431.012.1
Verordnung
über die Durchführung von statistischen
Erhebungen des Bundes
(Statistikerhebungsverordnung)1
vom 30. Juni 1993 (Stand am 1. Januar 2013)
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen5
Art. 1 Zweck und Geltungsbereich
1 Diese Verordnung regelt die Grundsätze, die bei der Durchführung von statistischen Erhebungen zu beachten sind, und legt in einem Anhang fest, von wem und wie welche Erhebung durchgeführt wird.
2 Sie gilt für die Voll-, Teil- und Stichprobeerhebungen des Bundes mit und ohne Befragungen sowie für die Auswertungen von administrativen Daten.
Art. 21 Erhebungsorgane
Erhebungsorgane sind das Bundesamt für Statistik (BFS) als zentrale Statistikstelle und die im Anhang aufgeführten Verwaltungseinheiten und Institutionen.
1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Aug. 2010, in Kraft seit 1. Okt. 2010 (AS 2010 3875).
Art. 3 Durchführung
1 Die Erhebungsorgane sind zuständig für die Vorbereitung und Durchführung der Erhebungen; sie erarbeiten nach Anhörung der betroffenen Kreise die Erhebungsunterlagen, werten die Ergebnisse aus und veröffentlichen sie.
2 Das zuständige Departement regelt nötigenfalls die Erhebung und Lieferung der Daten in technischen Weisungen.
3 Die Ausnahmen zu Absatz 1 sind im Anhang aufgeführt.
Art. 4 Zusatzerhebungen für Kantone und Gemeinden
Interessierte Amtsstellen von Kantonen und Gemeinden können mit dem Einverständnis und nach den Anweisungen der Erhebungsorgane die Erhebungen erweitern oder zusätzliche statistische Erhebungen durchführen.
Art. 5 Beizug von privaten Befragungsinstitutionen und Organisationen
1 Die Erhebungsorgane können private Befragungsinstitute und Organisationen für die Durchführung der Erhebungen beiziehen.
2 Rechte und Pflichten dieser Institute und Organisationen werden in besonderen Verträgen geregelt. Bezüglich der Verwendung von personenbezogenen Daten verpflichten die Erhebungsorgane die Institute und Organisationen insbesondere:
- a.
- die Daten, die ihnen mitgeteilt oder die von ihnen im Rahmen ihres Auftrages erhoben werden, einzig zur Ausführung des Auftrages zu verwenden;
- b.
- die für das Erhebungsorgan durchgeführte Erhebung nicht mit anderen Erhebungen zu verbinden;
- c.
- den Erhebungsorganen nach Beendigung des Auftrages alle Daten zurückzugeben und elektronisch gespeicherte Daten zu löschen.
3 Die Erhebungsorgane vergewissern sich, dass die privaten Befragungsinstitute und Organisationen die erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen zur Bearbeitung dieser Daten gemäss der Datenschutzverordnung vom 14. Juni 19931 über die Datenbearbeitung im Auftrag getroffen haben.
Art. 6 Mitwirkung der Befragten
1 Die zur Befragung ausgewählten natürlichen und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts werden zur Teilnahme eingeladen. Die Auskunftspflicht richtet sich nach dem Anhang.
2 Die ausgewählten natürlichen und juristischen Personen werden über den Charakter, die Ziele und den Ablauf der Erhebung, die Rechtsgrundlage, die Verwendung der Daten, gegebenenfalls den Auftraggeber der Erhebung sowie die vorgesehenen Datenschutzmassnahmen orientiert.
3 Zur Beantwortung von Fragen an eine ausgewählte Person, die aus gesundheitlichen Gründen nicht antworten kann, können geeignete Vertreter hinzugezogen werden, welche die Interessen der vertretenen Person zu wahren haben. Bei Personen, die in Anstalten, Heimen und ähnlichen Kollektivhaushaltungen wohnen und nicht selber antworten können, erfolgt die Befragung der Vertreter im Einverständnis mit der Leitung.
4 Namen und Vornamen der nach Absatz 3 befragten Personen werden nicht erhoben.
Art. 7 Geheimhaltungs- und Sorgfaltspflicht
1 Alle mit der Durchführung der Erhebungen betrauten Personen und Amtsstellen sind verpflichtet, die erhobenen Daten vertraulich zu behandeln.
2 Sie sorgen dafür, dass die erhobenen Daten an einem sicheren Ort aufbewahrt werden.
3 Die Geheimhaltungs- und Sorgfaltspflicht der privaten Befragungsinstitute und Organisationen wird vertraglich geregelt.
Art. 8 Verwendung der Angaben
1 Die Angaben aus den Erhebungen dürfen nur für statistische Zwecke verwendet werden. Die Ausnahmen sind im Anhang aufgeführt.
2 Angaben, die nach der Verordnung vom 30. Juni 19931 über das Betriebs- und Unternehmensregister zur Nachführung dieses Registers notwendig sind, können Erhebungen bei Betrieben und Unternehmen entnommen werden, sofern diese vorgängig orientiert werden.
Art. 9 Weitergabe von Einzeldaten
1 Die Erhebungsorgane können die Einzeldaten aus den Erhebungen privaten oder öffentlichen Stellen und Statistikstellen internationaler Organisationen für statistische Arbeiten zur Verfügung stellen, sofern:
- a.
- die übermittelten Daten keine Personenbezeichnungen mehr enthalten;
- b.
- der Empfänger sich verpflichtet, die erhaltenen Daten nicht an Dritte weiterzuleiten und sie nach Beendigung der Arbeit dem Erhebungsorgan zurückzugeben oder zu vernichten; und
- c.
- die nötigen Sicherheitsmassnahmen ergriffen werden.
1bis Für die Bekanntgabe von Einzeldaten im Rahmen des Abkommens vom 26. Oktober 20041 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die Zusammenarbeit im Bereich der Statistik anwendbar sind:
- a.
- die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates vom 17. Februar 19972 über die Gemeinschaftsstatistiken in der Fassung vom 31. Oktober 2003; und
- b.
- die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 831/2002 der Kommission vom 17. Mai 20023 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken - Regelung des Zugangs zu vertraulichen Daten für wissenschaftliche Zwecke in der Fassung vom 19. Juli 2006.4
2 Die Erhebungsorgane dürfen Erhebungsmerkmale als Einzeldaten an Statistikstellen des Bundes, der Kantone und Gemeinden für statistische Arbeiten weitergeben, sofern der Datenschutz gewährleistet ist und die notwendigen vertraglichen Abmachungen getroffen wurden.
1 SR 0.431.026.81
2 ABl. L 52 vom 22.2.1997, S. 1, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 (ABl. L 284 vom 31.10.2003, S. 1). Der Text dieser Verordnungen kann beim Bundesamt für Statistik, 2010 Neuchâtel bezogen oder im Internet unter www.eur-lex.europa.eu abgerufen werden.
3 ABl. L 133 vom 18.5.2002, S. 7, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1104/2006 (ABl. L 197 vom 19.7.2006, S. 3). Der Text dieser Verordnungen kann beim Bundesamt für Statistik, 2010 Neuchâtel bezogen oder im Internet unter www.eur-lex.europa.eu abgerufen werden.
4 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 27. Juni 2007, in Kraft seit 1. Aug. 2007 (AS 2007 3371).
Art. 10 Veröffentlichung der Ergebnisse
1 Die Ergebnisse der Erhebungen werden in einer Form veröffentlicht oder zugänglich gemacht, die jede Identifizierung der befragten Personen, Haushalte, Unternehmungen oder Betriebe ausschliesst.
2 Die Ausnahmen sind im Anhang aufgeführt.
Art. 11 Vernichtung der Daten
1 Die Erhebungsorgane vernichten die Personenbezeichnungen und die Erhebungspapiere, sobald sie für die Erfassung, Vervollständigung und Kontrolle der Daten sowie zur Erstellung von langen Zeitreihen nicht mehr benötigt werden.
2 Die Ausnahmen sind im Anhang aufgeführt.
Art. 12 Kostenteilung
1 Der Bund und gegebenenfalls mitinteressierte Stellen tragen die Kosten für die Vorbereitung und Durchführung der Erhebungen, die Auswertung und die Veröffentlichung der Ergebnisse. Die Kantone und Gemeinden tragen je die aus ihrer Mitwirkung entstehenden Kosten.
2 Die Kantone und Gemeinden tragen die Mehrkosten, die durch Zusatzerhebungen nach Artikel 4 entstehen. Davon abweichende Regelungen sind im Anhang aufgeführt.
Art. 131 Posttaxen für eidgenössische Zählungen
1 Das BFS übernimmt die Posttaxen für folgende Sendungen im Zusammenhang mit eidgenössischen Zählungen:
- a.
- Sendungen bis 20 kg im Verkehr zwischen Behörden und Amtsstellen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden;
- b.
- Sendungen bis 5 kg im Verkehr zwischen den Behörden und Amtsstellen der Gemeinden und den von ihnen ernannten Zählkommissionen und Zählern.
2 Die Kantone und Gemeinden können ihre Postauslagen für eidgenössische Zählungen dem BFS in Rechnung stellen.
1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 14. Juni 2002, in Kraft seit 1. Aug. 2002 (AS 2002 2067).
2. Abschnitt:6 Stichprobenregister
Art. 13a1 Stichprobenregister
1 Für die Durchführung von Stichprobenerhebungen führt das BFS ein Stichprobenregister.
2 Das Stichprobenregister enthält:
- a.
- die Daten nach Artikel 16 Absatz 1 RHG ohne Personenbezeichnungen und Adressen sowie die Daten aus dem Gebäude- und Wohnungsregister;
- b.
- die Daten des Adressverzeichnisses nach Artikel 16 Absatz 3 RHG;
- c.
- die Kundendaten der Festnetztelefonie in der Schweiz.
1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Aug. 2010, in Kraft seit 1. Okt. 2010 (AS 2010 3875).
Art. 13b1 Bearbeitungsreglement
Das BFS erlässt ein Reglement über die interne Bearbeitung von Daten des Stichprobenregisters.
1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Aug. 2010, in Kraft seit 1. Okt. 2010 (AS 2010 3875).
Art. 13c1 Weitergabe von Stichproben
1 Der Inhalt des Stichprobenregisters darf nicht gesamthaft Dritten weitergegeben werden.
2 Aus dem Stichprobenregister dürfen die für die Befragung notwendigen Daten von Personen oder Haushalten nur weitergegeben werden für:
- a.
- Erhebungen, die Teil des statistischen Mehrjahresprogramms des Bundes sind;
- b.
- Erhebungen, die der Bundesrat im Einzelfall anordnet;
- c.
- Forschungsvorhaben, die von Verwaltungseinheiten der zentralen Bundesverwaltung nach dem Anhang der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung vom 25. November 19982 sowie von eidgenössischen Forschungsstellen durchgeführt werden und die von nationaler Bedeutung nach Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe c BStatG sind;
- d.
- regelmässige Forschungsvorhaben, die vom Schweizerischen Nationalfonds finanziert und als Forschungsvorhaben von nationaler Bedeutung nach Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe c BStatG beurteilt werden;
- e.
- internationale Forschungsvorhaben, die vom Schweizerischen Nationalfonds mitfinanziert werden.
3 Telefonnummern von Personen, die nicht in einem öffentlichen Telefonverzeichnis eingetragen sind, dürfen nur den Verwaltungseinheiten der zentralen Bundesverwaltung weitergegeben werden für Erhebungen, die in enger Zusammenarbeit mit dem BFS durchgeführt werden und:
- a.
- Teil des statistischen Mehrjahresprogramms des Bundes sind; oder
- b.
- im Einzelfall vom Bundesrat angeordnet werden.
1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Aug. 2010, in Kraft seit 1. Okt. 2010 (AS 2010 3875).
2 SR 172.010.1
Art. 13d1 Kundendaten der Festnetztelefonie
Kundendaten der Festnetztelefonie in der Schweiz (Kundendaten) sind:
- a.
- Name und Vorname oder Firma;
- b.
- Adresse;
- c.
- Rufnummer;
- d.
- gegebenenfalls Korrespondenzsprache.
1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Aug. 2010, in Kraft seit 1. Okt. 2010 (AS 2010 3875).
Art. 13e1 Lieferung der Kundendaten
1 Die Grundversorgungskonzessionärin liefert dem BFS die Kundendaten des Dienstes zur Standortidentifikation bei Notrufen in unveränderter Form.
2 Das BFS kann mit den Anbieterinnen von öffentlichen Telefondiensten (Anbieterinnen) vereinbaren, dass sie ihm die Korrespondenzsprache direkt liefern.
3 Es prüft, ob die gelieferten Daten vollständig und aktuell sind.
4 Es meldet festgestellte Mängel der betreffenden Anbieterin. Diese liefert ihm direkt die korrekten Daten innert fünf Werktagen.
1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Aug. 2010, in Kraft seit 1. Okt. 2010 (AS 2010 3875).
Art. 13f1 Termine und Form der Lieferungen
1 Die Kundendaten sind dem BFS vierteljährlich innert fünf Werktagen nach dem letzten Samstag der Monate März, Juni, September und Dezember zu liefern.
2 Sie sind über ein elektronisches Netzwerk in verschlüsselter und gesicherter Form zu übermitteln.
3 Ändern die Datenformate der Lieferungen an die Grundversorgungskonzessionärin, so informieren die Anbieterinnen unverzüglich das BFS.
1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Aug. 2010, in Kraft seit 1. Okt. 2010 (AS 2010 3875).
Art. 13g1 Entschädigung für Datenlieferungen
1 Das BFS entschädigt die Grundversorgungskonzessionärin für die tatsächlichen Kosten der Datenlieferungen, höchstens jedoch mit 8000 Franken pro Jahr.
2 Es entschädigt eine Anbieterin für die tatsächlichen Kosten der Lieferungen der Korrespondenzsprache, höchstens jedoch mit 2000 Franken pro Jahr.
1 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 18. Aug. 2010, in Kraft seit 1. Okt. 2010 (AS 2010 3875).
3. Abschnitt: Schlussbestimmungen7
Art. 14 Aufhebung von anderen Erlassen
Es werden aufgehoben:
- 1.
- Verordnung vom 25. Juni 19861 über die Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung;
- 2.
- Verordnung vom 5. November 19802 über die eidgenössische Statistik des jährlichen Bevölkerungsstandes;
- 3.
- Verordnung vom 27. November 19853 über Stichprobenerhebungen bei der Bevölkerung;
- 4.
- Verordnung vom 12. März 19904 über die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung;
- 5.
- Verordnung vom 18. April 19845 über die eidgenössische Betriebszählung 1985;
- 6.
- Verordnung Nr. 3 vom 21. November 18936 zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (BRB betreffend die Betreibungs- und Konkursstatistik);
- 7.
- die Artikel 5-12 und der Anhang der Verordnung vom 25. August 19827 über Konjunkturbeobachtung und Konjunkturerhebungen;
- 8.
- Verordnung vom 28. Juni 19898 über die Verbrauchserhebung 1990;
- 9.
- Verordnung vom 5. Oktober 19929 über die eidgenössische Viehzählung 1993;
- 10.
- Verordnung vom 7. September 198810 über die eidgenössische Schweinezählung;
- 11.
- Verordnung vom 11. März 199111 über die eidgenössische Obstbaumzählung;
- 12.
- Verordnung vom 17. Oktober 193312 über die Durchführung einer schweizerischen Fremdenverkehrsstatistik;
- 13.
- Verordnung vom 16. November 197813 über die Fremdenverkehrsstatistik in der Parahotellerie;
- 14.
- Verordnung vom 17. Februar 198814 über die statistischen Erhebungen in der beruflichen Vorsorge;
- 15.
- Verordnung vom 16. Oktober 199115 über die Schweizerische Gesundheitsbefragung;
- 16.
- Verordnung vom 9. Juni 197516 über die Durchführung schulstatistischer Erhebungen;
- 17.
- Verordnung vom 5. Oktober 199217 über die statistischen Erhebungen im Hochschul- und Forschungsbereich;
- 18.
- Verordnung vom 25. Mai 198818 über die Strafvollzugsstatistik;
- 19.
- Verordnung vom 16. Oktober 199019 betreffend den Katalog über die Anstalten zum Vollzug von Strafen, Massnahmen und Untersuchungshaft;
- 20.
- Verfügung des Eidgenössischen Departements des Innern über die Durchführung einer Rückfälligkeitsanalyse20;
- 21.
- Verordnung vom 26. Juni 199121 über die Erhebung der Holzverarbeitung 1991;
- 22.
- Verordnung des EDI vom 1. März 198422 über die Statistiken der Unfallversicherung;
- 23.
- Verordnung vom 19. Dezember 197923 über die Untersuchung der Auswirkungen des Gotthard-Strassentunnels auf den Güterverkehr.
1 [AS 1986 1362]
2 [AS 1980 1699]
3 [AS 1985 1866]
4 [AS 1990 470]
5 [AS 1984 502]
6 [BS 3 103]
7 [AS 1982 1595, 1993 2100, 1994 1344, 1998 1822, 2000 187]
8 [AS 1989 1493]
9 [AS 1992 1854]
10 [AS 1988 1510]
11 [AS 1991 631]
12 [BS 4 287; AS 1951 968 Bst. A Ziff. 1 Art. 1, 1974 1947]
13 [AS 1978 1828]
14 [AS 1988 498]
15 [AS 1991 2285]
16 [AS 1975 1032]
17 [AS 1992 1849]
18 [AS 1988 1108]
19 [AS 1990 1663]
20 In der AS nicht veröffentlicht.
21 [AS 1991 1472]
22 [AS 1984 496, 1989 2418, 1992 211]
23 [AS 1980 14]
Art. 15 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 1993 in Kraft.
Anhang1
(Art. 1 Abs. 1, Art. 2 und 3 Abs. 3)
Liste der statistischen Erhebungen
1. Statistik des jährlichen Bevölkerungsstandes (ESPOP)
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
2. Statistik der Geburten
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
3. Statistik des Gesundheitszustands der Lebendgeborenen
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
4. Statistik der Anerkennungen, Anerkennungen vor Gericht und gerichtlichen Feststellungen der Vaterschaft
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
5. Statistik der Adoptionen
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
6. Statistik der Heiraten
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
7. Statistik der eingetragenen Partnerschaften
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
8. Statistik der gerichtlichen Eheauflösungen
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
9. Statistik der gerichtlichen Auflösungen eingetragener Partnerschaften
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
10. Statistik der Todesfälle und Todesursachen
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
11. Statistik der Wanderungen der schweizerischen Wohnbevölkerung
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
12. Statistik der soziodemografischen Biografien
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
13. Amtliches Gemeindeverzeichnis der Schweiz
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
14. Staaten- und Gebietsschlüssel für Statistiken des Bundes
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
15. Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE)
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
16. Aufgehoben
17. Synthesestatistik soziale Sicherheit und Arbeitsmarkt (SESAM)
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
18. Beschäftigungsstatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
19. Statistik der Gesamtarbeitsverträge (GAV)
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
20. Statistik der Lohnentwicklung aufgrund von Unfallmeldungen
Erhebungsorgan: | Sammelstelle für die Statistik |
Erhebungsgegenstand: | Löhne nach allen Komponenten, die in der Schadenmeldung UVG definiert sind (inklusive Löhne, die höher als der maximal versicherte Verdienst sind), Arbeitszeit (betriebsübliche Arbeitszeit, vertragliche Arbeitszeit und Beschäftigungsgrad des Versicherten), Informationen über die Arbeitnehmer (Geschlecht, Geburtsdatum, Zivilstand, Staatsangehörigkeit, Wohnort, Unfalldatum, Versicherungszweig) und ihren Arbeitsplatz (Arbeitsort, nötige Arbeitgeberinformationen zum Identifizieren der Wirtschaftszweige, ausgeübter Beruf, Anstellungsdatum, berufliche Stellung, Art des Arbeitsvertrages) |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Versicherer der Branche Unfallversicherung |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Vierteljährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | BFS (verantwortlich für die Erstellung der Statistik) |
Besondere Bestimmungen: | - |
21. Lohnstrukturerhebung
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
22. Aktualisierungserhebungen des Betriebs- und Unternehmensregisters (BUR)
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
23. Statistik der Struktur und Demographie von Unternehmen (STATENT)
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
24. Betreibungs- und Konkursstatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
25. Statistik der Produzenten- und Importpreise
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
26. Landesindex der Konsumentenpreise und harmonisierter Verbraucherpreisindex
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
27. Statistik der Mietpreise, laufende Erhebung
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
28. Statistik der Mietpreise, Strukturerhebung
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
29. Preiserhebungen für internationale Preis- und Kaufkraftvergleiche
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
30. Schweizerischer Baupreisindex
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
31. Produktions-, Auftrags-, Umsatz- und Lagerstatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
32. Produktions- und Wertschöpfungsstatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
33. Statistik der Detailhandelsumsätze, Strukturerhebung
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
34. Haushaltsbudgeterhebung
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
35. Statistik der Einkommen und Lebensbedingungen (Statistics on Income and Living Conditions, SILC)
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
36. Versicherungsprämienindex
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
37. Landwirtschaftliche Betriebszählung
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
38. Bilanz des Fleisch- und Geflügelmarktes
Erhebungsorgan: | Geschäftsstelle |
Erhebungsgegenstand: | Synthesestatistik der Produktion und des Verbrauchs von Fleisch sowie des Fleischmarktes |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Direkterhebung der Schlachtungen auf der Basis einer Stichprobe von Unternehmen |
Befragte: | Schlachtbetriebe, Kantonale Veterinärdienste |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Monatlich (Statistik der Schlachtungen) Jährlich (Bilanz des Fleischmarktes) |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Bundesamt für Landwirtschaft, Bundesamt für Veterinärwesen, kantonale Veterinärdienste |
Besondere Bestimmungen: | - |
39. Schweizerische Forststatistik (Vollerhebung, FSv)
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
40. Eidgenössische Holzverarbeitungserhebung
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
41. Bau- und Wohnbaustatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
42. Wohnbaustatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
43. Zählung der leerstehenden Wohnungen
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
44. Beherbergungsstatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
45. Fremdenverkehrsbilanz
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
46. Inverkehrsetzung neuer Fahrzeuge
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
47. Strassenfahrzeugbestand
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
48. Gütertransporte auf der Strasse
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
49. Grenzüberquerender Güterverkehr Strasse
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
50. Statistik der Strassenverkehrsunfälle
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Strassen
|
51. Strassenrechnung
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
52. Einreise von Motorfahrzeugen in die Schweiz
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
53. Statistik des öffentlichen Verkehrs
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
54. Eisenbahnrechnung
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
55. Alpen- und grenzquerender Personenverkehr
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
56. Pensionskassenstatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
57. Neurentenstatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
58. Statistik der sozial-medizinischen Institutionen
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
59. Krankenhausstatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
60. Statistik der Hilfe und Pflege zuhause (SPITEX)
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
61. Statistiken der ambulanten Gesundheitsversorgung
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
62. Medizinische Statistik der Krankenhäuser
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
63. Thematische Erhebung zum Bereich Gesundheit: Schweizerische Gesundheitsbefragung (SGB)
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
64. Statistik der diagnosebezogenen Fallkosten
Erhebungsorgan | Bundesamt für Statistik
|
65. Statistik des Schwangerschaftsabbruchs
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
66. Statistik der medizinisch unterstützten Fortpflanzung
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
67. Statistik der Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
68. Sozialhilfestatistik im Flüchtlings- und Asylbereich
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
69. Personen in Ausbildung
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
70. Bildungsabschlüsse
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
71. Schulpersonal
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
72. Schweizerische Studierendendatei SHIS (Schweizerisches Hochschulinformationssystem)
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
73. Erhebung bei den Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
74. Soziale und wirtschaftliche Lage der Studierenden
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
75. Stipendien und Darlehen
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
76. Schweizerische Hochschulpersonaldatei
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
77. Statistik der Hochschulfinanzen
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
78. Forschung und Entwicklung in der Bundesverwaltung
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
79. Forschung und Entwicklung in den Privatunternehmen
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
80. Indikatoren zur Informations- und Mediengesellschaft
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
81. Statistik des Kulturverhaltens
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
82. Schweizerische Bibliothekenstatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
83. Film- und Kinostatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
84. Nationalratswahlen
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
85. Kantonale Wahlen
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
86. Eidgenössische Volksabstimmungen
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
87. Polizeiliche Kriminalstatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
88. Strafurteilsstatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
89. Jugendstrafurteilsstatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
90. Erhebung über den Freiheitsentzug und die Untersuchungshaft
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
91. Strafvollzugsstatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
92. Anstaltenkatalog (Strafvollzug)
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
93. Statistik der gemeinnützigen Arbeit
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
94. Statistik des elektronisch überwachten Strafvollzugs (EM)
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
95. Opferhilfestatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
96. Bewährungshilfestatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
97. Aufgehoben
98. Strukturerhebung
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
99. Statistik der Personen und der Haushalte (STATPOP)
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
100. Basiserhebung der Gebäude und Wohnungen
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
101. Thematische Erhebung zum Bereich Aus- und Weiterbildung
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
102. Erhebung zu Familien und Generationen (EFG)
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
103. Erhebung zu Sprache, Religion und Kultur (ESRK)
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
104. Thematische Erhebung zum Bereich Mobilität und Verkehr: Mikrozensus Mobilität und Verkehr
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
105. Omnibus-Erhebung
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
106. Finanzstatistik der bedarfsabhängigen Sozialleistungen
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
107. Erhebung der Umweltschutzausgaben
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
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108. Statistik der Auslandschweizer
Erhebungsorgan: | Politische Direktion des |
Erhebungsgegenstand: | Aufenthaltsort, Doppelbürgerschaft, Geschlecht, Stimmrecht sowie weitere soziodemografische Angaben über die im Ausland bei schweizerischen Vertretungen immatrikulierten Schweizerinnen und Schweizer |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Konsularische und diplomatische Vertretungen |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | - |
Besondere Bestimmungen: | - |
109. Kantonale und kommunale Hilfe an Entwicklungsländer und an andere Länder des Südens und des Ostens
Erhebungsorgan: | Direktion für Entwicklung |
Erhebungsgegenstand: | Leistungen (Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe) der Kantone und Gemeinden an Entwicklungsländer und an andere Länder des Südens und des Ostens, an schweizerische Organisationen oder direkt einbezahlte Beiträge |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung, schriftliche Befragung |
Befragte: | Kantone und Gemeinden |
Auskunftspflicht: | Freiwillig |
Zeitpunkt der Durchführung | - |
Periodizität: | Vollerhebung alle fünf Jahre bei den Kantonen und allen Gemeinden der Schweiz; jährliche Erhebungen bei den Kantonen und Gemeinden, die Beiträge leisten |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Direkter Versand, Hilfe einer externen Fachkraft für die Datenauswertungen |
Besondere Bestimmungen: | - |
110. Statistik der Leistungen von privaten Institutionen an Entwicklungsländer und andere Länder des Südens und Ostens
Erhebungsorgan: | Direktion für Entwicklung |
Erhebungsgegenstand: | Leistungen (Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe) von privaten Hilfsorganisationen an Entwicklungsländer und andere Länder des Südens und Ostens (Erhebung von privaten Spenden ohne öffentliche Beiträge) |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung, schriftliche Befragung |
Befragte: | Private Hilfsorganisationen (NRO, Vereine, Stiftungen) |
Auskunftspflicht: | Freiwillig |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Direkter Versand, Hilfe einer externen Fachkraft für die Datenauswertungen |
Besondere Bestimmungen: | Die einzelnen Ergebnisse dieser Erhebung werden mit der Zustimmung der Befragten publiziert. |
111. Industrieholzerhebung
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Umwelt
|
112. Eidgenössische Jagdstatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Umwelt
|
113. Fischereistatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Umwelt
|
114. Schweizerische Forststatistik (Testbetriebsnetz, TBN)
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Umwelt
|
115. Abfallstatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Umwelt
|
116. Sonderabfallstatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Umwelt
|
117. Treibhausgasinventar
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Umwelt
|
118. Infektionskrankheiten
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Gesundheit
|
119. Statistik über die Dosimetrie der beruflich strahlenexponierten Personen
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Gesundheit
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120. Bericht der Kantone über die Ausführung des Betäubungsmittelgesetzes
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Gesundheit
|
121. Sentinella
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Gesundheit
|
122. Swiss Paediatric Surveillance Unit (SPSU)
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Gesundheit
|
123. Statistik der Prämienverbilligung
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Gesundheit
|
124. Nationale Methadonstatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Gesundheit
|
125. Suchtmonitoring Schweiz
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Gesundheit
|
126. Krankenversicherungsstatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Gesundheit
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127. Statistik über den Finanzhaushalt der obligatorischen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Betriebsrechnungen)
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Gesundheit
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128. Health Behaviour in School-Aged Children (HBSC)
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Gesundheit
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129. Statistik der beruflichen Vorsorge
Erhebungsorgan: | Bundesamt |
Erhebungsgegenstand: | Aktuelle Kennzahlen der beruflichen Vorsorge, die nicht mit der Pensionskassenstatistik ermittelbar sind, im Zusammenhang mit Gesetzes- und Verordnungsänderungen sowie mit Revisionsvorhaben |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Repräsentative Stichprobe |
Befragte: | Einrichtungen, die Aufgaben der beruflichen Vorsorge übernehmen |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | Bei Bedarf |
Periodizität: | - |
Mitwirkende bei der Durchführung: | BFS |
Besondere Bestimmungen: | - |
130. Sportliche Leistungsprüfung für die Rekrutierung
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Sport
|
131. Observatorium Sport und Bewegung Schweiz
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Sport
|
132. Eidgenössische Jugend- und Rekrutenbefragungen «ch-x»
Erhebungsorgan: | Kommission für die «ch-x»
|
133. Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Justiz
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134. Amtliches Verzeichnis der Zivilstandskreise der Schweiz
Erhebungsorgan: | Eidgenössisches Amt |
Erhebungsgegenstand: | Name des Zivilstandskreises der Heimatgemeinden und der politischen Gemeinden je Zivilstandskreis sowie Postadresse des Zivilstandskreises |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen, Zivilstandsämter, BFS |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Laufend |
Mitwirkende bei der Durchführung: | - |
Besondere Bestimmungen: | - |
135. Statistik der Drogentoten
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Polizei
|
136. Berichterstattung der in der Schweiz tätigen Versicherungsunternehmen
Erhebungsorgan: | Eidgenössische |
Erhebungsgegenstand: | Jahresrechnung der Versicherungsunternehmen |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | In der Schweiz beaufsichtigte Versicherungsunternehmen |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | - |
Besondere Bestimmungen: | - |
137. Finanzstatistik der öffentlichen Verwaltungen
Erhebungsorgan: | Eidgenössische |
Erhebungsgegenstand: | Rechnungen, Budgets und Planung der Finanzströme der öffentlichen Verwaltungen |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Voll- und Teilerhebungen |
Befragte: | Verwaltungen des Bundes, der Kantone, der Gemeinden und der öffentlichen Sozialversicherungen |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Verwaltungen des Bundes, der Kantone, der Gemeinden und der öffentlichen Sozialversicherungen, kantonale Statistikämter |
Besondere Bestimmungen: | - |
138. Statistik der direkten Bundessteuer
Erhebungsorgan: | Eidgenössische |
Erhebungsgegenstand: | Steuerpflichtige natürliche und juristische Personen, nach Kantonen und Gemeinden sowie Einkommens- bzw. Gewinnstufen |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Kantonale Steuerverwaltungen |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Kantonale Steuerverwaltungen |
Besondere Bestimmungen: | Lieferung der Daten durch die Kantone auf EDV-Datenträgern |
139. Direkte Bundessteuer: Steuererträge und Kopfquoten nach Gemeinden
Erhebungsorgan: | Eidgenössische |
Erhebungsgegenstand: | Steuererträge und Kopfquoten der natürlichen und juristischen Personen nach Gemeinden |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Kantonale Steuerverwaltungen |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Kantonale Steuerverwaltungen |
Besondere Bestimmungen: | Lieferung der Daten durch die Kantone auf EDV-Datenträgern |
140. Steuerbelastung in der Schweiz
Erhebungsorgan: | Eidgenössische |
Erhebungsgegenstand: | Geltendes Steuerrecht von Bund, Kantonen und Gemeinden |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Teilerhebung aufgrund der kantonalen und kommunalen Steuergesetze |
Befragte: | Kantonale Steuerverwaltungen |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Kantonale Steuerverwaltungen |
Besondere Bestimmungen: | - |
141. Gesamtschweizerische Vermögensstatistik
Erhebungsorgan: | Eidgenössische |
Erhebungsgegenstand: | Vermögen der natürlichen Personen nach Kantonen und Stufen des Reinvermögens |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Kantonale Steuerverwaltungen |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Kantonale Steuerverwaltungen |
Besondere Bestimmungen: | - |
142. Aussenhandelsstatistik
Erhebungsorgan: | Eidgenössische Zollverwaltung
|
143. Transitstatistik
Erhebungsorgan: | Eidgenössische Zollverwaltung
|
144. Mineralölsteuerstatistik
Erhebungsorgan: | Eidgenössische Zollverwaltung
|
145. Kollektive Arbeitsstreitigkeiten
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
146. Private und öffentliche Arbeitsvermittlungen und Personalverleih
Erhebungsorgan: | Staatssekretariat für |
Erhebungsgegenstand: | Vermittlung von Arbeitsverträgen, von Personen für künstlerische oder ähnliche Darbietungen und Auslandvermittlung gemäss Arbeitsvermittlungsgesetz vom 6. Oktober 1989 (SR 823.11) |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Teilerhebung |
Befragte: | Stellensuchende/Arbeitgeber |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Monatlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Kantone, Gemeinden, private Vermittlungsbüros |
Besondere Bestimmungen: | - |
147. Statistik über die Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung
Erhebungsorgan: | Staatssekretariat für Wirtschaft
|
148. Offenen Stellen
Erhebungsorgan: | Staatssekretariat für Wirtschaft
|
149. Registrierte arbeitslose und nicht arbeitslose Stellensuchende
Erhebungsorgan: | Staatssekretariat für |
Erhebungsgegenstand: | Stellensuchende nach sozioökonomischen Merkmalen |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Stellensuchende |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch für Arbeitslose, die Anspruch auf eine Arbeitslosenentschädigung haben |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Monatlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Kantonale und kommunale Arbeitsämter |
Besondere Bestimmungen: | Gemäss Artikel 3 Buchstabe f der Verordnung vom 1. November 2006 über das Informationssystem für die Arbeitsvermittlung und Arbeitsmarktstatistik (SR 823.114) |
150. Arbeitsmarktliche Massnahmen (AM)
Erhebungsorgan: | Staatssekretariat für |
Erhebungsgegenstand: | Arbeitsmarktliche Massnahmen gemäss Arbeitslosenversicherungsgesetz vom 25. Juni 1982 (SR 837.0) |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Versicherte, bei denen die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, öffentliche und private Institutionen |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Kantone |
Besondere Bestimmungen: | Gemäss Artikel 3 Buchstabe f der Verordnung vom 1. November 2006 über das Informationssystem für die Arbeitsvermittlung und Arbeitsmarktstatistik (SR 823.114) |
151. Konsumentenstimmungsindex
Erhebungsorgan: | Staatssekretariat für |
Erhebungsgegenstand: | Einschätzung der konjunkturellen Lage und Entwicklung |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Repräsentative Stichprobe; telefonisch |
Befragte: | Privathaushalte |
Auskunftspflicht: | Freiwillig |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Vierteljährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Befragungsinstitute |
Besondere Bestimmungen: | - |
152. Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen
Erhebungsorgan: | Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation
|
153. Standardisierte Vollkostenrechnung im Berufsbildungsbereich
Erhebungsorgan: | Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation
|
154. Zentrale Auswertung von Buchhaltungsdaten
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Landwirtschaft |
Erhebungsgegenstand: | Buchhaltungsergebnisse und Zusatzinformationen von Landwirtschaftsbetrieben |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Teilerhebung |
Befragte: | Landwirtschaftsbetriebe |
Auskunftspflicht: | Freiwillig |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Landwirtschaftliche Buch- und Treuhandstellen, Partner gemäss Zusammenarbeitsvertrag |
Besondere Bestimmungen: | Vertrag über die Zusammenarbeit im Rahmen der zentralen Auswertung von landwirtschaftlichen Buchhaltungsdaten (Zusammenarbeitsvertrag) |
155. Obstkulturen der Schweiz
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Landwirtschaft
|
156. Rebbau-Statistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Landwirtschaft
|
157. Schätzung des Ertrages der Apfel- und Birnenkulturen der Schweiz (Bavendorfer Methode)
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Landwirtschaft
|
158. Tierseuchenstatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Veterinärwesen
|
159. Fleischkontrollstatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Veterinärwesen
|
160. Tierversuchsstatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Veterinärwesen
|
161. Tätigkeit der paritätischen Schlichtungsbehörden
Erhebungsorgan: | Bundesamt |
Erhebungsgegenstand: | Anrufungen von Schlichtungsbehörden in Miet- und Pachtsachen, für Wohn- oder Geschäftsräume |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Schlichtungsbehörden in Miet- und Pachtsachen, für Wohn- oder Geschäftsräume |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Halbjährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | Kantonale Justizdirektionen/ kantonale Obergerichte |
Besondere Bestimmungen: | - |
162. Alpenquerender Güterverkehr auf Strasse und Schiene
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Verkehr
|
163. Bauzonenstatistik Schweiz
Erhebungsorgan: | Bundesamt für |
Erhebungsgegenstand: | Digitale Datensätze (Geodaten) der Bauzonen. Erhobene Merkmale: Perimeter, Zonentyp, Stand der Erschliessung, Nutzungsziffer |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Vollerhebung |
Befragte: | Kantonale Raumplanungsämter/ kantonale GIS-Fachstellen |
Auskunftspflicht: | Obligatorisch |
Zeitpunkt der Durchführung: | Erstmals 2007 |
Periodizität: | Alle fünf Jahre |
Mitwirkende bei der Durchführung: | - |
Besondere Bestimmungen: | - |
164. Luftverkehrsstatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Zivilluftfahrt
|
165. Statistik der Wasserkraftanlagen der Schweiz
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Energie
|
166. Elektrizitätsstatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Energie
|
167. Gesamtenergiestatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Energie
168. und 169 Aufgehoben |
170. Konjunktur-, Investitions- und Innovationsumfragen
Erhebungsorgan: | Konjunkturforschungsstelle ETH Zürich
|
171. Detailhandelsumsätze, Konjunkturerhebung
Erhebungsorgan: | Konjunkturforschungsstelle ETH Zürich
|
172. Erhebung zum Verhältnis Mensch - Raum, Landschaft, Natur
Erhebungsorgan: | Eidgenössische |
Erhebungsgegenstand: | Einstellungen und Verhaltensabsichten der Schweizer Bevölkerung bezüglich Natur, Landschaft, Raum und deren Veränderungen. Langfristige Entwicklung dieser Einstellungen und Verhaltensabsichten. |
Art der Erhebung und Erhebungsmethode: | Repräsentative Stichprobe |
Befragte: | Personen in Privathaushalten |
Auskunftspflicht: | Freiwillig |
Zeitpunkt der Durchführung: | - |
Periodizität: | Jährlich |
Mitwirkende bei der Durchführung: | - |
Besondere Bestimmungen: | - |
173. Statistiken zur Kulturfinanzierung
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
174. Gemeindewahlen
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
175. Produktions-, Auftrags- und Umsatzstatistik des Baugewerbes
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
176. Produktions-, Auftrags- und Umsatzstatistik der Industrie
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
177. Statistik des Umsatzes «Sonstige Dienstleistungen»
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
178. Schweizerische automatische Strassenverkehrszählung (SASVZ)
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Strassen
|
179. Betriebliche Weiterbildung
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
180. Güterverkehr mit Lieferwagen
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
181. Arealstatistik
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
182. Abdeckungserhebung zur eidgenössischen Volkszählung
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Statistik
|
183. Befragung Sport Schweiz
Erhebungsorgan: | Bundesamt für Sport
Inhaltsverzeichnis1. Abschnitt: Allgemeine BestimmungenZweck und Geltungsbereich Art. 1 Erhebungsorgane Art. 2 Durchführung Art. 3 Zusatzerhebungen für Kantone und Gemeinden Art. 4 Beizug von privaten Befragungsinstitutionen und Organisationen Art. 5 Mitwirkung der Befragten Art. 6 Geheimhaltungs- und Sorgfaltspflicht Art. 7 Verwendung der Angaben Art. 8 Weitergabe von Einzeldaten Art. 9 Veröffentlichung der Ergebnisse Art. 10 Vernichtung der Daten Art. 11 Kostenteilung Art. 12 Posttaxen für eidgenössische Zählungen Art. 13 2. Abschnitt: StichprobenregisterStichprobenregister Art. 13a Bearbeitungsreglement Art. 13b Weitergabe von Stichproben Art. 13c Kundendaten der Festnetztelefonie Art. 13d Lieferung der Kundendaten Art. 13e Termine und Form der Lieferungen Art. 13f Entschädigung für Datenlieferungen Art. 13g 3. Abschnitt: SchlussbestimmungenAufhebung von anderen Erlassen Art. 14 Inkrafttreten Art. 15 Anhang - Liste der statistischen Erhebungen
|
1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 19. Aug. 2009 (AS 2009 3967). Bereinigt gemäss Ziff. II der V vom 18. Aug. 2010 (AS 2010 3875), Ziff. I der V vom 14. April 2010 (AS 2010 1647), vom 24. Aug. 2011 (AS 2011 4035), vom 12. Okt. 2011 (AS 2011 4921), Ziff. II der V vom 23. Mai 2012 (AS 2012 3133) und Ziff. I der V vom 29. Aug. 2012, in Kraft seit 1. Okt. 2012 (AS 2012 4651).
2 Die Bezeichnung der Verwaltungseinheit wurde in Anwendung von Art. 16 Abs. 3 der Publikationsverordnung vom 17. Nov. 2004 (SR 170.512.1) auf den 1. Jan. 2013 angepasst. Die Anpassung wurde im ganzen Text vorgenommen.
1 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 16. Jan. 2008, in Kraft seit 10. Febr. 2008 (AS 2008 315).
2 SR 431.01
3 SR 431.02
4 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 23. Mai 2012, in Kraft seit 15. Juli 2012 (AS 2012 3133).
5 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 16. Jan. 2008, in Kraft seit 10. Febr. 2008 (AS 2008 315).
6 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 16. Jan. 2008, in Kraft seit 10. Febr. 2008 (AS 2008 315).
7 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 16. Jan. 2008, in Kraft seit 10. Febr. 2008 (AS 2008 315).
