für die Überwachung des Kostendeckungsgrades, der Wirtschaftlichkeit und der Qualität der Leistungen (Art. 22a Abs. 1 des BG vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung, KVG; SR 832.10).

62. Medizinische Statistik der Krankenhäuser

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Soziodemografische Merkmale, Angaben über die Aufenthalte, Diagnose- und Operationscodes stationär behandelter Personen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Krankenhäuser, Geburtshäuser

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantone

Besondere Bestimmungen:

Die Kantone sorgen für die Durchführung der Erhebung in ihrem Gebiet. Sie melden dem BFS Neugründungen und Aufhebungen von Betrieben. Die Diagnosen und verwandte Gesundheitsprobleme sind mit dem Code der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD), 10. Revision, die operativen Eingriffe nach dem Code der CHOP, der adaptierten schweizerischen Ausgabe der amerikanischen Operationsklassifikation, ICD-9-CM-Vol. 3, zu schlüsseln.

Die Kodierung wird gemäss dem vom BFS veröffentlichten Kodierungshandbuch vorgenommen.

Für die Betriebe, die KVG-Leistungen in Rechnung stellen, werden nebst statistischen Angaben auch ad- ministrative Daten erhoben. Die nach Artikel 22a Absatz 1 KVG (SR 832.10) erhobenen Daten werden durch das BAG nach Leistungserbringer veröffentlicht (Art. 31 KVV, SR 832.102). Sie werden gemäss den Vorgaben des Gesetzes den Adressaten nach Artikel 22a Absatz 3 KVG zur Verfügung gestellt.

63. Thematische Erhebung zum Bereich Gesundheit: Schweizerische Gesundheitsbefragung (SGB)

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Soziodemografische und ökonomische Merkmale, Gesundheitszustand, Lebensgewohnheiten und Gesundheitsverhalten, Prävention, Behinderungen und gesundheitliche Belastungen, Angebot und Inanspruchnahme von Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens, Versicherungsverhältnisse und soziale Sicherheit

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Repräsentative Stichprobe von ca. 10 000 Personen; telefonische computergestützte Befragung, kann ergänzt werden durch computergestützte persönliche Befragung und schriftliche Befragung

Aufstockungsmöglichkeit:

Kantonal möglich

Befragte:

Personen ab 15 Jahren; Gemeinden, Kantone und Bundesstellen

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

Januar bis Dezember

Periodizität:

Seit 1992 alle fünf Jahre

Mitwirkende bei der Durchführung:

Befragungsinstitute

Besondere Bestimmungen:

-

64. Statistik der diagnosebezogenen Fallkosten

Erhebungsorgan

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Soziodemografische Merkmale, Angaben über Aufenthalte, Diagnose- und Operationscodes, stationär behandelte Personen, Kostenart und Betrag nach Kostenträgerrechnung Betrag von stationär behandelten Personen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Indirekte Teilerhebung der Krankenhäuser und Verknüpfung mit Daten der Medizinischen Statistik der Krankenhäuser

Die Kosten- und Leistungsdaten der Krankenhäuser werden von der Organisation der Tarifpartner und Kantone für die Vergütung der stationären Behandlung (Case-Mix-Office) auf elektronischem Weg übermittelt

Befragte:

Organisation der Tarifpartner und Kantone (Case-Mix-Office)

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

-

Besondere Bestimmungen:

65. Statistik des Schwangerschaftsabbruchs

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Durchgeführte straflose Schwangerschaftsabbrüche mit den Merkmalen Wohnkanton (zivilrechtlicher Wohnsitz) und Alter der Frau, Dauer der Schwangerschaft bis zum Abbruch, Datum und Methode des Abbruchs, weitere Merkmale nach kantonalen Vorgaben

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung. Für die Meldung kann ein elektronisches Formular oder ein Papierfragebogen verwendet werden.

Befragte:

Ärztinnen und Ärzte der eingriffsberechtigten Praxen und Spitäler

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Erhebung:

Laufend

Periodizität der Berichterstattung:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantonsärztliche Dienste

Besondere Bestimmungen:

Artikel 119 des Strafgesetzbuches (SR 311.0)

66. Statistik der medizinisch unterstützten Fortpflanzung

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Angaben über die Behandlungen und deren Ergebnisse nach Artikel 11 Absatz 2 des Fortpflanzungsmedizingesetzes vom 18. Dezember 1998, FMedG (SR 810.11) und soziodemografische Merkmale der Behandelten

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung auf der Grundlage des klinischen Patientendossiers

Befragte:

Zentren für Fortpflanzungsmedizin, Bewilligungsinhaber gemäss Artikel 8 FMedG

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Erhebung:

-

Periodizität der Berichterstattung:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Schweizerische Gesellschaft für Reproduktionsmedizin (SGRM), Kantonsärztliche Dienste (Bewilligungsbehörde)

Besondere Bestimmungen:

-

67. Statistik der Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Empfänger kantonaler und kommunaler bedarfsabhängiger Leistungen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Stichprobe der Gemeinden Vollerhebung in den Gemeinden auf Jahresbasis

Befragte:

Zuständige Dienststellen in den Kantonen und Gemeinden, betroffene Personen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantone, Gemeinden, Zentrale Ausgleichsstelle der AHV/IV, Bundesamt für Sozialversicherungen, Staatssekretariat für Wirtschaft, Bundesamt für Migration

Besondere Bestimmungen:

-

68. Sozialhilfestatistik im Flüchtlings- und Asylbereich

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Personen des Flüchtlings- und Asylbereichs, die Sozialhilfe beziehen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung und Stichprobe

Befragte:

Von den Kantonen mit der Ausrichtung der Sozialhilfe beauftragte Organe

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Ein- bis zweimal jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Bundesamt für Migration, Kantone, Gemeinden, Hilfswerke und weitere dossierführende Stellen

Besondere Bestimmungen:

-

69. Personen in Ausbildung

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Schüler/innen, Studierende, Klassen, Lehrverträge (nur Berufe nach dem Berufsbildungsgesetz vom 13. Dez. 2002, SR 412.10), schulische, soziodemografische Merkmale

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung, Individualdaten mit AHV-Versichertennummer

Befragte:

Kantone, Bildungsinstitutionen, Verbände

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantone, Gemeinden, Bildungsinstitutionen, Verbände

Besondere Bestimmungen:

Die Kantone sorgen für die Durchführung der Erhebung in ihrem Gebiet.

70. Bildungsabschlüsse

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Abschlüsse auf der Sekundarstufe II (gymnasiale Maturitäten, Berufsmaturitäten, Fachmaturitäten, Abschlüsse der beruflichen Grundbildung, Abschlüsse an Handels- und Fachmittelschulen) sowie Abschlüsse der höheren Berufsbildung (Abschlüsse an höheren Fachschulen, höhere Fach- und Berufsprüfungen), soziodemografische Merkmale der Diplomierten

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung, Individualdaten mit AHV-Versichertennummer

Befragte:

Kantone, Bildungsinstitutionen, Verbände, Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)2 für die Schweizerische Maturitätskommission (SMK), Eidgenössische Berufsmaturitätskommission (EBMK)

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantone, Bildungsinstitutionen, Verbände, SBFI

Besondere Bestimmungen:

-

71. Schulpersonal

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Lehrkräfte, einschliesslich Schulleitung (demografische Merkmale, Status, Ausbildung), und ihre Unterrichtsleistung (ohne Hochschulen)

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung, Individualdaten mit AHV-Versichertennummer

Befragte:

Kantone, Bildungsinstitutionen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantone, Bildungsinstitutionen

Besondere Bestimmungen:

Die Kantone sorgen für die Durchführung der Erhebung in ihrem Gebiet.

72. Schweizerische Studierendendatei SHIS (Schweizerisches Hochschulinformationssystem)

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Studienverlauf und -richtung sowie Prüfungen (ca. 20 Variablen) aller an schweizerischen Hochschulen immatrikulierten Personen und Prüfungen im Anschluss an Hochschulstudien vor einer extrauniversitären Instanz

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung, Individualdaten mit AHV-Versichertennummer

Befragte:

Schweizerische Hochschulen, universitäre und extrauniversitäre Prüfungsorgane, BAG, Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Semesterweise für die Studierenden, laufend für die Prüfungen

Mitwirkende bei der Durchführung:

Konferenz der schweizerischen Hochschulsekretäre, Erziehungsdirektorenkonferenz, SBFI

Besondere Bestimmungen:

Mit Zustimmung der Betroffenen können gewisse Informationen zu bestimmten administrativen Zwecken verwendet werden. Gestützt auf Artikel 10 Absatz 3ter BStatG können die Kantone und die Hochschulen der schweizerischen Studierendendatei für jede immatrikulierte Person und das betreffende Semester folgende Informationen entnehmen: Matrikelnummer; AHV-Versichertennummer; Hochschule; Studiensemester; Studienkategorie, Studienstufe und Studiengang; Datum und Stufe der letzten bestandenen Prüfung sowie Studiengang, in dem sie abgelegt wurde; Angabe, ob es sich um den ersten oder den zweiten Bildungsweg handelt; Gesamtanzahl in der Schweiz im gewählten Studiengang absolvierter Semester; Wohnort zum Zeitpunkt des Erwerbs des Studienberechtigungsausweises; Art, Ausstellungsort und Jahr des Erwerbs des Studienberechtigungsausweises; Geburtsjahr und Geschlecht der studierenden Person.

73. Erhebung bei den Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Studium, Erwerbssuche nach Studienabschluss, weiterer Erwerbsverlauf unter besonderer Berücksichtigung der Erwerbssituation ein Jahr und fünf Jahre nach Abschluss, Weiterbildung und berufsbiografischer Werdegang

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung, Panel, Verknüpfung mit Informationen aus dem schweizerischen Register der Studierenden SHIS, Individualdaten inkl. AHV-Versichertennummer

Befragte:

Absolventinnen und Absolventen der schweizerischen Hochschulen

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

Erstbefragung: im Jahr nach dem Studienabschluss

Zweitbefragung: fünf Jahre nach dem Studienabschluss

Periodizität:

Alle zwei Jahre

Mitwirkende bei der Durchführung:

Universitäten, Eidgenössische Technische Hochschulen, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen, Befragungsinstitute

Besondere Bestimmungen:

-

74. Soziale und wirtschaftliche Lage der Studierenden

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Studium, Angaben zum Werdegang, Erwerbstätigkeit, finanzielle Situation, Wohnsituation, Mobilität, soziodemografische Merkmale

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Repräsentative Stichprobe von Studierenden, Verknüpfung mit Informationen aus dem schweizerischen Register der Studierenden SHIS, Individualdaten mit AHV-Versichertennummer

Befragte:

Studierende der Hochschulen

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Alle vier Jahre

Mitwirkende bei der Durchführung:

Hochschulen, Befragungsinstitute

Besondere Bestimmungen:

-

75. Stipendien und Darlehen

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Stipendien und Darlehen (Betrag und Art des Beitrages), Bezügerinnen und Bezüger der Stipendien und Darlehen (soziodemografische Merkmale sowie Merkmale der Ausbildung, die zum Bezug von Stipendien oder Darlehen berechtigt)

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung, Individualdaten inkl. AHV-Versichertennummer

Befragte:

Kantonale Stipendiendienststellen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantone, Interkantonale Stipendienkonferenz (IKSK ), SBFI

Besondere Bestimmungen:

Die Kantone sorgen für die Durchführung der Erhebung in ihrem Gebiet.

76. Schweizerische Hochschulpersonaldatei

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Hochschulpersonal (demografische Merkmale, Status, Ausbildung) und seine Leistungen (Lehre, Forschung etc.)

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung, Individualdaten inkl. AHV-Versichertennummer

Befragte:

Schweizerische Hochschulen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Konferenz der schweizerischen Hochschulsekretäre, Erziehungsdirektorenkonferenz, SBFI, Schweizerische Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der pädagogischen Hochschulen

Besondere Bestimmungen:

-

77. Statistik der Hochschulfinanzen

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Aufwand und Finanzierung des Aufwands sowie Kostenrechnung der schweizerischen Hochschulen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Schweizerische Hochschulen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Konferenz der schweizerischen Hochschulsekretäre, Erziehungsdirektorenkonferenz, SBFI

Besondere Bestimmungen:

-

78. Forschung und Entwicklung in der Bundesverwaltung

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Für Forschung und Entwicklung eingesetzte finanzielle und personelle Mittel in der Bundesverwaltung

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung (via ARAMIS)

Befragte:

Bundesämter

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

-

Besondere Bestimmungen:

-

79. Forschung und Entwicklung in den Privatunternehmen

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Von den Privatunternehmen für Forschung und Entwicklung eingesetzte finanzielle und personelle Mittel

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Teilerhebung

Befragte:

Privatunternehmen

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Alle zwei Jahre

Mitwirkende bei der Durchführung:

Economiesuisse, Verband der Schweizer Unternehmen

Besondere Bestimmungen:

-

80. Indikatoren zur Informations- und Mediengesellschaft

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Angebot, Nutzung und ökonomische Bedeutung der Massenmedien sowie der Informations- und Kommunikationstechnologien

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Zusammenstellung von Indikatoren aus verschieden Datenquellen.

Befragte:

-

Auskunftspflicht:

-

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), Institutionen, welche Statistiken im Bereich Medien und Informations- und Kommunikationstechnologien erstellen

Besondere Bestimmungen:

-

81. Statistik des Kulturverhaltens

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Statistische Erhebung zum Kulturverhalten (einschliesslich Amateur-Aktivitäten) der Wohnbevölkerung und zu Motivationsgründen für die kulturellen Tätigkeiten

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Stichprobenerhebung bei Haushalten, telefonische Befragung auf der Basis eines Fragebogens

Befragte:

Zufallsstichprobe aus der ständigen Wohnbevölkerung ab 15 Jahren (Personen in Privathaushalten)

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Alle 5 Jahre

Mitwirkende bei der Durchführung:

Bundesamt für Kultur

Besondere Bestimmungen

-

82. Schweizerische Bibliothekenstatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Informationen über die Struktur, die Funktionsweise und die Entwicklung der Bibliotheken

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung sowie Stichprobenerhebung, Internet-Befragung

Befragte:

Bibliotheken

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

Anfang März bis Mitte April

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Nationaler Fachverband im Bereich Bibliotheks- und Informationswesen (BIS - Bibliothek Information Schweiz)

Besondere Bestimmungen:

-

83. Film- und Kinostatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Produktion, Verleih, Vorführung und Konsum von Filmen, Ausstattung der Kinobetriebe, Vielfalt des Filmangebots und Förderung von Schweizer Filmen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

ProCinema (Dachverband für Kino und Filmverleih), Filmfachverbände

Auskunftspflicht:

Obligatorisch (Filmgesetz vom 14. Dez. 2001, SR 443.1)

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Monatliche Erhebungen, jährliche Publikationen

Mitwirkende bei der Durchführung:

Bundesamt für Kultur, Pro Cinema

Besondere Bestimmungen:

-

84. Nationalratswahlen

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Wahlergebnisse der Gemeinden nach Listen und Kandidierenden inkl. Panaschierstatistik

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Kantone, Gemeinden

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Wahljahre

Periodizität:

Alle vier Jahre

Mitwirkende bei der Durchführung:

Bundeskanzlei

Besondere Bestimmungen:

-

85. Kantonale Wahlen

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Wahlergebnisse der Gemeinden nach Listen und Kandidierenden

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Kantone, Gemeinden

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

sechs- bis achtmal pro Jahr (Wahljahre der Kantone)

Periodizität:

Alle 4-5 Jahre pro Kanton

Mitwirkende bei der Durchführung:

-

Besondere Bestimmungen:

-

86. Eidgenössische Volksabstimmungen

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Abstimmungsergebnisse der Gemeinden

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Kantone, Gemeinden

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Gemäss Bundesratsbeschluss

Periodizität:

Viermal pro Jahr

Mitwirkende bei der Durchführung:

Bundeskanzlei

Besondere Bestimmungen:

-

87. Polizeiliche Kriminalstatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Widerhandlungen gegen Strafbestimmungen des Bundesrechts und des kantonalen Rechts sowie Tatmerkmale; nicht strafbare, polizeilich relevante Ereignisse mit Zusatzinformation; Beschuldigte und Opfer mit soziodemografischen Merkmalen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Polizeistellen der Kantone und des Bundes

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Laufend

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

BFS, Polizeistellen der Kantone und des Bundes

Besondere Bestimmungen:

-

88. Strafurteilsstatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Rechtskräftig verurteilte und im Strafregister eingetragene Personen über 18 Jahren, Identifikationscode, soziodemografische Merkmale, Straftaten und Sanktionen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Einzelrichter und Strafgerichte

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Laufend

Mitwirkende bei der Durchführung:

Bundesamt für Justiz

Besondere Bestimmungen:

-

89. Jugendstrafurteilsstatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Rechtskräftige Verurteilungen von Jugendlichen; Identifikationscode, soziodemografische Merkmale, Straftaten und Sanktionen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Richter und kantonale Jugendgerichtsbehörden und weitere zuständige kantonale Behörden

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Laufend

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantonale Institutionen der Jugendstrafrechtspflege

Besondere Bestimmungen:

-

90. Erhebung über den Freiheitsentzug und die Untersuchungshaft

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Bestand der Personen in Freiheitsentzug und Untersuchungshaft

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Teilerhebung

Befragte:

Straf- und Massnahmenanstalten, Regional- und Bezirksgefängnisse, Untersuchungsgefängnisse

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Institutionen zur Durchführung der Untersuchungshaft und des Freiheitsentzugs

Besondere Bestimmungen:

-

91. Strafvollzugsstatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Alle in eine Institution des Straf- und Massnahmenvollzugs eingewiesenen Personen ab 18 Jahren; Identifikationscode, soziodemografische Merkmale, Ein- und Austrittsdatum

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Straf- und Massnahmenanstalten, Regional- und Bezirksgefängnisse

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Laufend

Mitwirkende bei der Durchführung:

Institutionen des Straf- und Massnahmenvollzugs

Besondere Bestimmungen:

-

92. Anstaltenkatalog (Strafvollzug)

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Anlage und Kapazität, Aufgaben und Konzepte, Personal sowie Angebot in den Bereichen Arbeit, Freizeit, Betreuung und Behandlung

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Kantone, Regional-, Amts-, Bezirks-, Untersuchungsgefängnisse

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Laufend

Periodizität:

Laufend

Mitwirkende bei der Durchführung:

Institutionen des Freiheitsentzugs

Besondere Bestimmungen:

-

93. Statistik der gemeinnützigen Arbeit

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Alle Personen, die gemeinnützige Arbeit nach Artikel 37 des Strafgesetzbuches (SR 311.0) leisten müssen; Identifikationscode, soziodemographische Merkmale, Straftaten und Strafdauer, Angaben über Anfang, Ende, Abbruch und Art des Einsatzes und die Beschäftigungssektoren

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Kantonale Stellen für gemeinnützige Arbeit bzw. kantonale Vollzugsbehörden

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Laufend

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Bundesamt für Justiz, kantonale Vollzugsbehörden

Besondere Bestimmungen:

-

94. Statistik des elektronisch überwachten Strafvollzugs (EM)

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Alle zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilten Personen, die diese Strafe oder einen Teil davon ersatzweise im elektronisch überwachten Strafvollzug verbüssen; Identifikationscode, soziodemografische Merkmale, Straftaten und Strafdauer, Angaben über Beginn, Ende bzw. Abbruch des elektronisch überwachten Strafvollzugs

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Kantonale Bewährungshilfestellen bzw. Schutzaufsichtsämter

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Laufend

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantonale Vollzugsbehörden, Bundesamt für Justiz

Besondere Bestimmungen:

Bewilligung des Bundesrates an die Kantone zur Durchführung des elektronisch überwachten Strafvollzugs

95. Opferhilfestatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Alle Kontakte mit einer Opferhilfeberatungsstelle pro Jahr; alle Personen, die bei einer Behörde um eine Entschädigungs- oder Genugtuungsleistung ersucht haben; soziodemografische Merkmale von Opfer und Täter, Täter-Opfer-Beziehung, Straftatenarten, Art der Hilfe

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Opferhilfeberatungsstellen, kantonale Behörden bzw. Entschädigungs- und Genugtuungsbehörden

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Ende des Jahres

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

-

Besondere Bestimmungen:

-

96. Bewährungshilfestatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Klientenbestände und -bewegungen; personelle und finanzielle Ressourcen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung von auf kantonaler Ebene aggregierten Daten

Befragte:

Kantonale Bewährungshilfestellen bzw. Schutzaufsichtsämter

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Februar

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Schweizerische Vereinigung der Bewährungshilfe

Besondere Bestimmungen:

-

97. Aufgehoben

98. Strukturerhebung

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Merkmale nach Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe a des Volkszählungsgesetzes vom 22. Juni 2007 (SR 431.112) und des Erhebungsprogramms nach Artikel 9 der Volkszählungsverordnung vom 19. Dezember 2008 (SR 431.112.1)

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Repräsentative Stichprobe von 200 000 Personen; schriftliche Befragung in Papier- und elektronischer Form

Registererhebungen bei Bund, Kantonen und Gemeinden

Aufstockungsmöglichkeit:

Nach den Artikeln 21 und 30 der Volkszählungsverordnung

Befragte:

Personen ab 15 Jahren in Privathaushalten sowie Register bei Bund, Kantonen und Gemeinden

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Dezember bis März

Periodizität:

Jährlich mit Stichtag 31. Dezember

Mitwirkende bei der Durchführung:

Registerführende Stellen bei Bund, Kantonen und Gemeinden

Besondere Bestimmungen:

-

99. Statistik der Personen und der Haushalte (STATPOP)

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Merkmale nach Artikel 6 des Registerharmonisierungsgesetzes vom 23. Juni 2006 (RHG; SR 431.02) und des Erhebungsprogramms nach Artikel 9 der Volkszählungsverordnung vom 19. Dezember 2008 (SR 431.112.1) sowie ausgewählte Angaben aus Personenregistern über Bestand und Bewegungen (Geburten, Todesfälle, Zivilstandswechsel, Wanderungsbewegungen, Erwerb des Schweizer Bürgerrechts, Wechsel des Aufenthaltsstatus usw.) der ständigen schweizerischen und ausländischen Wohnbevölkerung, der nichtständigen ausländischen Wohnbevölkerung und der Wohnbevölkerung am Nebenwohnsitz, Gebäudekoordinaten

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung, Registererhebung

Aufstockungsmöglichkeit:

-

Befragte:

Register bei Bund, Kantonen und Gemeinden; Kollektivhaushalte

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Quartalsweise

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Registerführende Stellen bei Bund, Kantonen und Gemeinden

Besondere Bestimmungen:

-

100. Basiserhebung der Gebäude und Wohnungen

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Merkmale nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a und b des Volkszählungsgesetzes vom 22. Juni 2007 (SR 431.112) und des Erhebungsprogramms nach Artikel 9 der Volkszählungsverordnung vom 19. Dezember 2008 (SR 431.112.1), Gebäudekoordinaten

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung; Registererhebung

Aufstockungsmöglichkeit:

-

Befragte:

Eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) sowie die Personenregister bei Bund, Kantonen und Gemeinden

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Quartalsweise

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantonale und kommunale Bauämter (im Rahmen der Nachführung des GWR) und registerführende Stellen bei Bund, Kantonen und Gemeinden

Besondere Bestimmungen:

-

101. Thematische Erhebung zum Bereich Aus- und Weiterbildung

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Soziodemografische und ökonomische Merkmale, Bildungslaufbahnen, höchste abgeschlossene Ausbildung, Bildungsaktivitäten, Determinanten der Bildung, Wirkung von Aus- und Weiterbildung

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Repräsentative Stichprobe von ca. 10 000 Personen; telefonische computergestützte Befragung, kann ergänzt werden durch computergestützte persönliche Befragung und schriftliche Befragung; Individualdaten inkl. AHV-Versichertennummer

Aufstockungsmöglichkeit:

Kantonal möglich

Befragte:

Personen ab 15 Jahren; Gemeinden, Kantone und Bundesstellen

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

Januar bis Dezember

Periodizität:

Ab 2011 alle fünf Jahre

Mitwirkende bei der Durchführung:

Befragungsinstitute

Besondere Bestimmungen:

-

102. Erhebung zu Familien und Generationen (EFG)

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Soziodemografische und ökonomische Merkmale, Elternschaft, Erwerbs- und Familienleben, familiäres Netz und Leistungen der Familien

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Repräsentative Stichprobe von ca. 10 000 Personen; telefonische computergestützte Befragung, kann ergänzt werden durch computergestützte persönliche Befragung und schriftliche Befragung

Aufstockungsmöglichkeit:

Kantonal möglich

Befragte:

Personen ab 15 Jahren in Privathaushalten; Gemeinden, Kantone und Bundesstellen

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

Januar bis Dezember

Periodizität:

Ab 2013 alle fünf Jahre

Mitwirkende bei der Durchführung:

Befragungsinstitute

Besondere Bestimmungen:

-

103. Erhebung zu Sprache, Religion und Kultur (ESRK)

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Soziodemografische und ökonomische Merkmale, Sprachen und Sprachkompetenzen, religiöse Zugehörigkeit, Kulturverhalten, politische und gesellschaftliche Partizipation

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Repräsentative Stichprobe von ca. 10 000 Personen; telefonische computergestützte Befragung, kann ergänzt werden durch computer-gestützte persönliche Befragung und schriftliche Befragung

Aufstockungsmöglichkeit:

Kantonal möglich

Befragte:

Personen ab 15 Jahren in Privathaushalten; Gemeinden, Kantone und Bundesstellen

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

Januar bis Dezember

Periodizität:

Ab 2014 alle fünf Jahre

Mitwirkende bei der Durchführung:

Befragungsinstitute

Besondere Bestimmungen:

-

104. Thematische Erhebung zum Bereich Mobilität und Verkehr: Mikrozensus Mobilität und Verkehr

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Soziodemografische und ökonomische Merkmale, Verfügbarkeit sowie Nutzung von Fahrzeugen und Abonnementen des öffentlichen Verkehrs, zurückgelegte Distanzen und Zeitaufwand, Fahrtzwecke, benötigte Verkehrsmittel

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Repräsentative Stichprobe von ca. 40 000 Personen; telefonische computergestützte Befragung; ergänzende schriftliche Befragung möglich

Aufstockungsmöglichkeit:

Kantonal oder regional möglich

Befragte:

Personen ab 6 Jahren in Privathaushalten; Gemeinden, Kantone und Bundesstellen

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

Januar bis Dezember

Periodizität:

Ab 2010 alle fünf Jahre

Mitwirkende bei der Durchführung:

Bundesamt für Raumentwicklung (Ko-Federführung), Bundesamt für Strassen, Bundesamt für Verkehr, Bundesamt für Zivilluftfahrt, BAG, Eidgenössische Technische Hochschulen, Kantone und Regionen, private Befragungsinstitute

Besondere Bestimmungen:

-

105. Omnibus-Erhebung

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Soziodemografische und ökonomische Merkmale, jährlich wechselnde Themenbereiche

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Repräsentative Stichprobe von ca. 3000 Personen; telefonische computergestützte Befragung, kann ergänzt werden durch schriftliche Befragung in Papier- oder elektronischer Form

Befragte:

Personen ab 15 Jahren in Privathaushalten; Gemeinden, Kantone und Bundesstellen

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

März bis Juni

Periodizität:

nach Bedarf

Mitwirkende bei der Durchführung:

Befragungsinstitute

Besondere Bestimmungen:

-

106. Finanzstatistik der bedarfsabhängigen Sozialleistungen

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Ausgaben für bedarfsabhängige Sozialleistungen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Zuständige Dienststellen in den Kantonen sowie beim Bund

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Alle 1 bis 2 Jahre

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantone, Bundesamt für Gesundheit, Bundesamt für Migration, Bundesamt für Sozialversicherungen, Eidgenössische Finanzverwaltung

Besondere Bestimmungen:

-

107. Erhebung der Umweltschutzausgaben

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Laufende Ausgaben, Investitionen, Beschäftigte

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung für grosse und repräsentative Stichprobe für mittlere und kleine Unternehmen

Befragte:

Unternehmen

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Mitwirkende bei der Durchführung:

-

Besondere Bestimmungen:

-

108. Statistik der Auslandschweizer

Erhebungsorgan:

Politische Direktion des
Eidgenössischen Departements für auswärtige
Angelegenheiten

Erhebungsgegenstand:

Aufenthaltsort, Doppelbürgerschaft, Geschlecht, Stimmrecht sowie weitere soziodemografische Angaben über die im Ausland bei schweizerischen Vertretungen immatrikulierten Schweizerinnen und Schweizer

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Konsularische und diplomatische Vertretungen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

-

Besondere Bestimmungen:

-

109. Kantonale und kommunale Hilfe an Entwicklungsländer und an andere Länder des Südens und des Ostens

Erhebungsorgan:

Direktion für Entwicklung
und Zusammenarbeit

Erhebungsgegenstand:

Leistungen (Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe) der Kantone und Gemeinden an Entwicklungsländer und an andere Länder des Südens und des Ostens, an schweizerische Organisationen oder direkt einbezahlte Beiträge

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung, schriftliche Befragung

Befragte:

Kantone und Gemeinden

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung

-

Periodizität:

Vollerhebung alle fünf Jahre bei den Kantonen und allen Gemeinden der Schweiz; jährliche Erhebungen bei den Kantonen und Gemeinden, die Beiträge leisten

Mitwirkende bei der Durchführung:

Direkter Versand, Hilfe einer externen Fachkraft für die Datenauswertungen

Besondere Bestimmungen:

-

110. Statistik der Leistungen von privaten Institutionen an Entwicklungsländer und andere Länder des Südens und Ostens

Erhebungsorgan:

Direktion für Entwicklung
und Zusammenarbeit

Erhebungsgegenstand:

Leistungen (Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe) von privaten Hilfsorganisationen an Entwicklungsländer und andere Länder des Südens und Ostens (Erhebung von privaten Spenden ohne öffentliche Beiträge)

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung, schriftliche Befragung

Befragte:

Private Hilfsorganisationen (NRO, Vereine, Stiftungen)

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Direkter Versand, Hilfe einer externen Fachkraft für die Datenauswertungen

Besondere Bestimmungen:

Die einzelnen Ergebnisse dieser Erhebung werden mit der Zustimmung der Befragten publiziert.

111. Industrieholzerhebung

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Umwelt

Erhebungsgegenstand:

Bezug, Verbrauch und Lager von Industrieholz

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Papier-, Zellstoff-, Spanplatten- und Faserplattenfabriken

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

Februar-März

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

-

Besondere Bestimmungen:

-

112. Eidgenössische Jagdstatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Umwelt

Erhebungsgegenstand:

Bestand und Abschuss von wildlebenden Tieren, Fallwild

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Zählungen/Schätzungen

Befragte:

Kantonale Jagdverwaltungen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

-

Besondere Bestimmungen:

-

113. Fischereistatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Umwelt

Erhebungsgegenstand:

Bestand, Fang und Besatz von Fischen und Krebsen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung (Fang, Besatz), Teilerhebung (Bestand)

Befragte:

Kantonale Fischereiverwaltungen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

-

Besondere Bestimmungen:

-

114. Schweizerische Forststatistik (Testbetriebsnetz, TBN)

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Umwelt

Erhebungsgegenstand:

Detaillierte Betriebsangaben über: Waldflächen, Holznutzung, Kosten, Erlöse, Erfolg, Investitionen und Tätigkeiten in Form eines betriebswirtschaftlichen Kennzahlenkatalogs

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Stichprobe, elektronische Datenübernahme aus analytischer Buchhaltung

Befragte:

Öffentliche und private Forstbetriebe ab einer Waldfläche von 50 ha

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

Dezember-April

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

BFS, Verband «Waldwirtschaft Schweiz»

Besondere Bestimmungen

Im Auftrag des BAFU sammelt der Verband «Waldwirtschaft Schweiz» die Daten und stellt diese dem BFS zu.

115. Abfallstatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Umwelt

Erhebungsgegenstand:

Siedlungsabfälle und ihre Behandlung

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Kantone, Verbrennungsanlagen, Deponien

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantonale Umweltschutzfachstellen

Besondere Bestimmungen:

-

116. Sonderabfallstatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Umwelt

Erhebungsgegenstand:

Sonderabfälle und ihre Behandlung

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Auswertung der gemäss Verordnung vom 22. Juni 2005 über den Verkehr mit Abfällen (SR 814.610) zu meldenden Begleitscheine, die bei jedem Sonderabfalltransport mitzuführen sind.

Befragte:

Entsorgungsunternehmen von Sonderabfällen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantonale Umweltschutzfachstellen

Besondere Bestimmungen:

-

117. Treibhausgasinventar

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Umwelt

Erhebungsgegenstand:

Emissionen von Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Lachgas (N2O), teilhalogenierte Fluor-Kohlenwasserstoffe (HFC), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC) und Schwefelhexafluorid (SF6).

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Abgeleitete Statistik aus Gesamtenergie-, Landwirtschafts-, Abfall-, Mobilitäts-, Luftverkehrs-, Forststatistiken. Vollerhebungen für HFC, PFC, SF6

Befragte:

Importeure, Fachverbände (für HFC, PFC, SF6)

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Bundesamt für Energie, Bundesamt für Zivilluftfahrt, Bundesamt für Statistik, Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft, Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon ART, Bundesamt für Landwirtschaft, Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, private Auftragnehmer, Fachverbände

Besondere Bestimmungen:

Die Erhebungen basieren auf den Richtlinien des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) und der United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC)

118. Infektionskrankheiten

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Gesundheit

Erhebungsgegenstand:

Erfassung von Infektionskrankheiten (Tuberkulose, Hepatitis A, B, usw.) mit Angaben zur Person, Klinik, zur Diagnostik und Epidemiologie

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Ärzte und Laboratorien

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Laufend

Periodizität:

Laufend

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantonsärzte

Besondere Bestimmungen:

Epidemiengesetz vom 18. Dezember 1970 (SR 818.101), Melde-Verordnung vom 13. Januar 1999 (SR 818.141.1), Verordnung des EDI vom 13. Januar 1999 über Arzt- und Labormeldungen (SR 818.141.11)

119. Statistik über die Dosimetrie der beruflich strahlenexponierten Personen

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Gesundheit

Erhebungsgegenstand:

Strahlendosen durch äussere Bestrahlung und Inkorporation

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Zehn Personendosimetriestellen (ungefähr 70 000 Personen)

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

-

Besondere Bestimmungen:

-

120. Bericht der Kantone über die Ausführung des Betäubungsmittelgesetzes

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Gesundheit

Erhebungsgegenstand:

Überwachung der Suchtproblematik

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Kantonsregierungen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Nach Bedarf

Mitwirkende bei der Durchführung:

-

Besondere Bestimmungen:

Artikel 29e des Betäubungsmittelgesetzes vom 3. Oktober 1951 (SR 812.121)

121. Sentinella

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Gesundheit

Erhebungsgegenstand:

Konsultationen bei praktizierenden Ärzt/innen über verschiedene, insbesondere infektiöse Krankheiten (z.B. Grippe, Keuchhusten)

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Stichprobe, Sentinel-Erhebung (anonym)

Befragte:

Arztpraxen

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

Laufend

Periodizität:

Wöchentlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Institute der Universität Lausanne (PMU, IUMSP), Institut für Infektionskrankeiten der Universität Bern sowie die Institute für Hausarztmedizin der Universitäten Basel, Genf, Lausanne und Zürich

Besondere Bestimmungen:

Epidemiengesetz vom 18. Dezember 1970 (SR 818.101) sowie die Artikel 21 und 22 der Melde-Verordnung vom 13. Januar 1999 (SR 818.141.1), jährliches, teilweise wechselndes Erfassungsprogramm

122. Swiss Paediatric Surveillance Unit (SPSU)

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Gesundheit

Erhebungsgegenstand:

Erfassung seltener pädiatrischer Krankheitsbilder und seltener Komplikationen häufiger Erkrankungen bei hospitalisierten Kindern (kongenitale Röteln, akute schlaffe Lähmung usw.)

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Pädiatrische Ausbildungskliniken

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

Laufend

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Schweizerische Gesellschaft für Pädiatrie

Besondere Bestimmungen:

Epidemiengesetz vom 18. Dezember 1970 (SR 818.101) sowie die Artikel 21 und 22 der Melde-Verordnung vom 13. Januar 1999 (SR 818.141.1)

123. Statistik der Prämienverbilligung

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Gesundheit

Erhebungsgegenstand:

Anzahl Bezüger/innen, Anzahl subventionierte Haushalte, Volumen der Prämienverbilligung

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Kantone

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

-

Besondere Bestimmungen:

Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung vom 7. November 2007 über den Bundesbeitrag zur Prämienverbilligung in der Krankenversicherung (SR 832.112.4)

124. Nationale Methadonstatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Gesundheit

Erhebungsgegenstand:

Angaben zur Person (soziodemografische Grundmerkmale), zu den betäubungsmittelgestützten Behandlungen und zum aktuellen Drogenkonsum

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Kantonsärzte und -ärztinnen sowie Zentren für heroingestützte Behandlungen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Laufend

Periodizität:

Laufend

Mitwirkende bei der Durchführung:

Private Forschungsinstitute

Besondere Bestimmungen:

Artikel 3f und 29c des Betäubungsmittelgesetzes vom 3. Oktober 1951 (SR 812.121)

125. Suchtmonitoring Schweiz

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Gesundheit

Erhebungsgegenstand:

Erhebung bei der Schweizer Bevölkerung zum Thema Sucht: Alkohol, Tabak, Drogen und Medikamente

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Repräsentative Stichprobenerhebung (kontinuierliche telefonische Befragung via Festnetz und Mobiltelefonie)

Befragte:

Schweizer Bevölkerung ab 15 Jahren

Auskunftspflicht:

Fakultativ

Zeitpunkt der Durchführung:

Seit 2011

Periodizität:

Laufend

Mitwirkende bei der Durchführung:

Private Forschungsinstitute

Besondere Bestimmungen:

Artikel 29c des Betäubungsmittelgesetzes vom 3. Oktober 1951 (SR 812.121)

126. Krankenversicherungsstatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Gesundheit

Erhebungsgegenstand:

Versichertenbestand, Einnahmen und Ausgaben der Krankenkassen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Krankenkassen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

-

Besondere Bestimmungen:

Artikel 21 Absatz 4 KVG (SR 832.10) sowie die Artikel 28, 28a und 28b KVV (SR 832.102)

127. Statistik über den Finanzhaushalt der obligatorischen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Betriebsrechnungen)

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Gesundheit

Erhebungsgegenstand:

Betriebsrechnungen und weitere Angaben der Versicherer

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Unfallversicherer

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

-

Besondere Bestimmungen:

-

128. Health Behaviour in School-Aged Children (HBSC)

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Gesundheit

Erhebungsgegenstand:

Gesundheitsverhalten und Konsumgewohnheiten von Schulpflichtigen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Repräsentative Stichprobe (auf Basis von Schulklassen), schriftliche Befragung

Befragte:

Schweizerische Schüler und Schülerinnen der Klassenstufen 5-9

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

Erstmals 1986

Periodizität:

Alle vier Jahre

Mitwirkende bei der Durchführung:

Suchtinfo Schweiz und WHO-Europe (Kopenhagen)

Besondere Bestimmungen:

Artikel 29c des Betäubungsmittelgesetzes vom 3. Oktober 1951 (SR 812.121)

129. Statistik der beruflichen Vorsorge

Erhebungsorgan:

Bundesamt
für Sozialversicherungen

Erhebungsgegenstand:

Aktuelle Kennzahlen der beruflichen Vorsorge, die nicht mit der Pensionskassenstatistik ermittelbar sind, im Zusammenhang mit Gesetzes- und Verordnungsänderungen sowie mit Revisionsvorhaben

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Repräsentative Stichprobe

Befragte:

Einrichtungen, die Aufgaben der beruflichen Vorsorge übernehmen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Bei Bedarf

Periodizität:

-

Mitwirkende bei der Durchführung:

BFS

Besondere Bestimmungen:

-

130. Sportliche Leistungsprüfung für die Rekrutierung

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Sport

Erhebungsgegenstand:

Auswertung der Prüfung der Stellungspflichtigen nach Disziplinen und Regionen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Stellungspflichtige

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Aushebungsorgane

Besondere Bestimmungen:

-

131. Observatorium Sport und Bewegung Schweiz

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Sport

Erhebungsgegenstand:

Gesamtgesellschaftliche Entwicklung von Sport und Bewegung, Auswirkungen der bundesrätlichen Sportpolitik

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Statistikverbund

Befragte:

-

Auskunftspflicht:

-

Zeitpunkt der Durchführung:

2004-2015

Periodizität:

Laufend

Mitwirkende bei der Durchführung:

Lamprecht & Stamm Sozialforschung und Beratung AG

Besondere Bestimmungen:

-

132. Eidgenössische Jugend- und Rekrutenbefragungen «ch-x»

Erhebungsorgan:

Kommission für die «ch-x»

Erhebungsgegenstand:

Sozialwissenschaftliche Fragestellungen, insbesondere aus der Bildungsforschung

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Rekruten: schriftliche Befragung; repräsentative Zufallsstichprobe von Nichtrekruten: gleiche Befragung wie bei Rekruten

Befragte:

Rekruten sowie rund 2000 20-jährige Erwachsene beiderlei Geschlechts mit Wohnsitz in der Schweiz

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Zweijährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Rund 200 nebenamtlich tätige Expertinnen und Experten

Besondere Bestimmungen:

-

133. Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Justiz

Erhebungsgegenstand:

Ferienwohnungen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Kantone, Grundbuchämter

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantonale Bewilligungsbehörden

Besondere Bestimmungen:

-

134. Amtliches Verzeichnis der Zivilstandskreise der Schweiz

Erhebungsorgan:

Eidgenössisches Amt
für das Zivilstandswesen

Erhebungsgegenstand:

Name des Zivilstandskreises der Heimatgemeinden und der politischen Gemeinden je Zivilstandskreis sowie Postadresse des Zivilstandskreises

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen, Zivilstandsämter, BFS

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Laufend

Mitwirkende bei der Durchführung:

-

Besondere Bestimmungen:

-

135. Statistik der Drogentoten

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Polizei

Erhebungsgegenstand:

Den Zentralstellendiensten von den kantonalen Polizeistellen gemeldete Drogentote, epidemiologische Analyse

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Kantone

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Bundesamt für Gesundheit, BFS

Besondere Bestimmungen:

Die Daten werden dem BFS im Rahmen der Todesursachenstatistik zur Verfügung gestellt

136. Berichterstattung der in der Schweiz tätigen Versicherungsunternehmen

Erhebungsorgan:

Eidgenössische
Finanzmarktaufsicht

Erhebungsgegenstand:

Jahresrechnung der Versicherungsunternehmen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

In der Schweiz beaufsichtigte Versicherungsunternehmen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

-

Besondere Bestimmungen:

-

137. Finanzstatistik der öffentlichen Verwaltungen

Erhebungsorgan:

Eidgenössische
Finanzverwaltung

Erhebungsgegenstand:

Rechnungen, Budgets und Planung der Finanzströme der öffentlichen Verwaltungen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Voll- und Teilerhebungen

Befragte:

Verwaltungen des Bundes, der Kantone, der Gemeinden und der öffentlichen Sozialversicherungen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Verwaltungen des Bundes, der Kantone, der Gemeinden und der öffentlichen Sozialversicherungen, kantonale Statistikämter

Besondere Bestimmungen:

-

138. Statistik der direkten Bundessteuer

Erhebungsorgan:

Eidgenössische
Steuerverwaltung

Erhebungsgegenstand:

Steuerpflichtige natürliche und juristische Personen, nach Kantonen und Gemeinden sowie Einkommens- bzw. Gewinnstufen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Kantonale Steuerverwaltungen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantonale Steuerverwaltungen

Besondere Bestimmungen:

Lieferung der Daten durch die Kantone auf EDV-Datenträgern

139. Direkte Bundessteuer: Steuererträge und Kopfquoten nach Gemeinden

Erhebungsorgan:

Eidgenössische
Steuerverwaltung

Erhebungsgegenstand:

Steuererträge und Kopfquoten der natürlichen und juristischen Personen nach Gemeinden

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Kantonale Steuerverwaltungen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantonale Steuerverwaltungen

Besondere Bestimmungen:

Lieferung der Daten durch die Kantone auf EDV-Datenträgern

140. Steuerbelastung in der Schweiz

Erhebungsorgan:

Eidgenössische
Steuerverwaltung

Erhebungsgegenstand:

Geltendes Steuerrecht von Bund, Kantonen und Gemeinden

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Teilerhebung aufgrund der kantonalen und kommunalen Steuergesetze

Befragte:

Kantonale Steuerverwaltungen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantonale Steuerverwaltungen

Besondere Bestimmungen:

-

141. Gesamtschweizerische Vermögensstatistik

Erhebungsorgan:

Eidgenössische
Steuerverwaltung

Erhebungsgegenstand:

Vermögen der natürlichen Personen nach Kantonen und Stufen des Reinvermögens

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Kantonale Steuerverwaltungen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantonale Steuerverwaltungen

Besondere Bestimmungen:

-

142. Aussenhandelsstatistik

Erhebungsorgan:

Eidgenössische Zollverwaltung

Erhebungsgegenstand:

Importe und Exporte von Warenmengen und -werten nach Zolltarifpositionen, Herkunfts- und Bestimmungsländern

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Importeure, Exporteure, Spediteure

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Monatlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

-

Besondere Bestimmungen:

Die Ein- und Ausfuhren werden in Abweichung zu Artikel 10 nach den Nummern des schweizerischen Gebrauchszolltarifs (SR 632.10 Anhang) veröffentlicht. Im Einzelfall können gewisse Zahlen zusammengefasst werden.

143. Transitstatistik

Erhebungsorgan:

Eidgenössische Zollverwaltung

Erhebungsgegenstand:

Transit der Waren nach Menge, aufgeschlüsselt nach Produktegruppen, Land, Verkehrszweigen und Übertrittszonen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung, Auswertung von Transport- oder Transitdokumenten

Befragte:

Bahntransit: Bahnunternehmen; Strassentransit: Zollmeldepflichtige

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Monatlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

-

Besondere Bestimmungen:

-

144. Mineralölsteuerstatistik

Erhebungsorgan:

Eidgenössische Zollverwaltung

Erhebungsgegenstand:

Verkehr mit Waren, die dem Mineralölsteuergesetz vom 21. Juni 1996 (SR 641.61) unterliegen, nach Art und Menge

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Steuerpflichtige Personen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Monatlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

-

Besondere Bestimmungen:

-

145. Kollektive Arbeitsstreitigkeiten

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Streiks und Aussperrungen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Teilerhebung

Befragte:

Unternehmen, Arbeitnehmerorganisationen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

-

Besondere Bestimmungen:

-

146. Private und öffentliche Arbeitsvermittlungen und Personalverleih

Erhebungsorgan:

Staatssekretariat für
Wirtschaft

Erhebungsgegenstand:

Vermittlung von Arbeitsverträgen, von Personen für künstlerische oder ähnliche Darbietungen und Auslandvermittlung gemäss Arbeitsvermittlungsgesetz vom 6. Oktober 1989 (SR 823.11)

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Teilerhebung

Befragte:

Stellensuchende/Arbeitgeber

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Monatlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantone, Gemeinden, private Vermittlungsbüros

Besondere Bestimmungen:

-

147. Statistik über die Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung

Erhebungsorgan:

Staatssekretariat für Wirtschaft

Erhebungsgegenstand:

Finanzen und Leistungsbezüge der Arbeitslosenversicherung: Beiträge, Leistungen, Darlehen, Fondsmittel, Verwaltungsausgaben; Merkmale der Bezüger

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Versicherte

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Monatlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Arbeitslosenkassen

Besondere Bestimmungen:

Gemäss Artikel 6 der Verordnung vom 28. November 1983 über die Informations- und Auszahlungssysteme der Arbeitslosenversicherung (SR 837.063.1)

148. Offenen Stellen

Erhebungsorgan:

Staatssekretariat für Wirtschaft

Erhebungsgegenstand:

Bei den Arbeitsämtern gemeldete offene Stellen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Teilerhebung

Befragte:

Arbeitgeber

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Monatlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantonale und kommunale Arbeitsämter

Besondere Bestimmungen:

Gemäss Artikel 3 Buchstabe f der Verordnung vom 1. November 2006 über das Informationssystem für die Arbeitsvermittlung und Arbeitsmarktstatistik (SR 823.114)

149. Registrierte arbeitslose und nicht arbeitslose Stellensuchende

Erhebungsorgan:

Staatssekretariat für
Wirtschaft

Erhebungsgegenstand:

Stellensuchende nach sozioökonomischen Merkmalen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Stellensuchende

Auskunftspflicht:

Obligatorisch für Arbeitslose, die Anspruch auf eine Arbeitslosenentschädigung haben

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Monatlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantonale und kommunale Arbeitsämter

Besondere Bestimmungen:

Gemäss Artikel 3 Buchstabe f der Verordnung vom 1. November 2006 über das Informationssystem für die Arbeitsvermittlung und Arbeitsmarktstatistik (SR 823.114)

150. Arbeitsmarktliche Massnahmen (AM)

Erhebungsorgan:

Staatssekretariat für
Wirtschaft

Erhebungsgegenstand:

Arbeitsmarktliche Massnahmen gemäss Arbeitslosenversicherungsgesetz vom 25. Juni 1982 (SR 837.0)

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Versicherte, bei denen die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, öffentliche und private Institutionen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantone

Besondere Bestimmungen:

Gemäss Artikel 3 Buchstabe f der Verordnung vom 1. November 2006 über das Informationssystem für die Arbeitsvermittlung und Arbeitsmarktstatistik (SR 823.114)

151. Konsumentenstimmungsindex

Erhebungsorgan:

Staatssekretariat für
Wirtschaft

Erhebungsgegenstand:

Einschätzung der konjunkturellen Lage und Entwicklung

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Repräsentative Stichprobe; telefonisch

Befragte:

Privathaushalte

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Vierteljährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Befragungsinstitute

Besondere Bestimmungen:

-

152. Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen

Erhebungsorgan:

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation

Erhebungsgegenstand:

Prüfungen, Prüflinge nach soziodemografischen Merkmalen und Erfolgen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Berufsverbände

Auskunftspflicht:

Obligatorisch für alle SBFI-Berufe

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

-

Besondere Bestimmungen:

-

153. Standardisierte Vollkostenrechnung im Berufsbildungsbereich

Erhebungsorgan:

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation

Erhebungsgegenstand:

Nettokosten der öffentlichen Hand für die Angebote nach den Artikeln 53-55 des Berufsbildungsgesetzes vom 13. Dezember 2002 (BBG, SR 412.10)

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Kantone

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Besondere Bestimmungen:

-

154. Zentrale Auswertung von Buchhaltungsdaten

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Landwirtschaft
(Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon ART)

Erhebungsgegenstand:

Buchhaltungsergebnisse und Zusatzinformationen von Landwirtschaftsbetrieben

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Teilerhebung

Befragte:

Landwirtschaftsbetriebe

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Landwirtschaftliche Buch- und Treuhandstellen, Partner gemäss Zusammenarbeitsvertrag

Besondere Bestimmungen:

Vertrag über die Zusammenarbeit im Rahmen der zentralen Auswertung von landwirtschaftlichen Buchhaltungsdaten (Zusammenarbeitsvertrag)

155. Obstkulturen der Schweiz

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Landwirtschaft

Erhebungsgegenstand:

Bewirtschafter/innen, Standort, Arten, teilweise Sorten, Pflanzjahr, Flächen, Anzahl Bäume und Pflanzabstände

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Nachführen der Pflanz- und Rodungstätigkeit

Befragte:

Kantone bzw. Kantonale Zentralstellen für Obstbau (KZO)

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Anfang Januar bis Ende September

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

-

Besondere Bestimmungen:

Die KZO werden für ihre Arbeit entschädigt.

156. Rebbau-Statistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Landwirtschaft

Erhebungsgegenstand:

Rebfläche nach Rebsorten und Kantonen, Volumen der Trauben- bzw. Mosternte nach Farbe (Rot- und Weisswein), Qualität in Brix (oder Öchslegrade)

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Rebbaukataster, Weinerntedeklarationen

Befragte:

Kantone, Rebbewirtschafter und Rebbewirtschafterinnen, Einkellerer und Einkellerinnen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

September-November

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantone

Besondere Bestimmungen:

Die Daten der Rebbaustatistik stammen aus den im Rahmen der Weinverordnung vom 14. November 2007 (SR 916.140) erhobenen Daten der Kantone.

157. Schätzung des Ertrages der Apfel- und Birnenkulturen der Schweiz (Bavendorfer Methode)

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Landwirtschaft

Erhebungsgegenstand:

Hauptsorten

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Stichproben mittels Feldbeobachtungen, Beurteilung der Fruchtbehangsdichten und Fruchtgrössenbestimmung, Prognoseerstellung mit der Statistik «Obstkulturen der Schweiz»

Befragte:

Kantonale Zentralstellen für Obstbau (KZO)

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

Juni/Juli

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Farm Software GmbH

Besondere Bestimmungen:

Die KZO werden für ihre Arbeit entschädigt.

158. Tierseuchenstatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Veterinärwesen

Erhebungsgegenstand:

Auftreten von Seuchenfällen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Seuchenpolizeiliche Organe

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Wöchentlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantonale Veterinärämter

Besondere Bestimmungen:

-

159. Fleischkontrollstatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Veterinärwesen

Erhebungsgegenstand:

Anzahl der durch die Fleischkontrolle erfassten Schlachttiere und Entscheide der Fleischkontrolleure über die Genusstauglichkeit

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Fleischkontrolleure und -kontrolleurinnen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Gemeinden, kantonale Veterinärämter

Besondere Bestimmungen:

-

160. Tierversuchsstatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Veterinärwesen

Erhebungsgegenstand:

Anzahl der Tiere, die in Tierversuchen in der Schweiz verwendet werden nach Kantonen, Tierarten und vier Versuchszwecken

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Inhaber/innen der Tierversuchsbewilligung

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantonale Veterinärämter

Besondere Bestimmungen:

-

161. Tätigkeit der paritätischen Schlichtungsbehörden

Erhebungsorgan:

Bundesamt
für Wohnungswesen

Erhebungsgegenstand:

Anrufungen von Schlichtungsbehörden in Miet- und Pachtsachen, für Wohn- oder Geschäftsräume

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Schlichtungsbehörden in Miet- und Pachtsachen, für Wohn- oder Geschäftsräume

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Halbjährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantonale Justizdirektionen/ kantonale Obergerichte

Besondere Bestimmungen:

-

162. Alpenquerender Güterverkehr auf Strasse und Schiene

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Verkehr

Erhebungsgegenstand:

Anzahl schwere Strassengüterfahrzeuge und technische Merkmale; Herkunft, Bestimmungsort, Gewicht und Kategorie der Güter; Schienengüterverkehr nach Produktionsform (Wagenladungsverkehr, unbegleiteter kombinierter Verkehr, Rollende Landstrasse)

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Jährliche Erhebung: Vollerhebung auf Basis der automatischen Zählstationen des ASTRA, zusätzliche manuelle Zählungen der schweren Strassengüterfahrzeuge während 15 Tagen und Auswertung der Achslast-Messstationen (Weight In Motion - WIM) des ASTRA; auf der Schiene transportierte Gütermengen gemäss Auswertung von Daten der Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und SBB Infrastruktur;

Haupterhebung: Kombination der Zählungen der jährlichen Erhebung und der Daten einer repräsentativen Stichprobe von schweren Strassengüterfahrzeugen (inkl. Rollende Landstrasse) während etwa 120 Tagen zu technischen Fahrzeugmerkmalen und Angaben zu den transportierten Waren; auf der Schiene transportierte Waren gemäss Auswertung von Daten der EVU und SBB Infrastruktur

Befragte:

Fahrzeugführer/innen

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

Erstmals 1979

Periodizität:

Jährlich (Vollerhebung auf Basis der automatischen Zählstationen des ASTRA, manuelle Zählungen und Auswertung der EVU-Daten); alle fünf Jahre (Haupterhebung)

Mitwirkende bei der Durchführung:

Bundesamt für Strassen, Bundesamt für Raumentwicklung, BFS, Schweizerische EVU, Kantone, private Auftragnehmer

Besondere Bestimmungen:

-

163. Bauzonenstatistik Schweiz

Erhebungsorgan:

Bundesamt für
Raumentwicklung

Erhebungsgegenstand:

Digitale Datensätze (Geodaten) der Bauzonen. Erhobene Merkmale: Perimeter, Zonentyp, Stand der Erschliessung, Nutzungsziffer

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Kantonale Raumplanungsämter/ kantonale GIS-Fachstellen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Erstmals 2007

Periodizität:

Alle fünf Jahre

Mitwirkende bei der Durchführung:

-

Besondere Bestimmungen:

-

164. Luftverkehrsstatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Zivilluftfahrt

Erhebungsgegenstand:

Bewegungen aller Luftfahrzeuge, Passagiere und Passagierinnen, Fracht und Post nach Herkunft und Bestimmung, Flugunternehmen, Infrastruktur und Flugzeuge

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Behörden der Flughäfen und Flugplätze, Flugplatzbetreiber und Unternehmen, Flugsicherungsdienste

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Monatlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

BFS

Besondere Bestimmungen:

-

165. Statistik der Wasserkraftanlagen der Schweiz

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Energie

Erhebungsgegenstand:

Zentralen mit einer Leistung ab Generator oder mit einer Leistungsaufnahme der Pumpenmotoren von mindestens 300 kW

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Teilerhebung/schriftlich, Telefoninterview

Befragte:

Unternehmen

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Laufend

Mitwirkende bei der Durchführung:

-

Besondere Bestimmungen:

Die erhobenen Daten dienen der Oberaufsicht über die Wasserkraftnutzung in der Schweiz im weiten Sinn und werden dementsprechend aufbewahrt. Die Namen der Unternehmen werden in Abweichung zu Artikel 10 veröffentlicht

166. Elektrizitätsstatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Energie

Erhebungsgegenstand:

Produktion, Verbrauch, Verkehr mit dem Ausland, Belastungsverlauf, Bedarfsdeckung, finanzwirtschaftliche Daten

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Voll- und Teilerhebung

Befragte:

Elektrizitätsunternehmen

Auskunftspflicht:

obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Wöchentlich, monatlich, jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

-

Besondere Bestimmungen:

-

167. Gesamtenergiestatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Energie

Erhebungsgegenstand:

Produktion, Verbrauch, Ein- und Ausfuhr von Erdöl, Elektrizität, Erdgas, Kohle, Fernwärme und industriellen Abfällen. Produktion von Elektrizität und Wärme aus neuen erneuerbaren Energien mittels statistischen Erhebungen in den Bereichen Energieholz, Sonne, Biogas, Klärgas, Deponiegas, Wind, Wärmepumpen, Kehrichtverbrennung, Spezialfeuerungen. Anzahl, Verkäufe und installierte Leistung der Energieanlagen erneuerbarer Energien. Ausgaben der Endverbraucher, andere energierelevante Wirtschaftsdaten.

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Voll- und Teilerhebungen

Befragte:

Fernheizwerke, Unternehmen des 2. und 3. Sektors, Haushalte, Betreiber/innen von Anlagen in den Bereichen Energieholz, Sonnenenergie, Biogas, Kehrichtverbrennung und Wärmepumpen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Monatlich, jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Befragungsinstitute, Fachverbände

Besondere Bestimmungen:

-

168. und 169 Aufgehoben

170. Konjunktur-, Investitions- und Innovationsumfragen

Erhebungsorgan:

Konjunkturforschungsstelle ETH Zürich

Erhebungsgegenstand:

Indikatoren zur Geschäftsentwicklung, zur Investitions- und Innovationstätigkeit in der Industrie, im Baugewerbe und in den Dienstleistungsbranchen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Stichprobe: Panelerhebungen

Befragte:

Unternehmen

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Monatlich, quartalsweise, jährlich, dreijährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Branchenverbände

Besondere Bestimmungen:

-

171. Detailhandelsumsätze, Konjunkturerhebung

Erhebungsorgan:

Konjunkturforschungsstelle ETH Zürich

Erhebungsgegenstand:

Nominale Umsätze und Indikatoren zur Entwicklung des Geschäfts im Detailhandel nach Wirtschaftsaktivität und Produktgruppe

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Repräsentative Stichprobe

Befragte:

Unternehmen und Betriebe des Detailhandels

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Monatlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

BFS

Besondere Bestimmungen:

Ab dem 1. Oktober 2013 wird das BFS Erhebungsorgan.

172. Erhebung zum Verhältnis Mensch - Raum, Landschaft, Natur

Erhebungsorgan:

Eidgenössische
Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL)

Erhebungsgegenstand:

Einstellungen und Verhaltensabsichten der Schweizer Bevölkerung bezüglich Natur, Landschaft, Raum und deren Veränderungen. Langfristige Entwicklung dieser Einstellungen und Verhaltensabsichten.

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Repräsentative Stichprobe

Befragte:

Personen in Privathaushalten

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

-

Besondere Bestimmungen:

-

173. Statistiken zur Kulturfinanzierung

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Statistische Erhebungen zur Kulturfinanzierung durch die öffentliche Hand (Bund, Kantone, Gemeinden) und durch Privathaushalte

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Zusammenstellung der Auswertungen der Eidgenössischen Finanzverwaltung und Auswertung der Daten aus der Haushaltsbudgeterhebung des BFS

Befragte:

öffentliche Hand, Privathaushalte

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Eidgenössische Finanzverwaltung

Besondere Bestimmungen:

-

174. Gemeindewahlen

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Gemeindewahlen (Legislativen und Exekutiven) der Schweizer Städte

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Städte mit mehr als 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern (ca. 130 Gemeinden)

Befragte:

Gemeinden

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

Laufend

Periodizität:

Alle 3-5 Jahre pro Gemeinde

Mitwirkende bei der Durchführung:

-

Besondere Bestimmungen:

-

175. Produktions-, Auftrags- und Umsatzstatistik des Baugewerbes

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Daten über Aufträge und Umsätze im Baugewerbe

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Repräsentative Umfrage, Vollerhebung bei den Grossunternehmen

Befragte:

Unternehmen, Wirtschaftsorganisationen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Vierteljährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Wirtschaftsorganisationen

Besondere Bestimmungen:

-

176. Produktions-, Auftrags- und Umsatzstatistik der Industrie

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Daten über Aufträge und Umsätze in der Industrie

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Repräsentative Umfrage, Vollerhebung bei den Grossunternehmen

Befragte:

Unternehmen, Wirtschaftsorganisationen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Monatlich, vierteljährlich mit monatlichen Daten

Mitwirkende bei der Durchführung:

Wirtschaftsorganisationen

Besondere Bestimmungen:

-

177. Statistik des Umsatzes «Sonstige Dienstleistungen»

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Daten über die Umsätze oder Ersatzvariable für folgende Aktivitäten:

-
Handel und Instandhaltung und Reparatur von Motorfahrzeugen
-
Grosshandel ausser Motorfahrzeuge
-
Verkehr und Lagerei
-
Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie
-
Information und Kommunikation
-
Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Repräsentative Umfrage, Vollerhebung bei den Grossunternehmen

Befragte:

Unternehmen, Wirtschaftsorganisationen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

Vierteljährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Wirtschaftsorganisationen

Besondere Bestimmungen:

-

178. Schweizerische automatische Strassenverkehrszählung (SASVZ)

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Strassen

Erhebungsgegenstand:

Verkehrszählungen nach Fahrzeugkategorien auf dem Strassennetz der Schweiz

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung der Motorfahrzeuge nach Kategorien mit automatischen Zählgeräten an ausgewählten Strassenquerschnitten, ohne Erhebung der Herkunft

Befragte:

-

Auskunftspflicht:

-

Zeitpunkt der Durchführung:

Dauererhebung

Periodizität:

Laufend

Mitwirkende bei der Durchführung:

BFS, kantonale Tiefbauämter

Besondere Bestimmungen:

Die Verkehrszählungen erfolgen namentlich auf National- und auf wichtigen Hauptstrassen.

179. Betriebliche Weiterbildung

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Betrieblich unterstützte unternehmensinterne und -externe Weiterbildung, Weiterbildungskosten und -finanzierung, Stellenwert der Weiterbildung im Unternehmen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Repräsentative Stichprobe

Befragte:

Unternehmen, private Betriebe, öffentliche Verwaltungen, Betriebe des öffentlichen Rechts und andere öffentlich-rechtliche Körperschaften

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

Erstmals im Herbst 2011

Periodizität:

Alle fünf Jahre

Mitwirkende bei der Durchführung:

-

Besondere Bestimmungen:

-

180. Güterverkehr mit Lieferwagen

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Inländische leichte Sachentransport-fahrzeuge; Fahrleistungen (Kilometer), Gewicht (Tonnen) und Art der transportierten Güter, Art des Verkehrs, Herkunfts- und Bestimmungsorte, Fahrtzwecke, Wirtschaftszweig

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Erhebung auf dem Korrespondenzweg oder mittels Internet-Befragung, basierend auf dem Eidgenössischen Fahrzeughalterregister des Bundesamts für Strassen

Befragte:

Halter/innen von inländischen leichten Sachentransportfahrzeugen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch für geschäftlich genutzte Fahrzeuge

Zeitpunkt der Durchführung:

Referenzperioden über das Jahr verteilt

Periodizität:

Alle fünf Jahre (erstmals 2013)

Mitwirkende bei der Durchführung:

Bundesamt für Strassen

Besondere Bestimmungen:

Erhebung freiwillig für Fahrzeuge, die ausschliesslich privat genutzt werden

181. Arealstatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Bestimmung der Bodennutzung und Bodenbedeckung ab Luftaufnahmen nach 46 Nutzungs- und 27 Bedeckungskategorien für das Gebiet der ganzen Schweiz

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Stichprobenerhebung; computergestützte Interpretation von 4,1 Millionen Punkten eines Rasters von 100 x 100 m Zellgrösse auf der Grundlage von Luftaufnahmen und Hilfsdaten

Befragte:

-

Auskunftspflicht:

-

Zeitpunkt der Durchführung:

Erstmals 2013-2019

Periodizität:

Dann alle sechs Jahre

Mitwirkende bei der Durchführung:

Bundesamt für Landestopografie als Lieferant von Luftaufnahmen und Georeferenzdaten; Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft zur fachlich-methodischen Unterstützung und Beratung

Besondere Bestimmungen:

-

182. Abdeckungserhebung zur eidgenössischen Volkszählung

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Schätzung der Abdeckung der für das neue System der Volkszählung und der Gebäude- und Wohnungserhebung verwendeten Register; Gebäude- und Wohnungsmerkmale, soziodemografische Merkmale, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsbewilligung einer bestimmten Person und der Mitglieder ihres Haushalts

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Stichprobe der anzugebenden Flächen bestehend aus insgesamt rund 11 300 Gebäuden, 27 000 Haushalten und 57 000 Personen; Aufzählung der Gebäude und Wohnungen auf dem Grundstück; für Personen computergestützte persönliche Befragung und Telefonbefragung, kann ergänzt werden durch eine schriftliche Befragung in Papier- oder elektronischer Form

Befragte:

Personen, die in den für die Stichprobe ausgewählten Gebieten leben

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

-

Periodizität:

2013, weitere Erhebungen bei Bedarf

Mitwirkende bei der Durchführung:

Befragungsinstitute

Besondere Bestimmungen:

-

183. Befragung Sport Schweiz

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Sport

Erhebungsgegenstand:

Gesamtgesellschaftliche Entwicklung von Sport und Bewegung, repräsentative Erhebung des Sportverhaltens und der Bedürfnisse der Schweizer Bevölkerung; Bedeutung des Vereinssports und privater Anbieter, bestehende Sportanlagen und Bewegungsräume; soziodemographische und ökonomische Merkmale.

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Repräsentative Stichprobe von ca. 10 000 Personen (inkl. kantonale Aufstockungen); telefonische computergestützte Befragung, kann ergänzt werden durch computergestützte schriftliche Befragung

Aufstockungsmöglichkeit

Kantonal oder regional möglich

Befragte:

Personen im Alter von 10-74 Jahren in Privathaushalten (Kernmodul: 15-74 Jahre; Zusatzbefragung bei Kindern im Alter von 10-14 Jahren)

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

In der Regel Februar bis Juli

Periodizität:

In der Regel alle sechs Jahre

Mitwirkende bei der Durchführung:

Lamprecht & Stamm Sozialforschung und Beratung AG; Befragungsinstitute; Beratungsstelle für Unfallverhütung; Swiss Olympic, SUVA

Besondere Bestimmungen:

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Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

Zweck und Geltungsbereich Art. 1

Erhebungsorgane Art. 2

Durchführung Art. 3

Zusatzerhebungen für Kantone und Gemeinden Art. 4

Beizug von privaten Befragungsinstitutionen und Organisationen Art. 5

Mitwirkung der Befragten Art. 6

Geheimhaltungs- und Sorgfaltspflicht Art. 7

Verwendung der Angaben Art. 8

Weitergabe von Einzeldaten Art. 9

Veröffentlichung der Ergebnisse Art. 10

Vernichtung der Daten Art. 11

Kostenteilung Art. 12

Posttaxen für eidgenössische Zählungen Art. 13

2. Abschnitt: Stichprobenregister

Stichprobenregister Art. 13a

Bearbeitungsreglement Art. 13b

Weitergabe von Stichproben Art. 13c

Kundendaten der Festnetztelefonie Art. 13d

Lieferung der Kundendaten Art. 13e

Termine und Form der Lieferungen Art. 13f

Entschädigung für Datenlieferungen Art. 13g

3. Abschnitt: Schlussbestimmungen

Aufhebung von anderen Erlassen Art. 14

Inkrafttreten Art. 15

Anhang - Liste der statistischen Erhebungen

    1.

Statistik des jährlichen Bevölkerungsstandes (ESPOP)

    2.

Statistik der Geburten

    3.

Statistik des Gesundheitszustands der Lebendgeborenen

    4.

Statistik der Anerkennungen, Anerkennungen vor Gericht und gerichtlichen Feststellungen der Vaterschaft

    5.

Statistik der Adoptionen

    6.

Statistik der Heiraten

    7.

Statistik der eingetragenen Partnerschaften

    8.

Statistik der gerichtlichen Eheauflösungen

    9.

Statistik der gerichtlichen Auflösungen eingetragener Partnerschaften

  10.

Statistik der Todesfälle und Todesursachen

  11.

Statistik der Wanderungen der schweizerischen Wohnbevölkerung

  12.

Statistik der soziodemografischen Biografien

  13.

Amtliches Gemeindeverzeichnis der Schweiz

  14.

Staaten- und Gebietsschlüssel für Statistiken des Bundes

  15.

Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE)

  16.

Aufgehoben

  17.

Synthesestatistik soziale Sicherheit und Arbeitsmarkt (SESAM)

  18.

Beschäftigungsstatistik

  19.

Statistik der Gesamtarbeitsverträge (GAV)

  20.

Statistik der Lohnentwicklung aufgrund von Unfallmeldungen

  21.

Lohnstrukturerhebung

  22.

Aktualisierungserhebungen des Betriebs- und Unternehmensregisters (BUR)

  23.

Statistik der Struktur und Demographie von Unternehmen (STATENT)

  24.

Betreibungs- und Konkursstatistik

  25.

Statistik der Produzenten- und Importpreise

  26.

Landesindex der Konsumentenpreise und harmonisierter Verbraucherpreisindex

  27.

Statistik der Mietpreise, laufende Erhebung

  28.

Statistik der Mietpreise, Strukturerhebung

  29.

Preiserhebungen für internationale Preis- und Kaufkraftvergleiche

  30.

Schweizerischer Baupreisindex

  31.

Produktions-, Auftrags-, Umsatz- und Lagerstatistik

  32.

Produktions- und Wertschöpfungsstatistik

  33.

Statistik der Detailhandelsumsätze, Strukturerhebung

  34.

Haushaltsbudgeterhebung

  35.

Statistik der Einkommen und Lebensbedingungen (Statistics on Income and Living Conditions, SILC)

  36.

Versicherungsprämienindex

  37.

Landwirtschaftliche Betriebszählung

  38.

Bilanz des Fleisch- und Geflügelmarktes

  39.

Schweizerische Forststatistik (Vollerhebung, FSv)

  40.

Eidgenössische Holzverarbeitungserhebung

  41.

Bau- und Wohnbaustatistik

  42.

Wohnbaustatistik

  43.

Zählung der leerstehenden Wohnungen

  44.

Beherbergungsstatistik

  45.

Fremdenverkehrsbilanz

  46.

Inverkehrsetzung neuer Fahrzeuge

  47.

Strassenfahrzeugbestand

  48.

Gütertransporte auf der Strasse

  49.

Grenzüberquerender Güterverkehr Strasse

  50.

Statistik der Strassenverkehrsunfälle

  51.

Strassenrechnung

  52.

Einreise von Motorfahrzeugen in die Schweiz

  53.

Statistik des öffentlichen Verkehrs

  54.

Eisenbahnrechnung

  55.

Alpen- und grenzquerender Personenverkehr

  56.

Pensionskassenstatistik

  57.

Neurentenstatistik

  58.

Statistik der sozial-medizinischen Institutionen

  59.

Krankenhausstatistik

  60.

Statistik der Hilfe und Pflege zuhause (SPITEX)

  61.

Statistiken der ambulanten Gesundheitsversorgung

  62.

Medizinische Statistik der Krankenhäuser

  63.

Thematische Erhebung zum Bereich Gesundheit: Schweizerische Gesundheitsbefragung (SGB)

  64.

Statistik der diagnosebezogenen Fallkosten

  65.

Statistik des Schwangerschaftsabbruchs

  66.

Statistik der medizinisch unterstützten Fortpflanzung

  67.

Statistik der Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger

  68.

Sozialhilfestatistik im Flüchtlings- und Asylbereich

  69.

Personen in Ausbildung

  70.

Bildungsabschlüsse

  71.

Schulpersonal

  72.

Schweizerische Studierendendatei SHIS (Schweizerisches Hochschulinformationssystem)

  73.

Erhebung bei den Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen

  74.

Soziale und wirtschaftliche Lage der Studierenden

  75.

Stipendien und Darlehen

  76.

Schweizerische Hochschulpersonaldatei

  77.

Statistik der Hochschulfinanzen

  78.

Forschung und Entwicklung in der Bundesverwaltung

  79.

Forschung und Entwicklung in den Privatunternehmen

  80.

Indikatoren zur Informations- und Mediengesellschaft

  81.

Statistik des Kulturverhaltens

  82.

Schweizerische Bibliothekenstatistik

  83.

Film- und Kinostatistik

  84.

Nationalratswahlen

  85.

Kantonale Wahlen

  86.

Eidgenössische Volksabstimmungen

  87.

Polizeiliche Kriminalstatistik

  88.

Strafurteilsstatistik

  89.

Jugendstrafurteilsstatistik

  90.

Erhebung über den Freiheitsentzug und die Untersuchungshaft

  91.

Strafvollzugsstatistik

  92.

Anstaltenkatalog (Strafvollzug)

  93.

Statistik der gemeinnützigen Arbeit

  94.

Statistik des elektronisch überwachten Strafvollzugs (EM)

  95.

Opferhilfestatistik

  96.

Bewährungshilfestatistik

  97.

Aufgehoben

  98.

Strukturerhebung

  99.

Statistik der Personen und der Haushalte (STATPOP)

100.

Basiserhebung der Gebäude und Wohnungen

101.

Thematische Erhebung zum Bereich Aus- und Weiterbildung

102.

Erhebung zu Familien und Generationen (EFG)

103.

Erhebung zu Sprache, Religion und Kultur (ESRK)

104.

Thematische Erhebung zum Bereich Mobilität und Verkehr: Mikrozensus Mobilität und Verkehr

105.

Omnibus-Erhebung

106.

Finanzstatistik der bedarfsabhängigen Sozialleistungen

107.

Erhebung der Umweltschutzausgaben

108.

Statistik der Auslandschweizer

109.

Kantonale und kommunale Hilfe an Entwicklungsländer und an andere Länder des Südens und des Ostens

110.

Statistik der Leistungen von privaten Institutionen an Entwicklungsländer und andere Länder des Südens und Ostens

111.

Industrieholzerhebung

112.

Eidgenössische Jagdstatistik

113.

Fischereistatistik

114.

Schweizerische Forststatistik (Testbetriebsnetz, TBN)

115.

Abfallstatistik

116.

Sonderabfallstatistik

117.

Treibhausgasinventar

118.

Infektionskrankheiten

119.

Statistik über die Dosimetrie der beruflich strahlenexponierten Personen

120.

Bericht der Kantone über die Ausführung des Betäubungsmittelgesetzes

121.

Sentinella

122.

Swiss Paediatric Surveillance Unit (SPSU)

123.

Statistik der Prämienverbilligung

124.

Nationale Methadonstatistik

125.

Suchtmonitoring Schweiz

126.

Krankenversicherungsstatistik

127.

Statistik über den Finanzhaushalt der obligatorischen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Betriebsrechnungen)

128.

Health Behaviour in School-Aged Children (HBSC)

129.

Statistik der beruflichen Vorsorge

130.

Sportliche Leistungsprüfung für die Rekrutierung

131.

Observatorium Sport und Bewegung Schweiz

132.

Eidgenössische Jugend- und Rekrutenbefragungen «ch-x»

133.

Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland

134.

Amtliches Verzeichnis der Zivilstandskreise der Schweiz

135.

Statistik der Drogentoten

136.

Berichterstattung der in der Schweiz tätigen Versicherungsunternehmen

137.

Finanzstatistik der öffentlichen Verwaltungen

138.

Statistik der direkten Bundessteuer

139.

Direkte Bundessteuer: Steuererträge und Kopfquoten nach Gemeinden

140.

Steuerbelastung in der Schweiz

141.

Gesamtschweizerische Vermögensstatistik

142.

Aussenhandelsstatistik

143.

Transitstatistik

144.

Mineralölsteuerstatistik

145.

Kollektive Arbeitsstreitigkeiten

146.

Private und öffentliche Arbeitsvermittlungen und Personalverleih

147.

Statistik über die Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung

148.

Offenen Stellen

149.

Registrierte arbeitslose und nicht arbeitslose Stellensuchende

150.

Arbeitsmarktliche Massnahmen (AM)

151.

Konsumentenstimmungsindex

152.

Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen

153.

Standardisierte Vollkostenrechnung im Berufsbildungsbereich

154.

Zentrale Auswertung von Buchhaltungsdaten

155.

Obstkulturen der Schweiz

156.

Rebbau-Statistik

157.

Schätzung des Ertrages der Apfel- und Birnenkulturen der Schweiz (Bavendorfer Methode)

158.

Tierseuchenstatistik

159.

Fleischkontrollstatistik

160.

Tierversuchsstatistik

161.

Tätigkeit der paritätischen Schlichtungsbehörden

162.

Alpenquerender Güterverkehr auf Strasse und Schiene

163.

Bauzonenstatistik Schweiz

164.

Luftverkehrsstatistik

165.

Statistik der Wasserkraftanlagen der Schweiz

166.

Elektrizitätsstatistik

167.

Gesamtenergiestatistik

168.

Aufgehoben

169.

Aufgehoben

170.

Konjunktur-, Investitions- und Innovationsumfragen

171.

Detailhandelsumsätze, Konjunkturerhebung

172.

Erhebung zum Verhältnis Mensch - Raum, Landschaft, Natur

173.

Statistiken zur Kulturfinanzierung

174.

Gemeindewahlen

175.

Produktions-, Auftrags- und Umsatzstatistik des Baugewerbes

176.

Produktions-, Auftrags- und Umsatzstatistik der Industrie

177.

Statistik des Umsatzes «Sonstige Dienstleistungen»

178.

Schweizerische automatische Strassenverkehrszählung (SASVZ)

179.

Betriebliche Weiterbildung

180.

Güterverkehr mit Lieferwagen

181.

Arealstatistik

182.

Abdeckungserhebung zur eidgenössischen Volkszählung

183.

Befragung Sport Schweiz


1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 19. Aug. 2009 (AS 2009 3967). Bereinigt gemäss Ziff. II der V vom 18. Aug. 2010 (AS 2010 3875), Ziff. I der V vom 14. April 2010 (AS 2010 1647), vom 24. Aug. 2011 (AS 2011 4035), vom 12. Okt. 2011 (AS 2011 4921), Ziff. II der V vom 23. Mai 2012 (AS 2012 3133) und Ziff. I der V vom 29. Aug. 2012, in Kraft seit 1. Okt. 2012 (AS 2012 4651).
2 Die Bezeichnung der Verwaltungseinheit wurde in Anwendung von Art. 16 Abs. 3 der Publikationsverordnung vom 17. Nov. 2004 (SR 170.512.1) auf den 1. Jan. 2013 angepasst. Die Anpassung wurde im ganzen Text vorgenommen.



 AS 1993 2100


1 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 16. Jan. 2008, in Kraft seit 10. Febr. 2008 (AS 2008 315).
2 SR 431.01
3 SR 431.02
4 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 23. Mai 2012, in Kraft seit 15. Juli 2012 (AS 2012 3133).
5 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 16. Jan. 2008, in Kraft seit 10. Febr. 2008 (AS 2008 315).
6 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 16. Jan. 2008, in Kraft seit 10. Febr. 2008 (AS 2008 315).
7 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 16. Jan. 2008, in Kraft seit 10. Febr. 2008 (AS 2008 315).